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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : KTW mitfahren?



Bull
20.05.2004, 12:28
Hallo,
ich bin 16 Jahre alt und bin ehrenamtlich beim DRK in Dortmund, ich habe eine San-Ausbildung und wollte mal wissen was ich eigentlich darf, d.h. ob ich KTW, RTW oder so mitfahren darf??

Gruß
Bull

Etienne
20.05.2004, 12:39
Hey Bull!

Am bestens fragst du einfach deinen Bereitschaftleiter oder den Leiter Rettungsdienst wo du mitfahren willst! Ist doch das logischte oder? ;-)

Fürth 49/74/7
20.05.2004, 12:40
Hallo.

Am besten frägst du bei deinem gruppenleiter (Bereitschaftsleiter) oder bei deinem Leiter Rettungsdienst bei euch im KV nach. Es gibt da nähmlich von KV zu KV Sonderregelungen.

Gruß

Tom

Mr. Blaulicht
20.05.2004, 14:12
Moin moin,

warum willst Du KTW/RTW mitfahren?

Bull
20.05.2004, 14:19
weil ich mich darfür interessiere und nur Sandienste zu machen ist mir zu langweilig!!!

Fürth 49/74/7
20.05.2004, 14:33
@ Mr. Blaulicht!

Was ist das denn für eine Doofe frage??

"Warum willst du KTW/RTW mitfahren"

Da ich ich dich ja auch fragen, "Warum bist du hier im Forum"

Gruß

Thomas

Andreas 53/01
20.05.2004, 14:42
Hallo!

Es gibt keine Doofe fragen, höchstens Doofe Antworten!

Wie schon erwähnt, den zuständigen Leiter Rettungsdienst fragen ... pauschale Antworten gibt es hier keine, da es überall unterschiedlich gehandhabt wird!

MfG

Etienne
20.05.2004, 16:07
Hey Leute!

@ Fürth 49/74/7

Da haben wir beide zur selben Zeit das gleiche geschrieben! ;-) *grins*

rettungsteddy
20.05.2004, 20:02
Ich denke, daß das KTW-Fahren Dir nicht schaden wird.
Du lernst erstmal den Umgang mit Patienten im Fahrzeug und während des Transportes.
Außerdem lernst du den Umgang mit Trage und Tragestuhl.
Und nicht zu vergeßen lernst du auch Routine, die Du später im Notfalleinsatz noch gut gebrauchen kannst.
Eben die Grundlagen um später auf dem RTW als vollwertiges Mannschaftsmitglied mitfahren zu können.

Ich kann mich noch gut an meinen ersten Notfall auf dem RTW erinnern, das war nach einem SanD auf dem nach Hause weg. Da war ich so aufgeregt, daß ich es nicht mal gemerkt habe, daß ich meine Handschuhe falschrum anhatte (kleiner Finger am Daumen... :-) )...

Mr. Blaulicht
21.05.2004, 19:16
Original geschrieben von Fürth 49/74/7
Da (kann) ich ich dich ja auch fragen, "Warum bist du hier im Forum"

Es gibt gute Gründe, warum ich hier im Forum bin. Ich interessiere mich für die Themen, die hier besprochen und diskutiert werden und bin der Meinung, zum ein oder anderen Topic auch meinen Beitrag leisten zu können.
Zweitens habe ich hier im Forum schon einiges gelernt oder erfahren und mir über Themen Gedanken gemacht, über die ich nicht nachgedacht hätte, wenn ich hier nichts darüber gelesen hätte.

Die Frage nach dem "Warum" in bezug auf KTW/RTW-fahren finde ich übrigens gar nicht so dumm.
Es gibt durchaus mehrere Gründe, ein oben genanntes Fahrzeug zu besetzten. Über diese Gründe muss man sich selbst im Klaren sein. Man muss erst sein eigenes Ziel kennen, bevor man sich auf den Weg macht. Denk mal drüber nach!!!

Rhein-Sieg 17-11-01
05.06.2004, 18:28
hallo alle zusammen

KTW fahren muss ja nicht umbedingt langweilig sein man kann ja auch malzu einem notfall gerufen werden wo die lage ziemlich unklar ist. bei uns passiert das ziemlich häufig da wird man dann als KTW allamiert und liest dann auf der einweisung V.a. infarkt alles schon gehabt oder man kommt mit seinem KTW an die einsatzstelle und hat dann da nen drogenintox liegen.
ausserdem um erfahrung zu sammeln ist es echt erst mal besser wenn man mal nen paar schichten KTW mitfährt.

gruß marcel

PePPy
14.06.2004, 16:18
Hallo,

Ich brauche super dringend das Gesetz, wo man nachlesen kann, wo drinne steht, das man in Niedersachsen ab 17 aufm KTW mitfahren darf!!!!!!

Kann mir da jemand schnell helfen???

Gruß PePPy

Tobias
14.06.2004, 16:28
Hallo PePPy,

sorry, aber mal ein paar kleine Anmerkungen zu Deinem Beitrag:

Wenn Du auf www.google.de gehst (die Suchmaschine wirst Du kennen vermute ich) und "Rettungsdienstgesetz" und "Niedersachsen" eingibst, erhälst Du zig Einträge mit Links.

Da findest Du das Ziel schneller, als Du hier den Eintrag tippen kannst.

Die Suche kannst Du dir jedoch sparen, weil im RDG keine Altersangaben enthalten sind. Solche Dinge stehen auch selten im Gesetz weil durch eine Änderung ein Gesetzgebungs- bzw. änderungsverfahren eingeleitet werden müsste. Das ist immer ein parlamentarischer Akt. Sowas steht eher in einem Erlass des zuständigen Ministers, eine Durchführungsverordnung, einem Beschluss,... aber nicht im Gesetz.

PePPy
14.06.2004, 18:37
Ja bei Google hab ich logischer Weise vorher geguckt und bin nicht fündig geworden. Nur ich soll , der hier bei uns dafür Verantwortlich ist beweisen , dass es ab 17 Jahre möglich ist, damit ich da mein Praktikum machen kann...

Gruß PePPy

Etienne
14.06.2004, 19:02
Hey PePPy!

Was willst du denn für ein Praktikum in Bremervörde machen? Für die Schule oder was?

PePPy
14.06.2004, 21:10
Hi,

Ja über das Schulpraktikum im Bereich Krankentransport auf dem KTW!

Gruß PePPy

Wasserwachtler
14.06.2004, 21:20
wenn es dort der Leiter RD aber nicht will, dass man ab 17 mitfährt, dann hilft dir so ein gesetzt auch nix!! Denn der oder ein anderer Kolege haben dort das sagen und die können wählen wen sie nehmen oder nicht.

PePPy
15.06.2004, 10:30
Ja ich soll ihn das ja nur beweisen... Denn würde ich ja auch bessere Chancen haben...

Tobias
15.06.2004, 10:48
Hallo,


Original geschrieben von PePPy
Ja bei Google hab ich logischer Weise vorher geguckt und bin nicht fündig geworden. Nur ich soll , der hier bei uns dafür Verantwortlich ist beweisen , dass es ab 17 Jahre möglich ist, damit ich da mein Praktikum machen kann.

Solche Vorgaben müssen u.U. nirgends stehen, da sich bestimmte Dinge aus anderen Gesetzen etc. herableiten lassen. Das heisst eine Regelung, die auf dem BGB beruht, woraus dann hervorgeht, dass der Paragraph XY angewandt werden muss und da steht unter Punkt (X) dass die Person volljährig sein muss.

Sowas wird die u.U. keiner beantworten können, außer einem Juristen.

Im übrigens: Wenn Du dem RDL erzählen willst, was Recht ist und was nicht, ruinierst Du dir ziemlich schnell deinen Ruf. Weil jeder sagt "Ach der, der alles besser weiß" und ob das dann so von Vorteil wäre... Ich weiß ja nicht.

Schau doch mal, ob Du z.B. in einer Notaufnahme ein Praktikum machen kannst.

Dezire
15.06.2004, 11:14
Jo, also ich habe mit 17 auch ein Prktikum beim MHD gemacht.

War schon geil mal zu sehen wie schnell und flexibel die Arbeit da läuft.

ich-patrick
01.08.2004, 16:17
HY,
also mit KTW bzw. RTW ist es 1. von Bundesland zu BUndees LAnd unterschiedlich und 2. von Organistion zu Organisation unterschiedlich. Im Nieders. Rettungsdienstgesetzt steht z.b auf einem RTW MUSS quali. RD Personal sein... ...aber was ist quali. RD Personal? - 2 Affen mit Erste Hilfe???? Mesitens ist es so im RD auf einem RTW mind. 1RA, 1RS mind!!!!!!!!! Dann für Praktikanten auf RTW erst ab 18!!!!!!! meistens!!!! Aber ich weiß net,ob es bei Euch MZF´s gibt also Mischung RTW+KTW, versuche es dort doch mal

Tobias
02.08.2004, 08:17
Hallo,


Original geschrieben von ich-patrick
Im Nieders. Rettungsdienstgesetzt steht z.b auf einem RTW MUSS quali. RD Personal sein... ...aber was ist quali. RD Personal? - 2 Affen mit Erste Hilfe????

Die genaue Ausbildungsanforderung an der Personal wird vmtl. in der RD-Verordnung (Erlass es zuständigen Ministeriums) oder in Durchführungsrichtlinien des RD-Trägers festgelegt sein.