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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Amateurfunk



Jochen340
31.08.2004, 15:49
Servus,
Hätte mal ne Frage:
Ich hab gehört das Amateurfunker den BOS-Funk abhören dürfen. Aus welchem Grund dies der Fall sein sollte weiss ich auch nicht. Habs eben gehört.... Wiess da jemand genaueres.
Als früher die heutigen Scanner noch nicht erlaubt waren, also auch nicht deren Besitz, dürften die Amateurfunker die Geräte besitzen, meine ich zu wissen. Aber wie ist das heute?

Nur interesse halber, Gruß, Jochen

Green Beret
31.08.2004, 15:53
Also ich glaube das stimmt nicht. BOS Funk darf auch nicht von Funkamateuren abgehört werden. Sonst würde ja jeder BOS Funk interesierte Amateurfunker werden.

Jochen340
31.08.2004, 16:05
Na ja,
nachgeschmissen bekommt man den Schein ja auch nicht gerade...

Green Beret
31.08.2004, 16:24
Des stimmt. Aber warum sollten die den BOS Funk abhören dürfen? Nur weil sie ein Prüfung gemacht haben oder weil sie so viel von Funk verstehen?

DG3YCS
31.08.2004, 16:51
Hallo,

Also ein Amateurfunker darf definitiv NICHT den BOS Funk abhören!!!

Wieso auch?

Ein Amateurfunker erwirbt mit der Lizenz im Bezug auf Funk zwar ein gewisses mehr an Rechten als Otto Normalbürger, aber das bezieht sich mit Ausnahme der Sendegenehmigung für die AFU Bereiche nur auf rein technische Sachverhalte wie zb.:

Ein Amateurfunker darf halt auch nicht zugelassene Sende und Empfangsgeräte VERWENDEN bzw. selberbauen.
Auch darf sich ein AFU die jetzt bei HF-Strahlungsleistungen über 10W notwengie Standortbescheinigung selbst ausstellen.

Dies bezieht sich aber nur auf die AFU Frequenzen!!!
Theoretisch wäre also selbst das Mithören des CB-Funks mit einem NICHT zugelassenen Scanner für einen AFU strafbar(ist ja kein AFU-Bereich), wobei das mithören auf AFU Frequenzen mit dem selben Gerät erlaubt wäre (für AFU).

Mit einem zugelassenen Scanner darf natürlich jeder CB und AFU Mithören.


Der BOS-Funk ist ja durch das Fernmeldegeheimnis geschützt und danach hat es keinen Einfluss ob jemand AFU ist oder nicht, es kommt nur darauf an für wen die Nachricht bestimmt ist!

Im Gegenteil, bei der Afu-Prüfung wird ja geprüft ob du die entsprechenden Vorschriften kennst, daher könnte ein entsprechendes Zuwiederhandeln viel eher als Vorsatz ausgelegt werden, als bei einm Normalbürger, der ja immer noch sagen kann er hätte von nichts gewusst -> Fahrlässig

Der einzige Vorteil den Afu´s haben, ist dass man eher plausibel begründen kann warum man gerade die Frequenzen im Scanner programmiert hat -> um sicherzugehen dass man auf entsprechenden Frequ. keine Störungen verursacht, aber sonst...


Übrigends, dass vor einigen Jahren nur Afu´s einen Scanner besitzen durften und andere Personengruppen nicht, liegt nicht darin begründet das diese mehr höhren durften, sondern das es für AFU´s halt erlaubt war nicht zugelassene S. und E. Geräte zu besitzen und zu betreiben, während es für alle anderen grundsätzlich verboten war! (heute ist der Besitz ja erlaubt, nur der Betrieb verboten)

Und damals waren Scanner halt einfach nicht zugelassene Breitbandempfangsgeräte... In D-zugelassene Geräte gibt es ja erst seit anfang der 90´er Jahre.


Gruß
Carsten

Aeskulap
31.08.2004, 18:28
Original geschrieben von DG3YCS
Der einzige Vorteil den Afu´s haben, ist dass man eher plausibel begründen kann warum man gerade die Frequenzen im Scanner programmiert hat -> um sicherzugehen dass man auf entsprechenden Frequ. keine Störungen verursacht, aber sonst...


Hi,

jetzt kann dann der CB-Funker kommen und nimmt die gleiche Begründung? Naja ich denke das hat nix damit ob man Funkamateur ist oder net...

DG3YCS
31.08.2004, 18:50
Hi,

das würde ich so nicht sagen, ein CB-Funker darf ja keine Geräte selber bauen bzw. verändern.

Da zugelassene Geräte aber kein entsprechendes Störpotential haben (in der Theorie) ist keine notwendigkeit gegeben dieses sicherheitshalber zu überprüfen, dies hat hat ja schon die in den Verkehr bringende Firma getan.

Wenn aber ein Amateurfunker ein Gerät selber baut bzw. verändert, so ist natürlich das Risiko das störende Nebenaussendungen auftreten viel größer.
Und ebend dieses zu überprüfen ist dann die Plicht(gesetzlich festgelegt) eines jeden selbstbauenden AFU´s, da er für die Störaussendungen im vollen MAße verantwortlich ist und sich halt nicht mit dem Hinweiß auf die Herstellfirma aus der Verantwortung stehlen kann.

Natürlich ist aber ein Scanner nicht das geeignete Mittel um solche Nebenaussendungen festzustellen aber immerhin besser als nichts.

Das ganze war aber auch nur ein konstruiertes Beispiel um die derzeitige Situation darzulegen.
Ob man damit vor Gericht durchkäme...? Allerdings wäre dies die überhaupt einzig sinnige Antwort die mir als PRIVATPERSON auf die Frage warum 4m Frequenzen einfiele.

Strafrechtlich wäre vieleicht auch noch diese Antwort ein Ausweg...???
Ich war in den NL, kurz hinter der Grenze und habe von dort den D-Polizeifunk gehört.
Das wäre dann 1. eine sinnige Antwort, und 2. nichts illegales, da in NL das Abhören des P-Funks und anderer Dienste nicht verboten ist. Allerdings wäre es schon echt dreist ;-)

Gruß
Carsten

JnPeu
31.08.2004, 19:19
genau so ist das wie carsten es geschrieben hat.

mfg

Der Torsten
31.08.2004, 20:02
Und das Ganze kann man noch steigern!
Selbst wenn der Funkamateur BOS-berechtigt ist, d.h. ausgebildet und besonders verpflichtet wurde, darf er mit AFu-Geräten weder am BOS-Funk teilnehmen (das darf man nur mit BOS-Geräten), noch den BOS-Funk damit abhören.
Es ist nämlich grundsätzlich verboten, Aussendungen zu empfangen, die nicht für einen selbst bestimmt sind.
Man darf noch nicht einmal das Vorhandensein derartiger empfangener Aussendungen Dritten mitteilen.

Der Funkamateur, der prahlt, was er alles für tollen BOS-Funk gehört hat, macht sich damit schon strafbar.

Also: Nix mit BOS-Paradies für Funkamateure.

Klingt komisch, ... ist aber so!

(73 de DO7DSL)

Ebi
31.08.2004, 20:44
Ich meine, DG3YCS hat es in seinen Beiträgen hinreichend erklärt.
Dem ist nichts hinzuzufügen, nur die Aussage:
..(heute ist der Besitz ja erlaubt, nur der Betrieb verboten).. stimmt nicht so ganz.
Wenn ich mit einem Scanner AFU oder Rundfunk höre, ist der Betrieb nicht verboten.
mfg ebi

Christian
31.08.2004, 21:18
DG3YCS widerspricht sich auch in seinem Text....

> Mit einem zugelassenen Scanner darf natürlich jeder CB und AFU Mithören.


wenige Zeilen später :

> (heute ist der Besitz ja erlaubt, nur der Betrieb verboten)

Im neuen TKG steht : "das alleine die Tatsache des Empfangs von Sendungen die nicht für den jeweiligen Empfänger bestimmt sind, strafbar ist" --> Scanner, mit Zulassungszeichen und AFu Frequenzen, CB-Funk, Radio --> alles OK ! BOS-Funk, Flugfunk, Betriebsfunk ---> STRAFBAR !

DG3YCS
31.08.2004, 22:34
HI,

Das "heute ist der Besitz ja erlaubt, nur der Betrieb verboten" bezieht sich auf die NICHT zugelassenen SENDE-/Empfangsgeräte, nicht auf die Scanner generell, denn seit Anfang der 90´er Jahre gibt es ja eine Menge zugelassener Geräte.

Vor einigen Jahren war ja bereits der Besitz von nicht zugelassenen Geräten oder auch AFU-Geräten Strafbar wenn man kein Händler oder AFU war. Dasselbe galt auch für Betriebsfunk- /BOS-Geräte, wenn man nicht im besitz einer entsprechenden Genehmigungsurkunde (heute wäre dies die Frequenzzuteilung)war, was zumindest für BOS Geräte für einen Privatman ja so ziemlich unmöglich war...

War vieleicht etwas mißverständlich ausgedrückt

Übrigends mussten auch AFU´s damals den Erwerb von SENDEgeräten die nicht AFU-Geräte waren unverzüglich unter Angabe von Hersteller, Typ , Anzahl und Seriennummer unverzüglich der OPD melden! Der Erwerb durfte nur dem Zweck dienen, dieses Gerät in ein AFU-Gerät umzubauen

So nachzulesen in der Verfügung Vfg 251/1987

Wenn man dies aber nicht machte und es kam doch mal ne Kontrolle, so konnte man die Geräte natürlich auch gerade erst bekommen haben.

ein AFU Gerät war nach damaliger definition übrigends ein FuG, das auf mindestens einer Afu Frequenz Senden/Empfangen konnte. Was es sonst noch so konnte war völlig egal.

Gruß
Carsten