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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dachaufsetzer " Feuerwehr im EInsatz "



FireBengel
25.03.2002, 11:25
Hallo

mich würde mal interessieren ob es irgendwo einen Paragraphen in der STVO oder sonst irgendwo gibt, in dem etwas über die Benutzung eines Unbeleuchteten Dachaufsetzers auf der Fahrt zum Gerätehaus oder Einsatzstelle steht.

Ich will jetzt aber nicht wissen das ich durch die Benutzung keine Wegerechte habe, ich will nur wissen ob darüber irgendwo etwas hinterlegt ist.

MfG

Bernd

Andreas 53/01
25.03.2002, 17:39
Hallo!

Direkt erwähnt in der StVZO ist der Dachaufsetzer für die Feuerwehr nicht!
Lediglich für " Ärzte " gibt es den Absatz 6 der StVZO §52 ,
der da lautet :
An Kraftfahrzeugen, in denen ein Arzt zur Hilfeleistung in Notfällen unterwegs ist, darf während des Einsatzes ein nach vorn und hinten wirkendes Schild mit der in schwarzer Schrift auf gelben Grund versehenen Aufschrift *Arzt Notfalleinsatz* auf dem Dach angebracht sein,
das gelbes Blinklicht ausstrahlt ; dies gilt nur wenn der Arzt zum Führen des Schildes berechtigt ist!
Die Berechtigung erteilt ....... Zulassungstelle ...bla bla.....,
erhält eine Bescheinigung, welche im Fahrzeug mitzuführen ist!

D.h. alle außer die im §52 Abs.6 der StVZO genannten Personen dürfen solche Schilder nicht einsetzen! Allerdings geht es hier nur um Beleuchtete Dachaufsetzer...!

MfG

marco
25.03.2002, 20:43
Hallo,
so weit ich weiß sind die unbeleuteten Dachaufsetzer erlaubt. Wo das jetzt genau steht kann ich dir aber nicht sagen.

florian-hofheim
25.03.2002, 23:18
Beim Feuwerwehr Magazin gab es mal einen Bericht darüber!
Und vom Feuerwehr Magazin kann man auch ein Buch bestellen das genau die Sonder & Wegerechte von "Privat fahrenden" Kameraden regelt!!

Kannst ja mal schaun!!

Bye!

AndreasP
25.03.2002, 23:25
@florian-hofheim

Mahlzeit,

ich habe da mal eine frage zu deinem genannten Buch,
könntest Du mir dann mal die ISBN hinterlassen/zukommen lassen?

Ich hätte da interessen mal in ein solches Buch hineinzuschauen.

Mit freundlichen Grüßen

AndreasP

florian-hofheim
25.03.2002, 23:30
Hei!

Das gibts nur beim FW-Magazin direkt!!

Heißt: Der Führer durch die Sonderechte!

Kostet: DM 6,80 :-) € weiß ich nicht!!

Bestellnummer: 0411

Adresse: FW-Magazin Abo. - und Vertiebsservice
Heuriedweg 19
88131 Lindau
Fax: 08382 / 78091

Ist aber "nur" ne Broschüre. Habe ich eben im FW-Magazin 04/01 abgeschrieben!!

Habe aber keine Ahnung ob Dir das weiterhilft!!

AndreasP
26.03.2002, 00:00
@florian-hofheim

Mahlzeit,

danke; doch das reicht vollkommen aus! Danke Dir.

Mit freundlichen Grüßen

AndreasP

Andreas 53/01
26.03.2002, 19:51
Auch Mahlzeit!

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!

1. Wollte er nicht wissen, ob oder wie und was man Sonderrechte oder sonstwas hat... das ergibt sich schon aus der Fragestellung!

2. mit " ich hab mal was gehört " und " ich glaube das ist so, aber wissen tue ich es eigentlich doch nicht " kommen wir hier nicht weiter!

Er ( Fire Bengel ) wollte lediglich wissen, ob der " Dachaufsetzer " in der Straßenverkehrsordnung *StVO* erwähnt wird?

Antwort : Ja das wird er, allerdings in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung *StVZO* ... §52,Abs.6 !

MfG

florian-hofheim
27.03.2002, 18:12
Natürlich!! Andreas 53/01

Du bist der beste und hast die meiste Anhnung!!

Ich allerdings bin der Meinung das das hier ein "offenes" Forum ist und das hier jeder seine Meinung zum besten geben kann!

Ich hab jetzt keinen Boch Deine ganzen Forumsbeiträge zu durchstöbern, aber Du hast bestimmt auch schonmal nicht genau (mit Paragraphenreiterei) geantwortet, oder??

Und außerdem hilft Dein Eintrag auch nicht viel weiter!!

Weeiiiill: Du fasselst irgendwas über Dr. im Einsatz Dachaufsetzter unc nicht über die Kenntlichmachung von Feuerwehreinsatzkräften!!

Und der Tip: Es hat mal was im FW-Magazin gestanden ist ja mal nicht soo schlecht!!

Wer die Weisheit mit Löffeln gefressen hat, soll sie bitte nicht (unqualifiziert) an irgendwelche Wände posten!!

:-)))

Alles wird gut und nichts wird so heiß gegessen wies gekocht wird!!

Andreas 53/01
30.03.2002, 10:02
Hallo!

Aber er wollte doch genau das wissen, wo etwas in der StVO über Dachaufsetzer steht!!

Und, über die Verwendung der Aufsetzer für die Feuerwehr steht eben nichts drin!

Folglich, darf der ( beleuchtete ) Dachaufsetzer nicht am fahrenden Fahrzeug eingesetzt werden!

Ausnahme: §52, Abs.6 StVZO!

MfG