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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückwärts Einparken, Lt. StVO?



Welpe
23.05.2004, 19:20
Eine Frage zur StVO.
Ich meine zu wissen das dort geschrieben steht, dass man in Parklücken Rückwärts einzuparken hat.

Meine ich das richtig?
Ihr könnt doch da sicher auch helfen.

Danke.

LeiDstelle
23.05.2004, 19:32
Im Allgemeinen wird das zumindest so gelehrt und auch geübt. Sowohl für die Klasse B als auch für C.

Andreas 53/01
23.05.2004, 19:57
Hallo!

§12 StVO :

Abs. 4,5 und 6
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zuläßt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Fahrbahnseite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen.

(4b) (aufgehoben)

(5) An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn er sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausführt, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend für Fahrzeugführer, die an einer freiwerdenden Parklücke warten.

(6) Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.

MfG

Tobias
23.05.2004, 20:32
Original geschrieben von Welpe 21/8
Eine Frage zur StVO.
Ich meine zu wissen das dort geschrieben steht, dass man in Parklücken Rückwärts einzuparken hat.


Nee, dem Staat ist es völlig egal, ob Du vorwärts, rückwärts, seitwärts oder sonstwie in die Parklücke fährst, dein trägst oder mit einem Hubschrauber rüberhebst...

Welpe
23.05.2004, 23:59
ah ok.
Ich war der Meinung es regelt die StVO.

Danke euch.

Bergwacht9902
24.05.2004, 20:00
Galt das rückwärtsparken nicht nur für Einsatzfahrzeuge; wegen der Fluchtrichtung...?

Andreas 53/01
24.05.2004, 20:06
Hallo!

Fluchtrichtung?

MfG

Bergwacht9902
24.05.2004, 20:15
Na nicht im wörtlichen gemeint. Schnelleres ausparken möglich ohne großes rangieren und ich brauche keinen Einweiser zum ausparken.

Andreas 53/01
24.05.2004, 20:26
Hallo!

Achso, nöö...wenn das würde sowas in den FWDV oder so stehen, abber nicht in der StVO

MfG

Progthor
02.06.2004, 13:20
Man die FwDV ist die Feuerwehr Dienstvorschrift da wird alles über die Feuerwehr geregelt.
Das Parken allgemein mit Sicherheit in der StVO.