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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : RTW Praktikum mit San A,B



Firefighter_159
14.07.2004, 18:33
Hallo Forum,
ich habe nächste Woche ein einwöchiges Praktikum von der Schule aus.
Da ich 18 bin und vor Kurzem den San A.B gemacht habe, hab ich beim BRK gefragt, ob ich diese eine Woche auf dem RTW als dritter mann mithafren darf:
Da sagte man mir jedoch, das bei Praktikas die von der Schule ausgehen, man nicht auf dem RTW mitfahren darf? Warum? hat hier jemand von euch Grundlagen, Gesetzestexte, Vorschriften?
Mit welcher Qualifikation darf man denn in Bayernj als zweiter Mann auf dem KTW fahren?

Danke euch FF_159

Tobias
14.07.2004, 18:59
Hallo,

das Thema hatten wir schon öfter hier. In Deinem konkreten Fall vermute ich ein Problem mit dem Versicherungsschutz. Ich würde mich mal an die Kreisbereitschaftsleitung o.ä. wenden, denn wenn Du Mitglied beim BRK bist, dürfte das normalerweise nicht so schwierig sein.

Joevo82
14.07.2004, 19:23
Meines Wissens ist es gleichgültig, ob du beim BRK bist oder nicht. Da das Praktikum eine schulische Veranstaltung ist, muss dieses auch über die Versicherung der Schule abgewickelt werden.

Fuchs1
14.07.2004, 19:49
Mir ging es vor ein paar Jahren genauso, mir würde im KV gesagt, dass sie von der Schule eine Bescheinigung wegen der Haftpflichtversicherung brauchen, da du normalerweise nicht automatisch im Praktikum über die Schule versichert bist. Eine Mitgliedschaft im BRK ist gleichgültig, da dies ja eine schulische Veranstaltung ist und du nicht "privat" im RD mitfährst. Es reicht auch KEINE Bescheinigung von deiner Privathaftpflicht!

Firefighter_159
14.07.2004, 20:21
also eine Haftpflichtversicherung der Schule ist vorhanden!
Beim BRK bin ich passiv Mitglied.

MKG FF_159

Joevo82
14.07.2004, 20:37
Wenn der Leiter RD nicht möchte das du für ein Schulpraktikum mitfährst, kannst du dagegen nichts machen, du hast keinerlei rechtliche Handhabe oder Anspruch auf ein Praktikum. Das entscheidet alleine der Leiter RD, wen er da haben möchte oder auch nicht.

Meinst du "2. Beifahrer" oder "2. Mann" ???

Als zweiter Beifahrer brauchst du bei uns San A,B und musst aktiv einer RK-Gemeinschaft angehören (HvO, Wasserwacht, Bereitschaft,etc.) oder ein Ausbildungspraktikum z.B. für den RS oder RA machst.

Als "zweite(r) Mann (oder Frau)" ist die abgeschlossene RS-Ausbildung zwingend erforderlich.