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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 3. Blaulicht an einem Feuerwehrfahrzeug



FireBengel
30.03.2002, 16:49
Hallo

wir haben an unseren Feuerwehrfahrzeugen jeweils ein drittes Blaulicht am Heck zur Absicherung an der Einsatzstelle angebracht.Es kam dann zur Aussage das dieses 3. Blaulicht nur an der Einsatzstelle zur Absicherung eingeschaltet werden darf und nicht schon auf der Anfahrt.
Kann mir jemend sagen wo hierzu irgendwas hinterlegt ist
(zb.STVO oder ähnliches)

MfG
Bernd

MHD-Funker
30.03.2002, 17:03
Davon habe ich ja noch nie was gehört!

Fast alle Polizei-Bulli's haben vorne ein RTK-4 von Hella und hinten ein Blaulicht. Außerdem haben viele Feuerwehrfahrzeuges dies doch auch serienmäßig!
Ich versteh also nicht wo das Problem liegt?

JoergS
30.03.2002, 17:24
Hallo,

früher war es so, dass die dritte RKL nur an der Einsatzstelle zur Absicherung eingeschaltet werden durfte.
Mitlerweile darf die hintere RKL auch auf der Fahrt zum Einsatz eingeschaltet werden.

Gruss

JS

FireBengel
30.03.2002, 17:49
Hallo Joerg

gibt es da vielleicht irgend ein Schriftstück das darüber etwas aussagt?

Were toll wenn du mir da weiterhelfen könntest.

Gruß
Bernd

Torben
30.03.2002, 19:57
Moin Moin !
So ein Schriftstück habe ich auch nicht, tut mir Leid, aber ich kann dir nochmal bestätigen dass es erlaubt ist, weil sonst wäre unsere Feuerwehr ein Verbrecher :-)
Wir haben an allen unseren Fahrzeugen hinten auch ein Blaulicht.
MfG Torben

Rio Reiser
30.03.2002, 22:14
Also davon habe auch ich noch nie etwas gehört. Außerdem wären dann bei uns sieben Fahrzeuge illegal bestückt.
Allerdings bin ich der Meinung gelesen zu haben das die hintere Rundumkennleuchte über einen seperaten Schalter angesteuert werden muß.
Damit es z.B. bei Konvoi Fahrten abgeschaltet werden kann. Ich persönlich würde wahrscheinlich auch einen Rappel bekommen wenn ich drei Stunden hinter so einem Ding herfahren müsste.

Gruß Rio

Andreas 53/01
31.03.2002, 11:58
Hallo!

" Muss ", muß gar nix!

Zunächst sollte man sich kurz mit der StVZO befassen, wo da steht: " Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht dürfen ausgerüstet sein,......."

So, folglich müssen alle am Fahrzeug befindlichen Kennleuchten funktionieren!
Ob nun die dritte RKL am Heck schaltbar ist, ist dem Anwender überlassen!
Sein darf nicht, nur die dritte RKLE am Heck einschalten zukönnen! D.h. wenn Balulicht, dann immer alles zusammen!

Gleiches gilt für Fronblinkleuchten ( Straßenräumer ), diese dürfen bei mehrspurigen Fahrzeugen nur in Verbindung der herkömmlichen Rundumleuchte einschaltbar sein, jedoch nachträglich abschaltbar!

Zusammenfassend :

Wenn mehr wie eine RKL am Fahrzeug angebracht ist, muss sichergestellt sein das alle Leuchten funktionieren, mind. eine Leuchte muss nach Vorne gut sichtbar angebracht sein!
" Dritte " oder auch Heckleuchten dürfen nur in Verbindung der herkömmlichen Rundumleuchten verwendet werden, können jedoch nachträglich abschaltbar sein, z.b. Kollonenfahrten u.ä.!

MfG

1HFM
04.04.2002, 01:40
Ich habe hier ein Merkblatt zum Thema Heckblaulicht zum Download bereitgestellt.

Gruß
1HFM

KugelFish
04.04.2002, 15:58
Da war mal wieder jemand schneller ;)
Genau diese Frage wollte ich auch Stellen, denn bei uns gibt es einen Zugführer der immer steif und fest behauptet die Heck-RKL darf während der Fahrt nicht eingeschaltet sein, sie würde den rückwärtigen Verkehr zu sehr "blenden".
Wenn ich dann mal Maschinist auf den LF bin und alles anmache, fingert er mir dann in den Schaltern rum und schaltet die Heck-RKL wieder aus.
Ich bin noch recht neu als Maschinist bei uns in der Wehr, finde es aber nicht gut, dass er mir in meinen Schalter rumhantiert. Darf er das denn überhaupt? Wie die anderen das handhaben weiss ich nicht genau, allerdings sehe ich unser LF immer mit ausgeschalteter Heck-RKL fahren, also fügen sie sich ihm wohl.
Mein Problem ist einfach, dass die vorderen RKLs für den rückwärtigen Verkehr nicht sichtbar sind und es mir einfach zu unsicher ist z.B. auf die Autobahn illegal aufzufahren, wenn keiner hinter mir meine Sonderrechte erkennen kann (zumal ein LF16 ja auch nicht sonderlich schnell ist).
Das gepostete .gif war schonmal sehr hilfreich, allerdings geht daraus auch nicht eindeutig hervor, dass sie eingeschaltet werden darf bzw. muss. Gibt es noch andere Schriftstücke zu diesem Thema?

Für mich persönlich ist seine Sicht der Dinge absurd, denn Fahrzeuge anderer BOS haben auch Heck-RKLs, zum grossteil nichtmal abschaltbar sind (wenn ich zum Beispiel an die Rett.Dienst-Fahrzeuge bei uns in der Firma denke, da ist keine Heck-RKL separat schaltbar. entweder alle oder keine).
Also was machen wir "Richtig" was alle anderen "Falsch" machen...
Außerdem finde ich es unverschämt wenn er mir einfach in meinen Schaltern rumspielt. Und das kommt leider öfter vor. Bsp. Wir fahren zur Türöffnung, ich frage ih ob "normal oder dringend", er meinte nur "fahr mal normal". Ich fahr los und nach der ersten Kreuzung schaltet er die Blaulichter (ohne Signal) ein. Was soll das?
Wenn ich RTW fahre und jemand schaltet ohne meine Kenntnis in meiner Sondersignalanlage rum kann er was erleben.
Gibt es hierzu vielleicht auch etwas schriftliches bzw. eine gesetzliche Grundlage oder FwDV?
Ich hab damals sowohl beim Maschinist als auch beim Gruppenführer gelernt, dass der Gruppenführer lediglich sagt ob mit "Sonder" oder ohne und nicht die Schalter zu bedienen hat.

Wer nett wenn jemand was dazu posten könnte damit ich das Thema mal bei einer der Übungen anbringen kann.

FireBengel
04.04.2002, 19:23
Hallo

der Maschinist ist während der " Einsatzfahrt " verantwortlich für das Einsatzfahrzeug. Die Bedienung der Sondersignalanlage obliegt dem Maschinisten, der GF muß aber die Inbetriebnahme anortnen. Der GF darf gegebenfalls dich anhalten zu einer entsprechenden Fahrweise ( wie z.b. langsamer zu fahren ) er darf aber nicht anordnen z.b. schneller zu fahren.
DU als Maschinist und Fahrer bist während der Fahrt für das Fahrzeug und für die Mannschaft verantwortlich und nicht der GF.

Ich kann dir aber jetz leider nicht sagen wo das genau beschrieben ist denn leider hab ich das Buch nicht zur Hand.

Ob es wirklich so schlimm ist wenn der GF bei der Abfahrt zur Einsatzstelle deine Sonderrechte einschaltet das mußt du selbst wissen.In meinen Augen spricht aber da nichts dagegen da du ja hier dann irgendwie entlastet wirst und dich auf die Alarmfahrt konzentrieren kannst.
Ich bin jetzt seit vier Jahren Maschinist und ich habe nichts dagegen wenn mein GF die Sondersignale einschaltet oder an der Einsatzstelle das Martinshorn wieder aus, da ich mich dann aufs Fahren konzentrieren kann.

Mit dem Einschalten mit dem dritten Blaulicht bin ich mir noch nicht ganz so schlüssig, aber meine Persönliche Meinung dazu ist das du hier wahrscheinlich den kürzeren ziehen wirst da du ja schreibst das du noch ein junger Maschinist bist und wenn das dein ZF nicht will dann wird er das auch durchsetzen.

Hoffe dir etwas geholfen zu haben.

Gruß
Bernd

Karlson
04.04.2002, 23:36
Hallo Kugelfish,

Ja nee, is klar... Euer ZF wird demnächst mit einer Sprühdose bei allen Einsatz-PKW die Rückseiten der RKL´s schwarz lackieren, damit die den rückwärtigen Verkehr nicht blenden.... So ein Blödsinn! Rundumkennleuchte, die Bezeichnung erklärt sich doch selbst. Das Baulicht muß in alle Richtungen (360 Grad) erkennbar sein, ist das nicht der Fall, so muß eine am Fahrzeugheck montiert werden. Texte dazu habe ich auch keine, da gibt es aber den §52 STVZO oder die DIN 14 502. Unterlagen dazu müßten bei den Fahrzeugherstellern zu erhalten sein

Gruß - Karlson

PeterOs
05.04.2002, 01:29
Hi Karlson, wenn das so wäre, dann dürften 80% unserer Autos nicht mehr aus dem Stall, da nicht sicher gestellt ist, dass das Blaulicht in allen Richtungen gesehen wird.
Was auch nicht muss, laut dem Info-Blatt der FUK Hannover.

Hier steht ganz klar beschrieben, in welchem Bereich die Blaulichter sichtbar sein müssen.
"Die geometrische Sichtbarkeit des vorderen blauen Blinklichtes ist wie folgt geregelt:
Vertikalwinkel: nach oben mindestens 4°;nach unten: Der Schenkel des Sichtwinkels muss die Fahrbahn in einer Entfernung von 20m vom Fahrzeugumriss berühren.

Horizontalwinkel jeweils 135° nach links und rechts von VORNE aus gesehen.

Diese geometrische Sichtbarkeit ist durch den Bundesminister für Verkehr (BMV/StV7 - 8098 Va/70 vom 14.05.1970, VkBL 1970 S.336) bestimmt worden."

Das sagt meiner Meinung nach alles aus. Eine dritte Kennleuchte ist nicht notwendig, aber meines erachtens nach sinnvoll. Erstens zur Absicherung an der Unfallstelle, und zweitens dass auch der hinterher fahrende Verkehr weiß, dass sich dieses Fahrzeug auf einer Einsatzfahrt befindet, und es nicht noch unnötig überholt. Doch denke ich auch, dass diese dritte Kennleuchte seperat zuschaltbar sein sollte, da es bei der Kolonnenfahrt, vor allem nachts, elend stört.
In diesem Sinne einen schönen Tag noch

MkG Peter

KugelFish
05.04.2002, 04:50
So sieht die StVZO aus:


(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, des Bundesgrenzschutzes oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,

Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,

Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,

Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.

Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht).


Leider ist hier nichts klar geregelt. Allerdings habe ich nichts zur DIN 14 502 gefunden. Hat hier jemand vielleicht was zur Hand?

@Karlson:
Genau das ist ja der Widerspruch. Unser ELW ist ebenfalls mit einer Heck-RKL und Frontblitzern ausgestattet (separat schaltbar). Diese wir allerdings während der Alarmfahrt laufen gelassen. Blendet diese nun weniger ? Obwohl sie eher auf Augehöhe liegt als die von LF, die ja viel höher angebracht ist.
Diese Denkweise muss mir erstmal einer Erklären....

@FireBengel:
Ich finds schon schlimm. Ich fahre schon seit vielen Jahren RTW (sowohl Fahrer als auch Beifahrer) ich würde es mir nie erlauben meinem Kollegen an den Schaltern rumzumengen, genausowenig wie ich es leiden kann sollte jemand dies bei mir tun. Ich hatte schon desöfteren den Fall, dass jemand meinte die Pressluft einschalten zu müssen o.ä. Was mich z.T. erschrecken lässt oder aus dem Konzept bring. Ich fühle mich dann einfach unsicher.
Klingt vielleicht alles etwas kleinkariert, aber wenn ich fahre fahre ich mit allem was dazugehört. Meine Schalter sind meine Schalter und die Schalter von GF sind seine (FuG etc.).

Wenn man sich helfen lassen will ist das natürlich was anderes. Bei unserem alten Tanker z.B. sind die Schalter in der Mitte abgebracht und nicht so leicht als Fahrer zu erreichen, zumal man noch sehr viel zu rudern hat (ohne lenkhilfe). Dann bin ich auch froh wenn jemand das Signal bedient. Allerdings bin ich dann auch drauf vorbereitet.

Wie gesagt ich finde 2 Sachen absurd:
1. Obwohl beim ELW so verfahren wird soll es beim LF nicht erlaubt sein (Beim Tanker und RW kann sie nicht ausgeschaltet werden, denn da gibt es nur einen Schalter).

2. Der GF schaltet "frei nach Gusto" rum. Mal wird gesagt es wird normal gefahren und dann wird doch was eingeschaltet, ein andermal wird "dringend" gefahren und mitten während der Fahrt (ohne ersichtlichen grund) alles ausgemacht.

Ich will hier wirklich nicht als kleinkariert oder spiessbürgerlich dastehen. Die sache mit dem Schalten-lassen ist ja noch in ordnung.
Nur fühle ich mich in gewissen situationen ohne Heck-RKL halt unsicher und würde gerne durchsetzen, dass das ding auf jeden fall während der einsatzfahrt anbleibt. Man kann von hinten keines der vorderen Blaulichter sehen (Dachkästen und allein schon die Höhe des Fzg.).
Wozu haben wir die denn sonst. Zur Absicherung von Unfallstellen hätte man ja auch ne gelbe hinmachen können.

xcom
06.04.2002, 13:29
hi Leute!!

wir haben auch an einigen unserer Fahrzeuge hinten noch ein Blaullicht!! Dieses geht zu selben Zeit an, wie die Übrigen auch!
Wir wollten uns allerdings mal einen gelbleuchtenden, programmierbaren Richtungspfeil montieren um auch bei der Anfahrt den Verkehr zu leiten. Dies wurde uns allerdings untersagt!

MfG
xcom

Andreas 53/01
06.04.2002, 21:22
Hallo!

@Kugelfish...
was ist den mit RTW ´s und NEF...

die haben das auch....und keiner Stört sich dran!

Mir ist bisher noch kein TÜV begegnet, der auf so etwas geachtet hat!

Wobei das eh daran liegen mag,
das nach dem Fahrzeugschlüssel eh Blaues Blinklicht erlaubt ist, und somit nicht extra eingetragen wird!
Demnach ist es " fast " egal, wieviele RKL am Fahrzeug angebaut sind!

MfG