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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Notarztruf bei Hypoglykämie ?



Grisu1981
22.04.2004, 10:31
Moin moin,

mal ne Frage am Rande...

Bei einer Hypoglykämie keinen Notarzt???????

Natürlich ist das für den RA in den meisten Fällen kein Problem aber ich gebe zu bedenken das die rechtliche Sitution im Moment solche Massnahmen nur im Rahmen der Notkompetenz zuläßt und nur dann wenn ein Not-Arzt verständigt wurde. Ich denke gerade junge RA sollten sich da auch nicht anders verhalten, man bedenke auch die Gefahren (Para, Venenreizung etc.) bei so einer Maßnahme. Und einen 100% sicheren Zugang können wohl die wenigsten "frischen" RA ohne Probleme garantieren. Vorallem wer kann das bei einer Anklage garantieren?? Denn die Herren rechtsverdreher haben alle Zeit der Welt uns im RD irgendeinen Fehler nachzuweisen.

Bevor jetzt alle meckern, bei uns wird das auch oft anders gehandhabt aber man sollte das immer für sich entscheiden und die Folgen immer im Hinterkopf behalten.

Mr. Blaulicht
22.04.2004, 10:53
Moin moin,

muss ja nicht immer gleich G40 und Ringer sein. Ab und zu (ich geb´s zu: ganz selten) tut´s ja auch mal ein Glas Cola und eine Scheibe Brot. Und dafür brauch ich nun wirklich keinen Notarzt.
Aber das ist ja schon fast Offtopic.

Lasst uns lieber darüber diskutieren, ob man stolz darauf sein sollte, aus Bayern zu stammen.
(War natürlich nur ein Witz!!!)

djdumbo
22.04.2004, 12:35
@mr. blaulicht

Aber ein guter ...

Kubi
23.04.2004, 14:04
Gut, ich sollte die Situation schildern:

Patientin (19 Jahre) ist auf dem Abnehmtripp, hat seid 3 Tagen nichts mehr gegessen.

Sie ist wach und ansprechbar, BZ 54.

Nach Gabe von 0,4l Cola deutliche Besserung, Übelkeit weg, BZ nach 10min: 121.

Beim Koma diabeticum ist zweifelsohne ein NA gefragt, aber bei dieser Sache wars überflüssig wie ein Loch im Kopf.

Florian kommen
23.04.2004, 14:09
hmmm... wir hatten vor ein paar Jahren auch mal einen Patienten weiblich 24 die auch Abnehmen wollte, zusätzlich noch Diabetikerin war.

Sie weigerte sich trotz eines Hundmiserablen Zustand Nahrungsmittel zu sich zu nehmen.

Gruß Stefan!

76440
23.04.2004, 15:06
da kann man sich jetzt den kopf drüber zerbrechen was richtig ist und was nicht ... im endeffekt isses doch wieder situationsabhängig. insofern ... es gibt situationen, da brauch man den NA zwangsläufig, ebenso wie es andere gibt, wo man noch nedma seinen medikamentenschrank für öffnen muss ... also ... gut is. wie wär's mit back 2 topic !? :-)

Kreuz 50
24.04.2004, 21:51
hmmm... wir hatten vor ein paar Jahren auch mal einen Patienten weiblich 24 die auch Abnehmen wollte, zusätzlich noch Diabetikerin war.

Sie weigerte sich trotz eines Hundmiserablen Zustand Nahrungsmittel zu sich zu nehmen.

...UND???

Kermit_t_f
24.04.2004, 23:21
Bei uns im Main-Taunus-Kreis ist es so angedacht, dass kein NA mehr nachalarmiert werden muss, der Patient muss nur einem Arzt vorgestellt werden, das kann genauso der Hausarzt sein oder ein Arzt in der Klinik. Die Praxis sieht sicherlich anders aus, ich möchte mir den Schuh auch nicht anziehen, wenn der Patient vielleicht als Begleiterscheinung eine Hypoglykämie hatte und trotz der G40-Gabe nicht aufklart und dann aspiriert...

Grisu1981
25.04.2004, 12:51
Hallo,

soweit ich weiß hat der Main-Taunus Kreis auch bereits eine erweiterte Notkompetenz eingeführt die im etwa der angdachten Regelkompetenz nach neuem Rettass Gesetz entspricht.
Kann auch sein das ich mich da täusche aber ich glaube da mal was gelesen zu haben.

KugelFish
25.04.2004, 13:33
@Grisu:
Nein Du täuschst Dich nicht, allerdings hat dies nicht mit der "angedachten Regelkompetenz" zu tun.
Vielmehr wurden zwei Maßnahmen für zertifizierte Mitarbeiter freigegeben.
Zum einen die Glukosegabe bei Hypoglykämie ohne "Notarztnachforderungszwang". Wie Kermit schon richtig schreibt muss der Patient allerdings anschliessend einem Arzt zugeführt werden. Sollte der Patient weiterhin nicht aufklaren ist hier eine andere Ursache für die Bewusstlosigkeit zu suchen und auf Grund der Bewußtlosigkeit ein NEF nachzufordern.
Zum anderen wurde Atropin für RettAss im Rahmen einer Bradykardie freigegeben. Diese Regelung wurde allerdings schon wieder widerrufen, da sich herausgestellt hat, dass hierfür keine Notwendigkeit besteht (Stand Februar/2004).

Weiterhin ist es im Ermessen des Ärztlichen Leiter Rettungsdienst ob und in wieweit dieser Maßnahmen zur "Regelkompetenz" erklärt. Stichwort Analgesie im RD (Neue Stellungnahme der BÄK vom November vergangenen Jahres).
Für Wiesbaden ist ein ähnliches Modell in Arbeit (Glukosegabe), ausserdem soll laut Aussage des ÄLRD "demnächst" der pvZ als Standartmaßnahme deklariert werden (bisher unbestätigte Verlautbarung).


Auch wenn OT will ich doch mal Fragen: Wird bei Euch irgendwo schon Analgesie durch RA's betrieben?

Etienne
25.04.2004, 13:56
Hey Leute!


@KugelFish

Nein, bei analgesieren nur die NA´s!


Im Grunde kannst du alles geben, wenn der zuständige Ärztliche Leiter Rettungsdienst einen Fortbildung über das jeweilige Medikament gemacht habt und man darüber eine Bescheinigung hat.

Kenne soetwas aus einem Rettungsdienstbereich, in dem alle geschulten RettAss ein bestimmtes Antidot bei einer Vergiftung geben dürfen! Das hat den Hintergrund, die haben da ein großes Chemieunternehmen und bei einem Unfall/Massenanfall von Verletzten kann nicht jeder Patient sofort mit einem NA versorgt werden, deshalb haben die da eine Schulug/Fortbildung mit Nachweis gemacht und nun dürfen die das!

Ich würde ein Analgesiemedikament auch begrüßen! Ketanest-S würde sich da gerade zu anbieten! Auch Diazepam i.v. bei Krampfanfall beim Erwachsenen macht Sinn! Einem Kind darf ich helfen (auch nur bei Fieberkrampf), aber einem Erwachsenen nicht - wie schwachsinnig.

KugelFish
26.04.2004, 01:17
Original geschrieben von Etienne
Einem Kind darf ich helfen (auch nur bei Fieberkrampf), aber einem Erwachsenen nicht - wie schwachsinnig.

Das ist so nicht ganz korrekt, in der "neuen" Stellungnahme der BÄK steht nichts mehr von "Kind" drin, vielmehr nur noch Krampfanfall.

Quelle: BÄK: http://www.bundesaerztekammer.de/30/Notfallmedizin/45notfallm.html

Kermit_t_f
26.04.2004, 12:17
Naja, das mit dem Diazepam ist so eine Sache, letztendlich ist ja der ÄLRD zuständig, was Notkompetenzmaßnahmen anbelangt.
Soweit ich weiß gibt es im Kreis Euskirchen Aspisol in der Notkompetenz. Wobei sich dabei ja die analgetische Komponente in Grenzen hällt, ich denke das es eher zum Management des AKS freigegeben wurde.
Von Esketamin für RA halte ich nicht viel. Ich finde es hat schon einen Grund, warum der Patient schmerzen hat und da gehört dann auch ein NA dazu. Klar, so verallgemeinern kann man das auch nicht, aber ich bin nicht so der Freund von Esketamin. Und Novalgin halte ich auch für problematisch, da ist die Gefahr von Nebenwirkungen für meinen Geschmack zu groß. Also bleibt eigentlich nicht's mehr übrig...

Grisu1981
26.04.2004, 12:48
Hallo,

also Diazepam beim Krampfanfall ist doch eigentlich sowieso kein Thema mehr, das Mittel der Wahl heißt hier Dormicum und das eigentlich schon ne ganze Zeit lang.
Ich denke das Thema Notkompetz ist eh mehr oder weniger veraltet. Letzendlich gehen die Massnahmen die der RA ergreift doch in den meisten Fällen über die Nk heraus. Oder haltet ihr euch beim Zugang legen strikt nach den Vorgaben?? Im Grunde ist das auch nicht schlimm solnage man sich mit der ergriffenen Massnahme auskennt und vorallem nix passiert...

Kermit_t_f
26.04.2004, 14:22
Naja, das Diazepam out sein soll, wäre mir neu. Dormicum wirkt stärker atemdepressiv, ausserdem bevorzugen viele Ärzte noch Diazepam, weil davon einfach mehr Erfahrungen vorliegen.
Und mit Notkompetenzmaßnahmen bin ich eigentlich immer vorsichtig. Ok, Zugang ist sicherlich etwas, was man locker sehen kann (meiner Meinung nach), aber was Medikamente angeht sehe ich das eher kritisch.

Grisu1981
27.04.2004, 09:30
Hi,

gerade wegen der geringen Halbwertszeit ist Dormicum so belibt. Im Bereich der Hausärzte ist mit Sicherheit immer noch Diazepam das gängiste Mittelchen aber in der Notfallmedizin hat sich da Dormicum zum Mittel der Wahl gemausert.
Dormicum V5 nasal wirkt echt Wunder beim Krampanfall

djdumbo
27.04.2004, 12:15
Meines Wissens nach, wirkt keines der Benzodiazepine atemdepressiv!
Alle wirken lediglich atembehindernd. Und dieses auch nur dann, wenn die Gabe zu schnell !!! intravenös !!! geschieht.

Also kann man (wenn es langsam appliziert wird) quasi nichts falsch machen.
Ich würde es auch für äußerst sinnvoll halten, Dormicum i.V. für die Notkompetenz freizugeben.

Mr. Blaulicht
27.04.2004, 16:05
Ich verwende mehrmals täglich Dormicum, und ich bin mir ziemlich sicher, dass Dormicum atemdepressiv wirkt!!!
Ich habe es erlebt, dass gerade ältere Menschen bereits bei 1mg Dormicumiv das Atmen eingestellt haben.
Ich bin absolut gegen eine Freigabe von Dormicum für paramedizinisches Personal. Selbst in der Fachinfo steht, dass Dormicum nur gegeben werden sollte, wenn die Bereitschaft zur CPR gegeben ist. (Halte ich zwar für ein bisschen übertrieben, aber der Hersteller wird schon wissen, von was er schreibt).

Tobias
27.04.2004, 19:10
Hallo,


Original geschrieben von Florian kommen
hmmm... wir hatten vor ein paar Jahren auch mal einen Patienten weiblich 24 die auch Abnehmen wollte, zusätzlich noch Diabetikerin war.

Sie weigerte sich trotz eines Hundmiserablen Zustand Nahrungsmittel zu sich zu nehmen.

Wie "hundsmiserabel" war der Zustand denn in Form eines BZ-Wertes?

Wenn die Leute sich weigern etwas zu essen (letzte Woche hatten wir eine ältere Dame, die zunächst michtmal BZ messen wollte, bis wir 20 Minuten diskutiert haben), erst versuchen zu überreden, wenns nix bringt -> Hausarzt verständigen (soll der sich mit rumplagen ;-)) wenn der Zustand zu schlecht ist -> Notarzt (der kann dann entscheiden, was gemacht wird (ggf. POL)).

Man kann ja niemanden zu seinem Glück zwingen.

Florian kommen
27.04.2004, 22:30
Blutzucker war bei 46 oder 48mg/dl weiß ich leider nicht mehr auswendig. Auf jedenfall befand sie sich schon im Hypoglykämischen Koma.

Gruß Stefan

Kreuz 50
28.04.2004, 16:10
Jemand, der sich in einem hypoglykämischen Koma befindet, isst meistens nur sehr wenig...
Spricht auch nicht viel...

Also mal ehrlich, Kollege....
Lies Dir mal Deine vorangegangen Beiträge durch, wenn Du hier was schreibst!

Tobias
30.04.2004, 00:26
Hallo Stefan,


Original geschrieben von Florian kommen
Auf jedenfall befand sie sich schon im Hypoglykämischen Koma

Wie Kreuz 50 schon geschrieben hat... Zeig mir mal jemanden, der im Koma liegt und die Nahrungsaufnahme verweigert... wird schwierig.

Was habt ihr mit der Patientin gemacht?

Mr. Blaulicht
01.05.2004, 05:02
Original geschrieben von Tobias
Zeig mir mal jemanden, der im Koma liegt und die Nahrungsaufnahme verweigert... wird schwierig.

Also die beatmeten Patienten bei uns auf der Intensivstation sind alle im Koma und essen nicht selbständig!!! ;-)

Florian kommen
01.05.2004, 17:39
hahaha... echt sehr witzig.

Etienne
01.05.2004, 21:49
Hey Leute!


Original geschrieben von Florian kommen
...zusätzlich noch Diabetikerin war...
@Florian kommen

Also ein hypoglykämisches Koma kenne ich gar nicht! Das Einzigste, was mir gerade einfällt ist ein hypoglykämischer Schock, was aber ja etwas völlig anderes ist! Naja, egal!

Außerdem kommen Hypoglykämien fast ausschließlich eh nur bei Diabetikern vor! Also sollte dich das eigentlich nicht verwundern in der Situation!



@Kugelfisch

In wie weit ist das denn bindet ( http://www.bundesaerztekammer.de/30/Notfallmedizin/45notfallm.html ), da meines Wissens nach, derzeit kein Analgetikum in die Notkompetenz fällt!
Also ist dieses "Blatt" für mich völlig unrelevant bis es nicht offiziell ist! Außerdem kommt mir komisch vor, dass diese 10mg "Begrenzung" bei Diazepam Rectiole dort nicht mehr aufgeührt ist! Wurde die einfach vergessen zum Beispiel aus Unachtsamkeit beim Schreiben des Artikels oder ist sie einfach entfernt worden? Also für mich ist das nicht klar und deshalb auch nicht bindend!

KugelFish
02.05.2004, 00:02
@etienne:

In wie weit das bindent ist?
Die Stellungnahme der Bundesärztekammer ist GRUNDLAGE für die Notkompetenz, nur diese räumt uns die Ausübung der Notkompetenz im rechtlich gesichterten Rahmen ein.
Daher ist sie für alle RettAss mit NK-Ausbildung gültig!
Gefällt mir zwar auch nicht, ist aber so.

Anders herum gesagt. Du kannst "da draussen" zwar alles machen was Du dir zutraust, jedoch handelst Du dann nach eigenem Ermessen und kann dich nur auf den §34 StGB ("Rechtfertigender Notstand") berufen. Was zur Folge hat, dass Du als Privatperson haftbar gemacht wirst sollte es zu einer Anklage kommen.
Handelst Du aber nach Algorhythmus der BÄK, entsprechende Ausbildung und (Re-)Zertifizierung vorrrausgesetzt, so handelst Du in "Notkompetenz" und im Falle einer Anklage haftet Deine Organisation/Arbeitgeber.
Das ist der kleine feine Unterschied. Letztendlich geht es nur um Rechtssicherheit!

Etienne
02.05.2004, 00:31
@Kugelfisch

Jo, das ist mir klar! Hatte bloß von der Neuerung der Stellungnahme der BÄK noch nichts gehört! Also ist diese quasi aktuell?

KugelFish
02.05.2004, 04:51
Achso, dann hab ich Dich falsch verstanden *g*
Ja die ist aktuell ;-)