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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dualbandantenne



CJCS
19.04.2004, 18:53
Hallo zusammen,

ich habe mal gelesen, das es für den BOS Bereich Dualbandantennen (2m und 4m) gibt jedoch konnte ich weder Bezugsquellen noch Preise ausmachen. Wisst ihr hier evtl. genaueres ?

Mfg
Oliver

huhu
19.04.2004, 19:10
such mal bei ebay

"bos antenne"

der verkäufer heißt oszillator oder so ähnlich. diese antennen sind selbst gebaut und wirklich zu empfehlen. preis ist auch ok

CJCS
19.04.2004, 19:25
Hy,

danke für die Info (hätte ich auch selber drauf kommen können *g*) aber das ist nicht ganz was ich suche.

Das ist IMHO eine Antenne für ein Handgerät, lieber wäre mir eine Antenne für eine Feststation, wobei man diese da sicherlich auch an einen Mast kleben kann ;)

Mfg
Oliver

Joevo82
19.04.2004, 19:52
Für Festmontage:

http://www.oppermann-telekom.de/k5125421.html

Fürs Auto:

http://www.oppermann-telekom.de/k5065421.html

huhu
19.04.2004, 20:23
wenn du nicht den großen geldbeutel hast dann nehm die kleine vom oszillator und befestige sie irgendwo außen. dann hast du auch ne außenantenne. :-))

CJCS
19.04.2004, 20:30
Hy,

wir sind immer knapp bei Kasse und mal schaun, vielleicht pack ich sie mal auf nen Mast und dann werden wir ja weiter sehen ob es so klappt wie wir uns das vorstellen. Dann muss vmtl. unten nur noch ne Frequenzweiche ans Kabel, damit ich die 2m und 4m auf 2 unterschiedliche FuG's bekomme.

Danke erstmal für die Antworten.

Mfg
Oliver

huhu
19.04.2004, 21:10
wo willst du die antenne denn einsetzen?

an nem scanner?

an funkgeräten?

was für funbkgeräte, welche aufgabe?

Ebi
19.04.2004, 23:36
Original geschrieben von CJCS
Hy,

wir sind immer knapp bei Kasse und mal schaun, vielleicht pack ich sie mal auf nen Mast und dann werden wir ja weiter sehen ob es so klappt wie wir uns das vorstellen. Dann muss vmtl. unten nur noch ne Frequenzweiche ans Kabel, damit ich die 2m und 4m auf 2 unterschiedliche FuG's bekomme.
Danke erstmal für die Antworten.

Mfg
Oliver
Hi Oliver,

in Hessen sind 2m Feststationen an Hochantennen genehmigungspflichtig. Und ich bezweifele, dass Du eine solche bekommst.

Ebi

CJCS
20.04.2004, 06:38
Hy Ebi,

aber wer redet von Feststationen ;-) So weit ich weis darf man in Hessen nicht mal ein simples FuG9 als 2m Feststation einsetzen ausser es ist in nem ELW2 verbaut.

Ach ja wo wir gerade dabei sind, wieso darf man eigentlich nicht so ohne weiteres ein Fug9 einsetzen ? Vmtl. wegen der Ausgangsleistung oder ?

Mfg
Oliver

Ebi
20.04.2004, 08:02
Hi,

nun, es gibt da die Fernmelderichtlinien für den Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungsdienst im Lande Hessen.
Da steht drin:
Die Errichtung von festen Landfunkstellen im 2m Bereich wird nicht genehmigt.
Wohl wegen der Frequenzknappheit, denn es stehen ja nur 6 Kanäle im W/U zur Verfügung. Auch die Sendeleistung spielt dabei eine Rolle den mit einem FuG 9 an einer Hochantenne erzielst du schon ganz gute Reichweiten.
Außerdem sollten Relaisschaltungen verhindert werden.
Deshalb solltest du Dir das überlegen, woher willst Du auch einen Rufnamen nehmen, der muss ja zugeteilt werden.

Gruß
Ebi

CJCS
20.04.2004, 08:38
Hy,

wie gesagt es geht ja nicht um eine feste Landfunkstelle.

Mfg
Oliver

Ebi
20.04.2004, 09:09
Original geschrieben von CJCS
Hy,

...... lieber wäre mir eine Antenne für eine Feststation, wobei man diese da sicherlich auch an einen Mast kleben kann ;)

Mfg
Oliver

öööhm, Du schreibst doch hier: Feststation.
Und das ist nun mal eine feste Landfunkstelle.

Gruß
Ebi

CJCS
20.04.2004, 09:17
Hy,

eine Antenne welche für eine Feststation geeignet ist, muss ja nicht an eine Feststation angeschlossen werden :-)

Mfg
Oliver

Ebi
20.04.2004, 09:21
Original geschrieben von CJCS
Hy,

eine Antenne welche für eine Feststation geeignet ist, muss ja nicht an eine Feststation angeschlossen werden :-)

Mfg
Oliver
Hi,
Du sprichst in Rätseln.
Dann sag doch mal genau, was Du vor hast.
Ich gehe nicht davon aus, dass Du die Antenne in der linken Hand halten willst, während Du in der rechten ein FuG10 und FuG 13 hälst.
Ebi

CJCS
20.04.2004, 09:29
Hy,

nein aber ich kann das FuG10 per Kabel an die Antenne auf dem Dreibein ausserhalb des Gebäudes anschließen. Damit ist es immer noch ein HFuG aber man hat eine bessere Empfangsleistung als ein normales HFuG und das dürfte nicht entgegen der Richtlinie laufen, da es immer noch als HFuG zugelassen ist.

Muss aber alles noch abgeprüft werden, war ja nur eine Frage nach der technischen Realisierung damit man sich nicht 2 Antennen an 2 Dreibeine kleben muss.

Mfg
Oliver

gruenerelch
20.04.2004, 09:58
Irrtum, der Betrieb von Handfunkgeräten an ortsfesten Antennen ist genausowenig zulässig...

CJCS
20.04.2004, 10:02
Hy,

hast du eine Quelle dafür, die ich weiterverwenden kann ?

Mfg
Oliver

MiThoTyN
20.04.2004, 10:09
nun, es gibt da die Fernmelderichtlinien für den Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungsdienst im Lande Hessen.
Da steht drin:
Die Errichtung von festen Landfunkstellen im 2m Bereich wird nicht genehmigt.


Also ne 2m Landfunkstelle ist es natürlich auch, wenn man ein 2m HFuG an eine feste Antenne anschließt. Das ist ja klar. Welches FuG nun in die Feststation eingebaut ist oder nicht ist ja Wurscht, Fest ist Fest.

Die Frage ist nur, ob so ein Antennenstativ als Feststation gilt.
Ich würde fast behaupten nein. In einem ELW sind ja auch 2m HFug mit externer Antenne eingebaut. Warum sollte dann ein 2m HFuG mit externer Antenne auf nem Stativ verboten sein ?

Gruß Joachim

Ebi
20.04.2004, 10:11
Original geschrieben von CJCS
Hy,

hast du eine Quelle dafür, die ich weiterverwenden kann ?

Mfg
Oliver

Hi Oliver,

das steht hier. Gültig für das Land Hessen:

Hinweise für Beschaffung und Betrieb von Endgeräten im nichtpolizeilichen BOS-Funk

Feststationen sind nur für Feuerwehrhäuser mit mindestens einem Löschzug gemäss FwDV 5 genehmigungsfähig. Es werden hierfür nur Funkanlagen des Typs FuG 10 oder FuG 11b genehmigt. Die wirksame Antennenhöhe ist auf ein Mindestmass zu begrenzen, benachbarte Gemeinden dürfen nicht gestört werden.
Die einsatztaktische Notwendigkeit ist durch den Brandschutzaufsichtsdienst zu bestätigen (bei der Beurteilung der einsatztaktischen Notwendigkeit ist insbesondere zu beachten, dass das 2m-Band grundsätzlich nur dem Einsatzstellenfunkverkehr dient).
Feststationen bedürfen weiterhin der Einzelgenehmigung durch die RegTP !
Anmerkung:
Beim Betrieb von tragbaren Geräten an stationären Antennen handelt es sich fernmelderechtlich um eine Feststation (welche u.a. auch eine Einzelgenehmigung der RegTP erfordert).

CJCS
20.04.2004, 10:15
Hy,

dann erkläre man mir, wieso im schönen Hessenländle bereits solche Kombinationen unterwegs sind obwohl diese nicht von der FW kommen ?

Ich weis das hört sich jetzt etwas störrisch und uneinsichtig an, aber ich will es halt wissen da ich es ähnlich wie MiThoTyN sehe. ;o)

Ausserdem ist es ja auch nicht verboten ein 2m HFuG in eine Aktivhalterung zu packen und dann die Antenne an eine externe Autoantenne anzuschließen. ;-)

Mfg
Oliver

Ebi
20.04.2004, 10:22
Hi Oliver,
weil sich nicht Alle an die Richtlinien halten.
Nur, wenn sie ertappt werden gibts halt mordsmäßig Ärger.
Das kann bis zum Einzug der Gerätekomponenten gehen.
Die Frage ist, lohnt sich das ? Nur um vielleicht die Reichweite um 1 km zu erhöhen ?

zu den Aktivhalterungen:
Zitat:
Systeme zur HF-Leistungsverstärkung von Funkanlagen sind nicht zulässig (z.B. entsprechende („aktive“) Ladehalterungen für Handfunkgeräte).

Gruß
Ebi

p.s. Oliver ich schicke dir mal diese vorschriften per email

CJCS
20.04.2004, 10:29
Hy,

sicherlich lohnt es sich bei einigen Einsatzgebieten eine entsprechende Option einsatzbereit zu halten. Ob ein illegaler Betrieb sich lohnt kann und will ich nicht abschätzen da mir die möglichen Folgen nicht in allen Ausmaßen bekannt sind.

Hmm ok, aktive Ladehalterungen sind nicht genehm aber was ist mit passiven die im Auto verbaut werden und die Antenne des HFuG nach außen geführt wird, da ja im Auto kein oder nur sehr minderwertiger Empfang (wie bereits schon selbst miterlebt).

Ich weis es ist nervig und auch schon weitab vom original Thema, aber es interessiert mich und mit jeder neuen Information tauchen neuen Fragen auf. :-)

Mfg
Oliver

MiThoTyN
20.04.2004, 10:53
Das interessiert mich aber auch !

@Ebi

Kannst du mir auch mal die Vorschriften schicken ?
Also ich will ja nicht sagen wo, aber ich kenn ne Feuerwehr in meiner Nähe, die haben

A.) 2m HFuG (FuG 11b) mit Hochantenne im FW-Haus
B.) 2m HFuG (FuG 11b) mit externer Antenne aufm ELW 1
C.) 2m HFug (FuG 11b) mit Aktivhalterung im KdoW

Welche der 3 Sachen ist denn nun aus welchen Gründen
verboten bzw. bedarf einer Genehmigung ?

Gruß Joachim

Ebi
20.04.2004, 11:05
@mithotyn
Hast ne Mail, die dürfte alles beantworten

Gruß
Ebi

CJCS
20.04.2004, 11:11
Hy,

na ja schön wäre es gewesen, wenn das Dokument alles beantwortet hätte, aber die Option B.) HFuG mit ext. KFZ Antenne ist in diesem Dokument IMHO nicht behandelt.

Des weiteren verweist das Dokument ja in seinem Kopf auf die Regelungen die in den letzten Jahren eingeführt wurden, jedoch benennt es diese nicht klar sondern fast die Regelungen nur grob zusammen. Gibt es genaueres oder muss ich mich da an die nächst höhere Stelle wenden ?

Mir fehlt die Definition einer stationären Antenne, aber danach google ich nochmal. Klar kann ich mir vorstellen das eine Antenne die auf dem Dach einer Unterkunft steht eine stationäre ist, aber eine Antenne auf einem Dreibein die nur im entsprechenden Einsatzgebiet aufgestellt wird ist IMHO nicht stationär. Na ja mal schaun ob es da irgendwo eine Begriffsbestimmung zu gibt.

Mfg
Oliver

Christian
20.04.2004, 11:41
Original geschrieben von MiThoTyN
Das interessiert mich aber auch !

@Ebi

Kannst du mir auch mal die Vorschriften schicken ?
Also ich will ja nicht sagen wo, aber ich kenn ne Feuerwehr in meiner Nähe, die haben

A.) 2m HFuG (FuG 11b) mit Hochantenne im FW-Haus
B.) 2m HFuG (FuG 11b) mit externer Antenne aufm ELW 1
C.) 2m HFug (FuG 11b) mit Aktivhalterung im KdoW

Welche der 3 Sachen ist denn nun aus welchen Gründen
verboten bzw. bedarf einer Genehmigung ?

Gruß Joachim

A) Verboten weil rechtlich = Feststation
B) Erlaubt, ja sogar gefordert weil es nach EMV Richtlinien nicht erlaubt ist ein 2m HFG während der Fahrt im Fahrzeug zu benutzen. Die Antenne darf die Reichweite nicht wesentlich erhöhen. Tut Sie auch nicht, bei 1 Watt HF und sagen wir mal 5m Antennenkabel.
C) Auch Erlaubt siehe ELW, solange die HF nur weitergegeben wird an die externe Antenne und keine (!!!) Erhöhung oder Verstärkung der HF Leistung erfolgt.

CJCS
20.04.2004, 12:40
Hy,

also nochmal zum rekapitulieren. So lange ich die HF Leistung bei mobilen Geräten durch die Antenne nicht erhöhe kann ich diese auch Absetzen so lange das Gebilde an sich mobil bleibt und nicht auf einer Unterkunft montiert ist ?

Oder mache ich mir die Auslegung der Regeln jetzt wieder zu einfach ?

Mahlzeit
Oliver

Ebi
20.04.2004, 13:12
Also ich würde mal sagen, dass ein tragbares Handfunkgerät durch den Anschluss an eine externe Antenne den Anspruch
tragbar oder beweglich verliert.

................Beim Betrieb von tragbaren Geräten an stationären Antennen handelt es sich fernmelderechtlich um eine Feststation

Und eine Antenne auf einem Sativ ist in meinen augen eine stationäre Antenne, wenn auch nur vorübergehend.

Gruß
Ebi

Christian
20.04.2004, 13:43
Hallo,

die Hessen sind schon komisch irgendwie !

Ich finde so eine 2m Festsation und auch ein festes 4m Gerät in einem Gerätehaus (Stützpunktwehr) für durchaus sinnvoll. Bei uns läuft der Einsatzstellenfunk üner 2m klar, aber auch so Sachen wie Nachschub Ölbindemittel und Getränke laufen stadtintern auf 2m. Bei größeren Einsätzen gibt es eh eine Kanaltrennung, damit die Führung der AGT auf einem eigenen Kanal ablaufen kann. Bei Großveranstaltungen (hier z.B. Radrennen in der Nachbar-Stadt) wird 2m im Relaisbetrieb gefahren (genehmigt durch ZPD für diese Veranstaltung), so wird der 4m Kanal nicht blockiert und jeder kann jeden hören. (Tragbare) 4m Geräte wären auch nicht in ausreichender Zahl vorhanden zumal da viele 2-Mann Trupps zu Fuß unterwegs sind.

Ebi
20.04.2004, 14:57
Original geschrieben von Christian
Hallo,

die Hessen sind schon komisch irgendwie !



Grins :-)
das unterscheidet uns ja von den Bayern . lool

Ebi

Christian
20.04.2004, 16:39
´

...und erst recht die Niedersachsen ;-)


(die Niedersachsen sind übrigens entstanden als die Sachsen Richtung Meer zum Angeln aufgebrochen sind, die die auf der Insel angekommen sind, sind nun die Angelsachsen, die Reise war lang und beschwerlich, sie mussten öfters anhalten, dort ist heute Sachsen-Anhalt, einige mussten sich nierdersetzen, dort ist heute Niedersachsen ;-))

Zum Thema :

Komisch in der hess. Regelung ist aber das als ortsfeste Anlagen nur FuG 10/11b verwendet werden dürfen, an ortsfester Antenne - mit besonderer Genehmigung. Warum ein FuG 10/11b ? Sicherlich wegen der Ausgangsleistung von nur 1 Watt (welche an einer geeigneten Antenne sicherlich ausreicht). Aber ich denke ein FuG 9 per Programmierung bzw. per Abgleich ebenfalls auf 1 Watt eingestellt ist die eindeutig bessere Wahl oder ?

HFT Reichert
20.04.2004, 16:40
@ebi
... wobei wir wieder mal beim Thema wären....... :-)

@christian:
wobei ein FuG9 laut TR BOS (also laut zulassung) 6 Watt machen soll.