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Paramedic
04.05.2004, 11:45
Hallo,

eine Frage zum Gesetz über elektromagnetische Verträglichkeiten.

Darf man, wenn ein Fug8b bereits durch eine Fachwerkstatt eingebaut wurde, den normalen Hörer gegen einen FMS Hörer austauschen und wenn ja, wo finde ich einen entsprecheneden Gesetzestext? Oder muß dier "Umbau" ebenfalls abgenommen werden.

Vielen Dank schonmal.

Gruß
Micha

Andreas 53/01
04.05.2004, 12:05
Hallo!

Nein, muss nicht !


Handapparate gehören zum Zubehör von Sprechfunkbetriebsstellen, die vom Anwender ohne an dem Gerät Änderungen vornehmen zumüssen, gewechselt werden können !

Sie müssen natürlich für die Funkanlage zugelassen und dafür geeignet sein!

MfG

Paramedic
04.05.2004, 12:36
Gibts da auch irgend nen Gesetzestext zu???

Gruß
Micha

Andreas 53/01
04.05.2004, 13:02
Hallo!

Hier :

http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/pti-intern/indexc58c.html?rubrik_id=6

MfG

Paramedic
04.05.2004, 13:16
Die Seite kenne ich, habe aber nichts passendes gefunden. Geht´s vieeleicht ein bischen genauer?


Danke!

Gruß
Micha

HFT Reichert
04.05.2004, 17:04
Hallo,
also natürlich darfst du das (du darfst ja dein Telefon auch selbst einstecken.)

Allerdings muss der Hörer eine E1- Zulassung besitzen,

[Gehört nicht direkt dazu]
und du eine Kennung durch die Rlst bekommen haben(is ja logisch..).
[/Gehört nicht direkt dazu].

Einen Gesetzestext zum Wechseln eines Hörers gibt´s glaub ich nicht.
Gruß
Michi