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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wer darf Melder mit Mithörfunktion haben??



Mampfred
02.08.2004, 07:33
Hallo!

In unserer Wehr (Bayern) ist mal wieder die Diskussion aufgekommen wer Melder mit Mithörfunktion haben darf und wer nicht.
Ab was für einem Dienstrang bzw. für welchen Personenkreis ist das lt. BOS genehmigt?

Vielen Dank für eure Antworten!

Mampfred

tower911
02.08.2004, 11:49
Hallo,
was Ritsch da angehängt hat sind aber nur Empfehlungen. Also nicht relevant.

Ich hab den Gesetzestext jetzt zwar nicht zur Hand aber deine fragstellung würde ich ändern. Welchen Dienstrang eine Person hat ist doch unrelevant. Entweder dürfen die Feuerwehrleute mithören oder nicht. Ob jetzt einer Feuerwehrmann ist Unterbrandmeister oder Hauptbrandmeister ist doch egal.

greetings
Tower911

Pikachu
02.08.2004, 12:17
Benutzt doch mal die Suchfunktion, dazu gab es schonmal einen großen Thread

löschhund
02.08.2004, 15:22
Mir wurde gesagt, dass rein gesetzlich man nur im Einsatz mithören darf. Und auch nur, wenn daraus Informationen für die Einsatztaktik o.ä. ableitbar sind. Deshalb dürfen bei uns nur Zugführer mithören, alle anderen leider nicht. Früher konnte jeder seinen Melder auf mithören stellen. Doch die Melder wurden wg. einer Gesetzesänderung umgerüstet.

Gruß
löschhund

fireboy
02.08.2004, 17:03
Toll, und wer trotzdem mithören will, der legt sich eben einen scanner zu. Wo ist da jetzt das Problem??

Zudem, ich sags einfach mal so, was der kommandant nicht weiss, das macht ihn auch nicht heiss! Also bei uns ist des in der hinsicht egal. Weil da hört selbst der kommandant den ganzen tag mit!!

felix000
02.08.2004, 17:16
Im Feuerwehrfunk werden ja nicht ständig persönliche Daten (Patientendaten beim Rettungsdienst) durchgegeben, daher finde ich es nicht schlimm wenn man zu Hause den Funk mithört. Man kann ja mithören, wenn man nicht gerade im Supermarkt an der Kasse steht, sollte eigentlich niemand stören.

Bei uns hören die meisten, die einen Melder haben, zu Hause den Funk mit.

firebuster-t
02.08.2004, 17:44
Mal ganz erhlich:
in diesem Forum hört doch keinen den Bos Funk ab.
Die meißten haben den scanner doch aus versehen gekauft und wie durch ein Wunder waren da auf eimal BOS frequenzen drinn. Anderen ist Wasser in den Melder gelaufen da hat's einen kurzschluss gegeben und jetzt hört man immer den funk.
:-)
kann man nix machen.
an sonsten würden wir ja so was illegales nicht machen
ooooooooder????


MfG Firebuster-t

löschhund
02.08.2004, 19:49
Ich habe keinen Scanner, will mir aber bald einen kaufen (wenn mal wieder Kohle da ist). Bin halt noch unentschlossen, da es eine Straftat ist den BOS-Funk abzuhören. Aber wenn man sich irgendeinen FME mit Mithörfunktion kauft merkt das eh niemand.

Gruß
löschhund

Alex22
02.08.2004, 20:13
naja beim fme is das besser ...denn fme sind ja für den bos empfang gebaut ... scanner hingegen nicht. also seh ich das rechtlich nicht ganz so schlimm.

AkkonHaLand
02.08.2004, 22:38
JEDER darf sich Geräte kaufen, mit denen auch BOS-Funk gehört werden kann! Bedingungen:

- das Gerät muss eine deutsche (!) Bauartzulassung haben
- es darf nicht durch handwerkliche Arbeiten verändert werden
- die Möglichkeit des Empfanges darf nicht bekannt gegeben werden
- die empfangenen Sendungen dürfen nicht zu irgendwelchen Zwecken genutzt werden (sog. Reporter-Klausel)
- das Gerät muss ein reines Empfangsgerät und somit Anmeldefrei sein!!!!

Fazit: Jeder Scanner oder FME, der legal in Deutschland verkauft wird kann von jedermann gekauft und betrieben werden!

AkkonHaLand
02.08.2004, 22:41
JEDER darf sich Geräte kaufen, mit denen auch BOS-Funk gehört werden kann! Bedingungen:

1. das Gerät muss eine deutsche (!) Bauartzulassung haben

2. es darf nicht durch handwerkliche Arbeiten verändert werden

3. die Möglichkeit des Empfanges darf nicht bekannt gegeben werden

4. die empfangenen Sendungen dürfen nicht zu irgendwelchen Zwecken genutzt werden (sog. Reporter-Klausel)

5. das Gerät muss ein reines Empfangsgerät und somit Anmeldefrei sein!!!!

Fazit: Jeder Scanner oder FME, der legal in Deutschland verkauft wird kann von jedermann gekauft und betrieben werden!

(Bevor jetzt wer meckert:
Wenn die Polizei jemanden mit Scanner im Auto erwischt, bei dem BOS-Kanäle programmiert sind, oder mit dem gerade ein solcher abgehört wird, der verstößt gegen o.g. Nummer 3, denn er gibt damit den Beamten bekannt, dass er diese Funkbereiche empfängt!)

... und das wiederum ist Strafbar!

HFT Reichert
02.08.2004, 22:54
Original geschrieben von AkkonHaLand

Fazit: Jeder Scanner oder FME, der legal in Deutschland verkauft wird kann von jedermann gekauft und betrieben werden!

(
Also es darf sich mal prinzipiel nicht jeder nen FME kaufen. Streng genommen nur Behörden oder eben mit erlaubnis.

AkkonHaLand
02.08.2004, 23:38
Original geschrieben von HFT Reichert
Also es darf sich mal prinzipiel nicht jeder nen FME kaufen. Streng genommen nur Behörden oder eben mit erlaubnis.

Wer sagt denn sowas? Ich kann doch zu einem Funkhändler gehen und dem sagen ich brauche den Melder "Funkwerk Kleinkleckersdorf, Modell FME 4711" (Ich hoffe hier keine Werbung zumachen-jede Übereinstimmung ist Zufall!), lege das nötige Geld auf den Tisch und nehme den Melder mit!

felix000
02.08.2004, 23:40
Original geschrieben von AkkonHaLand
3. die Möglichkeit des Empfanges darf nicht bekannt gegeben werden

Was soll das in Deutsch heißen??

HFT Reichert
02.08.2004, 23:47
Original geschrieben von AkkonHaLand
Wer sagt denn sowas? Ich kann doch zu einem Funkhändler gehen und dem sagen ich brauche den Melder "Funkwerk Kleinkleckersdorf, Modell FME 4711" (Ich hoffe hier keine Werbung zumachen-jede Übereinstimmung ist Zufall!), lege das nötige Geld auf den Tisch und nehme den Melder mit!
Also ich halte das anders. Ohne Nachweis, Bestätigung usw. geht bei mir da mal nix. Hatt alles schon mal genug Ärger gegeben.
Und wenn jemand wirklich bei einer HiOrg ist sollte es kein Problem sein von seinem Kappo einen wisch zu besorgen.

felix000
02.08.2004, 23:53
Original geschrieben von HFT Reichert
Also ich halte das anders. Ohne Nachweis, Bestätigung usw. geht bei mir da mal nix. Hatt alles schon mal genug Ärger gegeben.
Und wenn jemand wirklich bei einer HiOrg ist sollte es kein Problem sein von seinem Kappo einen wisch zu besorgen.

Des hört sich ja so an als ob jeden Tag 50 Leute in Deutschland nen FME kaufen, obwohl sie in keine HiOrg sind.

Ebi
03.08.2004, 10:31
Original geschrieben von AkkonHaLand
JEDER darf sich Geräte kaufen, mit denen auch BOS-Funk gehört werden kann! Bedingungen:
- das Gerät muss eine deutsche (!) Bauartzulassung haben
- es darf nicht durch handwerkliche Arbeiten verändert werden
- die Möglichkeit des Empfanges darf nicht bekannt gegeben werden
- die empfangenen Sendungen dürfen nicht zu irgendwelchen Zwecken genutzt werden (sog. Reporter-Klausel)
- das Gerät muss ein reines Empfangsgerät und somit Anmeldefrei sein!!!!
Fazit: Jeder Scanner oder FME, der legal in Deutschland verkauft wird kann von jedermann gekauft und betrieben werden!
Hi,
das stimmt nicht so ganz.
Christian hat die neue rechtslage umfassend in seinen Beiträgen:
http://www.funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?s=&threadid=14188&highlight=TKG
erläutert.
Und das ist die momentane Rechtslage.
mfg Ebi

QuattroXLS-User
03.08.2004, 15:16
also bei uns is das so
die besonderen führungsdienstgrade (der kreisbrandrat, die 3 kreisbrandinspektoren sowie die 17 kreisbrandmeister) haben die mithörfunktion auf ihrem melder.
wie es in den andren wehren is weis ich net aber meistens nur die komandanten

bei uns in der wehr is es so mithörfunktion haben nur:
- 1. und 2. komandant
- die gruppenführer
- das personal der leitstelle (nast)
ansonsten niemand ausser wer nen privaten melder hat. seit die quattro 96 bzw. jetzt die M und die XL im Dienst sind is das thema "basteln" am melder eh vom tisch

früher beim bosch fme 85 bzw. aeg telesignal E wars ja kein problem den melder auf mithören zu bekommen! einfach ohne zu löten zu müssen ein stück alu folie oder nen mettall stecknadel kopf auf den lötpunkt c und tesafilm drüber und fertig. ein oder 2 so idioten ham halt auch mitn 100 W lötkolben im melder gelötet.
wie gesagt nur 1 mal . . .

löschhund
03.08.2004, 15:18
Bei meinem BMD wär's ja auch kein Problem, aber wenn das die Funkwerkstatt mitkriegt kann ich einpacken.

Gruß
löschhund

firebuster-t
03.08.2004, 18:02
Original geschrieben von AkkonHaLand

1. das Gerät muss eine deutsche (!) Bauartzulassung haben
2. es darf nicht durch handwerkliche Arbeiten verändert werden
3. die Möglichkeit des Empfanges darf nicht bekannt gegeben werden
4. die empfangenen Sendungen dürfen nicht zu irgendwelchen Zwecken genutzt werden (sog. Reporter-Klausel)
5. das Gerät muss ein reines Empfangsgerät und somit Anmeldefrei sein!!!!

1. OK halt ich ein
2. ooops! schauben festspannungsregler einbauen
3. ooops! in der FW weiß jeder das ich einen scanner hab
4. OK halt ich ein
5. ooops! was ist wenn ich ihn als Testsender benutze?


soviel zum Thema legal :-)

MfG firebuster-t

Ebi
03.08.2004, 18:08
Original geschrieben von firebuster-t
1. OK
2. ooops!
3. ooops!
4. OK
5. ooops!
soviel zum Thema legal :-)
MfG firebuster-t
Hi,
kannst du dein OK und ooops mal näher erklären ?
mfg Ebi

HLF49/1
03.08.2004, 19:09
Also der Scanner ist ja nun mehr oder weniger illegal.
Was ist aber mit dem FME?
In unserer Wehr wurde das Thema auch im Mai mal sehr kritisch angestimmt.
Angeblich nur noch Gruppenfüher, NaSt Mitglieder und der 1.-2. Kdt dürfen durchschalten.
Nun haben natürlich viele Mitglieder schlechte Laune da einige am Sonntag mal rein hören was im Landkreis los ist.
Ok kann man noch verstehen das dieses unterbinden werden sollte, aber wir haben noch einen kleinen Vorteil durch das Mithören erfahren.
Unsere Erstalarm auslösende Stelle vergisst leider oft das nach 30 sec. der lautsprecher des FME zu macht.Und somit können wir nicht verfolgen ob wir zB zu einem Vu raus sollen oder zu einer Ölspur.
Durch das Mithören kann man aber sehr gut unterscheiden und entscheiden wie brisant die lage ist.
Vielleicht sollten die Herren im Innenministerum dies mal beachten.

Alex22
03.08.2004, 20:14
Mit was für ner Begründung hat eure NaSt die Mithörfunktion?

HLF49/1
03.08.2004, 20:58
Die NaSt Leute bekommen dann auf der Anfahrt zum Gerätehaus schon mit ob in unserer Funkkabine jemand sitzt und ob bereits andere Wehren ausgerückt sind.
Ich persönlich würde sagen die brauchen das nicht.
Ach genau ich habe vergessen das auch die Zugführer Mithörfunktion haben.

Ebi
04.08.2004, 09:07
Original geschrieben von AkkonHaLand
JEDER darf sich Geräte kaufen, mit denen auch BOS-Funk gehört werden kann! Bedingungen:
1. das Gerät muss eine deutsche (!) Bauartzulassung haben
2. es darf nicht durch handwerkliche Arbeiten verändert werden
3. die Möglichkeit des Empfanges darf nicht bekannt gegeben werden
4. die empfangenen Sendungen dürfen nicht zu irgendwelchen Zwecken genutzt werden (sog. Reporter-Klausel)
5. das Gerät muss ein reines Empfangsgerät und somit Anmeldefrei sein!!!!
Fazit: Jeder Scanner oder FME, der legal in Deutschland verkauft wird kann von jedermann gekauft und betrieben werden!

Hi, nochmal zu dem Beitrag:

1.) es gibt keine deutsche (!) Bauartzulassung mehr.
Das Gerät muss eine CE Prüfung haben ! (Aufkleber CE)
2.) bei Bastelarbeiten in dem Gerät erlischt die CE Zulassung !
3.) mit einem Scanner (gilt auch für FMEs) dürfen keine Aussendungen empfangen werden, die nicht für den Empfänger bestimmt sind. Sollte man zufällig :-) was empfangen, darf die Tatsache des Empfangs nicht weitergegeben werden.
4.)ergibt sich aus 3.
5.) Nur Scanner, die mindestens ein Rundfunkband empfangen können, erhalten die in 1. angegebene CE Kennzeichnung.
Fazit: Nicht jeder Scanner, der in Deutschland gekauft werden kann, darf auch in Deutschland legal betrieben werden.
Für Funkamateure gelten Sonderregelungen.
mfg Ebi

Murmel
04.08.2004, 09:42
Also bei uns ist das Mithören allen "Melder-Trägern" erlaubt. Sind allerdings auch nur 7 Leute (kleine Wehr).
Melder haben eh nur die Leute die evtl. ausserhalb arbeiten oder aber die Sirene nicht hören können (wir haben nur eine im Ortskern).
Da bei einem Alarm am Tage eigentlich nur sehr wenige aus dem Ort kommen, zählen wir auf die Melder. Da die Leute aber evtl. einen etwas längeren Anfahrtsweg haben (kommen dann von der Arbeit) können die Leute den Funk mithören und somit direkt zum Einsatzort kommen und müssen nicht erst zum Gerätehaus um auf die Tafel zu schauen was wo los ist.
Das macht vor allem Sinn wenn wir eine Nachbahrwehr unterstützen müssen. Wenn der Kollege dann erst zum Gerätehaus fährt und dann liest das er eigentlich gerade auf seinem Anfahrtsweg durch den Nachbarort, am Einsatzort schon fast vorbeigefahren ist :-)

löschhund
04.08.2004, 10:42
Aber man muss doch sowieso ins Gerätehaus, um Helm, Handschuhe, Stiefel und Einsatzjacke zu holen.

Gruß
löschhund

Murmel
04.08.2004, 11:10
Wir haben garnicht die Möglichkeit unsere Einsatzkleidung im Gerätehaus zu lagern (zu klein), daher haben alle Kameraden ihre Sachen im Auto (die mit den Meldern) und alle anderen im Dorf haben die Sachen zu Hause.

löschhund
04.08.2004, 11:22
Oje. Was habt ihr den für ein Gerätehaus? Wohl eher ein Schuppen.

Gruß
löschhund

felix000
04.08.2004, 12:26
@ Murmel:

Was habt ihr den für ein Fahrzeug??

Murmel
04.08.2004, 13:02
Wir haben ein TSF-W (Baujahr:2002) und als Extra eine HDL-250 drinne. Und das passt super in unser Gerätehaus. Und das ist KEIN Schuppen ! Hat sogar ein Rolltor :-)

Allerdings ist ein neues Gerätehaus schon im Gespräch. Aber das "Gespräch" dauert wohl noch etwas :-)

Ansonsten ist das TSF eine Sonderanfertigung nach unseren Wünschen. Mit Frontblitzer (und ganz viel Blaulicht), 4xPA, Schnellangriff, 500 Liter Tank, TS, Stromerzeuger, Schlauchfach für 13 Längen B (tolle Sache: einfach ankuppeln und losfahren, geht super fix), ansonsten noch jede Menge B und C Schläuche und das andere übliche Material.

Wir haben bei uns auch nur Saugbrunnen und keine Hydranten, so dass wir immer heftig "rödeln" müssen bis wir unser Wasser haben. Aber sind ja ein eingespieltes Team, geht alles super schnell.

Tolle Truppe unsere kleine Wehr !!!!!!!!!

Krauser
29.09.2005, 18:13
Hallo,

so was is genau richtig. Ich denke ihr habt auch sicher eine super Kameradschaft.
Habt ihr eventuell eine Homepage.

Krauser

Leitstelle_V
29.09.2005, 18:52
Original geschrieben von Krauser
[...] Ich denke ihr habt auch sicher eine super Kameradschaft. [...]

Denk ich auch. Aber wieviel Einsätze habt ihr denn da ungefähr? Nur so zur Info...

Bei uns hat im gesamten Kreisgebiet jeder die Mithörfunktion auf dem FME programmiert und das sind nicht wenig Leute. Ich finde das auch nicht immer so schlecht. Mir hat es oft geholfen, wenn ich von weiter her direkt zur Einsatzstelle gefahren bin (was in Dresden, wo ich studiere, übrigens verboten ist), dann konnte ich schon umkehren oder zumindest Tempo und damit Gefahr wegnehmen, wenn die Meldung Einsatzabbruch kam. Und das bringt meiner Meinung nach schon sehr viel.
Aber ich kenne noch einen ranghohen Feuerwehrkamerad aus meiner Heimat, der, wenn ich ihn frecher Weise auf seine Mithöraktivitäten anspreche (ich bin zwar auch nicht besser...), wenn er gerade im Garten liegt und eben mithört, sagt, "ich darf mithören". Deswegen hatte ich mir auch schon die Frage gestellt, wer das nun darf oder ob er das einfach nur so sagt.

Aber im Garten liegen und zuhause mithören oder auf der Einsatzfahrt ist schon in Ordnung, doch es gibt halt auch Idioten, die man im Kaufland trifft und an deren Seite es klingelt. Das wiederum ist Mist.

Max.

Andreas 53/01
29.09.2005, 18:52
Hallo!

FME mit Mithörfunktion hätten eh keine Zulassung nach TR-BOS,
somit ergibt schon daraus, das KEINER! eine Mithörfunktion haben dürfte, bei einer Anschaffung von mehreren Geräten an eine FW oder HiOrg diese nur nach TR-BOS ausgestattet sein dürften, nach dem neuen TKG das bloße Mithören des eigenen Funks aus nicht dienstlichem Anlass bereits Strafbar wäre, selbst das Mithören mit einem im Einsatzfahrzeug eingebauten Funkgerätes auf einem anderen Kanal, aus nicht dienstlichem Anlass wäre nach TKG bereits strafbar ...

Merkt ihr was ? : dürfte eigentlich ... wäre normalerweise ... könnte man

Wer viel fragt, bekommt viele Antworten.. wer es für sich daheim im stillen Kämmerlein tut, und nicht nach draußen hin sich aufspielen möchte weil er bestimmte Informationen hat, die normal kein anderer Wissen kann, der wird auch kaum was zubefürchten haben .

MfG

Leitstelle_V
29.09.2005, 19:11
Original geschrieben von Andreas 53/01
[...] nach dem neuen TKG das bloße Mithören des eigenen Funks aus nicht dienstlichem Anlass bereits Strafbar wäre [...]

Und was ist wiederum ein dienstlicher Anlass? Darf z. Bsp. ein Kreisbrandmeister mithören, damit er "einfach mal so" informiert ist? Oder darf er das erst dann, wenn er einen Alarm empfängt und seine Nachalarmierung befürchtet (die haben ja eh mehrere Schleifen)?
Dann könnte man aber auch wieder sagen: Er wird sowieso alarmiert, wenn er wirklich gebraucht wird...

Max.

Zentrale Leitstelle
29.09.2005, 20:07
Original geschrieben von [Mc_C]<Andrew>
... Er wird sowieso alarmiert, wenn er wirklich gebraucht wird...

Max.

Genau so ist es. Nur weil einer KBI ist hat er noch lange nicht das Recht mitzuhören, aber selbst dafür gibts ab bestimmten Dienstgraden in manchen BL's Sondergenehmigungen.

Aber solange eine solche nicht vorliegt, gilt auch für ihn das Mithörverbot.

Gruß

-Z L-

Funkfreund
29.09.2005, 20:50
Genau so.
Das Problem ist halt daß es kaum Kontrollen gibt und ja teilweise schon komplett offen bestellt und auch so geliefert wird. Ich kenne keinen Händler der das nicht so macht wie bestellt wird. Auch wird das in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt, von bedingt erlaubt bis generell verboten. Das wäre ja auch alles nicht weiter problematisch wenn es die oberwichtigen "Personen" nicht geben würde die permanent mit offenem FME rumlaufen müssen. Davon gibts leider genug.

Peter

Leitstelle_V
29.09.2005, 20:54
Original geschrieben von Funkfreund
[...] Das wäre ja auch alles nicht weiter problematisch wenn es die oberwichtigen "Personen" nicht geben würde die permanent mit offenem FME rumlaufen müssen. [...]

Es mag zwar bei vielen auf Unverständnis stoßen, aber solange das in geregeltem Maße passiert, sehe ich darin eigentlich auch kein gravierendes Problem. Wer machts nicht gern... ;-)

Funkfreund
29.09.2005, 21:27
Ich sehe darin schon ein gravierendes Problem. Wie sicher bekannt ist hat(sollte) jeder, der sich aktiv am BOS-Funk beteiligt, eine Verpflichtungserklärung unterschrieben, daß alle Informationen, die einem nicht selbst betreffen, unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben werden dürfen. (Verschwiegenheitsverpflichtung) Das gilt selbstredend auch für Funkmeldeempfänger. Nicht umsonst öffnet sich nach TR BOS der Lautsprecher nur für eine bestimmte(festgelegte) Zeit wenn ein Alarm ist und eine Durchsage kommt die gezielt für diesen Personenkreis gedacht ist. Es hat einfach niemand z.B. von den Leuten im Supermarkt zu interessieren daß z.B. ein RTW zu nem Suizid nach XYZ in die Straße... Nummer 5 fährt und jemand aus dieser Familie von dort zufällig grad im Supermarkt einkaufen ist. Solche Fälle sind mir bekannt.
Was jeder zu Hause in seinen 4 Wänden macht hat keinen zu interessieren. Wenn sich alle wenigstens einigermaßen dran halten würden.
In der Öffentlichkeit hat ein FME ganz klar geschlossen zu sein.
Was ist ein geregeltes Maß?? Wo hört das auf?
Ich kenne einige neue Kameraden, deren erste Frage war "Ich fange aber nur an wenn ich auch so nen Piepser bekomme wo man alles mitbekommt was so in der Gegend los ist!" Da macht man sich schon so seine Gedanken.

Gruß, Peter

Leitstelle_V
29.09.2005, 22:49
Original geschrieben von Funkfreund
[...] Es hat einfach niemand z.B. von den Leuten im Supermarkt zu interessieren daß z.B. ein RTW zu nem Suizid nach XYZ in die Straße... Nummer 5 fährt [...] In der Öffentlichkeit hat ein FME ganz klar geschlossen zu sein.
Was ist ein geregeltes Maß?? Wo hört das auf?
Da stimme ich dir zu! Wahrscheinlich hast du mich falsch verstanden bzw. ich habe mich da etwas irreführend auf ein ungeeignetes Zitat berufen. Natürlich hat ein FME in der Öffentlichkeit nicht offen zu sein. Aber was man eben "für sich alleine" macht, wenn man so mithört und auch zum Beispiel auf der Einsatzfahrt, das finde ich nicht als das Problem schlechthin. Und DAS habe ich mit geregeltem Maß gemeint! Geregelt - also für sich alleine (kontrolliert/sensibel), nicht in Anwesenheit anderer, das ist dann ungeregelt ;-)

Fortsetzung:
Ich kenne einige neue Kameraden, deren erste Frage war "Ich fange aber nur an wenn ich auch so nen Piepser bekomme wo man alles mitbekommt was so in der Gegend los ist!" [...]
Echt? Sowas extremes ist bei uns noch nicht vorgekommen!? Solche Leute würden nach diesen Äußerungen bei uns garantiert auch nicht aufgenommen werden!

Max.

Freakmaster
29.09.2005, 23:02
Also bei uns ist das ganze relativ easy geregelt:

Keiner hat seinen Melder offen zu haben - egal wann! Weder der Kommandant, noch die Gruppenführer noch andere Leute. Allerdings gilt hald: Was der andere nicht weiß, macht ihn nicht heiß. (Unser kommandant hat seinen auch ständig offen)

Meiner Meinung nach haben offene Piepser in der Öffentlichkeit nichts zu suchen! Allein schon wegen der Gefahr, dass jemand das ganze an die Behörden weiterleitet, was ja mörder Arger geben kann!

Was mich noch interessieren würde ist, wer eigentlich dran ist, wenns an die Behörden geht und die da was unternehmen? Der Melderträger oder die Wehr, die den Melder offen ausgegeben hat??

Alex22
29.09.2005, 23:11
Auf jedenfall der FME Träger.

Leitstelle_V
30.09.2005, 09:38
Die Frage ist bloß, ob die Behörden da wirklich was unternehmen. An der Einsatzstelle laufen wir oft mit offenem FME rum, um über den aktuellen Stand über Funk informiert zu sein und da regt sich die Polizei z. Bsp. auch nicht. Wie gesagt, man muss es ja auch nicht übertreiben (siehe Supermarkt).
Aber sicher, dass nur der FME-Träger dran ist, wenn wirklich mal was passiert? Gut, er hat die "Straftat" begangen, aber die Wehr hat ein Gerät ohne TR-BOS-Zulassung ausgegeben, oder spielt das keine Rolle?

Duffy73
30.09.2005, 11:12
Original geschrieben von [Mc_C]<Andrew>
Aber sicher, dass nur der FME-Träger dran ist, wenn wirklich mal was passiert? Gut, er hat die "Straftat" begangen, aber die Wehr hat ein Gerät ohne TR-BOS-Zulassung ausgegeben, oder spielt das keine Rolle? Nur weil man einen Melder durchschalten kann verliert er nicht automatisch seine BOS-Zulassung. Und vom Träger erwartet man entsprechend verantwortungsvolles Verhalten. Die FW ist doch beispielsweise auch nicht mitschuldig, wenn jemand mit seinem Feuerwehr-Messer jemanden verletzt...

Andreas 53/01
30.09.2005, 11:37
Original geschrieben von Duffy73
Nur weil man einen Melder durchschalten kann verliert er nicht automatisch seine BOS-Zulassung. Und vom Träger erwartet man entsprechend verantwortungsvolles Verhalten. Die FW ist doch beispielsweise auch nicht mitschuldig, wenn jemand mit seinem Feuerwehr-Messer jemanden verletzt...

Hallo !

Der FME verliert seine BOS-Zulassung nicht, er hat erst gar keine mit Mithörfunktion !!

Duffy73
30.09.2005, 13:09
Original geschrieben von Andreas 53/01
Hallo !

Der FME verliert seine BOS-Zulassung nicht, er hat erst gar keine mit Mithörfunktion !! sorry, aber das stimmt nicht.


TR-BOS:
C 5.4.2 Meldeempfänger der Verwendungsart C 3.3 (ME II)
können durch die obersten Landesbehörden als Überwachungsempfänger zugelassen werden.
Für diesen Anwendungsfall darf der Lautsprecher durch eine entsprechende Schalterstellung manuell eingeschaltet und die selbsttätige Aufhebung der Durchschaltung unterdrückt werden. (...)

Wobei der berechtigte Personenkreis hierbei nicht definiert wird.

Ebi
30.09.2005, 13:24
Original geschrieben von Andreas 53/01
Der FME verliert seine BOS-Zulassung nicht, er hat erst gar keine mit Mithörfunktion !!
Hallo Andreas, da muss ich dir auch widersprechen.
------
Zitat TR BOS Funkmeldeempfänger:

C 5.4.2 Meldeempfänger der Verwendungsart C 3.3 (ME II)
können durch die obersten Landesbehörden als Überwachungsempfänger zugelassen werden.
Für diesen Anwendungsfall darf der Lautsprecher durch eine entsprechende Schalterstellung manuell eingeschaltet und die selbsttätige Aufhebung der Durchschaltung unterdrückt werden. Eine Rauschsperre ist notwendig. Auch bei Mithörbetrieb muß die Auswertung der jeweiligen Fünftonfolge optisch und akustisch signalisiert werden. (Normaler Auslieferzustand = ohne Mithörfunktion).
--------
Aber nur mit Einzelgenehmigung der obersten Landesbehörde erlaubt !
mfg
Ebi

Alex22
30.09.2005, 13:40
Gott sei dank lebe ich in Bayern ... hier braucht man keine Genehmigung von den obersten Landesbehörden ...

Duffy73
30.09.2005, 13:41
???

Alex22
30.09.2005, 13:42
Was verstehst denn nicht?

Andreas 53/01
30.09.2005, 13:44
Hallo !

Ebi, das ist dann aber recht neu, denn ursprünglich war dies so nicht gewesen !?!

Stammt das von der PFA Münster ?

MfG

Alex22
30.09.2005, 13:46
ja ..
mindestens seit der Ausgabe 2002

Ebi
30.09.2005, 13:49
@Andreas,
nee das ist schon ein etwas älteres Papier. (2000)
Kannst du bei PFA Münster nachlesen unter:

http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/pti-intern/Funk/Regelungen/Analoge_Funkalarmierung.doc.html

mfg
Ebi

Duffy73
30.09.2005, 13:51
Original geschrieben von Alex22
Was verstehst denn nicht? was ist daran in Bayern anders? Gilt hier die TR-BOS nur eingeschränkt??

Ebi
30.09.2005, 13:53
Original geschrieben von Duffy73
was ist daran in Bayern anders?
Jetzt wirds mal wieder OT.
In Bayern ist alles anders :-))

*gg

Alex22
30.09.2005, 13:55
Stimmt
in Bayern ist alles besser.

In Bayern dürfen die Betreiber selber bestimmen wer einen offenen Meldeempfänger tragen darf, in Bayern gibts nur Empfehlungen.

Duffy73
30.09.2005, 13:57
hast da auch eine Quelle?

Ebi
30.09.2005, 13:58
Original geschrieben von Alex22
Stimmt in Bayern ist alles besser.
...... in Bayern gibts nur Empfehlungen.
hmm Das TKG ist in Bayern nur eine Empfehlung ??
Was der Stoiber nicht so alles zustandebringt........

Alex22
30.09.2005, 13:58
sicher sicher
http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/feuerwehr/kommunikation/bos_ims_20_03_2001.pdf

unter Punkt 6.2

Duffy73
30.09.2005, 14:09
danke! Besonders Punkt 6.1 finde ich ausgesprochen interessant....

Andreas 53/01
30.09.2005, 14:20
Hallo !

Gut bin ausreichend überzeugt worden;

Damit ist das Mithören einem bestimmten Personenkreis gem. TR-BOS-C 5.4.2 u.u. erlaubt.

Nähere Definitionen des " bestimmten " Personenkreises treffen dann die Länder in ihren Internen Regelungen, siehe Bayern !

MfG

Alex22
30.09.2005, 14:20
und wíeso?

Alex22
30.09.2005, 14:21
Original geschrieben von Andreas 53/01
Hallo !

Nähere Definitionen des " bestimmten " Personenkreises treffen dann die Länder in ihren Internen Regelungen, siehe Bayern !

MfG

Richtig

Duffy73
30.09.2005, 14:44
Original geschrieben von Alex22
und wíeso? ich denke, Du meinst mich...?
Weil ich als Befürworter einer alternativen Zusatzalarmierung immer wieder das Argument bekomme, dass eine Alarmierung nach TR-BOS die einzig zuverlässige und somit erstrebenswerte sei... Und siehe da, da stehts plötzlich ganz anders :-)

Alex22
30.09.2005, 14:47
Original geschrieben von Duffy73
ich denke, Du meinst mich...?
Weil ich als Befürworter einer alternativen Zusatzalarmierung immer wieder das Argument bekomme, dass eine Alarmierung nach TR-BOS die einzig zuverlässige und somit erstrebenswerte sei... Und siehe da, da stehts plötzlich ganz anders :-)

Bloß auf was die hinauswollen spirch (Sirenenalarmierung) ist was als was du wahrscheinlich meinst (SMS Alarmierung).

Sms ist ja noch viel unzuverlässiger als FME

Duffy73
30.09.2005, 15:09
Original geschrieben von Alex22

Sms ist ja noch viel unzuverlässiger als FME
Ich denke, das wurde schon oft genug diskutiert und muss nicht zum x. Mal aufgerollt werden. IMO muss das jeder nach den eigenen Gegebenheiten entscheiden; ich jedenfalls seh's anders.

Alex22
30.09.2005, 15:15
Original geschrieben von Duffy73
Ich denke, das wurde schon oft genug diskutiert und muss nicht zum x. Mal aufgerollt werden. IMO muss das jeder nach den eigenen Gegebenheiten entscheiden; ich jedenfalls seh's anders.

Stimmt ... trotzdem bezieht sich das Schreiben nicht auf SMS Alarmierung sondern auf Sirnenealarmierung.

Allmächtiger
30.09.2005, 17:46
Wenn man als Funkwart seine Kameraden als verantwortungsbewusst genug hält, ist Mithören doch ein nützliches Zusatzinstrument, ich sag nur Personensuche...

zärtl
30.09.2005, 17:54
also bei uns im lks werden melder, welche die mithörmöglichkeit haben, von der lks-führung geduldet.
allerdings auf eigene verantwortung.

die setzen da sehr stark auf den "lerneffekt" ( ja bei uns wird gefunkt unter aller sau ;-) )

das ganze ist aber eben auch nur gedacht, zuhause oder im einsatz mitzuhören.

bin aber auch der meinung, welche "daueroffen" rum rennen, denen sollte er schon abgenommen werden. (also den supermarkttypen)

auch hatten wir im lks schon den fall, dass ein feuerwehrmann einer wehr, seinen kommandanten, nach einem streit, angezeigt hat, weil er einen "offenen" melder hat. der kommandant hat dann eine sehr hohe geldstrafe bekommen.

Allmächtiger
30.09.2005, 17:58
Original geschrieben von zärtl
auch hatten wir im lks schon den fall, dass ein feuerwehrmann einer wehr, seinen kommandanten, nach einem streit, angezeigt hat, weil er einen "offenen" melder hat. der kommandant hat dann eine sehr hohe geldstrafe bekommen.

Des is ja mal voll assi. Bei so Kameraden braucht man ja keine Feinde mehr... So Leute gehn mir net in den Kopp

Joe aus Hö
30.09.2005, 18:44
Hallo Leute,

hier im LK hat es diesbezüglich jetzt auch richtig geknallt :

- eine Runde sitzt zum Stammtisch zusammen, der Melder ist natürlich offen weil man doch nichts verpassen darf... Ein Polizist in der selben Wirtschaft ( er war nicht im Dienst ) hat sich die Sache eine gewisse Zeit mit angehört und dann die Herren gebeten, den Funk abzustellen. Aus der Diskussion resultierte dann letzendlich eine Anzeige , denn einer der Herrschaften, nämlich der Besitzer des FME, wollte sich ums Verrecken nichts von dem Polizisten sagen lassen. Ob sich der Scherriff zu erkennen gegeben hat weiss ich leider nicht . Auf jeden Fall wird nun eine Anzeige wegen Vertsosses gegen das TK-Gesetz kommen, beauflagt mit einer saftigen Geldstrafe. Ob er den Melder noch hat oder ob das Gerät zur Beweissicherung ( fremde Schleifen drauf? ) sichergestellt wurde weiss ich nicht, wenn ich noch was zu dem Thema erfahre werde ich es Euch natürlich nicht vorenthalten.

Meine Meinung dazu:

Recht so, Melder einziehen wenn es ein privater ist, denn wer so doof ist, ist selber schuld.

~Joe~

FFW Pietling 2
30.09.2005, 20:31
Original geschrieben von Alex22
sicher sicher
http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/feuerwehr/kommunikation/bos_ims_20_03_2001.pdf

unter Punkt 6.2

Da ja dieses Schreiben schon seit 2001 öffentlich ist, würde mich interessieren, ob es mit der Neufassung des TKG (2004?) ungültig wurde.

Genauer gesagt interessiert mich der Zusammenhang dieser beiden Regelungen (TKG und dieses Schreiben). Ist es wie oben, dass das Schreiben ,mit dem neuen TkG keine Gültigkeit mehr hat. Oder ist das Schreiben eine Art Ergänzung zu diesem (im Forum oft diskutierten) Paragraphen im TKG, das sozusagen genauer auf den Fall der FMEs eingeht.

Würde zweiteres zutreffen, dann wäre das Mithören nicht verboten, sondern eben nur durch eine Empfehlung geregelt.

Ich gehe hier nur vom Bundesland Bayern aus!


Könnt ihr mir folgen?


mfg Christoph

Quietschphone
30.09.2005, 20:51
Servus!

Bist Du schon wieder dabei Dir geltende Bestimmungen für Deinen Vorteil auszulegen? :-)

Das vorliegende Schreiben hat nichts mit dem TKG an sich zu tun und behält so lange Gültigkeit, bis es ausdrücklich aufgehoben wird, was aber bisher nicht der Fall ist.
Da ist es völlig unerheblich, ob das Schreiben von 2004 oder von 1951 ist...

Gruß
Alex

WernerG
30.09.2005, 21:20
Also das kann man (...in solch allgemeiner Darstellung...) nicht stehen lassen ohne rechtlich unsauber zu werden; wenn ein Schreiben einer Behörde etc. sich auf einen bestimmten, in diesem Schreiben zitierten/erwähnten/genannten Gesetzes-/Verordnungstext/Paragraphen etc. bezieht und dieser wird später in seinem Wesensgehalt geändert, so entfaltet natürlich und folgerichtig dieses ursprüngliche Schreiben/Erlaß keine unmittelbare Rechtswirkung mehr.

[in krasser Ausprägung/Beispiel: Wenn es einmal ne Todesstrafe gegeben hat und in einem ministeriellen Erlaß wird geregelt wie diese (praktisch/technisch etc.) vollzogen werden muß dann ist natürlich.....wenn die Todesstrafe abgeschafft wird ... auch dieser Vollzugserlaß hinfällig ! Sorry wegen dem Beispiel aber daran wirds vielleicht besonders verständlich]

Werner

Ebi
30.09.2005, 21:51
Original geschrieben von FFW Pietling 2

Würde zweiteres zutreffen, dann wäre das Mithören nicht verboten, sondern eben nur durch eine Empfehlung geregelt.
mfg Christoph
Dies betrifft auch im Bundesland Bayern nur einen ganz eng begrenzten Personenkreis.
Das TKG ist Bundesrecht... und auch Bayern kann Bundesrecht nicht beugen.
Vor einiger Zeit war mal hier im Forum ein Beitrag über eine Feuerwehr aus Bayern, die alle durchgeschaltete Melder hatten.
Und da wurde zum großen Rundumschlag ausgeholt. Alle, einschließlich des Wehrführers (Ortsbrandmeister ?) wurden angeklagt wegen Verstoß gegen das TKG. Leider wurde nicht über den Ausgang des Verfahrens berichtet.
Ebi

---
so, Beitrag gesucht und nochmal zur Diskussion gestellt.
Ach so.. das was da passierte, passierte im ach so freizügigen B a y e r n

http://www.funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?s=&threadid=5827&highlight=sauerei

Alex22
30.09.2005, 22:18
Das tolle an Gesetzen das diese erstmal schlüpfrig sind ..
Ein Gesetz wird erst durch Vollzugsrichtlinien geregelt.

WernerG
01.10.2005, 15:42
Auch wenn es langsam OT wird:

Es gibt aber eine sog. Rechtsnormenhierarchie und ein nieder"wertigeres" Recht (also z.b. ein Landesgesetz gegenüber einem Bundesgesetz oder eine Verordnung gegenüber einem "richtigen" Gesetz) kann niemals contra legem höherwertigerem Recht sein ......also entfaltet eine rechtswidrige oder rechtsfehlerhafte Verordnung (weil sie eben ggf. gegen höherwertiges REcht verstößt) nie die gleiche Rechtswirksamkeit.

Werner

Ebi
01.10.2005, 16:31
Hi,
@Werner G.
das heißt auf gut Deutsch, für die die kein Jura studiert haben :-)

Bundesrecht bricht Landesrecht ????????????

Alex22
01.10.2005, 16:42
ihr versteht da was falsch ..
Das Telekommunikationsgesetz verbietet ja nur leuten die nicht dienstlich tätig sind BOS Funk abzuhören.
Im Dienst darf jeder BOSler den Funk mithören...
Mit der bayrischen Richtlinie wird ja jetzt nur geregelt wer wann dienstlich tätig wird und somit hat das nix zu tun von wegen Bundesrecht schlägt Landesrecht.

Funkfreund
01.10.2005, 19:11
Sagte ich ja daß das in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt ist. Trotzdem gibt es nach wie vor das TKG und an der Verschwiegenheitspflicht ändert sich auch nichts trotz landesspezifischer Sonderregelungen. Und das bezieht sich selbstredend auch auf das unberechtigte Mithören Dritter von Nachrichten, die nicht für diese gedacht sind. Ist doch ganz klar.
Fazit:
In der Öffentlichkeit hat der Melder geschlossen zu sein, einfach schon von der Vernunft her.
Ich habe meine Melder auch offen, würde aber niemals im offenen Zustand damit draußen rum laufen.
Was ich wiederrum zu Hause mache geht niemand was an.

Gruß, Peter

Alex22
01.10.2005, 19:20
Seh ich anders....
1. WernerG und Ebi zweifeln in meinen Augen die Rechmäßigkeit des Erlasses an.
2. Seh ich kein Problem wenn ein KBR mit offenen Melder in der Öffentlichkeit rumrennt.

Funkfreund
01.10.2005, 19:32
An der Rechtmäßigkeit des Erlasses sehe ich keinen Zweifel. Jedes Bundesland kann Sonderregelungen beschließen die dann durchaus auch verbindlich sind.
Dennoch gilt obengenannter Grundsatz auch für einen KBR, es sei denn, er kann eine Sondergenehmigung vom Inneministerium vorweisen, wo ihm erlaubt wird, in der Öffentlichkeit seinen Melder offen zu schalten.
Nicht verwechseln: Öffentlich heißt Supermarkt, Cafe, Urlaub etc., Im Dienst kann er durchaus, wenn es z.B. der bayerische Erlaß erlaubt, seinen Melder offen schalten.

Peter

Alex22
01.10.2005, 19:52
Gegenfrage ...
wo steht denn geschrieben das ich nen Melder in der Öffentlichkeit zu machen muß?
Ich kenne nix wo steht das Berechtigte in der Öffentlichkeit keinen BOS Funk hören dürfen.

Duffy73
01.10.2005, 22:45
Original geschrieben von Alex22
Gegenfrage ...
wo steht denn geschrieben das ich nen Melder in der Öffentlichkeit zu machen muß?
Ich kenne nix wo steht das Berechtigte in der Öffentlichkeit keinen BOS Funk hören dürfen. in dem Moment, wo jemand ausser Dir hört, was da gefunkt wird, verstösst Du gegen das TKG. Da steht nämlich, dass das, was gefunkt wird, unberechtigten nicht verfügbar gemacht werden darf.
Quelle: TKG §89 http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkg_2004/__89.html

Alex22
01.10.2005, 22:52
Also ich sehe das etwas anders .. und weitergegeben wird da gar nix.

Duffy73
01.10.2005, 22:57
§89 TKG:
(...)Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden.(...)
was ist daran missverständlich?
Wenn der Melder durchgeschaltet ist, kannst in der Öffentlichkeit nicht verhindern, dass auch unberechtigte mithören.

Alex22
01.10.2005, 23:03
1. Teilst du niemanden was mit, mitteilen wäre wenn du einen Funkgespräch zB im Feuerwehrauto auffangen würdest und am Abend es deine Freundin sagen würdest.
2. Würde sich jeder Feuerwehr im Alarmfall strafbar machen, ebenso die Polizei und RTWs wenn auf Außenlautsprecher geschalten wird.

WernerG
02.10.2005, 17:18
Hi, also ich bezweifle nicht die Rechtmäßigkeit des bayrischen Erlasses (Stoiber bewahre ;-))) ) .........wenn er......hab ihn aus Zeitgründen nur überflogen.......nicht gegen das TKG verstößt?!

Wenn allerdings gewisse Passagen dieses Erlasses gegen Festlegungen des TKG verstoßen würden......dann wären zumindest diese Teile/Festlegungen (wenn nicht sogar der ganze Erlass rechtsförmlich darunter leidet) des Erlasses rechtswidrig weil.......Bundesrecht eben Landesrecht bricht soweit der Bund hier regelungsbefugt ist .......und das ist er in diesem Fall ;-))

Viele Gesetze (ob Bund oder Land) müssen (weil für allgemeingültige Lebenssachverhalte und abstrakt formuliert) noch durch spezielle untergesetzliche Regelungen (also Rechtsvorschriften/Verordnungen/Erlasse) oder durch spätere Rechtssprechung präzisiert/erläutert werden, aber diese untergesetzlichen Regelungen müssen Sinn und Text des eigentlichen Gesetzes entsprechen, dürfen ihn nicht "auf den Kopf stellen" .

Werner

Funkfreund
02.10.2005, 22:04
@Alex22
Da kann ich dir wirklich nicht zustimmen. Als Funkausbilder habe ich leider zu jeder Ausbildung das gleiche Problem daß vielen nicht klar ist wie die Rechtslage aussieht.
Wenn ihr im Dienst euren Außenlautsprecher am LF einschaltet, verstößt das NICHT gegen das TKG, da es eine "dienstliche Notwendigkeit" im Sinne des TKG darstellt. Sonst würde es diese Möglichkeit des Außenlautsprechers nicht geben.
Wohl aber wenn du NICHT DIENSTLICH mit offenem FME in der ÖFFENTLICHKEIT rumläufst, erfüllt schon alleine die Möglichkeit des unberechtigten Mithörens fremder(dritter) Personen von Nachrichten die nicht für diese bestimmt sind, den Sachverhalt des §89 TKG. Dazu brauchst du diesen das nicht erst mitzuteilen. Somit ist das Offenschalten eines Funkmeldeempfängers in der Öffentlichkeit ganz klar verboten.
Im Alarmfalle macht sich auch niemand strafbar, wenn der Außenlautsprecher von Pol, Feuerwehr oder sonstwelcher Hiorg eingeschalten wird, da es eben eine DIENSTLICHE MAßNAHME darstellt. Wohl aber wenn du das machst wenn du z.B. mit dem LF zu ner Hochzeit eines Kameraden unter Status 6 fährst.
Sollte doch zu verstehen sein!

Gruß, Peter

Alex22
03.10.2005, 09:08
Wenn du meine Beiträge etwas genauer gelesen hättest, würdest du sehen das ich mich nie auf einen normalen Feuerwehrmann bezogen habe, sondern auf die Berechtigten des Bayrischen Erlasses.

Funkfreund
03.10.2005, 11:29
@Alex22

Dann entschuldige bitte. Wer lesen kann ist natürlich klar im Vorteil! Das Alter schlägt eben erbarmungslos zu!! Originalfrage war doch "Wer darf Melder mit Mithörfunktion haben?", und da wurde ja dank dieses genialen bayerischen Erlasses festgestellt, daß in Bayern scheinbar jeder BOS-Angehörige Melder mit Mithörfunktion haben darf. Mag ja so sein.
Zwischendurch ging es aber um die Frage ob es irgendwo steht daß "ich nen Melder in der Öffentlichkeit zumachen muß", und genau das ist durch das TKG §89 eindeutig geregelt, nämlich ganz klar ja und daran ändert auch ein bayerischer Erlaß nichts.
Ein Landeserlaß kippt kein Bundesrecht. Das TKG gilt für ALLE BOS-Angehörige, wer sich nicht dran hält muß ganz klar mit Konsequenzen rechnen.

Gruß, Peter

Alex22
03.10.2005, 12:01
Original geschrieben von Funkfreund
@Alex22
und da wurde ja dank dieses genialen bayerischen Erlasses festgestellt, daß in Bayern scheinbar jeder BOS-Angehörige Melder mit Mithörfunktion haben darf. Mag ja so sein.


Cool .. zeig mir dochmal den Satz wo drin steht das jeder einen offenen Melder haben darf?
Hab ich bis jetzt noch nicht gefunden.

Krauser
03.10.2005, 12:13
Ich muss wirklich mal fragen ob es zur Debatte steht ob man den Melder in der öffentlich zu machen muss oder nich?
Ich glaub nich das einer mit dem offen Melder in der Fußgängerzone, Disco, Kneipe, oder sogar Schule rumläuft das wäre doch einem selber peinlich. Wenn man im Feuerwehrhaus mit ein paar Kameraden zusammen sitzt und im Nachbar Ort is was los dann ist das ja auch öffentlich aber da kräht doch kein Huhn und kein Hahn nach (wobei man auch das Funkgerät im Fahrzeug einschalten könnte).
Ich denke man sollte da seinen gesunden Menschenverstand einsetzten. Dann ist es euch egal ob die Funktion feigeschaltet ist oder nich.

Gruß

Krauser

Ps: Verbessert mich wenn ich was falsch verstanden habe.

Glubschi
03.10.2005, 12:30
Ja,so denk ich auch.

So gesehn,jeder kann die Mithörfunktion drauf haben,ob er sie anwenden darf,ist halt die andere Frage. Ich weis soweit,das man es aus Dienstlichen Gründen bzw. an Einsatzstellen (Nur eigener Einsatz) machen darf,wenn man z.B. kein 4m Funkgerät Vorort hat...
Selbst wenn man z.B. mit einen FW-Fahrzeug unterwegs ist und in der Leitstelle sich nicht abmeldet oder so,darf man es auch nicht einschalten...
Hab sowas gehört.

Wie gesagt,falls was falsch ist,dann einfach berichtigen.Man kan nur draus lernen--- ;)

Funkfreund
03.10.2005, 12:41
Ich zweifel langsam an mir. Versuchst du doch allen zu verklickern daß das bei euch in Bayern aufgrund dieses von dir zitierten Erlasses grundsätzlich möglich sein soll. Wenn ich doch richtig lesen kann steht dort aber irgendwie nur eine Empfehlung, welcher Personenkreis von einer übergeordneten Behörde eine Erlaubnis des Offenschaltens des FME bekommen KANN!! Also nur, wenn dieser Personenkreis eine schriftliche Genehmigung der übergeordneten Dienststelle vorweisen kann! Das ist doch nichts Besonderes, so ne Empfehlung gibts in ähnlicher Form auch in anderen Bundesländern. Desweiteren steht im Absatz 6.2 letzter Satz eindeutig der Hinweis auf §89 TKG.

@krauser
Wenn es nur Leute mit gesundem Menschenverstand gäbe, müßten keine Gesetze erlassen werden. Du glaubst nicht daß einer mit offenem FME in Schule, Kneipe, Disko oder Fußgängerzone rumläuft?? Da habt ihr aber wirklich sehr vernünftige Zeitgenossen. Ich kenne Fälle wo sogar JFW-Kameraden von der WL nen offenen FME bekommen mt dem sie dann rund um die Uhr durch die Gegend rennen. Und genau das ist mein Anliegen daß sowas mit allen Mitteln unterbunden werden sollte. Ich hab kein Problem damit daß z.B. ein OrgL RD einen offenen FME hat da ich mir sicher bin, daß dieser weiß wie er damit in der Öffentlichkeit umzugehen hat und ihm sicher auch das TKG bekannt ist.

Peter

Krauser
03.10.2005, 12:45
Original geschrieben von Holger2784
Selbst wenn man z.B. mit einen FW-Fahrzeug unterwegs ist und in der Leitstelle sich nicht abmeldet oder so,darf man es auch nicht einschalten...
Hab sowas gehört.




Das wäre ja ganz schön albern oder sehe ich das falsch?

Krauser
03.10.2005, 12:50
Original geschrieben von Funkfreund
@krauser
Ich kenne Fälle wo sogar JFW-Kameraden von der WL nen offenen FME bekommen mt dem sie dann rund um die Uhr durch die Gegend rennen.


Ich denke da ist der Menschenverstand der WL ist nicht zu Dulden und ist handlungsbedüftig.

Alex22
03.10.2005, 12:50
Original geschrieben von Funkfreund
Ich zweifel langsam an mir. Versuchst du doch allen zu verklickern daß das bei euch in Bayern aufgrund dieses von dir zitierten Erlasses grundsätzlich möglich sein soll. Wenn ich doch richtig lesen kann steht dort aber irgendwie nur eine Empfehlung, welcher Personenkreis von einer übergeordneten Behörde eine Erlaubnis des Offenschaltens des FME bekommen KANN!! Also nur, wenn dieser Personenkreis eine schriftliche Genehmigung der übergeordneten Dienststelle vorweisen kann! Das ist doch nichts Besonderes, so ne Empfehlung gibts in ähnlicher Form auch in anderen Bundesländern. Desweiteren steht im Absatz 6.2 letzter Satz eindeutig der Hinweis auf §89 TKG.


Da steht der Betreiber der Funkverkehrskreise und nichts von übergeordneter Stelle .. also nix von wegen oberste Landesbehörde.

Glubschi
03.10.2005, 12:51
@Funkfreund

Komme aus Sachsen und nicht aus Bayern... Is ja auch richtig,was du gesagt hast. Es ist ganz einfach so! Man kann alles haben,ob man es zum Einsatz bzw. machen darf ist wieder ne ganz andere Frage.... Weist wie ich mein?

@Krauser

Also wie gesagt,hab das nur mal so gehört. Wenn du jetzt Dienstlich mit dem Fahrzeug unterwegs bist und dich in der Leitstelle meldest ist das ja alles in Ordnung. Aber wer macht das schon...?! ;)

Alex22
03.10.2005, 12:53
Original geschrieben von Holger2784

Wenn du jetzt Dienstlich mit dem Fahrzeug unterwegs bist und dich in der Leitstelle meldest ist das ja alles in Ordnung. Aber wer macht das schon...?! ;)

Wir nicht ...
Wir haben gar keine Leitstelle *g*

Glubschi
03.10.2005, 12:58
Original geschrieben von Alex22
Wir nicht ...
Wir haben gar keine Leitstelle *g*


Dann nehmt halt ne Telefonzelle... *g*

DG3YCS
03.10.2005, 13:39
Hallo,

Jetzt wird hier in diesem Threat schon Seitenweise darüber diskutiert, ob Bundesrecht nun Landesrecht bricht (ja, tut´s) oder ein später herausgegebener Erlass da wieder etwas aufweichen kann. Aber ich finde nirgendwo einen Punkt, wo sich der Erlass des BAyrischen STMI und das TKG nun gegenseitig aushebeln könnten.

FAKT EINS: BOS ist Ländersache! Die Behörden der Länder regeln (zwar unter Mitsprache des Bundes) wer Berechtigter im Sinne der BOS Richtlinien ist, welche Kanäle verwendet werden dürfen, welche Geräte usw.

FAKT ZWEI: Das TKG ist Bundessache, hat aber mit dem BOS speziell nur indirekt zu tun. Im abhörverbot wird ja nur zwischen Berechtigten Stellen und unberechtigen gesprochen.
IM Prinzip Regelt der Paragraph mal ganz platt: WER NICHT! BERECHTIGT IST DARF NICHT AKTIV UNTER ZUHILFENAHME EINES EMPFANGSGERÄTES ZUHÖREN UND SOLCHE INHALTE WEITERGEBEN. !!!

FAKT DREI: Nicht einmal die Verschwiegenheit für BOS-Angehörige ist durch dieses Gesetz geregelt. Die gilt ja nur für ANBIETER ODER DEREN BESCHÄFTIGTEN von GESCHÄFTSMÄßIGEN TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTLEISTUNGEN.

FAKT VIER: Die Verschwiegenheitspflicht wird wieder durch eine (Bundesweit identische) Länderregelung festgelegt.

FAKT FÜNF: Wer Wann Berechtigter Teilnehmer des BOS-Funks ist wird durch den Betreiber des jeweiligen Funkverkehrskreis bzw. dessen berechtigten Vertreter festgelegt.
Dieser hat sich dabei natürlich an die geltenden LÄNDERregelungen zu halten.
In Hessen währe dieses zb. das Land Hessen vetreten durch den Landesminister des Inneren bzw. dessen Ministerium.
In einigen anderen Bundesländern (auch Bayern???) währe dieses der Kreis, vetreten durch den KBM/KBI/KBR oder wie auch immer der heißt.

Der Bayrische Erlass schreibt nun nichts vor, sondern er gibt lediglich dem Verantwortlichen eine Entscheidungshilfe. Dieses wird besonders dadurch deutlich das häufiger von "ES wird empfohlen..." die Rede ist.

Wenn nun der Verantworliche der Meinung ist, dass zb. der STBI oder vieleicht sogar ein Zfü. (in Ausnahmefällen) benötige einen Melder mit Mithörfunktion und damit auch die Genehmigung den BOS ohne KONKRETEN Dienstlichen Auftrag zu höhren, so ist dieser ein berechtigter Teilnehmer DIESES Funkverkehrskreises und obliegt auch nicht mehr dem Abhörverbot des TKG!!!
Diese Genehmigung gilt natürlich nicht für das Private Mithören, sondern nur für das Dienstliche Mithören, auch in Privater Umgebung!!!
Wenn nun also sojemand seinen Melder in seiner Freizeit durchschaltet, bloss weil gerade vieleicht nichts im TV läuft, so bleibt das verboten.
Schaltet sojemand seinen Melder auch ohne Alarm durch, weil es gerade ein Unwetter gibt oder es irgendwo eine Explosion oder sehr starke Rauchentwicklung gab, um evtl. bereits im vorfeld einer Alarmierung über die entwicklung informiert zu sein mit dem Ziel daraus einen taktischen Nutzen zu ziehen, so ist das erlaubt.
EGAL WO DIES GESCHIEHT: KNEIPE, SUPERMARKT ODER ARBEITSSTÄTTE. (Wobei dies natürlich in der großen Öffentlichkeit wirklich nur in SEHR BEGRÜNDETEN Fällen geschehen sollte)

Wo also beißen sich das TKG und der Erlass nun???
GAR NICHT.

Und Leute, bedenkt doch nun mal endlich eines was immer wieder vergessen wird:
BOS IST LÄNDERSACHE, BESONDERS IM BEREICH DER FW UND RD.
WIR HABEN 16 BUNDESLÄNDER, DAMIT 16 VERSCHIEDENE LÖSUNGEN. WAS IN EINEM BUNDESLAND TÄGLICHE PRAXIS ODER SOGAR EMPFOHLEN IST, IST VIELEICHT IN EINEM ANDEREN BL STRIKT UNTERSAGT, OHNE AUSNAHME!!!

Gruß
Carsten

Glubschi
03.10.2005, 13:56
@Carsten

wenigstens mal einer der was ordentliches dazu schreibt,der auch nen Plan hat.... ;)

Alex22
03.10.2005, 14:04
Finde ich auch ..
hoffentlich versteht es hier jetzt mancher.

WernerG
03.10.2005, 15:19
Also in (mindestens) einem "Fakt" muß man Carsten widersprechen/etwas klarstellen:

Es mag sein dass "BOS" Ländersache ist.......BOS umfasst aber weit mehr als BOS-Funk und die Landesmöglichkeiten beziehen sich hier eher auf andere Regelungen zu Feuerwehren/Rettungsdiensten etc als nur die "Funkerei"!!!!!!

Und gerade im Funkwesen hat eben auch der Bundesgesetzgeber ein gehöriges Mitsprache- und Regelungsrecht (und in einigen Bereichen dieser Matérie sogar ein alleiniges!) ........sonst wär nämlich das vielzitierte TKG a priori verfassungswidrig wenn der Bund dort auf diesem Gebiet des Telekommunikationsrechtes nichts regeln dürfte!!

Also auch hier mal nicht Länder- und Bundeszuständigkeiten vermischen nur weil die bzw. ein Teil (der Mitgliedsorganisationen) der "BOS" Ländersache sind.........wenn nämlich diese Länderzuständigkeit jetzt von einzelnen hier im Forum "auf einmal" auch z.b. auf die Organsiation des Funkverkehrs/Frequenzzuteilung/Zulassung von FuG etc. ausgeweitet werden soll .....dann könnte ja jedes BL seine Kanäle frei vergeben (kann es aber nicht weil auf oberster Netzebene jedem Land schon nur ein Teil der zur Verfügung stehenden Kanäle zugewiesen wurde und nur diese Teile dann durch das Land auf die BOS aufgeteilt werden) .....dann könnte jedes BL seine eigenen FuG zulassen (ist aber für polizeiliche und nichtpolizeiliche BOS auf bestimmte Zulassungsstellen übertragen).....dann wäre die Verschwiegenheitspflicht (auch oben als angeblicher "Fakt" dargestellt) ebenso Ländersache........alle Teilnehmer eines Funklehrgangs mögen aber ihre Verpflichtungserklärung (soweit überhaupt noch vorhanden bzw. jedem ausgehändigt) mal raussuchen und schauen für welche Paragraphen des Strafgesetzbuches (!) sie da unterschrieben haben.....und dies ist auch Bundesrecht.......oder gibt es in jedem BL jetzt nen anderes StGB......wäre mir neu.......auch wenn ich erst 15 Jahre BRD genießen durfte ;-)))


In diesem Sinne

Werner

Alex22
03.10.2005, 15:42
Es gibt auch nur eine StVO aber trotzdem kann jedes Land die StVO auslegen wie er will *g*

WernerG
03.10.2005, 15:46
um mit einem (mehr oder weniger bekanntem) schauspieler zu sprechen:

" Das ......glaube ich nicht, Alex"

Alex22
03.10.2005, 15:59
Original geschrieben von WernerG
um mit einem (mehr oder weniger bekanntem) schauspieler zu sprechen:

" Das ......glaube ich nicht, Alex"

Beste Beipspiel ist der neue Führerschein ab 17 ...
Nicht jedes BL führt ihn ein, obwohl es ja Bundessache ist kann jedes Verkehersministerium der Länder den Führerschein ablehnen.

WernerG
03.10.2005, 16:14
Du hast aber oben über die "STVO" geschrieben bzw. eine Behauptung aufgestellt!!!!!

In dieser Vorschrift ist das Fahrerlaubnisrecht aber mitnichten geregelt !!!!!!!!
Dieses Rechtsgebiet wird durch die sog. "Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr" = "Fahrerlaubnis-Verordnung" (FeV) geregelt und dort speziell im neu aufgenommenem § 48 a "Begleitetes Fahren" .

Im § 73 FeV wird zusätzlich noch den "obersten Landesbehörden" bzw. "höheren Verwaltungsbehörden" Aufgaben bzw. die Genehmigung von Ausnahmeregelungen zugewiesen.

Also vorher lesen worüber man schreibt, bitte ;-)) (klingt arrogant ist aber nicht so gemeint !)

Sonst führen hier viele Diskussionen ins Abseits oder : OT

Werner

Alex22
03.10.2005, 16:19
Das war nur ein Beispiel das sich nicht auf die StVO bezog, aber hier nochmal eins extra für die StVO

Jedes Bundesland regelt aber auch die Inanspruchnahme von Sonderrechte für die FFW anders.

WernerG
03.10.2005, 16:25
Auch das glaube ich so absolut dargestellt nicht !

Es mag vielleicht bei den Ausnahmereglungen oder im Rahmen der Ausrüstung von Fahrzeugen mit Sondersignalen (aber das wäre schon wieder StvZO nicht StVO!) andere Auslegungen geben aber diese sind eben durch sog. Verweisungsermächtigungen (an die/auf die obersten/oberen zuständigen Landesbehörden) gesetzlich legitimiert; kein BL würde hier aus eigenem "Trieb" sich Änderungen erlauben wenn es vom Gesetzgeber nicht gewollt/zugelassen worden wäre!

Gruß

Werner

Und nun war dies zum absoluten(!!!) OT-Thema Straßenverkehr(!) mein letzter Hinweis an dieser Stelle/in diesem Forum!
Dafür gibt es andere interessante Foren; wir "reden" hier über "Funk".......im weitesten Sinne ! :-))

Funkfreund
03.10.2005, 17:41
Wenn ichs so betrachte wars vertane Zeit sich dazu überhaupt zu äußern. Jedes Gesetz läßt sich so auslegen wie man es brechen will und wer sich nicht dran halten will schiebts dann halt auf irgendwelche Sonderregelungen die wiederum so formuliert sind daß sie jeder für sich auslegen kann wie ers braucht.

Fazit:
Was kümmern mich irgendwelche Gesetze, mein FME ist offen wann ich will und wo ich will. Und wenns mir meine Hiorg oder mein BETREIBER DER FUNKVERKEHSKREISE verbietet, kauf ich mir selber einen und mache damit was ich will, denn was meine ist geht niemand was an.
Armes Deutschland. BOS-Funk verkommt zum billigen Jedermannsfunk.
Ich glaube wir können das Thema langsam schließen.

Schönen Abend noch.

Peter

Ebi
03.10.2005, 17:48
Original geschrieben von Funkfreund
Jedes Gesetz läßt sich so auslegen wie man es brechen will und wer sich nicht dran halten will schiebts dann halt auf irgendwelche Sonderregelungen die wiederum so formuliert sind daß sie jeder für sich auslegen kann wie ers braucht.
Schönen Abend noch.
Peter
@Peter,
genau deshalb hab ich mich dann rausgehalten.
Aber:
kommt es wirklich zu einer Anzeige,
dann entscheidet ein Richter und die hier kundgetanen Meinungen süielen überhaupt keine Rolle. Auch dann nicht, wenn der Angeklagte sagt: "Ich habs aber im Forum gelesen" :-)
Das solls gewesen sein.
Ebi

DG3YCS
03.10.2005, 18:04
Hallo,

JA es stimmt: BOS ist mehr als Funk, aber nunmal AUCH Funk.
Und hier liegt ganz klar die Regelungskompetenz bei den LÄNDERN!

JA, es stimmt auch. Im Bereich der Telekommunikation hat der BUND die alleinige Kompetenz= FERNMELDEHOHEIT

Der Bund übt diese Fernmeldehoheit auch aus, er gibt den Ländern sowie allen anderen gewisse Spielregeln an die diese sich zu halten haben. Diese nennen sich z.b. TKG und FAG!

In diesem Spielregeln ist zb. festgelegt, dass Betreiber einer ortsfesten Funkstelle mit mehr als 10W EIRP eine Standortbescheinigung brauchen. Es ist festgelegt das nur Funkgeräte innerhalb der BRD betrieben werden dürfen die gewisse Standarts und Grenzwerte einhalten. Es ist festgelegt, das es im Bereich 74,215MHz/84.015MHz bis 77,475/87,255MHz einen Bereich für BOS Funk gibt, dessen Kanäle ein Raster von 20KHz haben und von 347 bis 510 durchnummeriert sind!

ABER:
Der BUND legt nicht für die Länder verbindlich fest, dass ein Funkgerät für die BOS neben der FTZ Zulassung noch eine FuG Zulassung braucht!!!
DIes ist eine eine Empfehlung! Dies wurde mal irgendwann von den einzelnen LMI in verbindung mit dem BMI beschlossen. Jedes LAnd darf aber davon abweichen(sofern das Gerät eine FTZ-Zulassung hat), genauso wie jedes LAnd einzelne Typen von FuG´s ausschließen oder nur für bestimmte BOS gestatten darf!
Der Einfachheit halber wurden mal bestimmte Prüfstellen festgelegt, die nach den gemeinsam beschlossenen Kriterien die Funkgeräte überprüfen, ob diese den TR entsprechen. Dies dient nur der Arbeitsteilung. Ausserdem soll so eine gewisse (freiwillige) bundesweite Harmonisierung gewährleistet werden. Der Bund besteht nur auf der FTZ Zulassung (mittlerweile reicht ja CE!) und auch nur die liegt innerhalb seiner Kompetenz!

Der BUND verteilt keine KANÄLE an die Länder
Er wirkt lediglich an der Koordination mit um ein weitgehend Störungsarmes Miteinander zu erreichen!
Dieses ist im Interesse aller!
Es gibt nur den Sonderfall wenn zwei Bundesländer untereinander sich nicht einigen können, das dann der BMI eingreifen soll. mit welcher Kompetenz weiß ich aber nicht!
Dieses Geschieht durch die ZS-IuK die bei der Bundespolizei angesiedelt ist. (aber relativ direkt dem BMI untersteht)

Auch die Bundesbehörden haben sich innerhalb der BL an die dort geltenden Bestimmungen zu halten. Natürlich gibt es aber gewisse Ausnahmeregelungen um eine Bundesweite gleichstellung der Bundesbehörden zu Gewährleisten.
Diese Ausnahmeregelungen sind aber erstmal vereinabrt worden! (zb. regelt der Erlass des Bayrischen STMI ja auch angelegenheiten der Bundesbehörde THW)

Die Verschwiegenheitserklärung ist auch kein Argument, denn
Die Verpflichtung erfolgt nach Landesrecht. DAs LAnd besteht darauf, das entweder jemand vor der Teilnahme am BOS-Funk diese Verpflichtungserklärung (freiwillig) unterschreibt oder eine solche Pflicht sowieso schon für ihn aufgrund seines Dienstverhältnisses besteht.
Tut er dies nicht, so darf er nicht am BOS-Sprechfunk teilnehem!!!
Bei Verstoss gegen diese Erklärung wird das halt über das Strafrecht geandet, welches aber Bundesrecht ist!
(Landesrecht Kann und muss sich ja manchmal auf Bundesrecht beziehen)
Übrigends braucht es in manchen Fällen keine Verpflichtungserklärung! Im gesamten Bereich wo Beamte ihren Dienst tun ist diese Verschwiegenheit bereits durch Ihre Dienstpflichten geregelt. Ein Verstoss gegen diese Dienstpflichten ist ebenfalls ein Fall fürs Strafrecht (Bundesrecht), egal ob BUND-KOMMUNAL-oder Landesbeamter.
Auch im THW zb. gibt es keine Verpflichtungserklärung mehr!
Diese ist nur noch für EXTERNE KRÄFTE die kurzzeitig im THW ihren Dienst versehen vorgesehen (zb externe Fachberater)
Wenn THW-Helfer dennoch eine solche Erklärung unterschreiben sollen, so ist entweder der Funkausbilder nicht informiert, oder er macht dieses ganz bewusst um die Situation DEUTLICH zu machen.

Theoretisch könnte ein LAND darauf verzichten, aber das ist Glücklicherweise nur Theorie.

In unserer Schönen Republik ist viel mehr Landessache als man so denkt. Nur weil etwas 16x gleich bzw. fast gleich ist, muss es ebend NICHT Bundesrecht sein. Vieles ist einfach zur vereinfachung und gewährleistung derselben Lebensbedingungen "Freiwillig" angepasst. Aber das ist dann eine freiwillige Sache der Länder!
Allerdings ist gerade im Bereich der BOS vieles einfach zu uneinheitlich, was allerdings schon mit den JAhren zwischen dem WK-II und der Gründung der BRD im zusammenhang steht!

Gruß
Carsten

Funkfreund
03.10.2005, 18:59
Ja, das ist doch auch alles vollkommen richtig. Aber wäre es nicht wirklich langsam mal an der Zeit wenn es dafür klare knallharte verbindliche bundeseinheitliche Gesetze geben würde die für ALLE Teilnehmer am BOS-Funk gelten sollten und nicht durch irgendwelche Erlasse/Sondergenehmigungen/Ausnahmrelegelungen der Länder außer Kraft gesetzt bzw. in ihrer rechtlichen Verbindlichkeit eingeschränkt werden?? Dich würde das doch sicher auch nicht grade freuen wenn du als Funkamateur in ein anders Bundesland fährst um dort QRV zu sein, dort aber durch eine Ausnahmeregelung jedermann mit 1KW auf Kurzwelle ohne Lizenz senden darf! Das ist zwar ein blödes Beispiel, aber irgendwann kommen wir mal dorthin!
Die Länder sollten ein Mitspracherecht bei solchen Gesetzgebungen behalten, aber daß jedes Bundesland seinen eigenes Gesetz zur gleichen Rechtslage macht muß nicht sein!

Peter

Alex22
03.10.2005, 19:02
Ein großes Problem is doch zB ....
In vielen Bundesländern überwachen die Leitstellen die Funkverkerhskreise ...
In Bayern gibts flächendeckend keine Leitstellen und deswegen werden bestimmte Personengruppen eben mit Überwachungsmeldern ausgestattet.

Grisuchris
03.10.2005, 19:09
Original geschrieben von DG3YCS
Der BUND legt nicht für die Länder verbindlich fest, dass ein Funkgerät für die BOS neben der FTZ Zulassung noch eine FuG Zulassung braucht!!!
]

Die Innenministerkonferenz hat im Rahmen der neuen BOS-Funkrichtlinie beschlossen, dass alle Geräte, die im BOS-Funk eingesetzt werden, gemäß TR zugelassen sein müssen. Im gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 21 vom 29.06.2000 (GMBl 2000 S. 413), Nr. 5. heißt es:

"5. Technische Richtlinien der BOS
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Teilnahme am BOS-Funk nur nach den Technischen Richtlinien der BOS zugelassene Funkgeräte verwendet werden dürfen"

Funkfreund
03.10.2005, 19:12
Das wirst du vielleicht auch mal noch erleben daß du nicht mehr von der Polizei alarmiert wirst... :-))

Stimmt. Wenn es aufgrund der Alarmierungsstruktur notwändig ist, ist ja nichts gegen den Einsatz von Überwachungsempfängern einzuwenden. Jedoch ist mir nach wie vor schleierhaft was da überwacht werden muß?? Sind da keine Schleifen programmiert und der Alarm wird bloß durchgesagt daß er deswegen ständig offen sein muß?? Kann ich mir nicht vorstellen.

Peter

Alex22
03.10.2005, 19:49
Original geschrieben von Funkfreund
Das wirst du vielleicht auch mal noch erleben daß du nicht mehr von der Polizei alarmiert wirst... :-))

Stimmt. Wenn es aufgrund der Alarmierungsstruktur notwändig ist, ist ja nichts gegen den Einsatz von Überwachungsempfängern einzuwenden. Jedoch ist mir nach wie vor schleierhaft was da überwacht werden muß?? Sind da keine Schleifen programmiert und der Alarm wird bloß durchgesagt daß er deswegen ständig offen sein muß?? Kann ich mir nicht vorstellen.

Peter
Überwachung der Funkdisiziplin, oder es kann ja auch mal vorkommen, daß ein Feuerwehrauto irgendwas mitteilen und somit ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.

DG3YCS
03.10.2005, 19:59
Hallo,

Ich will mich gar nicht wertend in die Diskussion einmischen und tue dies auch nicht. (wenn man meine Beiträge mal genau liest wird man dieses feststellen)
Mir ist es in dieser Diskussion eigendlich egal ob nun offene Meldeempfänger oder nicht. Privat habe ich eine Meinung, aber die werde ich hier nicht Kundtun, dazu ist mir das Thema viel zu Emotionsgeladen!

Ich habe mich jetzzt nur in die Diskussion eingeklinkt, weil es vom ursprünglichen Thema weg und immer mehr um die Frage ob der zitierte Erlass (in anderen Ländern gibt es teilweise ähnliche regelungen) nun überhaupt rechtens ist oder nicht.
Hier wurden dann die Gesetze und Regelungen (teilweise abwegig) wieder so ausgelegt das die dem eigenen Weltbild entsprachen z.T. begründet mit dem eigenen, völlig anderen, Landesrecht.

BOS Funk ist nunmal der Betriebsfunk der Sicherheitsbehörden.
Im Betriebsfunk kann der Betreiber ja auch gewisse Regelungen ZUSÄTLICH zu den vorschriften des TKG und FAG einführen.
Der Betreiber kann ja durchaus auch vorschreiben das er nur Geräte in seinem Netz zuläßt, die bestimmte Kriterien erfüllen (vgl. mit der BOS zulassung der FuG´s), Aber er kann keine Geräte zulassen die der Träger Der Fernmeldehoheit nicht gestattet. (vgl. FTZ-Zulassung)
Auch kann der Betreiber eine gewisse art der Gesprächsführung vorschreiben oder von seinen Mitarbeitern Verschwiegenheit verlangen.
Er kann aber auch nach seinem Gutdünken ausnahmen von seinen eigenen Regeln zulassen oder Personen benennen die ebenfalls im gewissen Rahmen Ausnahmen gestatten können.

Natürlich währe es schon schön, wenn man EINE einheitliche Regelung für alles hätte. Ich bin es auch leid mich mit vielen verschiedenen LAndesspezifischen Regelungen beschäftigen zu müssen. Und das gilt nicht nur für den BOS-Funk.

Aber es ist nunmal so, wir haben in diesem Land nicht nur einen Gesetzgeber sondern 17!!!
Dazu noch unzählige Kommunen die wiederum ihre eigenen Regelungen für manches erlassen können.
(In der einen Stadt darf ich Tauben füttern, in der anderen Kostet mich das 200Eur. ICh darf in der einen Stadt auf Pflaster spucken, in Köln kostet mich das 50Eur. auch wenn es kein Kaugummi war. In manchen Städten kann ich Nachts Straffrei in den Stadtpark pinkeln, in Düsseldorf bin ich dann 50eur. ärmer)
Teilweise sind die Kompetenzgrenzen ebend für den LAien nicht so klar zu erkennen (obwohl sie exestieren). Und es nunmal so, das nur weil ein Regelwerk auch Regelungen über den Funk beeinhaltet, es nicht unbedingt gleich unter die Fernmeldehoheit des Bundes fällt.

Aber eines kann man abschließend schon sagen:
Die Situation in Bayern dürfte ja jetzt klar sein, sie ist ausführlich dargestellt und besagt das KBM´s, STBM´s, OB´s des THW und einige wenige besonders benannte Personen einen Melder mit Mithörfunktion haben dürfen.
Alle anderen NICHT.
Diese REGELUNG steht NICHT im GEGENSATZ zum BUNDESRECHT, da das Bundesrecht nur das befugte und unbefugte Mithören regelt. ES MACHT ABER KEINE AUSSAGE ÜBER DIE BEFUGNISS SELBER. Dies ist LANDESRECHT!!!

Wie es in anderen Bundesländern aussieht kann natürlich hier diskutiert werden.
Aber eines dürfte wohl KLAR sein.
ES WIRD IN KEINEM BUNDESLAND EINE REGELUNG GEBEN DIE EINEM EINFACHEN FW´ler, THW´ler oder RD´ler EINEN MELDER MIT MITHÖRFUNKTION OFFIZIELL ZU HABEN UND ZU NUTZEN ERLAUBT.

DEM PERsONENKREIS DER FÜR DIESE AUSNAHME INFRAGEKOMMT, DEM KANN MAN ES DURCHAUS ZUTRAUEN SICH FÜR IHREN BEREICH EINE RECHTSVERBINDLICHE AUSKUNFT EINZUHOHLEN.

Alles andere ist höchsten eine örtliche Duldung. Dieses kann aber auch nach hinten losgehen. Wenn man dann vorm Kadi steht kann man sich höchsten nur noch auf dem Umstand des §17 STGB -Verbotsirrtum- berufen.
Man könnte dann zb. argumentieren, dass eine vorgesetzte Person (zb. STBI) einem dies genhmigt hat (Mach menn oder mir doch egal) und man davon ausgegangen ist damit währe es rechtskräftig genehmigt.
Dieses würde allerdings nur klappen wenn man WIRKLICH gefragt und diese Antwort bekommen hat und man nicht nachweislich anderweitig gut informiert ist. Einen aktiven User dieses Forums zb. würde das nicht viel bringen.

Aber auch wenn die o.g. Vorraussetzungen vorliegen ist es immer noch Sache des Richters, ob der den §17 STGB berücksichtig oder nicht...

Gruß
Carsten

EDIT: @Grisuchris
Die Länder legen aber wiederum für sich selber fest, ob sie sich an die Beschlüsse der Innenministerkonferenz halten wollen!.
Ausserdem regelt dieser Beschluss nur die generelle Situation, dies wird so ja auch durchgeführt.
Sondergenehmigungen sind aber aussen vor. Deshalb heiß es ja auch -SONDER-genehmigung.

EDIT2:
Dieses ist so auch in den Zusatzbestimmungen und ergänzenden Hinweisen zur BOS-Funkrichtlinie unter: http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/feuerwehr/kommunikation/bos_zusatz.pdf
zu finden.
Unter §10 findet sich der der von dir Zitierte Hinweis, allerdings lautet der letzte Satz:
ZITAT:
Der Betrieb von nicht für die BOS zugelassenen Funkanlagen auf den Frequenzen der BOS in Bayern bedarf der vorherigen Zustimmung des Staatsministeriums des Inneren
ZITAT ENDE

Funkfreund
03.10.2005, 20:58
Ja, nicht so ausführlich, aber in der prinzipiellen Aussage habe ich das eigentlich kundtun wollen.

@alex22

Für welchen Zweck muß da wer mit nem Überwachungsempfänger die Funkdisziplin überwachen?? Wieso muß ein Feuerwehrfahrzeug, wenn es eine Mitteilung zu machen hat, einen Überwachungsempfänger zum Mithören haben um einen Ansprechpartner zu finden?? Habt ihr keine Funkgeräte in den Fahrzeugen??
Also in Bayern scheint wirklich alles anders zu sein... Ich bin erstaunt!

Gruß, Peter

Alex22
03.10.2005, 22:26
Original geschrieben von Funkfreund
Ja, nicht so ausführlich, aber in der prinzipiellen Aussage habe ich das eigentlich kundtun wollen.

@alex22

Für welchen Zweck muß da wer mit nem Überwachungsempfänger die Funkdisziplin überwachen?? Wieso muß ein Feuerwehrfahrzeug, wenn es eine Mitteilung zu machen hat, einen Überwachungsempfänger zum Mithören haben um einen Ansprechpartner zu finden?? Habt ihr keine Funkgeräte in den Fahrzeugen??
Also in Bayern scheint wirklich alles anders zu sein... Ich bin erstaunt!

Gruß, Peter

Machen wir mal ein einfaches Beispiel ...
(Das wahrscheinlich jeder heutzutage ein Handy hat lassen
wir jetzt mal außer acht)
Ein Feuerwehrfahrzeug macht eine Bewegungsfahrt und kommt zufälligerweise an einen Verkehrsunfall.
In anderen Bundesländern funkt er die Leitstelle an ...
In Bayern geht das ja nicht weils keine Leitstelle gibt und somit kann sich der KBR zB ja den RD etc verständigen weil er ja einen Funkspruch von dem Fahrzeug jederzeit mithören kann...
Kapiert???

FiReFiGhTeR--OD
03.10.2005, 22:34
Hi,
wie wäre es dannn wenn du auf den Kanal der Rettunsleistelle schaltest die anspricht und einen RTW oder was duauch immer benötigst bei denen direkt anforderst?

Mr. Blaulicht
03.10.2005, 22:36
Moin moin,

(bin auch wieder da!)

Original geschrieben von Alex22
Machen wir mal ein einfaches Beispiel ...
(Das wahrscheinlich jeder heutzutage ein Handy hat lassen
wir jetzt mal außer acht)
Ein Feuerwehrfahrzeug macht eine Bewegungsfahrt und kommt zufälligerweise an einen Verkehrsunfall.
In anderen Bundesländern funkt er die Leitstelle an ...
In Bayern geht das ja nicht weils keine Leitstelle gibt und somit kann sich der KBR zB ja den RD etc verständigen weil er ja einen Funkspruch von dem Fahrzeug jederzeit mithören kann...
Kapiert???
Das heisst, dass die Überlebenschancen in Bayern indirekt davon abhängen, wie oft der KBR aufs Klo geht und in dieser Zeit NICHT mithört...

Gruß, Mr. Blaulicht

Freakmaster
03.10.2005, 22:41
@ FiReFiGhTeR--OD

Das mit dem Umschalten auf den RD-Kanal is nicht! Würden den Kanal und die Rufnamen nichtmal wissen. Oder willste - wenn du den Kanal kennst - einfach "hallo ich brauch nen RTW" ins Fug labern??
Zumindest bei uns ist das soweit ich weiß nicht gestattet!! (kann nur von meinen Infos sprechen!! wenns nicht so is bitte belehrt mich eines besseren)

FiReFiGhTeR--OD
03.10.2005, 22:44
also mal ganz erlich bevor ich einen sterben lasse bzw dringend ein RTW oder so brauche schreie ich auch ins FUG wegem mir ich brauche ein RTW und ich denke mal das ist immer noch besser als zu hoffen das der KBM grade mein hilfespruch mitbekommt

Freakmaster
03.10.2005, 22:49
Also das mit dem, dass der KBM durch Mithören das ganze mitkriegt und den RD alarmiert ist echt absoluter Schmarn! Wenn, dann funke ich hald z.B. Lech21 an (is bei uns die Polizei) und fordere nen RTW an!
Es wird nun wirklich Möglichkeiten geben, den RD zu alarmieren.

Mr. Blaulicht
03.10.2005, 23:05
Moin moin,

Original geschrieben von Freakmaster
@ FiReFiGhTeR--OD

Das mit dem Umschalten auf den RD-Kanal is nicht! Würden den Kanal und die Rufnamen nichtmal wissen. Oder willste - wenn du den Kanal kennst - einfach "hallo ich brauch nen RTW" ins Fug labern??
Zumindest bei uns ist das soweit ich weiß nicht gestattet!! (kann nur von meinen Infos sprechen!! wenns nicht so is bitte belehrt mich eines besseren)

Soweit man hier im Forum immer wieder lesen kann, sind Feuerwehrler doch sonst nicht so zimperlich. Wenn jemand mit für sich Sonderrechte auf der Wachenanfahrt in Anspruch nehmen kann, kann er doch auch aus gerechtfertigtem Notstand den Kanal wechseln.

[Kopf schüttel]

Gruß, Mr. Blaulicht

DG3YCS
03.10.2005, 23:10
Hallo,

das der KBM oder wer auch immer mithört um bei einen evtl. Unfall per Telefon die Rettung zu Alarmieren ist natürlich Scharrn.

Die Durchschaltmöglichkeit soll den Berechtigen halt nur die möglichkeit geben auch ohne FuG den Funkverkehr mithören zu können, um zb. einen Einsatz ihrer LEute auch ohne direkte Anwesenheit zu verfolgen. Oder halt bei einen bekannten oder vermuteten größeren Ereignis wo ein späterer Einsatz für die eigenen Jungs zu erwarten ist, um dadurch einen Taktischen Vorteil durch Information zu haben.

DIESE Funktion ist nicht zum ständigen Mithören ohne Anlass gedacht. Daher kommt das Hilfeersuchen über den KAnal erst gar nicht in Frage.
Im Normalfall sollte jeder Funker doch auch die anderen Kanäle seines Bereiches kennen. Wo die Handys noch nicht so verbreitet waren hatten wir zusätzlich noch einen Aufkleber mit den KAnälen für Landespolizei und Feuerwehr an den FuG´s um darüber Notfallmeldungen absetzen zu können.

Gruß
Carsten

WernerG
04.10.2005, 00:09
Mal ne Frage zum (eigenen Verständnis):

Lese hier (kopfschüttelnd....muß ich zugeben) daß es in Bayern keine Leistellen gibt an die sich die FW (per Funk) wenden kann?!?!

Das kann ich mir nicht vorstellen!
Zum einen weiß ich aus meiner Tätigkeit im FA 5 des DFV das in Bayern ja schon geraume Zeit integrierte Leitstellen eingeführt werden/wurden.........diese wäre also der absolut richtige (und auch ständig empfangsbereite) Empfänger soclher Funksprüche (und damit auch für die Funküberwachung zuständig ohne dass ein KBI/KBR ständig den FME "offen" haben muß ;-) )
und zum anderen muß es auch in den Kreisen die noch keiner ILS zugehörig sind einen Ansprechpartner über Funk geben oder lieg ich da soooo sehr falsch ?!

Werner

Freakmaster
04.10.2005, 06:55
Hi,

wie ichs schon gesagt habe, es GIBT einen Ansprechpartner über den Funk und das ist in unserem Bereich Lech21 das is die Polizei, die uns auch alarmiert. Bei uns wird noch gestritten, wer die ILS machen soll. Und wie ich schon gesagt habe, funke ich die hald an, wenn ich nen RTW brauche, was auch gut hinhaut. Da brauche ich nicht auf den RD-Kanal umschalten, damit das n höllen durcheinander gibt, weil da jemand reinschreit, dass er nen RTW braucht.

Bugs B
04.10.2005, 09:54
Hallo,

also ich kann ebenfalls bestätigen, dass es in Bayern:
1. ILS gibt (wenn auch nur sehr wenige...)
2. natürlich IMMER einen Ansprechpartner gibt. Sei es die POL oder wie bei uns eine ständig besetzte Wache (Erlangen).

Es gibt aber auch Lkr, die wirklich "weit ab vom Schuss" sind und keine besetzten Leitstellen explizit für Feuerwehren haben. Dort ist dann die POL die "erstalarmierende Stelle" und die kann auch ein oben genanntes Szenario abarbeiten. Und btw was ist schon dabei kurz auf den POL-Kanal zu schalten um eine Notfall-Meldung abzusetzen???

Freakmaster
04.10.2005, 11:08
Ich persönlich fände es auch nicht so schlim, auf den Pol-Kanal umzuschalten und einen Notfallmeldung abzusetzen allerdings finde ich, dass es recht sinnlos ist, auf den umzuschalten, wenn die polizei sowieso schon auf meinem eingestellten Kanal ist!

Mal ne zwischenfrage: ist es rechtsmäßig einfach auf nen anderen Kanal umzuschalten (auch wenn ich nen grund dazu habe!)??

DG3YCS
04.10.2005, 11:57
@Freakmaster
EINFACH Umschalten ist nicht rechtens, aber wenn du einen wichtigen Grund dazu hast schon!

Dieses fällt dann unter "dringende dienstliche Zusammenarbeit".

Wobei im Falle eines Unfalles mit Verletzten oder einens anderen "Notfalles" währe dies sowieso egal, würde auch bei Verbot unter den Paragraphen des rechtfertigenden Notstandes fallen.

Gruß
Carsten

Freakmaster
04.10.2005, 13:26
@DG3YCS

Achso! Danke für die Info. Schon wieder was gelernt!

Ghost~Talker
04.10.2005, 16:23
um nochmal auf die leitstellen zu kommen, wir in bamberg haben auch eine leitstelle und ich kenn auch gar nix anderes

Freakmaster
04.10.2005, 16:34
Tja wie ich schon gesagt habe streiten sich die BF und der RD (im Raum Augsburg) noch darum, wer jetzt die ILS übernehmen darf und die dazugehörigen Zuschüsse bekommt. Aber es soll bald ne Einigung geben.

Alex22
04.10.2005, 17:07
um die Spekulationen, wieso weßhalb es so einen Erlass gibt zu beenden .. es kann doch einfach einer das Innenministerium von Bayern anmailen ...

@ DG3YCS ...
Mit dem nur zuhören wenn zB ein Unwetter kommt und die generelle Durchschalten nicht zulässig wäre, dann wäre in meinen Augen der Begriff Überwachungsmelder falsch.

Funkfreund
04.10.2005, 22:04
sorry, kann leider nicht 24h online sein...

Sehr interessant was ich da lese. Mir ist bis jetzt bekannt gewesen, daß im Freistaat Bayern wenige FEL existieren und zum größten Teil die POL die Feuerwehren(per 5Ton vermute ich) alarmiert.
Irgendwie verstehe ich aber nicht wieso man deswegen den Funkverkehr per Überwachungsempfänger abhören muß/darf/kann um irgendwie in Funkverbindung bleiben zu können? Also alarmiert die Polizei nur und das wars für sie? Sie nimmt keine Funksprüche/Lagemeldungen/ Anfragen entgegen? Wer macht das dann?? Kennt sich denn die POL mit den ganzen notwendigen techn. Details einer Feuerwehr aus? Wieso ist denn dann nicht auch die alarmierende Stelle für den Funkverkehr zuständig?? Also nehmt mir das bitte nicht übel, aber das ist doch nicht im Geringsten mehr zeitgemäß!
Wie soll denn das reibungslos funktionieren??
Bitte korrigiert mich, ich kann mir das wirklich nicht vorstellen!

Peter

Alex22
04.10.2005, 22:12
Original geschrieben von Funkfreund
sorry, kann leider nicht 24h online sein...

Sehr interessant was ich da lese. Mir ist bis jetzt bekannt gewesen, daß im Freistaat Bayern wenige FEL existieren und zum größten Teil die POL die Feuerwehren(per 5Ton vermute ich) alarmiert.
Irgendwie verstehe ich aber nicht wieso man deswegen den Funkverkehr per Überwachungsempfänger abhören muß/darf/kann um irgendwie in Funkverbindung bleiben zu können? Also alarmiert die Polizei nur und das wars für sie? Sie nimmt keine Funksprüche/Lagemeldungen/ Anfragen entgegen? Wer macht das dann?? Kennt sich denn die POL mit den ganzen notwendigen techn. Details einer Feuerwehr aus? Wieso ist denn dann nicht auch die alarmierende Stelle für den Funkverkehr zuständig?? Also nehmt mir das bitte nicht übel, aber das ist doch nicht im Geringsten mehr zeitgemäß!
Wie soll denn das reibungslos funktionieren??
Bitte korrigiert mich, ich kann mir das wirklich nicht vorstellen!

Peter

In Bayern ist die Pol nur für die Erstalarmierung zuständig ... Danach klinkt sich zumindest meißt die Pol bei uns aus.
Soll ja nicht mehr lange gehen, bald werden ja die IlSt Bayernweit eingeführt.

Quietschphone
04.10.2005, 22:14
Servus!

Es gibt in Bayern viele Landkreise, die keine eigene Feuerwehr-Einsatz-Zentrale haben.
Diese haben zwei Möglichkeiten:
Sie werden von einer anderen FEZ (erst-)alarmiert und eine NASt (Nachalarmierende Stelle, meist bei grösseren Feuerwehren im betroffenen Landkreis untergebracht) übernimmt die Disponierung und evtl. weitere Alarmierung. Diese NASt ist, sobald sie auf Empfang ist, dann Ansprechpartner für die alarmierten Wehren. Wenn keine NASt besetzt ist können sich Feuerwehren bei Bedarf bei der Erstalarmierenden Stelle (die 24/7 besetzt ist) über Funk (evtl. nach Drücken einer Tonruftaste, um den Wachen-Lautsprecher bei der FEZ aufzuschalten) melden. Da braucht's bestimmt keinen Überwachungsempfänger um jemanden zu erreichen :-)
Sie werden von einer Polizei-Inspektion (erst-)alarmiert. Weitere Vorgehensweise ähnlich zum ersten Punkt. Auch hier ist die zuständige PI 24/7 besetzt und über Funk erreichbar. Und auch hier muss niemand einen Überwachungsempfänger betreiben.


Wir haben hier eine eigene FEZ, die für die Stadt und den Landkreis zuständig ist und zusätzlich EASt für den Nachbarlandkreis ist. Dieser wurde bis vor einigen Jahren durch eine PI alarmiert, was aber immer wieder zu Problemen geführt hat. Seit der Übernahme der EASt sind viele dieser Probleme beseitigt.

Gruß
Alex

Funkfreund
04.10.2005, 22:24
Man lernt nie aus! :-)
Aber das ist doch m.E. keine richtig brauchbare Lösung um Rettungskräfte zu alarmieren bzw. zu disponieren?
Warum wird denn an dieser Lösung so festgehalten? Die FEZ haben sich doch so ziemlich in ganz Deutschland durchgesetzt?
Jetzt ist mir erstmal der Sinn dieses Erlasses richtig klar, obwohl ich trotzdem der Meinung bin daß ich deswegen den Funkverkehr nicht ständig mithören muß, wie Quietschphone schon schreibt.

Peter

Freakmaster
04.10.2005, 22:24
Also in unserem Bereich ist die Pol die erstalarmierende Stelle und auch - sofern keine EZ alarmiert wurde, was nur bei größeren Einsätzen passiert - die EZ, die die Aufgaben einer Leitstelle übernimmt. (es wird noch über 5-ton alarmiert)
Es gibt immer wieder Probleme, zumindest bei der alarmierung so z.B. ist es bei uns -erst letztens- vorgekommen, dass der Polizist der am Funk sitzt gesagt hat:

Zitat: "Ich finde den Knopf für die Sirene nicht"

als wir bei nem Wohnhausbrand ne Nachalarmierung angefordert haben aber sonst geht eigentlich alles reibungslos.


Aber nochmal zu der Sache mit dem Überwachungsempfänger: Das ganze ist absoluter Schwachsinn!!

@Alex22 will dich hier jetzt nicht beleidigen aber dieses Beispiel entspricht nicht der Realität!!
und bitte entschuldigt meine Wortwahl!!

Alex22
04.10.2005, 22:32
Und mir kommts langsam so vor als ob manche neidisch sind, das es welche gibt die legal einen Melder mit Monitorfunktion haben dürfen.

PS: Meine persönliche Meinung
PPS: Ich habe keinen "Überwachungsmelder"

Freakmaster
04.10.2005, 22:34
@Alex22 Ich wollte dich jetz echt nicht persönlich angreifen! Ich wollte dir nur sagen, dass dein Beispiel mit dem "Überwachungsempfänger" unglücklich gewählt war!

Alex22
04.10.2005, 22:37
Original geschrieben von Freakmaster
@Alex22 Ich wollte dich jetz echt nicht persönlich angreifen! Ich wollte dir nur sagen, dass dein Beispiel mit dem "Überwachungsempfänger" unglücklich gewählt war!

Das war ne reine Vermutung ...
Deswegen hab ich auch geschrieben, wers genau wissen will der soll das stmi Bayern anschreiben und nachfragen.
Kannst ja mal ne Mail schreiben. Hab ich extra rausgesucht.
presse@stmi.bayern.de

Funkfreund
04.10.2005, 22:50
@Alex22

Nana, immer locker bleiben!! Wir wollen doch sachlich diskutieren!
Ich geh mal davon aus daß du deinen FME genauso offen hast wie ich und daß du genau so weißt wie ich daß du ihn NICHT IN DER ÖFFENTLICHKEIT offen haben darfst. Also was? Und das wird wohl einigen hier ähnlich gehen. Aber es ging ja um ein anderes Problem, nämlich wer einen offenen FME haben darf. Und da ist nun wirklich nach den vielen Beiträgen mittlerweile geklärt daß du das genausowenig darfst wie ich und andere auch. ES SEI DENN DU GEHÖRST ZU DEM AUSGEWÄHLTEN PERSONENKREIS UND KANNST VON DEINER DIR ÜBERGEORDNETEN (LANDES)STELLE DIE SCHRIFTLICHE AUSNAHMEGENEHMIGUNG VORWEISEN.

Peter

datmartin
05.10.2005, 09:56
Guten Morgen!

Wenn man sich die Zulassungsrichtlinien für dir TR-BOS ansieht dann wirft dies Fragen auf!

Wo soll bitteschön stehen, dass ein BOS zugelassener Meldeempfänger und dessen Träger ständig mithören darf?

Nein vielmehr ist es nur logisch, dass genau diese Funktion nicht zulässig ist! Die Melder laufen meist Zwangsweise mit auf der regulären Funkfrequenz, niemand geht doch wirklich freiwillig hin und plättet sich mit ZVEI den Kanal.

Der Funkverkehr nach TR-BOS / DV ist wie der Name schon sagt den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben gestattet.
Mal davon abgesehen, dass die HiOrgs nur noch über den Zivil- bzw. "Katastrophenschutz" in diesen Bereich fallen.

Es gibt auch eine genaue Regelung, wie und wann Funk gestattet ist. Also ist meine feste Überzeugung:

1. Mithören ist nicht gestattet, weil der Mithörende in diesem Moment keinen Auftrag im Rahmen der BOS erfüllt oder wahrnimmt.

2. Leider wird dieses noch viel zu wenig verfolgt! Es gibt immer wieder das Schauspiel, dass irgendwo eine Gruppe übermotivierter rumhängt und aus deren Mitte ein FME rauscht.
Da es leider in manchen Funkverkehrskreisen gang und gäbe ist Patientennamen über Funk mitzuteilen - manchmal geht es nicht anders (Alarmierung des Fz. unterwegs) - sehe ich hier die Verletzung der Vorschriften gegeben, wenn dies abgehört wird und somit in der "Gruppe" die Runde macht.

3. Wer Funkverkehr mithört oder bewusst abhört disqualifiziert sich in seiner Eignung als Einsatzkraft. - Meine Meinung!

so long

Alex22
05.10.2005, 21:49
Original geschrieben von Funkfreund
@Alex22

Nana, immer locker bleiben!! Wir wollen doch sachlich diskutieren!
Ich geh mal davon aus daß du deinen FME genauso offen hast wie ich und daß du genau so weißt wie ich daß du ihn NICHT IN DER ÖFFENTLICHKEIT offen haben darfst. Also was? Und das wird wohl einigen hier ähnlich gehen. Aber es ging ja um ein anderes Problem, nämlich wer einen offenen FME haben darf. Und da ist nun wirklich nach den vielen Beiträgen mittlerweile geklärt daß du das genausowenig darfst wie ich und andere auch. ES SEI DENN DU GEHÖRST ZU DEM AUSGEWÄHLTEN PERSONENKREIS UND KANNST VON DEINER DIR ÜBERGEORDNETEN (LANDES)STELLE DIE SCHRIFTLICHE AUSNAHMEGENEHMIGUNG VORWEISEN.

Peter

Wer hat behauptet das ich nen Melder offen habe?
Mein Melder ist zu und das ist bei allen bei uns in der Wehr so, außer bei den Leuten bei uns in der Wehr auf die der Erlass zutrifft, bei uns haben die GF und ZF oder VF keine Monitorfunktion!!!