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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : UMFRAGE: Wann sollte ein Feuerwehrmitglied einen FME bekommen???



fireboy2000
23.05.2004, 14:32
Hallo!

Mir ist aufgefallen, dass die Vergabe von Funkmeldern durch die Feuerwehren (u.a. in Bayern) sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Ich wollte daher mal fragen, wie das in euerer Feuerwehr gemacht wird und warum es so gemacht wird!

Da wären z.B. folgende Varianten, welche ich schon mal erlebt habe:
1. FME-Vergabe ab dem 16. Lebensjahr
2. FME-Vergabe je nach Leistungsstand des Feuerwehrmitglieds (wie z.B. erst nach abgeschlossener Grundausbildung)
3. FME-Vergabe ab dem 18. Lebensjahr
4. FME-Vergabe vor dem 16. Lebensjahr (auch schon vorgekommen!!!)

Welche Variante ist bei euch die gängige?

MfG
Fireboy2000

Wasserwachtler
23.05.2004, 14:35
das gehört doch nicht ins bos forum

TobiForPresident
23.05.2004, 14:37
-> verschoben nach "Hilfsorganisationen"

general.nlz
23.05.2004, 14:45
Hi,

ich finde man sollte den jungen Kameraden erst einen Melder geben, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet und die Grundausbildung abgeschlossen haben geben, weil ein Kamerad unter 18 Jahre, darf aus Versicherungsrechtlichen Gründen nicht mit zum Einsatz nehmen und ein Kamerad ohne der Grundausbildung hilft auch nicht wirklich weiter, also erst mit 18. Jahren und abgeschlossener Grundausbildung den Melder rausgeben, wenn die Wehr überhaupt das Geld für die Melder hat, was bei kleineren Dorfwehren sehr oft nicht der Fall ist. Wir machen es auch so, erst nach dem vollendeten 18. Lebensjahr und der abgeschlossenen Grundausbildung die Melder rausgeben an die jungen Kameraden, die nachrücken.

Andreas 53/01
23.05.2004, 17:07
Hallo

Nach erfolgreichem Abschluß des Grundlehrganges erhält man seinen Meldeempfänger.

MfG

löschhund
23.05.2004, 17:15
Ich habe meinen FME nach abgeschlossener Grundausbildung am ersten Übungsabend bekommen.
Ich finde, dass 16-jährige im Einsatz sowieso nichts verloren haben.
Außerdem müssten die Eltern für ihre Kinder haften, wenn diese Informationen aus dem BOS-Netz weitergeben.

Gruß
löschhund

Diggi
24.05.2004, 13:33
Ich habe meinem Melder mit 18 bekommen und auch erst nach einem halben Jahr nach erfolgreichen Übungsabenden, also beides möglich.

Betrefflich der 16 Jahre: Da bin ich geteilter Meinung, ich kenne Feuerwehren da dürfen die unter 18 Jährigen nicht mit zu den Einsätzen, besetzen im Fall der Fälle aber das Gerätehaus (= Telefon, Fax) da es schon mehrfach vorgekommen ist, dass Teile aus den Gerätehäusern während des Einsatzes geklaut wurden.

Sowas erachte ich für sinnvoll, einerseits um die Erreichbarkeit des GH zu behalten und andererseits um zu lernen wie ein Einsatz ablaufen kann bzw dass man auch Verantwortung übernehmen muss.

Andererseits sehe ich es nicht für sinnvoll, 16 jährige in den Einsatz zu schicken, egal welchen Ausbildungsstand sie haben.

löschhund
24.05.2004, 14:02
@grizu 30

Wie soll man den zu einem Großeinsatz gerufen werden, wenn man keinen FME hat?
So wird das ja nie was mit der "Bewährungsprobe".

Gruß löschhund

Florian kommen
24.05.2004, 14:47
hi...

bei uns wird das nach dem Leistungsstand entschieden. Also nach abgeschlossener Grundausbildung.

Außerdem fließt noch mit ein ob der Kamerad zuverlässig die Übungen und Fortbildungen besucht.

Wir haben Kameraden die bekommen zwischen dem 16 und 17 Lj. ihren FME und es gibt Kameraden die bekommen ihn auch erst mit 18.

Gruß STefan!

Andreas 53/01
24.05.2004, 15:14
Hallo!

Naja, ich möchte jetzt bezweifeln das jemand innerhalb 12 Monate plötzlich und aufeinmal nur weil er jetzt 18 Jahre geworden ist, zuverlässiger wurde !?

Eine Bewährungsprobe , bitte was soll denn sowas? Das schührt doch gerade den Verdacht, hier Brandstifter heranzuziehen damit man " seine " Bewährungsprobe bekommt!

Und wie oben schon erwähnt, wie soll man denn sein Bewährung erhalten, aber kann nicht zum Einsatz gerufen werden !? Klar jetzt heißt es wahrscheinlich " der wird bei uns dann angerufen und kommt dann nach ... " Solch Unsinn ist meiner Meinung nach nur Aufspielerei und wichtigtuerei der Feuerwehr, hier zu entscheiden wer besser ist und wer nicht !

Einem Feuerwehrmann gehört nach abgeschlossener Grundausbildung vernünftiges Handwerkszeug in Form von Persönl. Schutzkleidung und den entsprechenden Geräten zur Alarmierung von Einsatzkräften, so wie es Ortsabhängig durch geführt wird, in die Hand !

Wenn hier so Beträge lese, kommt es mir vor als würden Meldeempfänger wie Trophäen gehandelt ... Und das Ziel aller Dinge !? Manche denken wohl, es sei Hauptaufgabe sich zu Bewähren damit man einen Meldeempfänger bekommt und dann automatisch Erfahrung hat und somit Wesensfest gegen Einsatzsituationen ist !?

MfG

HLF49/1
24.05.2004, 18:25
Bei uns ist es mal wieder wie bei Florian kommen.
Wenn das Mitglied die Grundausbildung gut abgeschlossen hat und fleissig in den Übungen erscheint bekommt man zwischen dem 16 und 18 Lebensjahr den FME.

PeterOs
24.05.2004, 19:55
In meiner alten Wehr bekommt man den Melder nach abgeschlossener Grundausbildung. Also mit 16,5 oder 17. Ehemals angehörige der JF bekommen ihren Melder vielleicht auch schon vor dem GL, jedoch auch nur, wenn regelmäßig an Dienstabenden teilgenommen wird, etc.

Im krassen Gegensatz steht dazu Hamburg. Hier wird man mit 17 in die Einsatzabteilung aufgenommen und nach erfolgter Aufnahme zur Probe (1 Jahrprobezeit, dann neue Abstimmung in der Wehrversammlung) wird dem Anwärter der DME ausgehändigt, egal ob ehemals JF'ler oder totaler Newbie. Jedoch bekommt dieser zur Auflage, dass er auf dem ersten Fahrzeug erstmal nichts zu suchen hat. Außer er wird ausdrücklich aufgefordert dazu. Es lässt sich darüber streiten, ob es sinnvoll ist oder nicht, aber das ist ein anderes Thema...

Und sonst Stimme ich Andreas 53/01 vollkommen zu, dass ein Melder keine Throphäe ist, sondern ein "Arbeitsgerät". Mir ist auch klar, dass vorallem junge Kameraden so schnell wie möglich einen Melder haben wollen und ihn vielleicht dann auch stolz zeigen, aber diese nur zu verteilen, wenn sich jemand bewährt hat, halte ich auch nicht für Korrekt. Ganz klar, wenn eine Wehr nicht genug Melder für alle hat, dann muss man sich schon überlegen wer einen Melder bekommt, aber ich denke da spielen noch ganz andere Faktoren eine Rolle als die Bewährung. Sonder da muss man ganz klar den Ausbildungsstand berücksichtigen, aber auch die Verfügbarkeit. Was bringt es mir, wenn ich die Melder an die best ausgebildeten Kameraden bringe, diese aber alle Tagsüber außerhalb arbeiten und somit auch für "kleine" Sachen nicht verfügbar sind. Aber ich denke das führt zuweit....

Meiner Meinung nach jeder, der die Grundausbildung erfolgreich absolviert hat, sollte einen Melder bekommen, egal wie alt oder in wieweit er sich profiliert hat...

Andreas 53/01
24.05.2004, 20:11
Hallo!

Also der " Fall " Hamburg, da würde ich mich ja Händereibend freuen mal in so einer Wehrversammlung sein zudürfen!! :-E
Das ist ja der ganz Krasse fall....

Klar, ist es auch entscheidend darüber wieviele Geräte zur Verfügung stehen, und wie die Verteiluung geregelt werden sollte ist auch Ortsabhängig, mögliche Kriterien sind :

-Atemschutz
-Klasse 2
-Gruppenführer

Dabei gilt es, diese Kriterien besonders am Tage erfüllen zukönnen.

MfG

PeterOs
24.05.2004, 22:11
Was willste denn in der Wehrversammlung??? So intressant ist das auch net... :-P

Andreas 53/01
25.05.2004, 10:00
Hallo!

Na Deiner Aussgae nach, wird dort entschieden und " angeordnet " wer wann wie und warum weshalb auf welches Auto darf und wer nicht !?

Eine Diskriminierende Art von Führungsqualitäten habe ich ja schon lange nicht mehr erlebt ...

Stellt sich auch hier wieder die Frage, wie soll man da vernünftig Erfahrung sammeln ? Wenn ich schon bei dem Alarm weiß, man wird mich genau beobachten und jeden Handschlag bewerten !
So kommt es mir jedenfalls vor, und wüßte auch nicht welchen Sinn solche Vorgaben haben sollten?

Die meißten von uns machen das Freiwillig, und da fängt das ganze schon mal an!

MfG

löschhund
25.05.2004, 10:12
Der Meinung schließe ich mich voll an.
Bei uns ist es so:
- mit abgeschlossener Grundausbildung (mit frühestens 18 Jahren) gibt es einen FMe
- derjenige der zuerst am Gerätehaus ist und auch als erster fertig angezogen ist fährt als erster los
- einzige Einschränkung: bei Einsätzen bei denen möglichst alle Angehörige der Löschgruppe Atemschutzgeräteträger sind, werden bevorzugt Atemschutzgeräteträger mitgenommen

Durch diese Taktik können nicht nur die neuen Mitglieder der FFW (mich eingeschlossen) Erfahrungen sammeln, sondern die Zeit vom Alarm bis zum Ausrücken wird möglichst kurz gehalten.
Eine Auslese nach Länge der Zugehörigkeit zur FFW wäre nach unserer Alarm- und Ausrückeordnung nicht gestattet!


Gruß
löschhund

PeterOs
25.05.2004, 10:39
Tja dann hast du mich leider ziemlich falsch verstanden. Dazu muss man vielleicht auch noch den Aufbau der Feuerwehr Hamburg, bzw. den Aufgabenbereich, den die Freiwilligen in Hamburg abdecken erläutern. In Hamburg gibt es für die Freiwilligen Feuerwehren die Vorgabe, dass eine Wehr nur einsatzbereit ist, wenn diese eine Staffel stellen kann. Diese Staffel bestehend aus 6 Leuten sollten, ob sie müssen weiß ich nicht genau, Feuerwehrmann (Dienstrang) oder höher sein. Diese 6 Leute besetzen nämlich, so ist es bei uns, die restlichen 6 Funktionen eines 16 Funktionen Hamburger Vollzuges. Und was will ich mit "nur" Anwärtern auffem Auto, die vielleicht keine Ahnung haben, was sie machen müssen. Da ein Anwärter keine abgeschlossene Grundausbildung hat, bzw. vielleicht noch nichtmal damit angefangen hat. Jede weitere Position also, wenn man mit 1:7 oder 1:8 rausfährt, kann man dann auch mit nem Anwärter besetzen, weil diese dann im eigentlichen Sinne "über sind" und keine notwendigen Funktionen im theoretischen sinne besetzen.

Und nun zu der Wehrversammlung. Auf dieser Wehrversammlung wird nicht abgestimmt, wer welches Auto besetzt, sondern die Kameraden entscheiden darüber, ob ein neuer Kamerad aufgenommen wird oder nicht. Dies erfolgt erst einmal zur Probe für 1 Jahr, nach diesem Jahr wird dann endgültig abgestimmt, ob der Kamerad aufgenommen wird. Bei mir ist es z.B. ich komme aus Nds. bin PA-Träger, aber halt in meiner neuen Wehr noch auf Probe. Trotzdem fahre ich auf dem ersten Auto mit, da ich kein Anwärter mehr bin, sondern Feuerwehrmann.

Und als ich früher meinen GL noch nicht hatte, bzw. gerade frisch fertig war, war es für mich selbstverständlich, dass ich auf dem ersten Fahrzeug nix verloren habe.

So falls noch weitere Fragen sind, gerne per PN oder im Chat, da bin ich auch die meißte Zeit...

Ich hoffe ihr habt das jetzt so einigermaßen verstanden, was ich meinte....

löschhund
25.05.2004, 10:57
Bei uns hat ein Feuerwehrmannanwärter eine abgeschlossene Grundausbildung, eigentlich auch selbstverständlich.
Ob man in die Wehr aufgenommen wird oder nicht, entscheidet der Feuerwehrausschuss. Der besteht aus gewählten Mitgliedern.

Nach einer Probezeit von einem halben Jahr kann man von der Wehr aufgrund von Pflichtverletzungen ausgeschlossen werden. Dazu zählen: Häufiges Fehlen bei Übungen, grobes Verstöße gegen Dienstvorschriften, ...

Der Ausschluss wird wiederum vom Ausschuss verhängt.

Natürlich ist das mit dem Ausrücken in einer Großstadt wie Hamburg ganz anders als bei uns auf dem Land.
Aber ein Fahrzeug nur mit Anfängern gibt es bei uns auch nicht, da es immer nur einen oder zwei Anfänger in der Wehr gibt.

Also beenden wir diese Diskussion.

Gruß
löschhund

Fire_SLS
25.05.2004, 14:20
Original geschrieben von löschhund
Bei uns ist es so:
- mit abgeschlossener Grundausbildung gibt es einen FME
- derjenige der zuerst am Gerätehaus ist und auch als erster fertig angezogen ist fährt als erster los
- einzige Einschränkung: bei Einsätzen bei denen möglichst alle Angehörige der Löschgruppe Atemschutzgeräteträger sind, werden bevorzugt Atemschutzgeräteträger mitgenommen


Hallo!

Da muss ich löschhund zustimmen. Bei uns ist es ebenfalls so, das der Kamerad nach seinem Aktiv werden erst alle Übungen und Ausbildungsabende mitmachen muss. Nach einem halben Jahr wird mit dem Ausbildungsleiter und dem Löschbezirksführer abgestimmt, ob der "Jung-Feuerwehrmann" einen Melder bekommt. wenn der Kamerad aber des Übungen fern bleib, ohne einen Grund anzugeben, kan die "Melderlose zeit" verlängert werden, bis der Ausbildungsstand angemessen ist.

Dies soll die Jung-Kameraden nicht "zwingen" in die Übungen zu kommen, um nen Melder zu kriegen sondern soll verhindern das die Jung-Kameraden unvorbereitet ( also ohne genügende Ausbildung ) in einen Einsatz zu gehen.

Falls ein kamerad aus der Jugendfeuerwehr aktiv wird und er sich schon dort eine genügende Ausbildung angelernt hat, wird diese Zeit trotzdem nicht verkürtzt oder gestrichen.

Diese Art hat Vor- und Nachteile, das ist mir auch klar, aber es hat sich bei uns jedenfalls gut bewährt. Auch viele Kameraden die vorher große gemault hatten, waren froh, das ein wenigstens "ein bisschen Ausbildung" vor einem Einsatz genossen haben, bevor es in einen Einsatz ging.


Zu dem Punkt "Wer zuerst da und umgezogen ist, geht aufs erste Auto": Da unserer erstes ausrückende Fahrzeug ein TLF 16/24 ist, ist bei uns sowieso der Atemschutzgeräteträgerlehrgang die Voraussetzung und der ist erst mit 18. Jahren und der Grundausbildung möglich.

MFG

Fire_SLS

löschhund
25.05.2004, 14:54
@Fire_SlS
Da hast du mich aber falsch verstanden. Wir bekommen den FME mit Eintritt in die FFW, nicht erst nach der Probezeit. Bei häufigem Fehlen wird man einfach ausgeschlossen.

Gruß
löschhund

Zentrale Leitstelle
25.05.2004, 15:12
... Also mal abgesehen davon, dass wir hier die Diskussion beenden wollten.....

Kann ich mir ehrlicherweise keine Freiwillige Feuerwehr in Deutschland vorstellen, die es sich erlauben kann ''nur'' weil ein Kamerad so gut wie nie kommt, denjenigen ganz von der Wehr auszuschließen...

..Und was die Sache mit den Meldern angeht, bei uns ist es so das egal ob einer 17 ist und den Grundlehrgang gemacht hat, erst ab 18 mitfahren darf und dann auch logischerweise erst seinen Melder bekommt.

Ich persönlich finde das i.O. den bevor man nicht Volljährig ist, hat man auf Feuerwehreinsätzen einfach nichts zu suchen...

..Wie gesagt meine Meinung..


-MKG-

Fire_SLS
25.05.2004, 20:03
Original geschrieben von löschhund
@Fire_SlS
Da hast du mich aber falsch verstanden. Wir bekommen den FME mit Eintritt in die FFW, nicht erst nach der Probezeit. Bei häufigem Fehlen wird man einfach ausgeschlossen.

Gruß
löschhund

OK, da hab ich wohl was falsch verstanden. SORRY!! ;-))

Klopfer112
26.05.2004, 11:45
Bei uns ist das so:
DME gibts bei der Einkleidung (meistens.... ) und mitfahren zu den Einsätzen ist erst ab 18.

Bis denne,

die Klopfer112 :-)

löschhund
26.05.2004, 13:45
@ Zentrale Leitstelle
Ein Mitglied der FFW, dass nie oder selten zu Übungen erscheint, ist nicht einsatzfähig, da ihm einfach Übung fehlt. Wenn man solche FFW'ler nicht ausschließt denken andere, ich muss nicht kommen wenn der auch nicht muss. Deshalb muss strikt gegen solche FFW'ler vorgegangen. Außerdem wird vor dem Ausschluss erst einmal mit dem Betroffenen gesprochen. Kann ja sein, dass er familiäre Probleme oder Probleme im Job hat. Dann gibt es die Möglichkeit, ihn vom Dienst freizustellen.

Wir könnten uns auch Ausschlüsse leisten, da durch hervorragende Jugendarbeit die Mitgliederzahl stetig steigt.

Gruß
löschhund

löschhund
26.05.2004, 14:11
Genau!

Bei der Übernahme in die Aktive Wehr (bei uns vorgenommen vom Stadtbrandmeister) bekräftigt der Feuerwehrmannanwärter mit Handschlag:
- dass er die Pflicht hat, den ihm auferlegten Dienst pflichtbewusst zu erfüllen
- bei Alarm den Alarmort (also Wachgebäude) unverzüglich aufzusuchen hat

Aufgrund dessen hat der Feuerwehrmannanwärter das Recht eine Uniform zu tragen.
Um die Pflicht wahrzunehmen, den Alarmort aufzusuchen, benötigt er einen FME (außer es ist eine Sirene vorhanden).

Zum Thema freiwilliger Austritt:

Nach dem Feuerwehrgesetz von Baden-Württemberg kann der Austritt aus der Feuerwehr abgelehnt werden, wenn die Personalstärke einen Austritt nicht erlaubt (dies gilt nicht bei körperlicher Beeinträchtigung oder Umzug).

Gruß
löschhund

otis112
30.05.2004, 15:55
bei uns bekommen sie nach Eintritt in die aktive Wehr einen Melder !!

denn dann will ich sie beim Einsatz ja auch dabei haben . Der Ausbildungsstand sagt nur an auf welches Fahrzeug sie NICHT gehen sollten . z.B. 1. Fahrzeug DL und RW natürlich.
Bei uns kommen die Leutz übrigen alle aus der JF und sind dann 17 und verfügen über Grundkenntnisse.
MFG

Florian kommen
30.05.2004, 15:58
tja... siehst du. Bei euch kommen die Leute aus der Jugendfeuerwehr. Bei uns gibt es leider keine JF. Und die "neuen" verfügen über keinerlei Grundkentnisse.

Deshalb bin und bleib ich bei der Meinung das die FW-Anwärter erst einen FME bekommen, wenn ihr Ausbildungsstad angemessen ist.

Gruß Stefan!

löschhund
30.05.2004, 17:30
Dann würde ich mal ganz schnell eine JF einrichten!
Ohne JF geht heutzutage nämlich so gut wie nichts mehr!
Ich war auch in der JF und wäre ohne die JF nie zur Feuerwehr gegangen.

FME nach Ausbildungsstand ist ja schön und gut. Aber durch die Übungen allein verbessert sich der Ausbildungsstand auch nicht merklich. Deshalb sollten Neulinge auch zu Einsätzen mitgenommen werden (am Anfang wegen mir nur Melder oder Verkehrsregelung).


Gruß
löschhund

feuerteufellars
30.05.2004, 20:18
in unserer wehr ist vollgendes:

zuerst einmal ist unsere Wache tagsüber mit 2 hauptamtlichen feuerwehrleuten besetzt und nachts haben wir einen wachhabenden. das sind 5 leute, zu denen auch die hauptamtlichen gehören, die sich abwechseln. wir haben insgesamt 26 dienstwohnungen in denen auch 21 wietere kräfte, teils mit familie wohnen und die auch normal arbeiten gehen.

wenn ein notruf kommt werden zuerst die leute aus den wohnungen alarmiert, danach wird die "städtische schleife" ausgelöst. das sind die leute die auf der Stadtverwaltung und beim bauhof arbeiten.

danach wird zugweise alarmiert.

Zug I+II sind in der Kernstadt

Zug 3 bis 6 sind in den Stadteilen

Eingesetzt werden auch die Leute ab 16, jedoch erst NACH dem Grundlehrgang. diese erhalten dann auch einen Melder. Jedoch nurm it der Schleife ihres Löschzuges und der "Stillen Sieren".(Zug I+II komplett)

Daher kommen diese gar nicht so oft zum Einsatz. Alleine weil die Leute die in den Dienstwohnungen ihr zu Hause haben meist ausreichen.

fireboy2000
30.05.2004, 20:25
Ich glaub ich seh nicht recht!

Also ich weiß ja nicht wie das bei euch ist, aber bei uns in Bayern steht der Kommandant, wenn er einen unter 18-jährigen Feuerwehrmann zur Verkehrsregelung einteilt oder mit auf die Autobahn nimmt schon mit einem Fuß im Gefängnis, nicht auszudenken was passiert wenn dem JF-Mann etwas bei seiner Arbeit zustößt, auch wenn es blos ein verstauchter Fuß ist. Auch in der Nacht zwischen 24 Uhr und 5 Uhr sind Einsätze für unter 18-jährige absolut tabu!

Fireboy

P.S. Freut mich, dass meine Umfrage/mein Thread auf so viel Ressonanz stößt! :-)

Flesch
30.05.2004, 21:26
Auch in der Nacht zwischen 24 Uhr und 5 Uhr sind Einsätze für unter 18-jährige absolut tabu!


Gerade dann sollte der Einsatz von Jugendlichen tabu sein. Dann sollte ja genügend Personal anwesend sein. UNd wenn ich tagsüber Jugendliche einsetzen muß, dann sollte man sich langsam aber sicher Gedanken zum Thema Tagesalarmsicherheit machen...

löschhund
30.05.2004, 22:12
Ich finde, dass unter 18-jährige auf keinen Fall mit zum Einsatz sollten!!!!
Die Verantwortung hierfür müssten nämlich die Eltern übernehmen.
Nicht auszudenken, wenn einem JF'ler etwas zustößt. Da wäre dann die Kacke am dampfen. Dass JF'ler zum Einsatz kommen habe ich das erste Mal hier im Forum gelesen. Und ich finds einfach unverantwortlich und auch unangebracht. Die Wehrleiter, die dass erlauben, können sich im Schadensfall warm anziehen.
Ohne in die aktive Wehr übernommen worden zu sein und den Grundlehrgang absolviert zu haben, sollte man nicht zum Einsatz kommen und auch keinen FME erhalten.

PeterOs
31.05.2004, 10:28
Hallo nach Bayern,

Wer sagt denn, dass alle unter 18-jährigen noch JF'ler sind??? Das mag vielleicht bei euch so sein, jedoch z.B. in Nds. ist das nicht der Fall. In Nds. kannst du und wirst du auch meist mit 16 Jahren in die AKTIVE Wehr ÜBERNOMMEN und machst seinen Grundlehrgang. Erst danach bekommt man einen Melder. Und die Diskussion, ob unter 18 jährige mit zum Einsatz dürfen oder nicht, gabs hier auch schon und wurde auch lang und breit diskutiert. Und solange die unter 18-jährigen in Begleitung eines erfahrenen Kameradens sind, ist doch alles gut. Manchmal verstehe ich die Aufregung hier im Forum wirklich nicht. So wünsch euch noch schöne Pfingsten....

löschhund
31.05.2004, 12:20
Bei euch darf man wirklich unter 18 in die aktive Wehr?
Find ich schon krass, echt unverantwortlich! Wenn ich mir manche 16-jährige in der Jf anschaue, dann gute Nacht.

Gruß
löschhund

löschhund
31.05.2004, 12:21
Übrigens, Baden-Württemberg, nicht Bayern!

PeterOs
31.05.2004, 12:29
Wenn ich mir manche 18-jährige Anschaue, die sind auch nicht viel besser....

löschhund
31.05.2004, 13:13
Aber sie sind dann laut Gesetz für ihr Handeln selbst verantwortlich. Sonst müssten ja die Eltern oder der Wehrleiter die Verantwortung für denjenigen übernehmen.


Grüßle

PeterOs
31.05.2004, 18:10
Der Wehrleiter übernimmt auch für das Handeln aller anderen im Einsatz die Verantwortung. Oder hast du jemals erlebt, dass ein einfacher Feuerwehrkamerad verklagt worden ist, weil er im Einsatz eine Fehlentscheidung getroffen hat??? Ich noch nicht, sondern es wird der IMMER eine Führungskraft für das Handeln der einzelnen Kameraden verantwortlich gemacht. Zumindest ist das mein Kenntnisstand. Weil wenn ich für etwas verantwortlich gemacht werden kann, was mir ein Vorgesetzter befohlen hat, dann würde ich mir es nochmal überlegen, ob ich den Befehl ausführen würde....

löschhund
31.05.2004, 20:21
Aber die Eltern könnten zum Beispiel den Wehrleiter oder den Einsatzleiter verklagen.

Gruß

PeterOs
31.05.2004, 21:40
Weshalb sollten die Eltern bitte den EL oder WF verklagen???? Das vestehe ich jetzt wirklich nicht. Wenn die Eltern damit nicht einverstanden wären, dürften die unter 18 jährigen auch nicht zur Feuerwehr....

löschhund
31.05.2004, 22:05
Würden die FW'ler vor jedem Einsatz zu den Eltern rennen und um Erlaubnis fragen? Außerdem würden die Eltern auch noch ihre Aufsichtspflicht verletzen.

Bei uns in Ba-Wü ist es eben Gesetz: Einsaätze ab 18 nach abgeschlossenem Grundlehrgang!

Und das ist auch gut so!

Gruß an alle und noch einen schönen Abend!

PeterOs
31.05.2004, 22:07
Wie gesagt in Nds. ist Gesetz, dass Jugendliche ab 16 Jahre in den aktiven Dienst übernommen werden dürfen. Außerdem gibts ne Einverständniserklärung von den Eltern..... Also von daher kein Problem...

löschhund
01.06.2004, 15:26
Okay, ich hab meine Meinung und andere haben ihre.
Ich würde sagen, wir beenden hiermit unsere sinnlose Diskussion.

Gruß
löschhund

Progthor
02.06.2004, 10:35
Bei uns bekommt jeder einen Funkmelder egal ob er eine Ausbildung hat oder nicht.

Grund ist das auch diese Leute mit zum Einsatz fahren getreu noch dem Motto learning by doing. Die Leute werden langsam an die Sache herangeführt und nicht ins kalte Wasser gestoßen.

Normal sollte es bei uns so ablaufen Eintreten - Grundausbildung - Truppmannprüfung mit Abschluß der vorangegangenen Lehrgängen - dann erst Aushändigung eines Funkmelders.

Nachteil an dieser Geschichte ist das die Leute schnell die Lust an der Feuerwehr verlieren. Denn bis zur Aushändigung des Funkmelder würde es dann mindestens 2 Jahre dauern.

Gruß Progthor

feuerteufellars
15.06.2004, 23:13
Wenn ein Kamerad der noch keine 18 ist nach Landesgesetzen in die AKTIVE Wehr aufgenommen werden kann, sollte man dies auch tuen. die Erfahrung die man ausserhalb des Gefahrenbereiches sammelt, ist meiner Meinung nach unerlässlich bis man dann in den Innenangriff darf. Wenn ich sehe das C und B schläuche verwechselt werden, find ich das es auch nötig ist. Wenn jemand direkt nach dem Grundlehrgang seinen AGT macht, weil er schon 18 ist, würde er bei mir NICHT in den Innenangriff gehen. frühstens nach 12 - 18 Monaten einsatzerfahrung. Absolute Außnahme währe das ich in diesem Moment keine anderen Kräfte dafür einsetzen könnte. Ich bin , habe meine Grundlehrgang, meinen FME und fahre auch mit auf den Einsatz. Und ich bin froh das ich diese Ehrfahrungen vor dem AGT-Lehrgang noch machen kann. Weil wer AGT ist wird auch direkt knallhart eingesetzt.

Alterlöschknecht
17.06.2004, 22:31
Bei uns in NRW darf mann nach der neuen Laufbahnverordnung erst ab 18 in die AKTIVE Wehr eintreten bzw. von der JF übernommen werden .
In unsere Wehr erhalten die neuen Kameraden mit der PSA auch ihren DME und werden dann auch mit zu Einsatz genommen und Ihren Fähigkeiten und Ausbildungstand nach eingesetzt. Sinngemäß wie FEUERTEUFELLARS das beschrieben hat .
Aber Blödsinn ist ,den jungen Kammeraden zu erzählen ,sie seien nicht versichert wenn Sie mit 16 oder 17 mit zum Einsatz kämmen.
Den es es ist jeder bei der FuK NRW versichert der für die Feuerwehr tätig wird . Egal ob Nachts um 2 Uhr oder nachmittags um 16 Uhr, wenn er sich im Einsatz verletzt kommt die FuK für denn Körperschaden auf ,selbst wenn die Brille kaputt geht.
Gruss F:W.

löschhund
23.06.2004, 14:20
Ohne Grundlehrgang läuft bei uns auch nichts, da man ohne GL noch gar nicht zur aktiven Wehr gehört (GL frühestens mit 18 Jahren).
FME gibts nach dem GL (falls erfolgreich beendet). Dann wird man bei uns zu jedem Einsatz mitgenommen, außer wenn nur AGT's verlangt werden.

Gruß
löschhund

Flesch
23.06.2004, 20:06
Ist leider aber so, bei usn haben die (wozu ich noch ggehöre), ohne GL keine Chance auf das erste Auto zu kommen das ist für uns Tabu, außer morgens wenn schule ist und arbeut dürfen wir mitbesetzen weil zuwenige da sind.

Aber es ist halt so, was der Gruppenführer sagt ist Gesetz [/B]

Was ja nicht mehr als richtig ist. Was will ich als Gruppenführer, der ich z.B. bei einem Brandeinsatz schon genug um die Ohren habe, mit einem FA ohne Grundausbildung, auf den ich gegebenenfalls (< 18) auch noch besonders aufpassen muß?
Auf das erste Fahrzeuge haben bei Brandeinsatz mind. 4 AGT und bei TH ebenfalls entsprechend ausgebildetes Personal zu gehen.

moldi
24.06.2004, 16:44
Meiner Meinung nach sollten die einen Melder bekommen, die:
1. ü18 sind (Versicherungsschutz) UND
2. GEISTIG reif dafür sind UND
3. NICHT Blaulichtgeil sind UND
4. nicht FUNK-/SCANNERGEIL sind
5. über die entsprechend notwendige Ausbildung verfügen; was will man mit jemandem, der keine Ahnung von nix hat?!

Auch wenn es hart klingt, ist nun mal meine Meinung!
Und nu los, zerreißt mich!

Moldi

Opersprytzenmeister
25.06.2004, 07:19
Die Festlegung auf ein bestimmtes Alter oder den Abschluß von Lehrgängen sollten nicht die alleinigen Kriterien sein.

In der heutigen wirtschaftlichen Zeit spielt es auch eine große Rolle, ob die uns anvertrauten jungen Kameraden einen Ausbildungsplatz bekommen und wenn sie einen haben, auch behalten!

In unserer Feurewehr gilt, solange ein FM (SB) seine erste Berufsausbildung macht, gibt es einen Melder nur für die Urlaubszeit.

Auch nach Feierabend werden diese Kameraden nicht mit FME ausgestattet, damit sie erholt am nächsten Tag ihre Arbeit aufnehmen können. Ist die Berufsausbildung abgeschlossen und der GL absolviert, spricht nichts gegen eine sofortige Verwendung in den Alarmgruppen.

Das ist unter Berücksichtigung der Tagesalarmstärke manchmal bitter, weil man oft jede helfende Hand gebrauchen kann...

moldi
25.06.2004, 09:54
Hey, das find ich ja mal klasse die Regelung!!!

Einsatzleitung
25.06.2004, 17:40
Bei uns in der FW hat sogar schon ein 13 Jähriger einen FME. Sogar nen Quattro 96. Aber der ist voll in Ordnung. Der Kommandant hat sich das genau überlegt. Hat die Zeugnisse angeschaut usw. Aber der fährt im Gegensatz zu einigen aktiven auch mit raus.

Florian kommen
25.06.2004, 17:43
Ein 13-jähriger?

Tut mir leid, aber das finde ich extrem Verantwortungslos. Ob die Zeugnisse gut oder schlecht sind spielt hier gar keine Rolle. Ich finde diese Vorgehensweise vom Wehrführer bzw. Gruppenführer verantwortungslos.

Gruß Stefan!

Einsatzleitung
25.06.2004, 17:48
Klingt natürlich Verantwortungslos. Aber wir kommen tagsüber nur auf 15 Mann beim Einsatz.

Es haben sogar zwei 13 Jährige einen FME.

moldi
25.06.2004, 18:26
Original geschrieben von Einsatzleitung
Klingt natürlich Verantwortungslos. Aber wir kommen tagsüber nur auf 15 Mann beim Einsatz.

Es haben sogar zwei 13 Jährige einen FME.

Irgendwie kann ich sowas nicht glauben!!
Wenn es wirklich so sein sollte, hat der Wehrführer und der Vorgesetzte, der dies duldet was falsch gemacht!
ist das nicht sogar schon fast strafbar?????

Oder will uns hier jemand verhinterteilen?

Einsatzleitung
25.06.2004, 18:37
Ich nicht!!

firefighteropp
28.06.2004, 17:38
Zum Thema FME:Einen FME gibts bei uns erst wenn der Kameraden einen Autoführerschein hat,da die meist jungen Kameraden tagsüber erst mit dem Zug kommen müssten.Bis dahin ist eh alles vorbei.Beim privaten kauf eines FME`s kann es in Ausnahmefällen einen Zuschuß vom Förderverein geben.

Zum Thema Ausrücken:Am Freitag sind wir zu einem Garagenbrand mit Gastank auf em LF8 mit 1/6 ausgerückt.Die Besatzung Bestand aus Wehrführer,AGT,AGT/GF,MA und 3 Anwärtern.Wir sind froh wenn wir wenigstens in den ersten 5 Minuten soviele Leute zusammenbekommen.Und die Anwärter (so wie ich es bin) sind bei uns voll und ganz dabei.Und eine Löschwasserversorung kann ein 16Jähriger Anwärter alle mal aufbauen.

MKG Marv

moldi
28.06.2004, 20:02
Original geschrieben von firefighteropp
Und eine Löschwasserversorung kann ein 16Jähriger Anwärter alle mal aufbauen.

Können schon, aber dürfen?!
Unter 18 Jährige halte ich für nicht in Ordnung!
Es gibt genügend über 18jährige, die noch nicht mal auf sich selbst "aufpassen" können. Und nun werden auch noch minderjährige für Real-Einsätze rangezogen. Das kann es doch echt nicht sein!
Das wird solange gut gehen, bis mal etwas passiert.

Bin mal gespannt, wie man sich dann herausredet!

Einsatzleitung
29.06.2004, 08:26
Da fällt einem schon was gutes ein! :-)

feuerteufellars
02.07.2004, 21:07
nach demLBKg in rheinland-pfalz dürfen unter 18-jährige an einsätzen teilnehmen und ausserhalb des gefahrenbereichs eingesetz werden. da firefighteropp (mein lieber guter freund und feuerwehrkamerad ;-)) in rlp wohnt, wie ich auch, geht das also.

LF 16/12
30.01.2005, 08:48
also bei uns haben auch schon 14- jährige einen BMD.

Wir brauchen die auch. Alle anderen haben 88S, Q98s, XLS, XLS+

löschhund
30.01.2005, 11:22
Original geschrieben von LF 16/12
also bei uns haben auch schon 14- jährige einen BMD.

Wir brauchen die auch.

Wie soll man dass verstehen? 14-jährige brauchen einen BMD oder ihr braucht die 14-jährigen? Heißt das etwa, dass ihr 14-jährige mit zum Einsatz nehmt? Hoffentlich ist wenigstens die Mithörfunktion gesperrt.

Gruß
löschhund

LF 16/12
30.01.2005, 14:37
wir brauchen die 14- jährigen weil wir tagsüber mit viel glück gerade mal zwei autos volbekommen (von 7).
ich kann mal einen aus der jugend fragen, ob die mithörfunktion freigeschaltet ist. mit dem versteh ich mich ganz gut

löschhund
30.01.2005, 15:10
Für mich ist eure Wehr einfach schlicht und einfach nicht einsatzbereit. 14-jährige dürfen und sollten definitiv nicht zum Einsatz - basta.

Gruß
löschhund

PeterOs
30.01.2005, 15:23
Geil... 14-jährige zum Einsatz.... Hab ich ja noch nie gehört... Am besten laden wir gleich noch den Kindergarten mit ein... So zur Brandschutzerziehung.... Sorry aber scheinbar weiß der Wehrführer nicht worauf er sich einlässt. Wahrscheinlich machen die mit 16 auch schon ihren PA-Lehrgang und mit 18 sind sie GrFü... :)

Oder hier erzählt jemand ganz viel schmarn....

Florian kommen
30.01.2005, 15:43
wie wird das dann mit der Versicherung geregelt???

Dürfen bei euch dann die 16-jährigen mit dem LF fahren?

LF 16/12
30.01.2005, 18:30
wer sagt denn dass die an vorderster front stehen, hä?
die regeln den verkehr mit nem erwachsenen oder baen eine schlauchleitung mit auf

Quietschphone
30.01.2005, 18:40
Servus!

Verkehr regeln unter 18? Ist nicht, da Verkehr immer gleichzusetzen mit Gefahrenbereich ist --> In BY Mindestalter für Einsatz im Gefahrenbereich: 18 Jahre.
Ausserdem sind alle Einsätze für Jugendliche unter 16 Jahren NICHT erlaubt.
M. E. gehört sich bei Euch die AAO mal überarbeitet. Wenn ich sieben Autos im Stall habe und (mit Jugendlichen) grad mal zwei rausbringe stimmt irgendwas nicht. Da muss ich erfahrene Leute von ausserhalb in den Einsatz bringen und nicht meine Jugendlichen damit gefährden! Euer Kommandant sollte das aber wissen, deshalb kann ich mir sowas schlecht vorstellen...

Gruß
Alex

florianmark6
30.01.2005, 19:37
Allgemein Verkehr regeln ist für die Feuerwehr schon nicht zulässig. Obwohl es viele machen.

Was sagen eigentlich die Erziehungsberechtigten dazu, dass ihre 14 Jahre alten Kinder zum Einsatz fahren?? Und welche Wehrführung lässt das durchgehen? Normalerweise nimmt man spätestens auf dem F III die geltenden Rechtsvorschriften durch um zu wissen das man so etwas nicht macht. Wenn da nur einem was passiert na dann viel Spaß mit der FUK.

mkG FM6

Ebi
30.01.2005, 19:57
hmmm...
vielleicht sollte man erst mal die HP von LF 16/12 lesen.
Und sich dann mal den Fuhrpark näher ansehen:
Hersteller: HERPA :-)
---------------------------------------------
Zitat:
Beschreibung der Umweltfeuerwehr

Bei Umweltfeuerwehr des Landkreises Ansbach handelt es sich um die Feuerwehr einer nicht näher bezeichneten , fiktiven , Kleinstadt in Bayern.
Namensgebungen und Ortsangaben sind rein zufällig , sollten Ähnlichkeiten mit real existierenden Ortschaften und Gegenden auftreten , so ist´s eben so .
----------------------------------------------
Wahrscheinlich sind es fiktive 14 jährige...

LF 16/12
30.01.2005, 19:58
Original geschrieben von Ebi
hmmm...
vielleicht sollte man erst mal die HP von LF 16/12 lesen.
Und sich dann mal den Fuhrpark näher ansehen:
Hersteller: HERPA :-)
---------------------------------------------
Zitat:
Beschreibung der Umweltfeuerwehr

Bei Umweltfeuerwehr des Landkreises Ansbach handelt es sich um die Feuerwehr einer nicht näher bezeichneten , fiktiven , Kleinstadt in Bayern.
Namensgebungen und Ortsangaben sind rein zufällig , sollten Ähnlichkeiten mit real existierenden Ortschaften und Gegenden auftreten , so ist´s eben so .
----------------------------------------------
Wahrscheinlich sind es fiktive 14 jährige...


...keine angst, ich meine schon die FF

Funkmeldemaster
30.01.2005, 22:58
Ich finde obald er in die aktive Wehr eingetreten ist. Erfahrung kriegt er nur durch Einsätze, und wo steht geschrieben das man ohne Grundausbildung keine Einsätze fahren darf. In der Morgenzeit wenn Personalmangel ist sollte man froh sein um jeden der da ist.

Quietschphone
31.01.2005, 07:34
Guten Morgen!

Um die Diskussion zu beenden:
Für Bayern gibt es einen Sonderdruck zum "Einsatz von Feuerwehranwärtern vom vollendeten 16. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei Bränden und technischen Hilfeleistungen".


Sonderdruck
Einsatz von Feuerwehranwärtern
vom vollendeten 16. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
bei Bränden und technischen Hilfeleistungen
Nach Art. 7 Abs. 2 BayFwG dürfen Feuerwehranwärter vom vollendeten 16.
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei Einsätzen (Brandeinsätze und techn.
Hilfsdienst) nur zur Hilfeleistung außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone
herangezogen werden (siehe auch § 18 UVV „Feuerwehren”). Feuerwehranwärter
vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr dürfen im Rahmen
ihres Feuerwehrdienstes nur zu Ausbildungsveranstaltungen herangezogen
werden.
Ergänzend ist in § 18 der UVV „Feuerwehren” festgelegt, dass bei Feuerwehranwärtern
deren Leistungsfähigkeit und Ausbildungsstand zu berücksichtigen
sind.
Es bedeutet, dass
– die feuerwehrtechnische Grundausbildung abgeschlossen sein muss
– sie einem erfahrenen Feuerwehrangehörigen, der die Verantwortung trägt
und die Aufsicht ständig führt, beigegeben werden (Verhältnis immer
1:1) und
– sie vollständige persönliche Schutzausrüstung tragen (§ 12 UVV „Feuerwehren”).
Die Abgrenzung der Gefahrenzone (BayFwG) (nach UVV „Feuerwehren”
Gefahrenbereich) obliegt verantwortlich dem Einsatzleiter. Er hat dabei
zwangsläufig die Unerfahrenheit der Feuerwehranwärter zu berücksichtigen
und die Grundsätze der UVVen besonders sorgfältig zu beachten.
Bei Brandeinsätzen ist in der Regel davon auszugehen, dass der Gefahrenbereich
spätestens am Verteiler beginnt. Dabei ist zu beachten, dass u. U.
einstürzende Gebäudeteile auch einen größeren Bereich („Trümmerschatten”)
erreichen können.
Im technischen Hilfsdienst können folgende Anhaltspunkte zur Abgrenzung
des Gefahrenbereiches dienen:
– Bei Einsätzen auf Verkehrswegen (z. B. durch Großfahrzeuge oder Totalsperrung)
sicher abgesperrte Bereiche außerhalb des eigentlichen Unfall-
und ggf. Gefährdungsbereiches
– Bereiche in denen keine Gefahren entsprechend dem Gefahrenschema
AAAA C EEEE vorhanden sind
Folgende Hilfeleistungen sind dem Gefahrenbereich (der Gefahrenzone) zuzuordnen,
so dass Feuerwehranwärter zwischen vollendetem 16. und 18.
Lebensjahr hierbei nicht eingesetzt werden dürfen:
– Sprungtucheinsätze
– Retten oder Bergen von Personen oder Tieren über Leitern oder durch
Abseilen
– Retten oder Bergen von Personen, Tieren und Sachen aus umschlossenen
Räumen (auch Pkw)
– Absperr- und Sicherungsmaßnahmen auf Verkehrswegen
– Arbeiten mit Schneidgerät, Spreizer, Motorsäge, Trennschleifer u. ä.
– Arbeiten im Bereich austretender brennbarer Flüssigkeiten oder sonstiger
gefährlicher Stoffe und im Bereich radioaktiver Stoffe
– Arbeiten unter umluftunabhängigen Atemschutzgeräten und als Rettungstaucher
– Arbeiten im Arbeitsbereich maschineller Zugeinrichtungen (Seilwinden)
In keinem Fall, weder bei Brandeinsätzen noch bei technischen Hilfeleistungen,
sollten Feuerwehranwärter bei Dunkelheit eingesetzt werden,
da hier neben erhöhter Unfallgefahr auch ein niedrigerer Ausbildungseffekt
(keine Übersichtlichkeit) gegeben ist.
Feuerwehranwärter bis einschließlich vollendetem 18. Lebensjahr dürfen auch
nicht beim Sicherheitswachdienst (z. B. Theatersicherheitswachdienst) eingesetzt
werden.
Zu den Folgen eines falschen Einsatzes von Feuerwehranwärtern hat der Bayer.
Gemeindeunfallversicherungsverband folgende Ausführung gemacht:
Werden Jugendliche verbotswidrig im Rahmen eines Feuerwehreinsatzes in
Gefahrenbereichen eingesetzt und kommen sie dabei zu Schaden, so tritt
zwar der Bayer. Gemeindeunfallversicherungsverband in jedem Falle gemäß
den Bestimmungen der gesetzlichen Unfallversicherung voll mit seinen Leistungen
ein, der Einsatzleiter muss jedoch damit rechnen, dass er in Regress
genommen wird, da ein Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften wie
er hier vorliegen würde, im allgemeinen den Tatbestand „vorsätzlich oder grob
fahrlässig” – wie im Sozialgesetzbuch (SGB) für die Haftung des Unternehmers
vorausgesetzt – erfüllt. Die „privatrechtliche Haftung bleibt unberührt.”



Quelle:
Sonderdruck: Einsatz von Feuerwehranwärtern vom vollendeten 16. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
bei Bränden und technischen Hilfeleistungen; aktualisierter Auszug aus brandwacht
04/1984, Seite 194
Herausgegeben von der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg, Weißenburgstr. 60, 97082 Würzburg nur
als Beilage zum Ausbilderleitfaden „Truppmann Teil 1: Feuerwehr-Grundausbildung”, Stand 05/2002


Gruß
Alex

löschhund
31.01.2005, 17:06
Wenn ich überlege, dass 14-jährige mir einmal zur Hilfe kommen müssten überkommt mich ein Gefühl des Grauens.
Ich hätte mir mit 14 Jahren keinen Einsatz zugetraut. Um eure Wehr muss es ja schlimm bestellt sein. Wieso ist die Tagalarmbereitschaft so schlecht? Ihr seid ja faktisch nicht mehr einsatzbereit.

Gruß
löschhund

LF 16/12
31.01.2005, 17:11
das liegt daran weil wir drei schleifen haben: 819, 820, 821
die 819 ist großalarm, da kommen im schnitt um die 30 bis 40 mann. aber die 820 (eigentlich VU, Wohnungsbrand.....) ist dagegen schon halb ausgestorben.
Früher kamen da noch ca. 30 Mann.
Jetzt löst die Leitstelle auch bei einer Ölspur (vorher 821) auch die 820 aus. und natürlich will keiner kehren oder seinen arbeitsplatz wegen einer ölspur riskieren (die meisten dürfen nur bei Menschenrettung und Großalarm, wollen aber nicht auf die durchsage warten).

tja und deswegen kommt da keiner mehr. aber die jugendlichen hören auf dich wennst was befiehlst ....:-)

PeterOs
31.01.2005, 17:26
Tja da würde ich mir mal derbst gedanken über eure AAO machen.... und vielleicht auch mal nen bissel ernste Gespräche führen... aber einen Kindergarten zum Einsatz schicken, vollkommen falsch und rechtlich höchst bedenklich.

Vielleicht sollten sich auch noch ein paar Leute fragen, warum sie überhaupt noch in der Feuerwehr sind, wenn sie sowieso nicht mehr kommen....

In Bayern scheint aber scheinbar alles möglich zu sein :-P ;-)

Quietschphone
31.01.2005, 19:23
Original geschrieben von PeterOs
In Bayern scheint aber scheinbar alles möglich zu sein :-P ;-)
Na na! Das hab' ich jetzt überlesen :-) Das ist vielleicht in Franken so! :-))))

Ich kann aber ehrlich gesagt nicht ganz glauben, was hier geschrieben wird...
Wenn ich mir die Einsatzbilder so ansehe schauen die Leute eigentlich nicht mehr so jugendlich aus: http://www.feuerwehr.herrieden.de/

Gruß
Alex

Bugs B
31.01.2005, 20:08
na, na...das hab jetzt aber ICH überlesen...
des is ne ziemlich krasse ausnahme...wäre
in unserer FF völlig undenkbar! In einer nachbar FF fahren auch Jugendliche, die zum teil jünger als 16 sind in den einsatz...aber da dann nur mit dem MZF, was allerdings bei denen keinen besonderen Einsatzzweck mehr hat... (bei LF16; LF16TS; TLF16; DLK)
will die etz aber net verteidigen...des is genauso "deppert"

LF 16/12
31.01.2005, 20:15
sicher bei uns auch nicht auf ersteinsatzfahrzeugen wie z.B. LF 16/12, DLK oder RW 1. Bei uns auch im MZF. Aber wenn was kleineres brennt dann gehen die schon mal aufs LF 8 mit rauf und helfen z.B. eine Schlauchleitung aufzubauen. Nur Theirie, dann lernen se ja nix. Natürlich dürfen die bei uns auch nur vor wenn das Feuer aus ist oder personen gerettet und im RTW sind. das ist ja wohl überall so!

PeterOs
31.01.2005, 21:19
Überall anders fahren 14-jährige "Kinder" keine Einsätze. Und wenn sie schon mit auf Einsätze mitgenommen werden, um die Motivation bei euch in der JF zu steigern, so verstehe ich das gerade, solltet ihr euch mal Gedanken darüber machen, den JF-Dienst attraktiver zu gestalten. Normalerweise müsste man sowas dem LFV oder sonstigen übergeordneten Stellen melden...

Mr. Blaulicht
31.01.2005, 23:34
Moin moin,

wer Jugendliche dermassen unter Druck setzt und sie auf einen Brandeinsatz mitnimmt, in dem sie
- an der Wasserversorgung beteiligt sind und damit unmittelbar zum Erfolg oder Misserfolg beitragen
- den Anblick von Schwerverletzten oder Toten ertragen müssen
- auf der Anfahrt einem erheblichen Unfallrisiko ausgesetzt sind
- unter einem extremen Konkurenzdruck stehen ("ich war beim letzte Brand dabei, du nicht!")
der hat meiner Meinung nach nichts - aber auch gar nichts - in einer leitenden Funktion in der Feuerwehr oder einer anderen HiOrg zu suchen!
So was grenzt ja schon an psychischen Missbrauch von Schutzbefohlenen!

Gruß, Mr. Blaulicht

PS: Ich glaube, das so die Pyromanen der Zukunft herangezüchtet werden. Aber das ist meine Meinung.

löschhund
01.02.2005, 18:51
Original geschrieben von Mr. Blaulicht
Moin moin,

wer Jugendliche dermassen unter Druck setzt und sie auf einen Brandeinsatz mitnimmt, in dem sie
- an der Wasserversorgung beteiligt sind und damit unmittelbar zum Erfolg oder Misserfolg beitragen
- den Anblick von Schwerverletzten oder Toten ertragen müssen
- auf der Anfahrt einem erheblichen Unfallrisiko ausgesetzt sind
- unter einem extremen Konkurenzdruck stehen ("ich war beim letzte Brand dabei, du nicht!")
der hat meiner Meinung nach nichts - aber auch gar nichts - in einer leitenden Funktion in der Feuerwehr oder einer anderen HiOrg zu suchen!
So was grenzt ja schon an psychischen Missbrauch von Schutzbefohlenen!

Gruß, Mr. Blaulicht

PS: Ich glaube, das so die Pyromanen der Zukunft herangezüchtet werden. Aber das ist meine Meinung.

So ist es!

rotkreuz
02.02.2005, 20:12
Ich wollt mal fragen was das für eine wehr ist die 5 fahrzeuge von einem Privatmann gespendet bekommen hat. ist die wehr fiktiv???
genauso 14 jährige? ich mag das nicht glauben

LF 16/12
02.02.2005, 20:15
es ist ein Fahrzeug gespendet worden!
In der Seite "Wir über uns" steht alles was man wissen muss!

FFW Pietling 2
03.02.2005, 09:44
Also ich geb dann mal auch meine Meinung zum Thema Funkwecker und Jugendfeuerwehr ab:

1. Da es bei uns noch die gute alte Sirene gibt, ist es eigentlich nicht notwendig, dass JEDER einen FME in der Tasche hat. Wir haben auf 44 Aktive (Über 18) leider nur 10 FMEs, die bekommen in erster Linie GF und Leute, die zu weit von der Sirene entfernt wohnen. Dass Feuerwehrleute pauschal ab 16 oder sogar darunter einen FME bekommen finde ich auch unangebracht weil es aus finanzieller Sicht gar nicht ginge und unter 16jährige sowieso nicht mitfahren dürfen, womit wir bei 2. wären:

2. Bei uns werden Jugendliche mit 12 Jahren in die Jugendfeuerwehr aufgenommen und dürfen ab 16 und abgeschlossenem Truppmannlehrgang zum Einsatz mitfahren. Was gäbe es also für einen Grund für die Erhöhung des Alters auf 18? Ich denke 4 Jahre Grundausbildung reichen völlig, das sind ca. 70 Übungen! Und außerdem spricht doch auch aus rechtlicher Sicht nichts dagegen, dass Feuerwehranwärter zu Einsätzen mitfahren, natürlich unter oben genannten Einschränkungen (Sonderdruck "Einsatz von Feuerwehranwärtern"), oder täusche ich mich da?



mfg FFW Pietling 2

löschhund
03.02.2005, 20:07
Das ist Ansichtssache. Sicherlich ist es möglich 16-jährige mitzunehmen, doch ich finde das nicht in Ordnung. Ein 16-jähriger ist einfach noch nicht erwachsen und somit rechtlich der Aufsicht der Eltern unterstellt. Für mich reicht dies aus um Einsätze Jugendlicher abzulehnen (bin selbst erst 19!). Wäre ich GF würde bei mir kein U-18 mitfahren, basta!

Gruß
löschhund