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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neuer Runderlass über Rundumlicht und Einsatzhorn vom 5.3.04



Florian Düren
27.05.2004, 17:00
http://sgv.im.nrw.de/mbl/frei/2004/Ausg15/MBL15-4.pdf

huhu
27.05.2004, 17:27
frage

was ist da neu ohne dass ich jetzt jede kleinigkeit überprüfen muss?

Andreas 53/01
27.05.2004, 18:05
Hallo!

Das betrifft nur NRW !!

MfG

Joevo82
27.05.2004, 18:54
Ich denke die StV(Z)O ist Bundes-, nicht Ländersache?

Alex22
27.05.2004, 21:52
Original geschrieben von Joevo82
Ich denke die StV(Z)O ist Bundes-, nicht Ländersache?

is sie auch ...
aber wie so oft hat jedes Bundesland seine eigenen ausführungsbestimmungen.
Gesetze sind immer gleich .. aber deren deutung und auslegung ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.