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Commander
03.06.2004, 00:05
Welchen ausbildungstandt muss das Personal auf einem RTW
in Niedersachsen laut Rettungsdienstgesetz haben??

RS / RS oder RA / RS

MFG der Commander

Maik H.
03.06.2004, 00:38
Tja NDS ist da so eine Sache.... Die haben da keine Regelung, es heisst laut NDS RettG nur geeignetes Personal.
Also wenn man mal in einige Wachen auf die Fzg. Besatzungen schaut findet man auf nen RTW schon mal RH/RS oder RS/RS sitzen.
Meiner Meinung nach völlig unzureichend ! Nicht umsonst haben andere Bundesländer feste Regelungen in punkto qualitative Fzg. Besatzung.
Des weiteren sollte man auch dieses bei SEG'en überlegen. Nicht einfach einen RTW in die Halle stellen und sagen jetzt können wir retten sondern auch das Personal (min. RA/RS) in ausreichender Form vorhalten, die dieses Fzg. dann auch im Einsatzfall qualitativ besetzen.

Hasenmelker
03.06.2004, 07:32
Hallöchen...

also bei uns im LK findet sich die Kombination RA/ RS. Welche ich auch völlig ausreichend empfinde. Dazu muss man jedoch sagen das der Sani (fast) die gleichen Sachen machen darf wie der Assi. So wie Zugänge legen usw. Weil wann sollen sie es auch lernen?! Nur wenn ein Doc dabei ist oder gar im KKH......Da finde ich es so wie bei uns ganz gut...

CU

Aber ansonsten ist es so wie "Maik H." geschrieben hat...

KugelFish
03.06.2004, 12:24
Wenn Euer ÄLRD das mitmacht... Glückwunsch.

Kreuz 50
03.06.2004, 13:43
Mahlzeit….

In der Regel sollte es schon so sein, dass -auch in Bezug auf evtl. vorhandene QM-Vorgaben- mindestens ein RA auf dem Auto sitzt.
Allerdings ist es meiner Meinung nach auch so, dass sich die Tätigkeiten im Einsatzdienst nur minimal unterscheiden.
Ich bin seit 7 Jahren RS und ich stecke so manchen (frischen) RA in die Tasche. Und trotzdem ist es gesetzlich so geregelt, dass er mehr Befugnisse hat.!?
RS und RS auf einem Fahrzeug: Das ist nur vor dem Gesetzgeber ein Problem. In der Praxis sieht man keinen Unterschied, wenn zwei erfahrene RS zusammen eingesetzt werden.



Des weiteren sollte man auch dieses bei SEG'en überlegen. Nicht einfach einen RTW in die Halle stellen und sagen jetzt können wir retten sondern auch das Personal (min. RA/RS) in ausreichender Form vorhalten, die dieses Fzg. dann auch im Einsatzfall qualitativ besetzen.


Hmm…schlechte Erfahrungen gemacht in Nienburg?
Ich kenne nur SEGen die solche Fahrzeuge auch mit dem entsprechenden Personal besetzen. Und selbst wenn mal ein RA mit einem SH raus fährt, ist es
a) wohl ein SEG-Alarm, da muss das auch mal passen und
b) …so what??...der RA ist doch perfekt ausgebildet, kann (fast) alles und der SH muss doch eh nur zuarbeiten, genauso wie der RS!!!

Gell?

Grüße…

Maik H.
03.06.2004, 14:54
@ Kreuz50

sagen wir mal so es gibt Organisationen und Verbände die das nicht so eng sehen. Da kommt des öfteren schon mal vor das ein RTW von einem Sanitätshelfer und einem RS besetzt wird. Seih es als Status 2 bzw. 1 an der Wache oder auf dem Weg zum SEG Einsatz.
Ich denke mal das jeder LNA/OrGl/Ltd.RD an der E-Stelle davon ausgeht, wenn ein RTW kommt das da auch Qualifiziertes Personal drauf sitzt so das man denen auch ein schwer Verletzten Patienten übergeben kann.
Des weiteren kenne ich es von dem Landkreis wo ich arbeite, das SEG RTW's auch zur Unterstützung des regulären Rettungsdienstes alarmiert werden bzw. hinzugerufen werden. Da geht auch jeder Leitstellendisponent von einer qualifizierten Fzg. Besatzung aus.

Und natürlich kenne ich auch RS die so manchen RA in die Tasche stecken, dennoch sind die Maßnahmen eines RA's durch das Gesetz geregelt. So das z.B. nur ein RA die Notkompetenz in anspruch nehmen kann. Ein RS könnte sich höchstens auf §34 StGb Rechtfertigender Notstand berufen.

Kreuz 50
03.06.2004, 16:45
Und natürlich kenne ich auch RS die so manchen RA in die Tasche stecken, dennoch sind die Maßnahmen eines RA's durch das Gesetz geregelt. So das z.B. nur ein RA die Notkompetenz in anspruch nehmen kann. Ein RS könnte sich höchstens auf §34 StGb Rechtfertigender Notstand berufen.

Das ist wohl richtig, da stimme ich Dir zu.
Aber ich wollte eigentlich darauf hinaus, dass es beim Patienten irrelevant ist, ob man mit Not- oder Regelkompetenz bzw. aus gerechtfertigtem Notstand handelt.
Hinten kommt das Gleiche raus: Ein versorgter Patient.

Hasenmelker
03.06.2004, 22:15
Original geschrieben von KugelFish
Wenn Euer ÄLRD das mitmacht... Glückwunsch.

Tja wenns den mal geben würde...

Wäre für so manche Sachen und so wie ich es von meiner RA-Schule kenne ein tolles Ding. Jedoch ohne gibt es nicht so die Neuerungen und Pflichten für so manchen Provinznotarzt<--diese meinen nämlich sie wären die Besten. Meiner Meinung die besten Pfeifen die es gibt. Gehen zu keiner RD-Fortbildung und haben genauso wenig Ahnung von der Materie...

otis112
04.06.2004, 10:14
In Niedersachsen ist ein Taxifahrer auch geeignetes Personal.
Muß Nur noch n RS dabeisein .

Ich hoffe das Ändern sie bald

Kreuz 50
04.06.2004, 19:04
Na, das kannst Du Dir aber mal schön von der Backe putzen.
Diese Zeiten sind vorbei.
Bei einer wirklich gewollten Änderung des Landes, würde selbiges von den Rettungsdienstträgern (also die Kreise und Städte) so viel Druck bekommen, dass das ganz schnell wieder in den Schubladen verschwindet. So schnell kannst Du gar nicht "Regelkompetenz" sagen.
Die meisten Kreise haben ihre Mindestanforderungen aus Kostengründen - natürlich "in Absprache mit den Krankenkassen" - auf RS/RS-Besatzungen gesenkt. Warum sollte man auch für Assistentenstellen Geld ausgeben, wenn auch Sanitäter fahren können??!
So ist es zumindest in der Region Hannover.

Und soweit ich gehört habe, rudern doch die anderen Länder hinsichtlich der vorgeschriebenen Fahrzeugbesatzungen auch schon zurück.

Na dann...

Ettenhofer
05.06.2004, 09:28
Morgen @all,

also bei uns in Bayern muss min 1 RA auf einem RTW sein ob der Fahrer jetzt ein RS oder ein RH ist bleibt sich gleich!

Das finde ich auch gut so.

Was die SEG´s angeht da sehe ich da sicher freiräume!
Wenn eine SEG (Hintergrund Rettungsdienst) alarmiert wird dann doch sicher weil sonst kein anderes Rettungsmittel verfügbar ist!
Also sehe ich da auch kein problem wenn da kein RA drauf ist jedoch wir handhaben es so das min 1 RS drauf ist! Dieser ist natürlich auch nicht frisch vom Lehrgang! Es geht ja auch darum Situationen richtig einzuschätzen undd dazu gehört erfahrung!


Gruß
Chris

Kreuz 50
06.06.2004, 14:55
Was die SEG´s angeht da sehe ich da sicher freiräume!
Wenn eine SEG (Hintergrund Rettungsdienst) alarmiert wird dann doch sicher weil sonst kein anderes Rettungsmittel verfügbar ist!
Also sehe ich da auch kein problem wenn da kein RA drauf ist jedoch wir handhaben es so das min 1 RS drauf ist! Dieser ist natürlich auch nicht frisch vom Lehrgang! Es geht ja auch darum Situationen richtig einzuschätzen undd dazu gehört erfahrung!

Richtig.
Dem stimme ich voll und ganz zu.

fireboy
15.06.2005, 20:23
Hallo!!

Mich würde mal interessieren wie das denn für Werkfeuerwehren geregelt ist!! Wie muss ein RTW einer WF in BW besetzt sein?? So wie die RTW der HiOrgs ausserhalb der Werksgelände auch oder darf ein WF RTW minderer besetzt werden??

66251
15.06.2005, 21:52
Da die Besetzung der Rettungsmittel in Niedersachsen im RettDG unzureichend geregelt ist und man seit 1993 vergeblich auf eine Durchführungsbestimmung wartet, die die Personalvorhaltung der Rettungsmittel eigentlich regeln sollte, sind einige Landkreise dazu übergegangen, eigene Festlegungen zu treffen, wer welches Auto besetzen darf: Z. B. muss im Landkreis Friesland ein RA auf RTW und NEF sitzen, wobei inkonsquenterweise der RA im Jahrespraktikum dem RA gleichgestellt wird. Im Landkreis Wesermarsch ist auf dem RTW zwingend RA+RS vorgeschrieben. Für das NEF und den KTW gibt es keine Regelung, aber mind RS ist üblich.
Ich halte es auch für zwingend erforderlich endlich mal eine praktikable Regelung auf Gestzes-Beine zu stellen, z.B. wie in S-H., wo auf dem RTW ein RA+RS200 (RS mit 200 nachgewiesenen Einsätzen) sitzen muss. Auch auf dem KTW ist dort ein RA Pflicht. Nur das NEF darf mit RS besetzt werden, was aber in der Praxis kaum gemacht wird.

ICE
16.06.2005, 01:09
Im Rettungsdienstgesetz des Bundeslandes Niedersachsen wird ja von "geeignetem Personal" gesprochen.

Wie im letzten Post zu lesen, gibt es in einigen Landkreisen und einigen Städten (in Oldenburg z.B. RTW (RA/RS), KTW (RS/RH), NEF (RA der BF)).

Dennoch kann man als Leiter einer Rettungswache nicht jeden beliebigen "Mitarbeiter" auf einen RTW setzen. Da es bei einem Zwischenfall immer auch um ein Organisationsverschulden geht, sollte jedem Fahrdienstleiter bekannt sein, dass es eine Empfehlung des Innenministeriums (NDS) gibt, die RA/RS auf dem RTW empfiehlt. Dess weiteren wird der zuständige Richter im Prozessfall immer nach der bundesweiten "Durchschnittsbesatzung" schauen, was dabei rauskommt, kann sich jeder selber überlegen!

happyrescue
16.06.2005, 09:05
Also wenn ich euch so höre, dann habe ich die zwei Jahre Ausbildung und das Staatsexamen völlig umsonst gemacht.

Glaubt Ihr denn wirklich, daß der Unterschied zwischen RA und RS nur darin besteht Zugänge zu legen??

Popeln wir denn 46 Wochen in der Schule und 48 Wochen im Praktikum nur in der Nase?

Reicht es uns wirklich bei Medikamenten nur die ungefähre Wirkweise anstatt Indikation, Kontraindikation, Wechselwirkung, Dosierung zu kennen, wenn wir uns überhaupt dafür interessieren. Ist ja auch Sache des Notarztes.

Brauchen wir wirklich ein besseres Berufsbild mit dreijähriger Ausbildung?

Wollen wir und unsere Arbeit wirklich von den Ärzten und der Bevölkerung mehr akzeptiert werden???

Und jetzt lest euch bitte nochmal die vorangestellten Beiträge durch und beantwortet mal für euch diese Fragen.

Statussetzer
16.06.2005, 14:33
...hier in Hannover fahren schon seit längerem auch mit 2x RS (zumindest den ehrenamtlichen) RTW.

Das kann m.M. n. reichen.

Es gibt ja Kompetente und Flaschen - überall: bei RS, RA , Notarzt ...

Solange sich das Team ausgleicht solls ja reichen.

Ich bin zwar u.a. RA, kenne mich aber auch nicht in jedem Fachgebiet gleich gut aus, sodaß ich dann und wann froh bin, wenn sich ein RS da besser auskennt.

Alles in allem mache ich (und viele andere) in der Praxis keinen Unterschied wegen Kompetenzen etc.

Wir sind ein Team.
Wir sind nicht besser oder schlechter als der Kollege !

66251
16.06.2005, 20:51
@Statussetzer

Da ist was wahres dran.

Und wer sagt denn, dass eine Ausbildung -egal ob RS oder RA- mit der Prüfung/dem Examen abgeschlossen ist. Auch der RS hat das Recht und die Pflicht, genauso wie der RA, sicher weiterhin fortzubilden. Wenn die Motivation und Begabung vorhanden ist, kann ein RS sicherlich auch so zu einer besseren Qualifikation kommen, als sie so mancher RA hat.

Davon abgesehen stehe ich natürlich trotzdem dazu, dass es gesetzlich eindeutig geregelt sein muss, wer welches Auto besetzt.

AkkonHaLand
16.06.2005, 21:38
Original geschrieben von Maik H.
@ Kreuz50
...
So das z.B. nur ein RA die Notkompetenz in anspruch nehmen kann. Ein RS könnte sich höchstens auf §34 StGb Rechtfertigender Notstand berufen.

Es ist aber schon klar, dass der §34 mehr Freiheiten lässt, bzw mehr Handlungen "legalisiert" als die Notkompetenz? Laut NK gibt es nur 7 NF-Medis, laut §34 kann ich alles tun, "worin ich mit sicher bin, es beherrsche und mit der Erfordernis sicher bin". Anders gesagt, wenn ich (übertrieben gesagt) mich genauestens mit Morphin auskenne und ich bin mir sicher der Pat braucht es jetzt, weil alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind , dann MUSS ich es sogar nach §34 StGB geben! Laut NK ist es nicht "erlaubt" (Die Anführungsstriche weil die NK "nur" eine Empfehlung ist und KEINE gesetzliche Grundlage)

happyrescue
16.06.2005, 23:23
1.) Notkompetenz gibt es nicht. Das ist ein Modewort ohne Definition.

2.) Der Bergiff ärztliche Maßnahme ist weder In Deutschland noch in der EU irgendwo rechtlich verbindlich definiert.

3.) Es gibt kein Gesetz das sagt, daß Rettungspersonal keine ärztlichen Maßnahmen durchführen darf.

Statussetzer
17.06.2005, 08:55
Original geschrieben von happyrescue

3.) Es gibt kein Gesetz das sagt, daß Rettungspersonal keine ärztlichen Maßnahmen durchführen darf.

Ach ja ?

Es gibt aber ärztliche Tätigkeiten die nicht delegiert werden dürfen ... folglich darf sie auch niemand anderes als ein Arzt durchführen ...

happyrescue
17.06.2005, 09:50
Ach ja und welches GESETZ regelt das??

SEG-Betreuung
17.06.2005, 12:18
ähm,
mal so ne vermutung.

das heilpraktikergesetz, oder wie immer das heisst...

goofy_s
17.06.2005, 12:43
@ akkonhaland

morphin ist leider ein schlechtes Beispiel da es wie alle BTM´s dem Arzt vorbehalten sind und wenn man es streng nimmt nicht einmal delegiert werden dürften. Das ganze ist so im Betäubungsmittelgesetz verankert.

BTM´s sind aber tatsächlich die einzige Medikamentengruppe die dem Arzt vorbehalten sind.

@segbetreuung

ob das Heilpraktigergesetz auf das Rettungsdienstpersonal zutrifft ist sehr umstritten und noch nicht gerichtlich geklärt. (zum Nachlesen die aktuelle "Notfallmedizin" oder die Stellungnahme des BVRD zur Notkompetenz)

http://www.bvrd.org/index.php?module=htmlpages&func=display&pid=31

Es wird davon ausgegangen das der RA/RS keine Heilkunde ausübt da er jeden Pat. einem Arzt zukommen lässt.

euer goofy

Statussetzer
17.06.2005, 13:19
ärtzliche Tätigkeit ist z.B. das Anhängen von Bluttrasfusionen, das darf nicht delegiert werden -> Transfusionsgesetz.

Auch sind Therapien regelmässig den Arzt vorbehalten; erst Recht invasive (Operationen z.B.) Diese Sachen ergeben sich allerdings schon aus der Ausbildung; in viele Dinge werden halt nur Ärzte ausgebildet ... ausserdem ist der Standesdünkel in der Ärzteschaft derart ausgeprägt, dass es schon irgendwo (gesetzlich) geregelt sein wird ...

Nun frag mich nich nach dem Gesetz, es wird wahrscheinlich hier und dort was stehen ...

happyrescue
17.06.2005, 22:32
Solange du kein Geld verlangst und dein gegenüber einverstanden ist, darfst du in good old Germany so ziemlich alles machen.

Erst wenn es Sittenwidrig wird, oder man Geld dafür verlangt verstößt man gegen Gesetzte.


Aber ich denke wir lassen die Diskussion ab jetzt. War ja auch eigentlich nicht das Thema des Threads, oder`???

AkkonHaLand
23.06.2005, 14:06
Original geschrieben von Statussetzer
...
Auch sind Therapien regelmässig den Arzt vorbehalten; erst Recht invasive (Operationen z.B.) Diese Sachen ergeben sich allerdings schon aus der Ausbildung;

Setzen einer Venenverweilkanüle, Intubation, Defibrilation, etc . sind übrigens auch INVASIVE MASSNAHMEN! Macht die nur der Arzt oder hat auch jemand anders die Ausbildung auf dem RTW? (Mal provokant gefragt zum Nachdenken-Wenn das nur ein Arzt darf, warum habe ich dann die Ausbildung zum RA gemacht und warum wird jeder RA/RS vom NA gesteiligt, wenn beim Eintreffen des Arztes keine VVK liegt? --> Sonderformen wie z.B. in einigen Teilen NRWs, wo ein LRA nicht mal den Blutdruck messen darf ohne dass der Arzt daneben steht, mal absichtlich "übersehen")

Statussetzer
27.06.2005, 20:21
Moin AkkonHaland

ich habe zwar von invasiven Massnahmen gesprochen, aber auch die "Operationen" angeführt, um es zu konkretisieren.

Natürlich sind Viggos etc. invasive Massnahmen; aber Du wirst auch wissen, wie stiefmütterlich solche Themen mancherorts behandelt werden und welcher Kampf es war, solche Maßnahmen in den RA-Katalog aufzunehmen.

Übrigens: ist man nicht überall vorsorgungstechnisch so verwöhnt wie wir hier :-))

happyrescue
27.06.2005, 22:49
Ivasive Maßnahme???

Bohren mit spitzer Stahlnadel durch intakte Haut und Gefäßwand?? Ja

Einführen eines Schlauches 23 cm Tief in die Luftröhre?? Ja

Kompression des Thorax um 1/3 seines Durchmessers??? ???

Einführen eines 12 cm langen Schlauchs in die Atemwege (Güdeltubus) ??? ???

Wo fängt invasiv an wo hört es auf??


Außerdem darf ich auch als privatmann operieren. Darf nur nix dafür verlangen, sonst Verstoße ich gegen das Heilpraktikergesetz. Welcome to Germany

Statussetzer
28.06.2005, 09:45
Original geschrieben von happyrescue
Einführen eines Schlauches 23 cm Tief in die Luftröhre?? Ja


Wirklich 23 cm tief in die Luftröhre ?

Ich darf korrigieren: 23 cm ab Zahnreihe !

Ausserdem: darf man wirklich alles machen - nur wenn man kein Geld verlangt ?

Also ein Arzt definiert sich durch das "Geld nehmen" ?

Interessant !

Dann sind ja sämtliche Dienstanweisungen im KH hinfällig :-)

Dann gehe ich heute mal zu meiner PDL und sage dass ich ab heute alles mache - ich will nur kein Geld dafür haben :-))

Dann bin ich der Held des Tages :-)))

Statussetzer
28.06.2005, 10:18
Also ich muss mich sehr wundern:

Jeder darf ärztliche Tätigkeiten übernehmen, solange er kein Geld dafür verlangt.

So darf jeder - kostenlos und ungestrafft - :

- operieren
- definitive Diagnosen stellen
- Patienten über Erkrankungen und Eingriffe aufklären
- den Tod feststellen
- ...


Dann zeig mir mal, wo das steht ....

happyrescue
28.06.2005, 10:37
Zeig mir mal wo steht daß man das nicht darf (Gesetzestext)

Hier kann man nur das Heilpraktikergesetz nennen. Dieses schützt uns davor daß sich Leute die keine medizinische Ausbildung haben uns für Behandlungen Geld abnehmen. Is so mußt dich nur mal damit beschäftigen.

Wenn ich zu dir sag ich schneid dir die Warze weg und du willigst ein, verstößt man nicht dagegen. Verlang ich 10 Euro von dir verstoß ich dagegen.

Gibst du deiner Freundin ne Kopfschmerztablette, stellst du ja auch ne Diagnose und leitest eine Therapie ein, oder?

Oder bei einer simplen Massage. Verstoß Heilpraktikergesetz, der nur nicht geahndet wird?? NEIN!!!

Es gibt ja auch z.B. einen Paragraphen, der sich mit Einwilligung zur Körperverletzung beschäftigt. Dort steht daß man in jede Körperverletzung einwilligen kann, solange diese nicht sittenwidrig ist.

Aber bei den ganzen Diskussionen und meiner bewußt ketzerischen Darstellung bitte nicht vergessen:

Das ist das was im Gesetz steht. Daß sowas moralisch, ethisch und Gesellschaftlich sehr bedenklich ist, darüber brauch mer uns glaub ich nicht unterhalten.

Bitte glaubt auch nicht daß ich in meiner Freizeit kostenlos operiere. Ich will nur zum Nachdenken anregen und erreichen daß sich die Leute mal mit der Gesetzeslage auseinandersetzten und nicht immer nur Halbwissen verbreiten. Viele Ansichten über bestimmte Rechtslagen sindbei weitem nicht so, wie man halt immer sagt. Nehmt euch mal die Zeit diese Gesetze genau zu studieren.

Genauso z.B. Ebay:
Jeder meint, daß er wenn er drunter schreibt Keine Rücknahme keine Garantie aus dem Schneider ist. Sobald irgendwo im Text steht: Funktionsfähig ist das eine Eigenschaftszusicherung nach § 444 BGB.

Schönen Tag noch und viel Spaß beim Aufregen über diesen Thread!!!

Statussetzer
28.06.2005, 11:09
Nö Nö, ich rege mich nicht auf.

Aber jetzt ruderst Du zurück.
Anfangs hast Du behauptet dass jeder ärztliche Tätigkeiten, im Besonderen auch Invasive, kostenlos durchführen darf.

Deine nun angeführten Beispiele sind Lapalien.

Wenn ich meiner Freundin eine Kopfschmerztablette gebe dann ist das ein Freundschaftsdienst; vielleicht sogar nur ein Botendienst. Sie erwartet keine Diagnose von mir, keine Hilfe, wir haben keinen Vertrag.

Eine Massage kann weh tun, ist aber auch keine invasive Maßnahme.

Ich wehre mich gegen die Behauptung dass man z.B. im RD alles mit dem Patienten tun dürfte (der RD war ja das eigentliche Thema) weil nirgends steht dass wir das nicht dürften ...

Aber wir haben eine besondere Stellung zu dem Patienten und da ist eben nicht alles erlaubt.

Auch wehre ich mich dagegen dass es keine "ärztlichen Tätigkeiten" an sich geben soll ... ich arbeite daran ... :-)

Buebchen
28.06.2005, 23:40
Anmerkung zum §1 HPG:

Zu § 1:
Unter "berufs- bzw. gewerbsmäßiger" Ausübung der Heilkunde versteht man die Tatsache, die Heilkunde wiederholt auszuüben und sie zu einer immer wiederkehrenden oder sogar dauerhaften Beschäftigung zu machen. <b> "Berufsmäßig" ist die Heilkunde auch dann, wenn sie unentgeltlich vorgenommen wird (BGH Urteil vom 16.12.1954). Selbstlose Hilfeleistung - z.B. in Notfällen - oder Pflege von Menschen - z.B. Mutter mit krankem Kind stellt keine Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes dar.
</b>

Hoffe damit zur Klärung der Sachlage beigetragen zu haben.

Quelle im Internet:
http://www.heilpraktikerverband.de/recht/hpg.php

Mr. Blaulicht
06.10.2005, 17:39
Moin moin,


Original geschrieben von happyrescue
Zeig mir mal wo steht daß man das nicht darf (Gesetzestext)


Die Todesfeststellung darf nur nach einer Leichenschau durch einen Arzt ausgestellt werden. Quelle: http://www.bgs-aelrd.de/pdf/lsaeb.pdf

Um jemanden zu operieren (mit Geld oder ohne) bedarf es der konkreten Zustimmung des Patienten. Diese ist aber nur dann rechtens, wenn er auch Entscheidungsfreiheit geniesst, d.h. er muss über die Methode, das gewählte Verfahren, Gefahren, Komplikationen, alternative Behandlungen etc genaustens aufgelkärt sein, ansonsten ist seine Einwilligung juristisch unwirksam. Ohne eine Einwilligung macht sich der Operateur der schweren Körperverletzung strafbar.
Die Aufklärung jedoch ist Ärzten mit Facharztstatus bzw. Ärzten unter der Aufsicht von Fachärzten vorbehalten. Vgl. hierzu die einschlägige Literatur der verschiedenen Fachgesellschaften.

Bei den Diagnosen hast Du recht. Das darf jeder! Allerdings muss sich auch keiner nach einer von einem Laien gestellten Diagnose richten ;-)

Um nochmal auf das operieren zurückzukommen: Es gibt in Deutschland auch den Tatbestand der "Straftat auf Verlangen" Selbst wnn Du also aufgefordert wirst, jemanden zu operieren, bist Du im Ernstfall selbst bei Einwilligung nicht davor gefeit, juristisch belangt zu werden.

Gruß, Mr. Blaulicht

fischli
10.10.2005, 21:06
Ich hoffe nur, dass wenn ich mal in einem RTW liegen sollte niemand kommt der so leichtfertig mit irgendwelchen Diagnosen, Massnahmen und Therapien umgeht wie hier beschrieben wird.
Da wird es einem richtig Angst und Bange !

datmartin
17.10.2005, 13:37
@fischli:
Ich stimme Dir voll und ganz zu!
Es bleibt mir nichts anderes als mal zwei Dinge anzusprechen:
1. Es wird dringend Zeit für die Neufassung des RettAssG!
Wir wollen keine Möchtegernhelden! Keine Blaulichttouristen! Wir fahren Notfallrettung und bieten eine standartisierte, bundesweit einheitliche (mindest-)Qualität - solange RA auf den Rettungsmitteln sitzen. Die Ausbildung und die Prüfung der RS ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Da es im RettAssG festgeschrieben ist welche Art Maßnahmen dem RA zustehen und welche durch die Empfehlung der DIVI/BÄK im Rahmen der Regelkompetenz zuerkannt werden möchte ich den umstrittenen Begriff Notkompetenz an dieser Stelle kurz aufgreifen.
Notkompetenz gibt es nicht! Obwohl diese Wortschöpfung einen wundervollen und wahren Spruch hervorgebracht hat!

"Nicht die Not macht die Kompetenz!"

2. Wer meint zwei RS gehören auf einen RTW o.ä. der soll bitte ganz schnell seinen Spind räumen, der hat in der präklinischen Notfallmedizin nichts zu suchen!
Wenn sich eines Tages das Konzept des Notfall-KTW durchsetzt, kann man über die Besatzung von zwei RS sicherlich sprechen - dann aber genauso über den unqualifizierten KT - sprich Liegendtaxi!
Ein RA hat wesentlich bessere Kenntnisse der menschlichen Anatomie und Physiologie. Er weiss warum ein Medikament wie wirkt und nicht nur, dass es so oder so wirkt. Er kennt die Zusammenhänge von Reaktionen und erkennt anhand eines Symptoms viel schneller weitere!

Also nochmal!
KTW mind. 1RH/1RS
RTW mindestens 1RS/1RA
NEF Fahrer 1RA
NAW 2RA
usw...

vg martin

Mr. Blaulicht
17.10.2005, 16:47
Moin moin,

Original geschrieben von datmartin
[BAlso nochmal!
KTW mind. 1RH/1RS
RTW mindestens 1RS/1RA
NEF Fahrer 1RA
NAW 2RA
usw...[/B]

Ich persönlich würde auf dem NAW noch einen Arzt einsetzen! Zwei RAs sind doch recht wenig, auch wenn es sicherlich einige RAs gibt, die das am liebsten anders sehen würden.

Gruß, Mr. Blaulicht

Kermit_t_f
17.10.2005, 18:44
Quark, weil:


Ein RA hat wesentlich bessere Kenntnisse der menschlichen Anatomie und Physiologie. Er weiss warum ein Medikament wie wirkt und nicht nur, dass es so oder so wirkt. Er kennt die Zusammenhänge von Reaktionen und erkennt anhand eines Symptoms viel schneller weitere!


Klingt für mich nach Schlaraffia für Krankenautofahrer!

datmartin
18.10.2005, 09:29
Wie meinen?

Ahja... ich habe nur das Nichtärztliche Personal aufgezählt.
Ohne Arzt ist das meist ein RTW ;-)
Obwohl... war da nicht was?
NA's sind wie Kondome? Mit ist sicherer, ohne macht mehr Spass. *lol*

Ok kleiner Scherz