PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bereitschaftszeit



Kreuz 50
27.05.2004, 20:56
Mal wieder was neues von der Problematik mit der guten alten Bereitschaftszeit:

Hannover
Bereitschaft ist keine Arbeitszeit


Ein 33-jähriger Berufsfeuerwehrmann ist Donnerstag vor dem hannoverschen Verwaltungsgericht mit seiner Forderung gescheitert, den Bereitschaftsdienst voll auf die Wochenarbeitszeit anzurechnen. Die Stadt kann nun – zumindest vorerst – aufatmen.



Sie hatte befürchtet, im Falle des Erfolges der Klage für 2,5 Millionen Euro 50 weitere Einsatzkräfte einstellen zu müssen. Ganz vom Tisch ist die Personalfrage jedoch noch nicht, denn der Kläger will Berufung einlegen.

Der Oberbrandmeister bezog sich auf europäisches Recht. Laut EU-Arbeitszeitrichtlinie darf die maximale Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten. In Niedersachsen gilt für Feuerwehren jedoch eine 56-Stunden-Woche. 30 Stunden davon sind nach Angaben des Klägers Bereitschaftsdienst, der nach seinem Willen künftig als Arbeitszeit zählen soll. Bislang müssen die Feuerwehrleute den Bereitschaftsdienst an ihre normale Arbeitszeit anhängen. Nach einem Zehn-Stunden-Tag sind sie verpflichtet, bis zum nächsten Morgen, 7.30 Uhr, in der Wache „auf Abruf“ zu bleiben. Sie können dort auch schlafen. Die Anspannung sei jedoch enorm, sagt der Kläger. Er leide daher seit langem unter Schlafstörungen.

Sein Anwalt Karl Otte verwies auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, der im Jahr 2000 nach einer Klage von spanischen Ärzten klarstellte, dass Bereitschaftsdienst auf die Arbeitszeit anzurechnen ist. Für die seiner Ansicht nach bislang zu viel geleisteten Stunden verlangte der Kläger von der Stadt rückwirkend bis 1997 Dienstbefreiung. Wäre dem stattgegeben worden, hätte er gut zwei Jahre lang nicht mehr zu arbeiten brauchen.

Die 2. Kammer unter Vorsitz von Otto Hüper teilte zwar die Ansicht, dass die EU-Richtlinie anzuwenden sei, verwies jedoch darauf, dass die 48-Stunden-Regelung nicht gilt bei „bestimmten spezifischen Tätigkeiten“ und für „Katastrophenschutzdienste“. Die Kammer schloss sich der Argumentation der Stadt an, wonach die Feuerwehr in erster Linie dazu diene, Katastrophen wie etwa einen Großbrand zu verhindern. Rettungseinsätze und Brandschutz seien darüber hinaus so genannte spezifische Tätigkeiten.

Der Kläger und sein Anwalt erhoffen sich nun eine Entscheidung zu ihren Gunsten vom Oberverwaltungsgericht in Lüneburg. Mit einem Urteil dieser Instanz ist jedoch erst in eineinhalb Jahren zu rechnen.


kh

Quelle: www.haz.de , 27.05.04

Andreas 53/01
27.05.2004, 22:55
Hallo!

Ja, super Idee ... dann würde wieder mehr Personal eingestellt werden, und diese nicht mehr als Beamte ... und damit verbunden zu niedrigeren Löhnen!!

Danke...für die Mühe die Sie uns gemacht haben !

MfG

Joevo82
28.05.2004, 08:36
Der gute Mann sollte mal in die Privatwirtschaft gehen.....

Mr. Blaulicht
28.05.2004, 10:19
Stimmt! Dort würde er nämlich auch etwas mehr Kohle für seine Bereitschaftszeiten bekommen. Und für die Sonntagsarbeit und Nachtarbeit etc.

otis112
11.06.2004, 21:46
übrigens


wer mal auf Arbeitsbereitschaft.de nachschaut ,der kann dort lesen das der Bundesrat einen antrag gestellt hatt die Bereitschaftszeit Feuerwehr und Rettungsdienst aus der Arbeitszeit Richtlienie herausnehmen zu lassen .

Ich finds Gut

MFG

Heros Rotenburg 2153
17.06.2004, 04:11
Original geschrieben von Andreas 53/01
Hallo!

Ja, super Idee ... dann würde wieder mehr Personal eingestellt werden, und diese nicht mehr als Beamte ... und damit verbunden zu niedrigeren Löhnen!!

Danke...für die Mühe die Sie uns gemacht haben !

MfG
Hallo!
Ich will ja niemand verunsichern, aber ich habe da mal eine nette Geschichte gehört:
Ein früherer Hamburger Innensenator soll angeblich einmal den Polizeigewerkschaftsboss gefragt haben, ob er etwas gegen die Abschaffung des Beamtenstatus für Polizisten hätte. Die Antwort soll gewesen sein, dass er es toll fände, wenn auch Polizisten für Lohnerhöhungen und bessere Arbeitsbedingungen streiken dürften. Daraufhin soll der Innensenator diese Idee ganz schnell wieder aufgegeben haben.

In dieser Hinsicht denke ich gibt es schon einen guten Grund, weshalb Berufsfeuerwehrleute Beamte und keine Angestellten oder Arbeiter sind.
Da die Lohnerhöhungen für den öffentlichen Dienst sehr viel geringer als in der Privatwirtschaft ausfallen und Feuerwehrleute ohnehin zu den am schlechtesten bezahlten Beamten gehören, hätte ein Feuerwehrmann als Angestellter sicherlich guten Grund von seinem Streikrecht Gebrauch zu machen. Man muß ja auch bedenken, dass dieser Beruf mit ganz erheblichen Gesundheitsgefahren verbunden ist. Und spätestens bei Lohnkürzungen wäre auch damit zu rechnen, dass er bei allem Verantwortungsbewußtsein dies auch tut. Der Beamte muß solche Kürzungen dagegen wehrlos hinnehmen, er kann allerhöchstens noch kündigen, auf die Straße gehen, auf die Solidarität der staatlichen Angestellten hoffen, die für ihn mitstreiken oder bei der nächsten Wahl eine andere Partei wählen, die ihm verspricht das rückgängig zu machen.

Zum Thema in die Privatwirtschaft gehen:
Es wäre einmal interessant zu erfahren, wie denn Werksfeuerwehren ihre Mitarbeiter bezahlen; ich würde vermuten, dass diese besser bezahlt werden, als ihre Beamtenkollegen. Man darf ja nicht vergessen, dass beim Streik einer Feuerwehr auf einem Flughafen oder in einer Chemie-Fabrik der Betrieb wesentlicher Einrichtungen als Gefahr für die Allgemeinheit zu sehen wäre.

MfG