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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Scanner orten?



martino112
08.09.2004, 14:04
Hallo!
Weiß nicht ob das Thema schon mal behandelt wurde, hab´s aber nicht gefunden.

Wir sind bei uns im Dorf mehrere Scannernutzer welche auch FMS und DME auswerten. Jetzt habe ich durch Zufall Wind davon bekommen dass díe zuständige LST gemeinsam mit der Telekom dagegen vorgehen will (keine Ahunung wie die darauf gekommen sind). Jetzt habe ich die Tage auch schon Fahrzeuge von der Telekom mit ausgefahrenem Masten durch´s Dorf fahren sehen (kann auch Zufall sein).
Meine Frage: Ist es möglich Scanner zu orten? Wenn ja, was kann ich dagegen tun? Wenn ich erwischt werde, welche Strafe erwartet mich?

Danke im Vorraus, Martino.

Diggi
08.09.2004, 14:06
Bezüglich der Strafe guckst du am besten mal hier:

http://www.funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?s=&threadid=14694

Florian 40
08.09.2004, 14:14
Hallo Martino,

herzlich Willkommen im Forum.

Bist Du Dir sicher das der Wagen von der Telekom und nicht
von der RegTP ist ? Denn die Telekom hat mit sowas schon lange
nichts mehr zu tun.

Gruss Flo

Ebi
08.09.2004, 14:15
Hi,
dann schau mal hier :
http://www.funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?s=&threadid=10285&highlight=peilen

und hier:
http://www.funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?s=&threadid=417&highlight=peilen

und, wie Florian40 schon sagte: Die Telekom peilt nicht...

mfg Ebi

martino112
08.09.2004, 14:22
Erstmal Danke!

Also es war definitif ein Auto der Telekom. Und dass was sich so hat durchleuten lassen, hatte auch immer nur mit der Telekom zu tun. Also entweder ne große Verarsche oder ich darf mein Portemonaie zücken falls die mich krigen, richtig?

Ebi
08.09.2004, 14:59
Also ganz locker bleiben.
Wie bereits schon zweimal erwähnt hat die Telekom damit nichts zu tun.
Die, die es könnten werden es mit Sicherheit nicht tun,
denn im Endeffekt ist es uninteressant einen kleinen Scannerhörer zu orten.
Interessant ist es bei Straftätern, die den Polizeifunk abhören,
Abschleppdiensten, die immer als erste an der Unfallstelle sein wollen und Reportern.
Und das ist schon gemacht worden und hat auch zum Erfolg geführt.
mfg Ebi

Löschknecht
08.09.2004, 15:22
@ martino112


wäre interessant zu wissen, in welcher Ecke Deutschlands Du wohnst.
Ich kann Dir sicher sagen, dass die Telekom definitiv nicht auf der Suche nach deinem Scanner ist. Wenn Du z.B. in einer Region wohnst, in der gerade DVB-T (digitales Fernsehen über Antenne) aufgebaut wird - ich hab auch damit zu tun - dann messen die vermutlich die Feldstärke der neuen Sender.
Alternativ dazu sind die auf der Suche nach noch freien UKW-Frequenzen, die man verwenden könnte.

Also keine Panik in sachen Scannernutzung.

Joevo82
08.09.2004, 15:33
Peilen kann man dich nur, wenn du sendest, und das tust du mit deinem Scanner ganz bestimmt nicht. Das bisschen, was die Elektronik strahlt, kann man geflissentlich vernachlässigen.

Holidayman
08.09.2004, 16:20
Original geschrieben von Joevo82
Peilen kann man dich nur, wenn du sendest, und das tust du mit deinem Scanner ganz bestimmt nicht. Das bisschen, was die Elektronik strahlt, kann man geflissentlich vernachlässigen.
Stimmt so nicht ganz, denn ein Scanner sendet ganz schön. Zwar nicht über viele Kilometer, aber z.B. mit Außenantenne sicherlich mehrere hundert Meter.

msecret
08.09.2004, 18:26
Hallo,

meiner Meinung nach, ist das Anpeilen von einem Scanner technisch sicher möglich, aber der Aufwand dient dem Nutzen nicht. Und wenn dein Oszilator im Scanner gut geschirmt ist, und das sind sie in der Regel alle, dürfte es zu viel Aufwand sein, einen kleiner Handscanner zu orten. Aber ich kann mich der Aussage nur anschliessen. Je weniger davon wissen, desto besser für dich.

msecret

martino112
08.09.2004, 18:44
Vielen Dank!

Ich hab auch mal gehört, dass wenn man sich ein eigeschaltetes Radio, welches ruhig Lautlos sein kann, neben den Scanner stellt, es schon fast unmöglich ist den zu Orten, weil das Radio in fast den gleichen Frequenzen arbeitet oder so. Ist da was dran?

felix000
08.09.2004, 23:59
Original geschrieben von JBM422
wenn du angehöriger der Feuerwehr bist, hast Du ja eh eine Verschwiegenheitspflicht unterschrieben...

Das stimmt nicht, also ich hab in unserer Feuerwehr noch nie was davongehört.

Joevo82
09.09.2004, 00:29
Original geschrieben von felix000
Das stimmt nicht, also ich hab in unserer Feuerwehr noch nie was davongehört.

Dann hast du theoretisch auch nichts am BOS-Funk verloren...

Bei uns zumindest ist die Verschwiegenheitserklärung obligatorisch.

Ebi
09.09.2004, 09:15
Original geschrieben von martino112
Vielen Dank!
Ich hab auch mal gehört, dass wenn man sich ein eigeschaltetes Radio, welches ruhig Lautlos sein kann, neben den Scanner stellt, es schon fast unmöglich ist den zu Orten, weil das Radio in fast den gleichen Frequenzen arbeitet oder so. Ist da was dran?
@martino112,
Nein, da ist nichts dran. Der ZF - Osszillator sendet ja auf einer ganz anderen Frequenz als der des Scanners.
Beispiel:
Radio: 94.00 MHz - ZF = 10,7 MHz
Aussendung auf: 83,300 MHz

Scanner: 85.095 MHz - ZF = 10,7 MHz
Aussendung auf: 74,395 MHz

Mit guter Technik ist es also sehr einfach ein Radio von einem Scanner zu unterscheiden.
Und diese Technik ist vorhanden.

mfg Ebi

Backdraft007
09.09.2004, 10:16
Original geschrieben von felix000
Das stimmt nicht, also ich hab in unserer Feuerwehr noch nie was davongehört.

Einmal im Jahr hast Du belehrt zu werden und des musst unterschreiben, ebenso wie die Belehrung zur UVV.

Aber in Bayern ist ja bekanntlich alles anders.

checker112
09.09.2004, 10:19
habe zur abschlussprüfung meines Funklehrgangs auch für eine Schweigepflicht unterschreiben müssen, wollt ich nur mal posten, aber is ja egal.

Tobi

Ebi
09.09.2004, 10:35
Original geschrieben von felix000
Das stimmt nicht, also ich hab in unserer Feuerwehr noch nie was davongehört.

@felix000,
DV 810 / 1.4.4
da ist das geregelt, und die gilt auch in BY :-)
mfg Ebi

felix000
09.09.2004, 11:52
Original geschrieben von Backdraft007
Einmal im Jahr hast Du belehrt zu werden und des musst unterschreiben, ebenso wie die Belehrung zur UVV.

Aber in Bayern ist ja bekanntlich alles anders.

Also UVV jährlich das is klar. Aber Schweigepflicht gibts hier nicht.



Aber in Bayern ist ja bekanntlich alles anders. <-- richtig

Holidayman
09.09.2004, 13:01
Original geschrieben von felix000
Also UVV jährlich das is klar. Aber Schweigepflicht gibts hier nicht.



Aber in Bayern ist ja bekanntlich alles anders. <-- richtig
FALSCH! Denn auch in Bayern darf man nur ein BOS-Funkgerät bedienen, wenn man eine Einweisung nach TR-BOS hat und diese muss (auch bei uns in Bayern) jährlich wiederholt werden!!! Wenn eine FF diese Einweisung nicht anbietet, verstoßt ihr eben alle gegen die TR-BOS (auch in Bayern!).

felix000
09.09.2004, 13:04
Ich werd mal nachfragen wie des hier gehandhabt wird.

felix000
09.09.2004, 22:11
Also ich hab nachgefragt, natürlich besteht die Schweigepflicht auch für uns.

Aber jetzt zurück zum Thema: Scanner orten?

Joevo82
10.09.2004, 00:03
Original geschrieben von JBM422
Auch nicht ganz korrekt, (in Bayern ist das vielleicht so), soweit ich jedoch informiert bin, macht man nur einmal pro Laufbahn einen Sprechfunkerlehrgang mit. Der jedoch hat mit der Verschwiegenheitspflicht nichts zu tun. Die verschwiegenheitspflicht gilt zum Beispiel auch beim direkt gesprochenem Wort. Dieses darf nicht von einem Feuerwehrangehörigen an die Öffentlichkeit (Presse) weitergegeben werden. Der Feuerwehrangehörige darf ohne Genehmigung der Wehrleiters nicht einmal eine Aussage vor Gericht machen, wenn dieser Fall etwas mit dem Einsatz zu tun hat.

Der Feuerwehrangehörige muss sehr wohl vor Gericht aussagen, hier zählt die Einverständniserklärung des Betroffenen/Geschädigten, da hat der Wehrführer nix zu melden.

Back to Topic

DG3YCS
10.09.2004, 00:22
Hallo,

Für alle Ungläubigen habe ich gerade mal ein paar Messungen gemacht und etwas Fotographiert.
Die Qualität der Fotos ist nicht wirklich gut, aber da meine TV-Karte im Moment spinnt, kann ich trotz am Spektrum Analyzer vorhandenen Video Out nur abfotographieren.

Zur Messung:
Ich habe einfach mal das Frequenzspektrum um 100MHZ +/- 15Mhz auf meinem S.A. sichtbar gemacht, einmal ohne Scanner im Betrieb, sowie jeweils einmal mit den Scannereinstellungen 65MHZ, 75Mhz und 85MHz (glatt). Die Empfangsantenne (des S.A.) stand unmittelbar neben dem Scanner

Dabei kann man sehr schön die (Stör-)Abstrahlung des Scanners erkennen, welche sich (bei meinem Scanner...) 21,4 MHz über der Empfangsfrequenz befindet, je nach einstellung also mitten im Radiobereich!!!

Diese Aussendung ist als unmodulierter Träger im Radio hörbar!!!

die für diesen Versuch verwendeten Geräte sind:
ein Anritsu Spectrum Analyzer MS2601A, ein Scanner Regeancy MX4200e. Als Empfangsantenne für den SA habe ich die original Antenne meines yaesu FT50R HFG´s verwendet.



Das erste bild zeigt die HF-Situation in meinem Zimmer ohne das der Scanner läuft, man kann die Signale der "Starken" Radiosender erkennen (1LIVE, WDR2, WDR4), sowie einige schwächere Radiosender...

DG3YCS
10.09.2004, 00:27
BEim zweiten bild ist der Scanner eingeschaltet und empfängt auf der Frequenz 65,0MHz, die Aussendungen des Oszillators sind auf 86,4MHz zu Empfangen (ganz rechts als zusätzlicher Peak zu sehen). Im unmittelbaren Nahbereich sind die Aussendungen stärker als die Radiosender!!!

EDIT: natürlich ganz links... ;-)

DG3YCS
10.09.2004, 00:28
Hier das ganze nochmal mit 75MHz, jetzt befindet sich der Peak bereits in der Mitte des Radiobandes...

DG3YCS
10.09.2004, 01:11
Hier das ganze nun nochmal mit 85 MHz.
Wie man sehen kann befindet sich der Peak nun ganz rechts und ist erheblich stärker als die Radiosender (warum weiß ich nicht, hängt wohl mit irgendwelchen Bauteiltoleranzen zusammen und ist wohl bei jedem Scanner verschieden...).

Sollte sich der Scanner im Scannbetrieb befinden, so springt dieser Peak immer hin und her...

Wie man sehen kann sendet ein Scanner also tatsächlich, und zwar nicht zu knapp. Technisch ist es auch ohne weiteres möglich dieses Signal anzupeilen, allerdings nur wenn man bereits auf <100m herangekommen ist!!!
Auch hat man mit dieser Peilung nur den Beweis das ein Empfangsgerät in Betrieb war und eine Oszillatorfrequenz von zb 107.835 zu messen war.

Ob das nun aber ein Scanner mit einer ZF von 21,4 MHz war, der auf Kanal 468 (86.435MHz) eingestellt war ist, oder ein 08/15 Radio das mit einer ZF von 10,7 einen Radiosender auf 97,135 MHz empfangen hat weiß man noch nicht.

Um dieses zu beweisen müsste nun eine Hausdurchsuchung vorgenommen werden, alle infragekommenden Geräte (also ALLE EMPFANGS UND SENDEGERÄTE, auch RADIO, TV usw.)beschlagnahmt werden und in einem Labor verglichen werden.
Es ist ja durchaus möglich nachzuweisen welches Gerät es war, da jedes Signal charakteristische Merkmale aufweist auf die ich jetzt nicht näher eingehen will (einfach zu umfangreich, nicht wg. geheimhaltung oder so...), nur ist es halt großer Aufwand dieses so nachzuweisen, dass es bei einem Prozess bestand hätte.

So, jetzt muss man sich überlegen, dass ein Peileinsatz pro Stunde mit 1000 Eur. berechnet wird, eine Messung im HF Labor schnell 500Eur pro Stunde kostet, eine Hausdurchung ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre ist, bei jeder geplanten Hausdurchsuchung jemand vom Ordnungsamt dabeisein muss und ein Richter den Durchsuchungsbefehl ausgestellt haben muss. (kosten,kosten,kosten...)
Ein Scanner stellt nicht unbeding einen Grund für Gefahr im Verzug dar.

Und das ganze dann für vieleicht 500Eur Geldstrafe...(wenn es ein Jugendstrafverfahren ist noch deutlich weniger und der Staat zahlt alle Auslagen...)

Da kann man sich ja überlegen wie wahrscheinlich es ist, das jemand kommt und Peilt... Ich habe jedenfalls noch nie davon gehört, das jemand auf diesen Weg ermittelt wurde, sondern alle aus eigener Doofheit!!!

Auch ist es eigendlich nicht so, dass (schwer)Kriminelle den Pol. Funk abhören, wer ein ding plant, der zieht das durch, das die Pol davon wind bekommt ist mit eingeplant und was hilft es wenn die Durchsage mitgehört wird...
Mit den Abschleppunternehmern denke ich auch das das nicht unbedingt so ist, den zb. bei uns in der Gegend wird nur der angeforderte Abschlepper akzeptiert, jeder der "zufällig" vorbeikommt wird weggeschickt!!!
Bleiben noch die Journalisten und die große Gemeinde der scannenden "Normalbürger"...

Da haben unsere Jungs in grün doch andere Sachen zu tun und selbst wenn man einen Scanner im Auto hat, dann schauen die eigendlich nur genauer hin wenn der Pol ein großes A....loch ist oder viel häufiger wenn der kontrollierte die Klappe gaaannz weit aufreißt... (was wieder eigene doofheit ist, wenn man mit einem auf Pol-Kanäle eingestelltem Scanner im Auto die Pols Beschimpft)

Als ich Anfang des Jahres mal wg. einer allgemeinem VK (wie es immer so schön heißt) angehalten wurde und ich dem pol-Mensch nachdem er meine Papiere hatte und damit zum Streifenwagen gehen wollte, ein FuG13a mit den Worten "Sie können auch gern mein FuG benutzen ;-) " unter die Nase hielt, bekam der nur große Augen sagte dazu aber nur nein danke und damit war gut.
(das Fug hatte ich natürlich aus nachweisbaren Dienstlichen gründen dabei, sonst hätte ich das natürlich nicht gemacht. Ich wollte nur mal die Reaktion testen ;-), war aber selbst ganz überrascht das er dafür keinen nachweis forderte. Ausser meiner Dienstjacke auf dem Rücksitz hatte er nichts gesehen was irgendwie eine Legitimation darstellen könnte...) Nach 5min konnte ich dann weiterfahren...

Gruß
Carsten

Holidayman
10.09.2004, 11:05
Original geschrieben von JBM422
Auch nicht ganz korrekt, (in Bayern ist das vielleicht so), soweit ich jedoch informiert bin, macht man nur einmal pro Laufbahn einen Sprechfunkerlehrgang mit. Der jedoch hat mit der Verschwiegenheitspflicht nichts zu tun. Die verschwiegenheitspflicht gilt zum Beispiel auch beim direkt gesprochenem Wort. Dieses darf nicht von einem Feuerwehrangehörigen an die Öffentlichkeit (Presse) weitergegeben werden. Der Feuerwehrangehörige darf ohne Genehmigung der Wehrleiters nicht einmal eine Aussage vor Gericht machen, wenn dieser Fall etwas mit dem Einsatz zu tun hat.
Es gibt ja nicht nur die Feuerwehr in der BOS-Welt und im Rettungsdienst ist das so, wie beschrieben. Übrigens hat die Einweisung nach TR-BOS nichts mit der Schweigepflicht für med. Personal zu tun. Diese müssen gesondert erfasst werden.
Und von der Schweigepflicht (zumindest der med.) kann einen nur der Patient selbst, oder ein Richter entheben.
Vielleicht sollte man zu diesem Thema einen neuen Threat aufmachen?

oszillator
10.09.2004, 16:30
Hallo Freunde!!

Also mal zum Orten: in jedem Scanner sind schwingende Oszillatoren vorhanden. Diese sind eigentlich kleine Sender, die allerdings an keine Antenne angekoppelt sind. Die Strahlunsleistung ist also recht gering, aber NICHT vernachlässigbar klein. Ob man sie in- sagen wir mal- 10 m Abstand noch orten kann, hängt nicht zuletzt von der Qualität der Antenne und den Empfängern im Peilwagen ab. Theoretisch ist die Ortung aber möglich.

Die Zuordnung aber ist so eine Sache. Nicht alle Scanner haben als Zwischenfrequenz die bekannte 10,7 MHz. Zum Beispiel hat der GRUNDIG Satellit als ZF die 54,5 MHz als 1. ZF. Das heißt, der Oszillator schwingt um exakt diese ZF über oder unter der Empfangsfrequenz.

Wenn man sich jetzt mal die Vielfalt der elektr. Empfänger und die Vielzahl der Oszillatoren vorstellt, so ist es fast unmöglich, zu sagen, ob ein schwingender Oszillator bei 60 MHz nun zu einem Scanner oder zu einem anderen Gerät gehört. Wenn man nun noch die Zahl der Oberwellen und Mischprodukte dazunimmt, wird die Sache kunterbunt!

Ich denke, für einen Scannerhörer sind böse Nachbarn, die die Polizei aus dem Schlafzimmer des Scannerbenutzer hören oder der Scannerbesitzer selbst, der überall erzählt, wie toll sein neuer Scanner die Feuerwehrleitstelle in XY empfangen kann, weit gefährlicher als der Peilwagen der RegTP.

Viele Grüße an alle!

Wolfgang DK3IJ