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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist sowas zugelassen



Raven112
21.05.2004, 18:13
Was meint ihr, bekommt man sowas einfach so zugelassen? Wäre natürlich eine klasse sache.

Blaulicht (http://www.cybergalaxy.de/cgi-bin/users/q-shop/details.asp?prodid=20121010&cat=20002&path=)

Wasserwachtler
21.05.2004, 18:22
Für privates KFZ erst recht nciht!!!

das für ein rettungsfahrzeug wahrscheinlich auch ned!

Ebi
21.05.2004, 18:27
Hi,
mit Sicherheit nicht zulässig.

der Text sagt es doch schon:
Zitat:
Hinweis:
Diese Leuchte besitzt keine allgemeine Betriebserlaubnis im Sinne der StVO.
Bitte erkundigen Sie sich vor dem Kauf bei Ihrer zuständigen Behörde, ob eine Eintragung möglich ist.
Bis jetzt gab es jedoch keinerlei uns bekannte Probleme bei der Eintragung dieser Leuchten.
Sollten Sie wider Erwarten Probleme bei der Eintragung haben, so teilen Sie uns diese bitte mit.

mfg
Ebi

gumbaer
21.05.2004, 19:29
So etwas gibt es auch von Lührs Rescue. Der hat sich seinen Frontblitzer in sein eigenes NEF eingebaut und daher gehe ich davon aus das es bei diesem Frontblitzer die Eintragung kein Problem sein sollte.

http://www.luehrsrescue.com/ecom/customer/product.php?productid=175&cat=22&page=1

Andreas 53/01
21.05.2004, 19:46
Hallo!

Ohne Typprüfung, wegen fehlender Vorschriften, geht dies nur mit einer Sondergenehmigung durch die KFZ.-Zulassungstellen der Kreise oder Städte. Natürlich nur für Kraftfahrzeuge die nach §52 Abs.3 mit Kennleuchten für Blaues Blinklicht ausgerüstet sein dürfen!

Mit Typprüfung, welche es ja noch nicht gibt, wäre die Verwendung an Fahrzeugen die nach §52 Abs.3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen dürfen, zulässig.
Die Frontleuchten dürften dann auch nur in Verbindung mit herkömmlichen Kennleuchten für blaues Blinklicht eingesetzt werden. ( siehe auch = Frontblitzer )

MfG

Bergwacht9902
21.05.2004, 19:55
Das ähnliche Modell (aber sicher mit Zulassung !!!) fährt im Bereich Südost/Oberbayern die POL-Fahndung in ihren Zivilen Fahrzeugen. Ob die Wirkung gegenüber den herkömmlichen "Straßenräumern" besser ist, darüber läßt sich streiten.

Raven112
21.05.2004, 19:59
OK. Danke für die Antworten.

Christian
22.05.2004, 11:14
Hallo,

auch die NRW Autobahnpolizei hat diese Teile in einigen PROVIDA Fahrzeugen. Die haben (bei den alten 4-Augen E-Klassen) die Nebelscheinwerfer mit blauen Blitzröhren ausgestattet (gibts in Amerika fertig zu kaufen - google ) sie auch scharf auf.

Meines wissens haben Hänsch für ihre Leuchte Typ 43 LED sowie Hella für die FWL-LED eine Typprüfung beantragt.

Die Leuchte die Raven112 ist eine mit Glühlampen Blinktechnik (drittes Bremslicht mit blauem Glas, Universal-Blinkgeber und Zig-Anzünder Kabel) daher auch die Preisunterschiede...

Andreas 53/01
22.05.2004, 12:17
Hallo!

Ja, soweit richtig . Es gibt z.zt. keine Frontwarnleuchten ( Amaturenbrettleuchten ) mit Zulassung!
Wenn dann handelt es sich dabei um Sondergenehmigungen für die jeweiligen Produkte.

Hella und FG-Hänsch arbeiten daran, eine Typprüfung für solche Lampen zu erwirken, das wäre dann der Schlüssel für eine neue Generation Beleuchtungstechnik, dann werden auch die sog. Pace-Car-Blitzer eingeführt, Blitzröhren zum nachträglichen Einbau in bereits vorhandene Scheinwerfer.

Als einzigster Hersteller von Beleuchtungstechnik an Kraftfahrzeugen, bietet HELLA ganz offiziell bereits Blitzröhren ( auch farbige ) mit Steuergerät zum nachträglichen Einbau in bereits vorhandene Scheinwerfer an ! Da hier auch noch keine Typprüfung erfolgte, natürlich nur mit Sondergenehmigung.

Das gibt es zwar alles schon seit Jahrzenten in den USA, aber man versucht halt hier das " Rad neu zuverkaufen ", ähnlich verhält es sich mit LED!

MfG

Mauri
24.05.2004, 18:42
Hallo,

ich kann euch nur davon abraten! Wir haben in unserem
Orgl so ein teil und das ist alles andere als praktisch oder um es besser auszudrücken gut sichtbar für die Verkehrsteilnehmer!

In der Nacht ist es grauenhaft da es sich über die ganze Scheibe spiegelt und man nichtsmehr auf der Strasse erkennen kann.
Und am Tag ist es sowieso sinnlos! Da sind normal Frontblitzer wesentlich besser, da der Scheibenblitzer schon zu hoch ist und man ihn als vorausfahrendes Fahrzeug nicht mehr über die Seitenspiegel erkennen kann!

Also weg mit dem Kojak-Müll!

Viele Grüße

Andreas 53/01
24.05.2004, 18:47
Hallo!

Das ist eigentlich nicht so, den der " Scheibenblitzer " soll gerade so hoch sein, damit er im Rückspiegel des vorausfahrenden erkannt wird und als zusätzliche Warneinrichtung etwas mehr Sicherheit bieten soll.

Wenn die Leuchte eine zu starke Blendwirkung aufweist, ist sie u.u. zu weit von der Scheibe weg montiert, sie sollte direkt auf der Scheibe aufliegen, daher auch die Keilform der Leuchten!

MfG

Mauri
24.05.2004, 21:28
@ Andreas

Ihr müsst richtig lesen, im Rückspiegel (innenspiegel) sieht man den Blitzer natürlich besser, aber für die Seitenspiegel ist er schon zu hoch!

Der Blitzer liegt auch voll mit einem Dichtband an der Scheibe an aber trotzdem spiegelt sich das blaue Blitzen in der Frontscheibe!
Deshalb schalten wir ihn nicht mehr ein bzw. nur am Tag!

Aber alles hat vor und nachteile ich denke jeder sollte so seine Erfahrungen machen. Es ist ja nicht das einzigste das am Auto so blitzt. Eines der Lichter werden die Verkehrsteilnehmer schon erkennen ansonsten gibt es ja immer noch den RTK Balken mit grossem Horn!

Viele Grüße

Andreas 53/01
25.05.2004, 09:52
Original geschrieben von Mauri
@ Andreas

Ihr müsst richtig lesen, im Rückspiegel (innenspiegel) sieht man den Blitzer natürlich besser, aber für die Seitenspiegel ist er schon zu hoch!

Der Blitzer liegt auch voll mit einem Dichtband an der Scheibe an aber trotzdem spiegelt sich das blaue Blitzen in der Frontscheibe!
Deshalb schalten wir ihn nicht mehr ein bzw. nur am Tag!

Aber alles hat vor und nachteile ich denke jeder sollte so seine Erfahrungen machen. Es ist ja nicht das einzigste das am Auto so blitzt. Eines der Lichter werden die Verkehrsteilnehmer schon erkennen ansonsten gibt es ja immer noch den RTK Balken mit grossem Horn!

Viele Grüße

Hallo!

Ich lese richtig!
Und wenn ich gut lesen kann, steht da nix von "..Dichtband.."
aber auch egal...

MfG