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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kontrolle der Unterkunft



wildsau
15.10.2004, 10:30
Hallo zusammen,

ich hab eine Frage an die Allgemeinheit:

Ist jemand bekannt, dass die RegTP mal eine Organisation auf den korrekten Einsatz von Funktechnik nach gültigen BOS-Richtlinien kontrolliert hat?

Ich würde bei uns gerne eine Alarmumsetzung mit Hilfe des Commander FMS von Funktronik durchführen. In wie fern würde ich mich da strafbar machen?

Grüße Wildsau

HFT Reichert
15.10.2004, 11:22
Also,
Kontrollen werden schon von der RegTp durchgeführt.

Zum AU:
Du brauchst da mal:
1. Eine Genehmigung für das FuG. (RegTP)
2. Eine Genehmigung für den AU (von der RlSt).
3. Einen AU der nach der TR BOS zugelassen ist, und das ist der C5 numal nicht (auch wenn er´s kann.)

In diesem Sinne
Michi

Ach ja: "Strafbar" ist scho aweng hart.

Kai.Stollberg
15.10.2004, 11:55
Hallo,

bei uns im THW Geschäftsführerbereich werden regelmäßig Kontrollen der RegTP durchgeführt. Jedes Jahr sind mal ein oder zwei andere OV´s dran.
Geschaut wird nach Geräten ohne TR-BOS, 2m Feststationen und ob die 4m Feststationen wie angemeldet betrieben werden (Leistungsparameter).


P.S. Wenn bei euch Bedarf an einem AU ist, bekommst du den auch garantiert genehmigt, bzw. auch die Geräte dafür bezahlt. Sollte dafür kein Bedarf sein und dies im Grunde nur eine Spielerei ist, muß gegen sowas aus guten Grunde vorgegangen werden.

Bergwacht9902
15.10.2004, 15:38
Was überwacht und kontrolliert denn die RegTP denn im einzelnen genau in den Unterkünften?

Pikachu
15.10.2004, 17:20
Schau doch mal einfach auf der Webseite der RegTP

Wenn du illegales in der Unterkunft angeschlossen hast an die Geräte oder diese "Manipuliert" hast so das sie nicht mehr der TR BOS entsprechen kannst schon eine Menge Ärger geben. Zudem würde ich sämtliche Scanner offene Melder,ausser die Melder die Mithörfunktion haben dürfen verschwinden lassen.

Grisuchris
15.10.2004, 18:09
Außerdem alles weg, was irgendwie nach selbergebautem Testsender ausschaut.

wildsau
15.10.2004, 20:33
sind die Kontrollen den angemeldet oder nicht?

66251
16.10.2004, 09:26
Kontrolle hin, Kontrolle her....

Bau den Commander 5 einfach dran. Man erkennt ohne in die Programmierung zu schauen sowieso nicht, ob das Ding AU-Funktion besitzt. Und die RegTP wird wohl kaum einen Probealarm auslösen lassen. Schütze die Programmierung mit einem Passswort und sage denen ggf., dass Du das Passwort vergessen hast. Ein AU dienst ja eigentlich nur der Verbesserung der Alarmierungssicherheit, für die ja eigentlich die Kommune zu sorgen hat (zumindest für die Infrastruktur). Wenn sie das nicht tut, muss man halt selbst nachhelfen...

HFT Reichert
16.10.2004, 10:40
Original geschrieben von 66251
Kontrolle hin, Kontrolle her....

...Wenn sie das nicht tut, muss man halt selbst nachhelfen...
Ja klar, auf zum lustigen Basteln.......

Ich kann mich nur Kai anschließen:

Original geschrieben von Kai.Stollberg

Wenn bei euch Bedarf an einem AU ist, bekommst du den auch garantiert genehmigt, bzw. auch die Geräte dafür bezahlt. Sollte dafür kein Bedarf sein und dies im Grunde nur eine Spielerei ist, muß gegen sowas aus guten Grunde vorgegangen werden.

wildsau
16.10.2004, 14:08
ich bin prinzpiell auch gegen die heimwerkerlösung. Sowas führt Normalerweise immer zu Problemen und stört unter Umständen sogar noch den Kanal.

Aber aus technischer sicht erfüllt der commander alle anforderungen eines AU. Außerdem ist er kinderleicht anzuschließen und kostengünstig.

Mittlerweile sind ja Wenig-Kanal-Funkgeräte (VHF) im Bereich der BOS zugelassen. Wäre ja für den Commander auch denkbar.

Mal ganz ehrlich. (--> alle Händler hier denken mal aus rein technischer Sicht und nicht aus kaufmännischer).
Was haltet ihr vom Commander (ohne bezug jetzt auf die Gesetzlage) in einer Funktion als Alarmgeber.
Vorteile, Nachteile.

Würde dann nämlich einfach mal bei der RegTP nachfragen.

Patrick
16.10.2004, 14:42
Original geschrieben von Pikachu
Zudem würde ich sämtliche Scanner offene Melder,ausser die Melder die Mithörfunktion haben dürfen verschwinden lassen.

Welche Melder dürfen denn eine Mithörfunktion haben?

Patrick

Pikachu
16.10.2004, 17:15
Original geschrieben von Patrick
Welche Melder dürfen denn eine Mithörfunktion haben?

Die von der entsprechenden Stelle freigegeben sind.

Aber zu dem Thema gab es schon mehrere Diskusionen hier im Board .. Näheres hier http://www.funkmeldesystem.de/foren/search.php?s=

Florian kommen
16.10.2004, 17:37
Im Schreiben unseres Landratsamtes steht, dass es für die komplette Kreisbrandinspektion (KBR, KBI, KBM), für die Fachgruppenleiter Katastropheschutz, für die Wehrführer und deren Stellvertreter freigegeben ist.

Gruß STefan!

Eschon
16.10.2004, 18:11
@ wildsau:

Welche Wenigkanalgeräte sind denn für die BOS im 4m Bereich zugelassen ????

Und hast du da entsprechende Unterlagen darüber, das würde mich sehr interessieren.


Danke

ESCHON

wildsau
16.10.2004, 19:31
ähm,
also die info habe ich von meinem chef. ich werde ihn mal danach fragen.
kann aber etwas dauern.

Grisuchris
16.10.2004, 19:56
Es ist kein Festeinbau-Wenigkanal-4m-Gerät (das Wort lasse ich mir patentieren ;-) ) zugelassen, jedoch gibt es manchen Bundesländern Sondergenehmigungen.