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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kinder am BOS-Funk



Traub
30.06.2004, 17:45
Hallo,

Ab welchem Alter darf man denn eigentlich am BOS Funk funken?

Hab da einiges durchgestöbert aber kein Alter gefunden.

Nur sowas wie "unterwiesene Kameraden"... halt kein Alter.

Bei uns gibt es einen "Liebling" der ist 14 und der ist ständig bei
Bewegungsfahrten am Funk.

Bräuchte da mal was Offizielles das ich da mal was gegen tun kann.

Der nervt nämlich :-)

MFG Traub

HFT Reichert
30.06.2004, 17:46
hallo,
also mit abgeschlossener Sprechfunkausbildung.

Gruß
Michi

FireFlash
30.06.2004, 17:48
Sorry als ich 12 war durfte ich auch bei Bewegungsfahrten an den Funk...
Wenn er es beherrscht und ernst an die Sache geht, warum sollte er nicht funken dürfen??

Er wird ja Mirglied bei der JF sein...

felix000
30.06.2004, 18:04
Ich bin 16 und funke auch regelmäßig (Sirenenprobe, Übungen und auch schon bei Einsätzen). Ich hab noch keinen Sprechfunker. Die Wehrführung sagt solange ich richtig funken kann darf ich des.

crazyossi
30.06.2004, 18:05
bist du neidisch das du nicht an den funk darfst?


Bei uns sind die Kameraden der JF auch am Funk.
Schließlich gehört das auch zu deren Ausbildung.

Solange er eingewiesen ist und den Funkverkehr ordnungsgemäss abwickelt spricht nichts dagegen.

Paramedic
30.06.2004, 18:06
Hallo,

am BOS Funk darf nur teilnehmen, wer durch einen erfolgreich abgeschlossenen Sprechfunklehrgang hierzu befugt ist. Dies darf nur im Zusammenhang mit dienstlichen Belangen erfolgen.

Da man mit Abschluß des Funklehrganges eine Verpflichtungserklärung unterschreiben muß, im Hinblik auf die Schweigepflich, etc. muß man voll geschäftsfähig sein, also das 18. Lebensjahr vollendet haben. Soviel zur Gesetzeslage.

Ich handhabe das bei uns hier so, dass auch jüngere Kameraden hin und wieder mal "funken" dürfen um Routine für später zu bekommen.Aber wie gesagt, die Rechtslage ist eindeutig.



Gruß
Micha
(Funkausbilder DRK und BF)

crazyossi
30.06.2004, 18:10
@ Paramedic

Meinen sprechfunker lehrgang habe ich mit 16 gemacht. (1986) .

Weil bei uns hast du seinerzeit den Grundlehrgang und anschließend (meist 6 Monate später) den sprechfunker besucht.

In sachen schweigepflicht habe ich bei der FW NIE was unterschreiben.

FireFlash
30.06.2004, 18:11
...und im Einsatz sind es meist die Jungen die man zum "Funkbesetzten" schickt...

Paramedic
30.06.2004, 18:14
Ich weiß selber, dass das (leider) oft so gehandhabt wird. Doch wie gesagt, die Rechtslage ist hier eindeutig.

Gruß
Micha

Christian
30.06.2004, 18:14
Hallo,

offiziell mit Abschluss der Funkausbildung. Die soll nach der FwDV 200 (Ausbildung) nun direkt im Anschluß an die Grundausbildung (Module 1+2) und auf jeden Fall vor der Atemschutzausbildung erfolgen. ABER : Ich habe auch mit 13/14 schon gefunkt. Das nötige Wissen habe ich mir damals angelesen und bei den Grossen abgeguckt.

Sofern das nicht in Spielerei ausartet ist das ok, man muß den Jugendlichen auch mal was zutrauen. Bei mir ist dadurch das Interesse an der Funktechnik geweckt worden.

MiThoTyN
30.06.2004, 18:16
Ist doch ganz einfach.

Gesetzlich erst ab 18. Aber wo kein Kläger ...

Solange die Leute sich wirklich "ordentlich" am Funk benehmen, seh ich auch nix, was dagegen spricht. Sollte jemand Blödsinn machen und eben noch nicht 18 sein, oder den Lehrgang haben, dann muss man eben was unternehmen. Ein Verbot bis derjenige den Lehrgang hat z.B.

Gruß Joachim

Paramedic
30.06.2004, 18:16
Traub wollte ja auch nicht wissen, wie es in der Praxis aussieht, sondern ab welchem Alter man Funken darf; und das ist halt erst ab 18 möglich!!!


Gruß
Micha

Traub
30.06.2004, 18:21
... Ich bin 24 und darf auch schon an den Funk...

Als Grf darf man und muss man das auch :-)

Naja es wird von unserer Führung geduldet. Zumindest bei dem.
Fachlich korrekt macht er das ja auch, aber andere aus der Jugendfeuerwehr dürften das nie!!! Die werden noch nicht mal zur
Bewegungsfahrt mitgenommen...

Paramedic
30.06.2004, 18:23
Ist halt etwas problematisch im Hinblick auf die Schweigepflicht; aber wenn er es bei seinen Freunden nicht rumposaunt, steht dem nichts entgegen.

Gruß
Micha
(Funkausbilder DRK und BF)

crazyossi
30.06.2004, 18:32
ich hab grad mal nachgeschaut, auf der seite unserer LFS.

Dort ist für den besuch des Lehrgangs kein Mindestalter vorgeschrieben, nur der Grundlehrgang. Und diesen macht man mit 16. Also kann ich entsprechend auch mit 16 den Sprechfunklehrgang absolvieren.

Wenn du eine bevorteilung desjenigen siehst dann sprech doch mal mit demjenigen der ihn immer mitnimmt.

Traub
30.06.2004, 18:40
naja das ist Verwandschaft vom Wehrleiter...

und wird auch von ihm mitgenommen.

Wir (von den grossen) nervt das und da wollten wir halt ein
bisschen Gerechtigkeit. Und mit was offiziellen da würde man nicht der Doofe sein, wenn man was sagt.

FFW Pietling
30.06.2004, 18:53
Naja, wie das jetzt rechtlich ist, glaub ich ist in so einem Fall doch eher nebensache. Ich würde mich hüten und zum Wehrleiter/Kommandanten laufen und sagen "rechtlich gesehen darfst der das gar nicht und außerdem finden wir das ungerecht!".
Da kann man sich ganz schnell in die Sch*** reiten...
Ich würd das ganze anders machen.

Was spricht dagegen, selbst eine Bewegungsfahrt zu machen und da mal deine oder anderen von der JF (die Verwandschaft vom WL ist doch auch in der JF oder?) mitnehmen, und die dann auch funken lassen. So kann man wohl eher für Gerechtigkeit sorgen. Und wenn der WF dann motzt, kann man ihn ruhig drauf hinweisen, dass das ganze vorher doch etwas ungerecht zuging.

Meine Meinung

Gruß

Traub
30.06.2004, 19:03
Jo ich Danke euch!!!

Mal sehen was wir draus machen...

Leider Gottes wird bei uns der Wehrleiter nicht Gewählt...
Das ist in der Satzung umgeändert...
Ist SBI und Wehrleiter in einem und bei der Stadt angestellt!!!

:-(

FFW Pietling
30.06.2004, 19:07
oje oje.... dann funktioniert das mit recht oder unrecht schon gleich dreimal nicht, er wird sicher sagen, er ist der, der über recht und unrecht bestimmt ;-)

Wer bestimmt das dann bei euch?! Wird der Wehrleiter vom SBI bestimmt? Und von wem wird der SBI bestimmt?
Gibt es keine Möglichkeit die Satzung zu ändern, irgendwie mit einer 2/3 Mehrheit der Mitglieder oder sowas in der Art?!

Gruß

Traub
30.06.2004, 19:19
Naja mit der Mehrheit das würde gehen, aber wenn es darauf ankommt klappt das dann nicht.

Pcman
01.07.2004, 10:16
Also - Sprechfunklehrgang ist rechtlich nicht Bedingung. Es heißt "unterwiesene Person". Das muss nicht der Lehrgang sein. Vielleicht gibt es aber länderspezifische Regelungen.
Die Belehrung zur Verschwiegenheit ist auch für unter 18 Jährige verpflichtend - ob sie unterschreiben oder nicht. Gesetze gelten für alle - ob Minderjährig oder nicht, ob unterschrieben oder nicht. Nur wenn ein Vergehen vorliegt stellt sich die Frage der Strafmündigkeit.
Ich als Löschzugführer bin dafür verantwortlich, wen ich am Funkgerät einsetze. Dabei muss von Fall zu Fall entschieden und abgewägt werden. Da ich meine Leute kenne, weiß ich, wer von den unter 18 jährigen geeignet ist und wer nicht.


PS.: natürlich halte aber auch ich den Sprechfunklehrgang für wichtig!

Pcman
01.07.2004, 10:33
Da die Frage des Wählens eines Wehrführers hier aufkommt:
Ich persönliche halte nicht von einer Wahl des Wehrführers. Feuerwehr ist doch kein Verein. Und warum gibt es in einigen Bundesländern Satzungen? Sagen die Brandschutzgesetze nichts darüber aus?

In Brandenburg wird gem. Brand- u. KatS-Gesetz keine Führungskraft gewählt. Kreisbrandmeister, Gemeindebrandmeister, Wehrführer werden von der übergeordneten Stelle, nach Anhörung der untergeordneten Stellen, bestimmt und ernannt.
Es bringt doch nichts einen Wehführer zu haben, der in der Gruppe beliebt ist, jedoch nicht überhaupt nicht mit den Vorgesetzten zusammenarbeiten kann. Andererseits muss ein Wehrführer auch die Zustimmung in der Gruppe haben.
Deswegen finde ich die Lösung gut. Die Gruppe wird gehört - entscheidet aber nicht.
Beim Gemeindebrandmeister ist es genauso - die Wehrführer werden gehört - wählen aber nicht.

checker112
01.07.2004, 11:48
Original geschrieben von Traub
Hallo,

Ab welchem Alter darf man denn eigentlich am BOS Funk funken?

Hab da einiges durchgestöbert aber kein Alter gefunden.

Nur sowas wie "unterwiesene Kameraden"... halt kein Alter.

Bei uns gibt es einen "Liebling" der ist 14 und der ist ständig bei
Bewegungsfahrten am Funk.

Bräuchte da mal was Offizielles das ich da mal was gegen tun kann.

Der nervt nämlich :-)

MFG Traub

Hi Traub,

also ich lebe in Bayern, und bei uns wird das so gehandhabt, das man ab dem 16. Lebensjahr, den Sprechfunker Lehrgang besuchen darf. Hierbei ist es aber wirklich vorgeschrieben 16. zu sein...

Und noch was ganz was anderes, wenn es dich doch sooo nervt, dann schalt doch einfach mal deinen Piepser mal wieder zu, dann würdest du es ja auch nicht hören.

Gruß
Tobi

HFT Reichert
01.07.2004, 13:15
mal ne andere Frage:
Was funkt man denn soviel bei Bewegungsfahrten???

Das kann doch nicht mehr sein wie: Florian X von Florian Y 40/1 - 40/1 aus zur bewegungsfahrt.........

Ich denke das sollte für dich erträglich sein.

Diggi
01.07.2004, 13:33
Da ich noch nicht so alt (20) bin wie manch anderer hier *g*, wollte ich auch mal meinen Senf dazu geben.

Ich habe damals mit 16 in meiner JF Zeit auch bereits häufig gefunkt, und wenn es nur die Abmeldung vom FGH war weil wir noch keinen Statushörer auf dem LF16TS hatten.

Ebenso ist es Inhalt der Ausbildung gewesen, das ordentliche und sachliche Sprechen am Funk zu lernen. Es war immer jemand dabei, meist sogar ein LST Dispo. Die Jugendlichen wissen ganz genau, dass sie ohne Anweisung nicht am FUG rumspielen dürfen, weder an- noch ausmachen, geschweige denn den Hörer abnehmen dürfen.

Und den Lehrgang kann man hier (NRW, Münsterland) erst ab 18 Jahren machen wenn man in die aktive Wehr übernommen wurde.

Ich selber habe ihn erst viel später bekommen und ich bin stolz darauf, dass ich bereits einige Inhalte noch aus meiner JF Zeit wusste und auch dort gelernt habe!!!