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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Reservekanister



Bergwacht9902
16.04.2004, 18:33
Weiß jemand von Euch wieviel Liter Kraftstoff man in Deutschland im Reservekanister pro Fahrzeug mitführen darf?

Sebastian
16.04.2004, 18:56
Hallo,

Habe mal gehört, dass man in einem PKW bis 3,5 to. 20 Liter Kraftstoff in einem dafür zugelassenem Behälter spazierenfahren darf.

Ab 3,5 to. sollen es 40 Liter sein.
Gebe aber keine Garantie. ist schon ne Weile her.

Gruß Sebastian

Etienne
16.04.2004, 19:12
Hey Leute!


Frage: Hat das was mit BOS-Funk im weitesten Sinne zu tun -> NEIN!

Warum fragst du nicht einfach da nach, wo man dir auch helfen kann -> z. B. ADAC

*schade, denn da würde man dir mit Sicherheit helfen können*

Krümel
16.04.2004, 20:08
viele anderen Sachen haben hier im Forum genauso wenig mit BOS zu tun. Da ist er wohl nicht der einzige. Oder wurde der Beitrag aus dem BOS Forum verschoben? Wenn er nämlich im Allhemeinen Forum steht stimmt meine Aussage von oben, wenn der Im BOS stand ,betrachtet es als erledigt.

Bergwacht9902
16.04.2004, 21:05
Sorry das ich hier so eine Frage stellte, dachte nur das vielleicht auch der ein oder andere bei der POL, BGS oder Zoll ist, und mir weiterhelfen könnte. Aber da haben anscheinend wohl allgemeine Computer- oder Handyfragen vorrang.

Andreas 53/01
16.04.2004, 22:53
Hallo!

bis 2,8t, max. 20l in einem dafür zugelassenen Behälter.
Auf Querbelüftung ist zuachten sofern der behälter im geschlossenen Raum aufbewahrt wird, das Rauchen im Fahrzeug ist dann automatisch untersagt!

MfG

Yachtie45
16.04.2004, 23:54
Wie schon gesagt 20 Liter im zugel.Behälter
egal ob Plastik oder Metall.

Jedoch :
Im grenzüeberschreitenden Verkehr
abgabenfrei nur 10 Liter !

Sonderfall: in Luxembourg gar keine Reservekanister
wohl weil im Kleinstaat nicht erforderlich.

Gerade dort, wo es preislich interesssant wäre.


Gutes Nächtle

Yachtie45

Christian
17.04.2004, 12:08
Hallo,

in D :

bis 3,5 t zul.GG 20 L in geeignetem zugelassenem Kanister aus Kunststoff oder Stahlblech. BAM Prüfzeichen erforderlich, Kennzeichnung mit Symbol "Entzündlich".

ab 3,5 zul.GG 40 L in geeignetem zugelassenem Kanister aus Kunststoff oder Stahlblech. BAM Prüfzeichen erforderlich, Kennzeichnung mit Symbol "Entzündlich".

Belüftung des Aufbwahrungsortes erforderlich, Rauchverbot im KfZ bei Aufbewahrung im Innenraum des sebigen.

in LUX und Spanien sind gefüllte Reservekanister verboten.

Übrigens in Italien und Spanien sind seit neuestem Warnwesten Pflicht. Und in den ehem. Ostblockstaaten wie Tschechei, Slowakei, Ugarn sind Feuerlöscher (Pulver min 1 kg oder CO2 min 1 kg) Pflicht.

Patrick
17.04.2004, 12:54
Genau deshalb war ich mal für ein Offtopic-Forum.

Patrick

MiThoTyN
17.04.2004, 14:17
--> verschoben nach HiOrg.

Das ist ne Frage die eigentlich ganz gut ins HiOrg Forum passt.
Jede Feuerwehr/HiOrg hat sicher auf ihrem Fahrzeug Reservekanister für Notstromer, TS oder Kettensäge drauf.

Also garnicht mal sooo OffTopic.

Gruß Joachim