Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : HFG Rufnummernzuteilung
crazyossi
18.04.2002, 15:29
Hallo,
wir haben bir der FW 3 HFG´s die derzeit nicht in Betrieb sind.
Würden diese gerne wieder einsetzen.
Wo können wie für die geräte eine Rufnummernzuteilung bekommen?
Macht das die LST oder die REGTP?
grüße
Ossi
Quietschphone
18.04.2002, 16:09
Hallo,
Handfunkgeräte unterliegen nur der Richtlinie, dass sie den Rufnamen der Organisation bekommen, also für die FF "Florentine". Ansonsten könnt Ihr die Rufnamen bestimmen. Es kommt nur drauf an, dass Ihr das ganze einheitlich regelt, also z.B. "Florentine X-Stadt 21/1" für das erste HFG, "Florentine X-Stadt 21/2" für das zweite HFG auf dem TLF, oder einfach "Florentine X-Stadt 1", "Florentine X-Stadt 2", ...
Sie haben also keinen (ausser dem Organisationskenner) festen Funkrufnamen.
Gruss
Alex
crazyossi
18.04.2002, 16:10
Sorry es handelt sich um 4m Band geräte.
Hab ich vergessen.!!!! :-(
GRüße
Ossi
Du kommst doch aus Niedersachsen. Handelt es sich um 4-M-HFG oder 2-m-HFG? Vielleicht hilft Dir die Liste von Daniel weiter:
http://funkmeldesystem.de/bos-funk/frkns.html
Sorry, habe Deinen Hinweis zu spät gesehen. Bei uns werden die HFG im 4-m-Band mit den Ziffern 70-79 versorgt. Also Ortskennung der FF mit angehängter 70-79.
Die FF 11 hat dann entsprechend
Florian Musterstadt 11-70, 11-71, 11-72 usw.
crazyossi
19.04.2002, 12:36
Müssen die geräte denn über die REGTP angemaldet werden?
Hi,
da du ja aus Niedersachsen kommst, kann ich dir sagen, du mußt die FuG über den Dienstweg Gemeinde-Landkreis beim MI in Hannover anmelden.
Die RegTP wird nicht mehr eingeschaltet und somit gibt es auch keine Genehmigungsurkunden mehr.
Bei der RegTP werden nur noch ortsfeste Funkanlagen angemeldet.
MkG
Manfred
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