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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : da hab ich was gehört...



Känguruh
02.09.2004, 08:38
es war 1997, in NRW, Autobahnpolizei Köln, das weiss ich von eimem Nachbarn der bei diesem Verein arbeitet. Schwerer VU auf der Autobahn, mehrere schwerverletzte, ein Pat eingeklemmt, und die Leitstelle Edwin hat es so erfahren:

"Edwin für [Amateurfunkrufzeichen]....."
" hier Edwin, wer ruft?"
"Edwin für [Amateurfunkrufzeichen]....."
" [Amateurfunkrufzeichen] kommen Sie"
" hier [Amateurfunkrufzeichen] schwerer Verkehrsunfall mit XYZ bei KM xx verständigen Sie sofort Rettungsdienst und Feuerwehr"

Es kam dann nur noch ein "Edwin - verstanden!" und gut ist. Der Amateurfunker wurde mit sicherheit NICHT bestraft, da er in dieser Notsituation mutmasslich leben gerettet hat. Es zählt meines wissens zu den ursprünglichen Aufgaben eines Amateurfunkers, in Notlagen und Katastrophengebieten den Funkverkehr aufrecht zu erhalten, auf welcher Frequenz ich dabei z.B. die Rettungskräfte alarmiere ist absolut unwichtig.

Fazit: abhören nicht, aber senden um (WIRKLICH) zu retten - das würde nie jemand untersagen!

groetjes uit Holland!

Känguruh
02.09.2004, 08:39
UPS! bitte in den Thread "Amateurfunk" verschieben, danke!

huhu
02.09.2004, 09:46
Diese Story ist wahr oder nur so erzählt/erfunden worden?

DG3YCS
02.09.2004, 14:06
Hallo,

Also es gehört eigendlich nicht zu den Ursprünglichen AUFGABEN eines Afu ind Not- und Krisensituationen Hilfe zu leisten, die entsprechende Gesetzespassage stellt nur eine Option da, um es Afu´s in der entsprechenden Situation(Katastrophenfall) nach Aufforderung zu ERLAUBEN auch mit nicht AFU Stationen zu sprechen bzw Nachrichteninhalte die nicht den Amateurfunk betreffen oder für/von dritten bestimmt/aufgegeben wurden zu übermitteln, da ja normalerweise nur der Funkverkehr von Afu´s untereinander gestattet ist.

Natürlich können Afu´s in einer entsprechenden Situation auch dazu verflichtet werden, mit ihrer Ausrüstung und ihrer Person entsprechend Hilfe zu leisten, genauso wie jeder andere auch in besonderen Notstandssituationen zur Mithilfe verpflichtet werden kann bzw. Gerätschaften, Autos usw, beschlagnahmt werden können.

Allerdings würde wohl kaum ein Afu den ich kenne, wenn er eine entsprechende Anfrage bekäme seine freiwillige Mithilfe verweigern.
Meines wissens hat es soetwas aber in der BRD seit ca. 30 Jahren nicht mehr gegeben, was u.a. auch mit einer wesentlich verbesserten Telekommunikations-Infrastruktur zusammenhängt.

Vieleicht, wenn dann irgendwannn Tetra(pol?) mit einer zentralen Netzsteuerung eingeführt ist und dieses Netz dann Ausfällt, wie z.b. teilweises das GSM-Netz beim Elbe Hochwasser, dann könnte soetwas wieder kommen ;-).

Den oben genannten Fall, sollte es ihn wirklich gegeben haben, fällt für mich eher unter §34 STGB (rechtfertigender Notstand):

§ 34
Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Da hier das Rechtsgut "Gesundheit und Leben der beteiligten Personen" ja um ein vielfaches höher wiegt, als die Straftat (1997, jetzt Owi) Senden auf einer nicht zugewiesen Frequenz,
ist die Lage ja eindeutig.

Hätte dies statt des Afu´s Tante Erna mit "Edwin für Tante Erna" gemacht, so wäre die Situation genau dieselbe, allerdings müsste die sich halt Fragen lassen wieso sie ein entsprechendes FuG hat. (wobei in einer solchen Situation sind die verantwortlichen eher froh über den Hinweis und wollen den Hinweisgeber ja nicht auch noch reinreiten)

Allerdings wäre ich heute mit soetwas vorsichtig, da ja fast jeder ein Handy mit sich führt und es daher auch einen Weg gibt die Pol/FW genauso schnell zu informieren ohne gegen das Gestz verstossen zu müssen, was ja dann die Anwendung des §34 auschliesst. Aber auch hier gilt, wo kein Kläger... und bei einer Meldung über einen schweren VU haben die Polizisten/FW´ler natürlich andere Sorgen als deswegen eine Anzeige zu schreiben.
Falls aber doch, hat man u. U. richtig Ärger.

Ich hätte damals übrigends genauso gehandelt und würde es heute noch genauso tun (wenn Handy kein Netz usw.), allerdings würde ich heute dann meinen (personenbezogenen) BOS-Rufnamen verwenden.

Gruß
Carsten

Udo
02.09.2004, 22:36
wenn ich als Disponent auf der LSt Dienst hätte und würde von einem Amateurfunker oder ähnlich angesprochen müßte ich schon überlegen ob ich diesen Notruf überhaupt ernst nehmen sollte.

Wie Carsten schon schrieb, es hat fast jeder ein Handy dabei und gerade auf der BAB wo sehr viele unterwegs sind müßte es möglich sein den Notruf per Handy oder Notrufsäule abzusetzen.

bosler
02.09.2004, 23:02
Original geschrieben von DG3YCS
Hallo,

Ich hätte damals übrigends genauso gehandelt und würde es heute noch genauso tun (wenn Handy kein Netz usw.), allerdings würde ich heute dann meinen (personenbezogenen) BOS-Rufnamen verwenden.

Gruß
Carsten

Hallo
Wie sieht den so ein personenbezogener Bos-Rufname aus?
Gibts bei uns wohl nicht, da haben die Fahrzeuge und die Handfunkgeräte ihre Funkrufnamen.
Gruß Bosler

Newty
03.09.2004, 00:25
In Niedersachsen sind Personenbezogene Rufnamen Stadt/Gemeindebrandmeister am Beispiel im LK Harburg 00/99(wobei 00 der Gemeindekennung entspricht), bzw 00/98 für den Stellvertreter, 99/01 und 99/02 für die Kreisbrandmeister - theoretisch könnte man auch die 00/99 auf Schwerpunkt/Stützpunkt vergeben, also neben z. B. 70/99 auch 71/99 - nur Ortsbrandmeister haben in der Regel kein eigenes 4m FuG, also bleibts bei Florentine XXX Ortsbrandmeister...

Diggi
03.09.2004, 12:18
Carsten meint beispielsweise unseren KBM (Florian Steinfurt 01), der ist einer der wenigen Personen der ein 4m HFG hat. ;)

Florian kommen
03.09.2004, 14:38
Hallo,

also bei uns hat der KBI und die 4 KBM einen eigenen Funkrufennamen.

KBI = Florian Landkreis 4
KBM = Florian Landkreis 4.1 - 4.4

Außerdem ist in unserem KdoF ein 4m HFG.

Dieses wird von unserem Wehrführer bzw. stellvertretenden Wehrführer eingesetzt.

Wenn der Wehführer dran ist, dann ist er Florian Ortschaft 01 und wenn der Stellvertreter dran ist, dann ist er Florian Ortschaft 02.

Holidayman
03.09.2004, 17:10
Original geschrieben von Udo
wenn ich als Disponent auf der LSt Dienst hätte und würde von einem Amateurfunker oder ähnlich angesprochen müßte ich schon überlegen ob ich diesen Notruf überhaupt ernst nehmen sollte.

Wie Carsten schon schrieb, es hat fast jeder ein Handy dabei und gerade auf der BAB wo sehr viele unterwegs sind müßte es möglich sein den Notruf per Handy oder Notrufsäule abzusetzen.
Frage: Du arbeitest hoffentlich in keiner Leitstelle, oder?

Dann könntest du aber auch jeden Anrufer mumaßlich als falschen Alarm abstempeln! Ist doch völlig egal, wie der Notruf einen Disponenten erreicht. Sobald dieser Kenntnis über eine Notsituation hat muss er entsprechend reagieren.
Der Dispo kann ja zum Beispiel bei Anrufen aus Telefonzellen auch nicht einfach sagen "bestimmt falscher Alarm".
Und was ist wohl schneller? Handy und Notrufsäule brauchen bestimmt länger, als direkter Funkkontakt (Notrufsäule endet irgendwo im Nichts bei ner Meisterei und steht vielleicht auch noch nen Kilometer weg und Handy kommt vielleicht irgendwo bei ner Leitstelle raus, die es auch erst weitergeben muss).
Wenn dass wirklich so passiert ist, dann finde ich die Entscheidung von dem Amateurfunker absolut richtig und sicherlich waren auch die Disponenten nicht traurig darüber ab Meldungseingang direkten Funkkontakt zur Einsatzstelle zu haben.

HFT Reichert
03.09.2004, 17:23
Original geschrieben von Holidayman
Notrufsäule endet irgendwo im Nichts bei ner Meisterei und steht vielleicht auch noch nen Kilometer weg ...

Das stimmt so nicht mehr:
Alle Notrufsäulen im Bundesgebiet laufen bei der GDV in Hamburg auf (Gemeinschaft der Autoversicherer o.ä.)
Die sehen zwar dann wo du stehst (bzw. die Säule) aber bis da die Meldung an die richtigen stellen weitergeleitet wird kanns schon etwas dauern...

löschhund
03.09.2004, 18:01
Original geschrieben von Holidayman
Dann könntest du aber auch jeden Anrufer mumaßlich als falschen Alarm abstempeln! Ist doch völlig egal, wie der Notruf einen Disponenten erreicht. Sobald dieser Kenntnis über eine Notsituation hat muss er entsprechend reagieren.

Ich wüsste ehrlich gesagt nicht was ich tun würde (bin kein Disponent). Ich wüde mich fragen, was der Funker auf der BOS-Frequenz zu suchen hat. Ehrlich gesagt, ich würde den Funker nicht ernst nehmen.

Gruß
löschhund

DH6OAI
03.09.2004, 18:41
Hallo!

zu Löschhund:

Hättest Du so einen Notruf als Disponent nicht ernst genommen und er wäre real gewesen, möchte ich nicht in Deiner Haut stecken... Erfüllt den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung!
Es ist sicherlich für reine BOS-ler etwas verwunderlich, was hier Känguruh beschrieben hat, aber wenn man sich die gängigen Amateurfunkgeräte anschaut, gar nicht so unrealistisch.
Seit 13 Jahren bin ich Funkamateur und betreibe dementsprechendes Equipment. Ich beobachte immer mehr, das AFU-Handfunkgeräte verkauft werden, die jetzt mühelos auch den 4m-BOS-Bereich sendeseitig abdecken können.(Icom IC 90E o.ä.) Ist aber auch nicht verwunderlich, da es sich um eine Europaversion handelt(In GB ist in einem 4m-Bereich nämlich Amateurfunk zugelassen).
Und da in vielen Seiten des WWW Funkkanäle und Rufnamen der Leitstellen veröffentlicht werden, ist es gar nicht so verwunderlich, das ein Funkamateur in so einer Not zum Handfunkgerät greift. Und wie DG3YCS schreibt, handelt es sich hierbei nicht um eine Straftat.
Ich möchte jedoch hinzufügen, das so ein Notruf sicherlich eine Ausnahme ist und auch bleiben wird. Denn auch wir Funkamateure haben 900MHz-Vollduplex-Handfunkgeräte, mit denen wir 112 anrufen können... ;-)

Holidayman
03.09.2004, 23:39
Original geschrieben von löschhund
Ich wüsste ehrlich gesagt nicht was ich tun würde (bin kein Disponent). Ich wüde mich fragen, was der Funker auf der BOS-Frequenz zu suchen hat. Ehrlich gesagt, ich würde den Funker nicht ernst nehmen.

Gruß
löschhund
Gefährliche Sache, wenn du Dispo wärst...

Holidayman
03.09.2004, 23:40
Original geschrieben von HFT Reichert
Das stimmt so nicht mehr:
Alle Notrufsäulen im Bundesgebiet laufen bei der GDV in Hamburg auf (Gemeinschaft der Autoversicherer o.ä.)
Die sehen zwar dann wo du stehst (bzw. die Säule) aber bis da die Meldung an die richtigen stellen weitergeleitet wird kanns schon etwas dauern...
Wußte ich noch nicht, danke für die Info!
Aber das zeigt ja, dass sicherlich einige Zeit verstreichen würde, bis der Notruf an der richtigen Stelle angelangt ist und ob die Meldung dort richtig ankommt wage ich auch zu bezweifeln!

Holidayman
03.09.2004, 23:42
Original geschrieben von DH6OAI
Hallo!


Ich möchte jedoch hinzufügen, das so ein Notruf sicherlich eine Ausnahme ist und auch bleiben wird. Denn auch wir Funkamateure haben 900MHz-Vollduplex-Handfunkgeräte, mit denen wir 112 anrufen können... ;-)
Wußte ich auch nicht! Wie funktioniert das (paßt zwar nicht unbedingt zum Thema, ist aber interessant!)?

HFT Reichert
04.09.2004, 00:38
@ hollidayman:
900MHz-Vollduplex-Handfunkgeräte = handy

gruß

löschhund
04.09.2004, 10:28
Die Notrufsäulen in der BRD wurden irgendwann einmal privatisiert. Seitdem sind die alle mit der Zentrale verbunden. Aber mit guter Software und einem guten Disponenten müsste das doch trotzdem schnell gehen. Immerhin ist der exakte Standort sofort bekannt und man muss nicht erst den Straßenkilometer erfragen.

Gruß
löschhund

HLF49/1
04.09.2004, 10:54
Jetzt mal an alle,

im Thema ging es um die Einsatzmeldung von einem AFU und nun wird gerätselt welchen KBM, KBI welchen Rufnamen haben ??
Wenn ein Feuerwehrangehörige an einen Unfall kommt und er hat ein BOS Funkgerät dabei wird er wohl kaum auf AFunk die Einsatzmeldung abgeben ?!??!?!?

76440
04.09.2004, 15:03
Original geschrieben von HLF49/1
Wenn ein Feuerwehrangehörige an einen Unfall kommt und er hat ein BOS Funkgerät dabei wird er wohl kaum auf AFunk die Einsatzmeldung abgeben ?!??!?!?

da fehlt jetzt wohl ein bissel der sinn und der zusammenhang, oder ?!? ...

ich find's gut, so wie das gelaufen ist. wenn er mit seinem AFuG auf BOS senden kann, warum nicht ?!? gründe dafür wruden hier schon angesprochen von wegen direkter schneller kontakt zu ESt und so ... und warum sollte ich sowas als disponent nicht ernst nehmen ?? ihr würdet wahrscheinlich auch notrufe von handy's ohne karte nicht ernst nehmen, oder ?? weil man könnte ja auch 'ne karte drin haben ... ich weiss ned wieviele notrufe hier bei mir im kreis darüber reinkommen, aber es sind einige !!

ernst zu nehmen ist (fast) alles als disponent !! sonst ist man fehl am platze. was man nicht ernst nehmen darf, das zeigt die zeit und die erfahrung. allerdings möchte ich nicht in der haut eines dispos stecken, wenn er mal falsch entscheidet und sich denkt "da is sowieso nix" ... autsch !!

löschhund
04.09.2004, 15:11
Also gilt der Grundsatz: Lieber einmal zuviel alarmiert als einmal zuwenig. Wenn mutwillige Alarmierungen aber zu dutzenden eingehen würden gäbe es ein Problem. Denn jede Stadt hat nur eine begrenzte Anzahl an RTW und Feuerwehreinheiten.

Gruß
löschhund

Etienne
04.09.2004, 19:47
Hey Leute!

Original geschrieben von Newty
...theoretisch könnte man auch die 00/99 auf Schwerpunkt/Stützpunkt vergeben, also neben z. B. 70/99 auch 71/99 - nur Ortsbrandmeister haben in der Regel kein eigenes 4m FuG, also bleibts bei Florentine XXX Ortsbrandmeister...
Zum Thema personenbezogene Funkrufnamen:

Bei uns (Nds.) ist das so:

Kreisbrandmeister:
99-01

Abschnittsleiter:
1) 98-01
2) 98-02
3) 98-03

Gemeindebrandmeister:
00-99

Ortsbrandmeister:
00-71

76440
05.09.2004, 02:51
dann mal für NRW:

KBM: 00-01-01
stellv. KBM: 00-02-01

StadtBM/GemeindeBM: xx-01-01
sein stellv.: xx-02-01

so einfach is das :)

dd1li
05.09.2004, 07:57
Original geschrieben von Holidayman
Wußte ich noch nicht, danke für die Info!
Aber das zeigt ja, dass sicherlich einige Zeit verstreichen würde, bis der Notruf an der richtigen Stelle angelangt ist und ob die Meldung dort richtig ankommt wage ich auch zu bezweifeln!

Da kann ich nur sagen, das es verdammt schnell geht!!! Ich hab's selbst auf der A7 auf einem Sonntag abend erlebt. keine 5 Minuten nach einer VU Meldung über eine Notrufsäule war bereits ein Peter vor Ort.

AFU als Notfunk ist meines wissen zuletzt bei der großen Hamburger Sturmflut in den 60'ern eingesetzt worden, um eine Nachrichtenverbindung vom ZKD zu den abgeschnittenen KD'en bei den Bezirksämtern, wie Harburg, zu erhalten.

brause
05.09.2004, 10:10
Meines Wisssens nach haben die Amuteurfunker stellenweise auch beim Elbe-Hochwasser 2002 ausgeholfen.

MfG

brause

Blinky
05.09.2004, 19:47
@ Etienne :

Das ist so nicht korrekt :

xx/70 bis XX/79 sind in Niedersachsen Feststationen in den Wachen / Stützpunktwehren

AkkonHaLand
05.09.2004, 19:56
Original geschrieben von Blinky
@ Etienne :

Das ist so nicht korrekt :

xx/70 bis XX/79 sind in Niedersachsen Feststationen in den Wachen / Stützpunktwehren

Stimmt auch nicht so ganz!

xx/70 Gerätehaus
xx71-xx75 mobile Geräte z.b.V
xx/76 und xx/77 frei zur Reserve
xx/78 stv OBM
xx/79 OBM

Blinky
05.09.2004, 20:40
Hi AkkonHaLand

In meinen Unterlagen steht das bissen anders drinn.

Nur mit dein 78 und und 79 würde es bei uns Probleme geben.

Wir haben in unserer Samtgemeinde mehrere Ortswehren in einer Gemeinde. Und dann würde das mit dem Rufnamen nicht mehr hinkommen.

Da ja die erste Teilkenzahl den Standort angibt:

Bei uns gibt die erste Zahl die Samtgemeinde/Stadt an und die zweite Ziffer die Gemeinde/stadtteil.

Beispiel Florian Musterkreis 40 / 26

LF 8/6 (kann ja auch ein anderes LF oder TSF sein) der Samtgemeinde A das in der Gemeinde A stationiert ist.
oder

Florian Musterkreis 41 / 10
währe z.B ein TLF der Samtgemeinde A das in der Gemeinde B stationiert ist.

Da wir ja in Niedersachsen keine dritte Teilkennzahl haben wird ja auch die zweite Zeilkennzahl fortlaufend nummeriert (von x0 bis x9), wenn mehrere gleiche Fahrzeuge an einen Standort der ersten Teilkennzahl ist und das währe ja nach deiner Beschreibung nicht möglich wenn es in einer Samtgemeinde mehrere Ortswehren in einer Gemeinde gibt.

Dann dürfte ja nach deiner Aussage immer nur ein OBM bzw. Stlv. OBM ein FuG besitzen, auch wenn es mehrere Ortswehren in der gleichen Gemeinde gibt.

Blinky