PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : HILFE !! Abmahnung wegen First Responder !!



Relfers
13.04.2004, 09:33
Hallo,

Vielleicht kennt sich jemand aus und kann helfen :

Eine Firma aus Leipzig hat sich das Namensrecht an dem Namen "First Responder" beim Patentamt schützten lassen und mahnt jetzt alle Inhaber einer Seite mit dem Domainnamen firstresponder / first-responder .... ab und will die Übertragung der Domain.
First Responder ist unserer Meinung nach ein Begriff des allgemeinen Sprachgebrauchs (§8 MarkG).
Hat irgendjemand schon mal einen ähnlcihen Fall gehabt oder weiß hier Tips ??
Man kann sich ja auch nicht "Feuerwehr" oder "Sanitäter" schützen lassen und dann allen anderen verbieten, diesen Namen zu verwenden ?
Hilfe bitte unter die auf der Seite www.firstresponder.tk angegebene Email-Adresse oder hier !!!!!!

Vielen Dank schon jetzt !!!!

Habe es in diese Rubrik gestellt, da hier die meisten Leute unterwegs sind, die sich auch rechtsmäßig teilweise gut auskennen !!

Alex22
13.04.2004, 10:00
ist glaub ich das falsche forum...
also ich hab nur gesehen das sich ein amerikaner First Responder schützen hat lassen ... in D find ich gar nix.

TobiForPresident
13.04.2004, 10:31
--> moved to "Allgemeines"

Auch wenn hier mehr Leute unterwegs sind ist und bleibt es das falsche Forum :-)

Etienne
13.04.2004, 12:53
Hey Leute!

Vielleicht wendest du dich mal an den Anwalt von Daniel!

www.lawfactory-cologne.de - m.riedel@lawfactory-cologne.de

vielleicht kann der dir weiterhelfen.




Ansonsten hier noch eine Adresse:

Hier wird dir denke ich noch besser geholfen (Fachbereichmäßig jedenfalls), musst du mal kucken:

http://kanzlei-spengler.de/rtdrecht/rettung.html

info@kanzlei-spengler.de

RECHTSANWÄLTE SPENGLER & KOLLEGEN
Wörthstraße 13-15
D-97082 Würzburg

crazyossi
13.04.2004, 13:19
Markenrechtlich ist der Name First Responder

eingetragen unter: Registernummer/Aktenzeichen: 30359663.5

für eine Firma aus Leipzig seit dem 08.04.2004

und unter : Registernummer/Aktenzeichen: 30113646.7

für einen Verein aus München seit dem 05.07.2002

und nochmal unter :Registernummer/Aktenzeichen: 30210191.8

für eine Firma aus München seit dem 28.02.2001

weitere infos dazu stehen auf: https://dpinfo.dpma.de/index.html

Allerdings in verschiedenen Schreibweisen.

Ansonsten hilft auch: www.abmahnwelle.de weiter


Stellt euch mal vor der mahnt jede First Responder einheit ab weil die den schriftzug auf ihrem fahrzeug haben.

Denn diese nutzung könnte er als Markenrechtsinhaber auch untersagen.

Relfers
13.04.2004, 13:37
@crazyossi : Danke für Deine Recherche,
es ist ja ein Witz, dass der Name gleich 3x eingetragen/geschützt wurde !!
Jetzt kann unser "Abmahner" aus Leipzig ja gleich von den anderen beiden noch abgemahnt werden :-)

Da hat das Patentamt ja äußerst gründlich recherchiert !!

Mal schauen, ob "Feuerwehr" schon geschützt ist, oder "Freiwillige" ?? *gg*

Relfers

rainer-007
19.09.2004, 22:06
hi Leute

hier mal einige Infos:

------------------------------------------------------------------------------
Markenschutz von First Responder

Das bayer. Staatsministerium des Innern veröffentlichte am 17.08.2004
unter ID3-2247-81 nachfolgendes Schreiben mit folgendem Inhalt:

"Eine Freiwillige Feuerwehr hat uns mitgeteilt, dass im Markenregister
des Deutschen Patent- und Markenamts am 04.03.2004 unter der
Register-Nr. 30359663.5 der Markentext First Responder als
Wort-/Bildmarke eingetragen wurde. Der Markeninhaber behauptet nun
unter Berufung auf die Eintragung, dass damit auch der Begriff First
Responder für ihn geschützt sei und verlangt durch seinen Anwalt von
Feuerwehren, die First Responder Dienste anbieten, die Unterlassung
der Verwendung dieses Begriffs und die Freigabe entsprechend benannter
Internet-Domains.

Auf Anfrage teilt uns das Deutsche Patent- und Markenamt jedoch mit,
dass es sich bei der betreffenden Eintragung allein um eine
kombinierte Wort-/Bildmarke handelt. Dies bedeutet, dass der
Markeninhaber nur das Recht hat, die Unterlassung der Verwendung des
Begriffs First Responder im Zusammenhang mit einer bestimmten
geschützten grafischen Darstellung zu verlangen, nicht hingegen die
Verwendung allein des Begriffs First Responder. Etwaige Unterlassungs-
oder Freigabeansprüche allein hinsichtlich des Begriffs sind daher
nicht begründet."

Quelle: Kreisfeuerwehrverband Main-Spessart
------------------------------------------------------------------------------


und hier mal der Beitrag der laut einer einstweiligen Verfügung aus dem Feuerwehr-Forum auf www.feuerwehr.de gelöscht werden musste:

------------------------------------------------------------------------------

Thema Homepage: http://www.firstresponder.de

Von XXXXXXXXXX

Datum 14.09.2004 16:43

--------------------------------------------------------------------------------
Hallo zusammen!

Meiner Wissens nach kann man ganz einfach dagegen vorgehen:

Jeder hier im Forum gepostete Beitrag unterliegt dem Urheberrecht des
jeweiligen Verfassers vorausgesetzt dieser verwendet seine eigenen
Worte und nicht irgendwelche Zitate!
Will heißen:
Wenn ein von mir geposteter Beitrag hier aus dem Forum auf
firstresponder.de erscheint, wird der "gute" Herr Assmann mit
garantierter Sicherheit keine sonderlich nette Email erhalten, worin
ich ihn auffordern werde, diesen Beitrag innerhalb von wenigen Minuten
zu löschen. Sollte er dieser Aufforderung nicht nach kommen, wird er
sich ggf. wegen einer Urheberrechtsverletzung verantworten müssen!

Jetzt bleibt es Euch überlassen, zu reagieren. Entweder schreibt ihm
jeder einzelne Betroffene eine Email, oder Jürgen übernimmt das für
alle in einer zusammengefassten Email im Namen der Betroffenen und als
Betreiber dieses Forums (da bin ich mir der Rechtslage allerdings
nicht 100% sicher.)

Ich persönlich plädiere ja für einzelne Emails. Ist doch ne prima
Beschäftigungs-Therapie! :-)

Soweit mir bekannt ist, muß auch ein EINDEUTIGER Quellennachweis
vorhanden sein. Ein: (aus den Foren der Freiwilligen Feuerwehren)
reicht da nicht aus. Mal davon ab würde ich dies allein schon aus
Eigenabsicherung tun. Wenn Ihn so jemand ansch...t, aus welchen
Gründen auch immer, kann er sich nämlich nicht auf die Quellenangabe
berufen.

Weiterhin habe ich mich mal mit der guten Frau Baitinger auseinander
gesetzt. Sie ist die Betreiberin und Geschäftsführerin der Fa.
Artmedic Webdesign. Eine Internetdienstleistungs-Firma welche sich auf
das Gesundheits-, Sozial- und Hilfeleistungsgewerbe spezialisiert hat.
Da Sie mir bekannt ist ließ ich Ihr die URL sowie eine kurze
Beschreibung der Seite zukommen. Grund: Sie entwickelt und
programmiert freie, downloadbare PHP-Scripte - Also ehrenamtlich und
ohne kommerzielle Hintergedanken!

Das Newsscript auf der Startseite von firstresponder.de wurde von Ihr
entwickelt.

Sie wird nicht sehr begeistert sein wenn da jemand zum einen gegen das
Ehrenamt "wettert", und zum anderen damit noch obendrauf Ihre
potentielle Kundschaft verpönt!

Derzeit warte ich noch auf Antwort von Ihr, aber ich gehe davon aus
das es nur eine Frage der Zeit ist, bis das Newsscript verschwinden
muß! [ich halte Euch auf dem laufenden]

Eine weitere Möglichkeit, dem Betreiber "an den Karren zu fahren",
wäre es indem man nicht ihn auf sein unvollständiges und fehlerhaftes
Impressum hinzuweisen versucht, sondern entsprechende andere Stellen.
In dringlichen Fällen kann dies meines Wissens mit Geldstrafen bis zu
25.000,- Euro geahndet werden! Dies dürfte Wohl oder Übel das aus
dieser dubiosen Webseite bedeuten!

Gruß
XXXXXXXXXXXXX

--------------------------------------------------------------------------------

Jetzt kommt´s noch dicker:

"Geschäftsführung erstattet gegen den Betreiber von www.feuerwehr.de bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige."

Zitat aus www.firstresponder.de



Gruss
Rainer

Alex22
19.09.2004, 22:11
würd mich mal interessieren mit was für einer begründung der text gelöscht werden mußte.
und warum der anzeige erstattet hat.

Freefire
19.09.2004, 23:05
Intressant wäre es mal zu wissen, warum eine Anzeige erfolgt ist!

Weiß jemand näheres?

Freefire

Paladin112
19.09.2004, 23:25
Ich hätte da auch eine Idee zum Thema www.firtsresponder.de
wo ist auf der Seite, welche ja kommerziell genutzt wird (sprich von ner Firma) das Impessum mit Steuernummer etc?

Gleich Abmahnung!

Ich bin zwar nicht dafür gleiches mit gleichem zu Vergelten, aber in diesem Fall immer drauf!!!!

MiThoTyN
20.09.2004, 08:50
@All

Bälle flach halten !!!!! Gerade nach der einstweiligen Verfügung auf Feuerwehr.de sollte man sich hier überlegen was man schreibt. Nicht das hier am Ende das gleiche passiert und Daniel als Betreiber der Seite massive Probleme bekommt.

Was auch immer der Hintergrund der ganzen Geschichte ist, man wird es erfahren. Wilde Spekulationen und Anschuldigungen/Androhungen bringen uns hier garnix !!!

Abwarten und schauen was sich so ergibt in den nächsten Tagen und Wochen !!!

Gruß Joachim

crazyossi
20.09.2004, 09:18
is ja nimmer viel zu lesen , auf www.firstresponder.de

Joevo82
20.09.2004, 16:57
Dazu fällt mir schon wieder ein Sprichwort ein:

Wer dem anderen eine Grube gräbt, fällt am am Ende selbst hinein!

Bjoerni
21.09.2004, 13:18
Hallo,

folgende News habe ich grad bei www.feuerwehr.de gefunden:

Zitat:

20.09.2004

Warnung vor Markenschutz von First Responder [update]

Aus gegebenem Anlass möchten wir auf folgenden Sachverhalt hinweisen:

Es existiert ein Schreiben des bayer. Staatsministeriums des Innern vom 17.08.2004 mit der ID3-2247-81:

"Eine Freiwillige Feuerwehr hat uns mitgeteilt, dass im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts am 04.03.2004 unter der Register-Nr. 30359663.5 der Markentext First Responder als Wort-/Bildmarke eingetragen wurde. Der Markeninhaber behauptet nun unter Berufung auf die Eintragung, dass damit auch der Begriff First Responder für ihn geschützt sei und verlangt durch seinen Anwalt von Feuerwehren, die First Responder Dienste anbieten, die Unterlassung der Verwendung dieses Begriffs und die Freigabe entsprechend benannter Internet-Domains.

Auf Anfrage teilt uns das Deutsche Patent- und Markenamt jedoch mit, dass es sich bei der betreffenden Eintragung allein um eine kombinierte Wort-/Bildmarke handelt. Dies bedeutet, dass der Markeninhaber nur das Recht hat, die Unterlassung der Verwendung des Begriffs First Responder im Zusammenhang mit einer bestimmten geschützten grafischen Darstellung zu verlangen, nicht hingegen die Verwendung allein des Begriffs First Responder. Etwaige Unterlassungs- oder Freigabeansprüche allein hinsichtlich des Begriffs sind daher nicht begründet."

Zitat aus dem Schreiben des bayer. Staatsministeriums des Innern vom 17.08.2004 mit der ID3-2247-81



Das Schreiben des bayer. Staatsministeriums des Innern vom 17.08.2004 mit der ID3-2247-81 wurde an alle Feuerwehren in Bayern über den üblichen Verteiler weitergegeben. Es wurde auch von mehreren Kreisfeuerwehrverbänden auf deren Internetseiten veröffentlicht.

Inzwischen wird auf die Betreiber der Webseiten (auch die der Kreisfeuerwehrverbände) die diesen Text veröffentlicht haben massiver Druck von Seitens der Betreiber von www.firstresponder.de ausgeübt.

Die beim Amtsgericht Leipzig von Herrn Aßmann, dem Domaininhaber von www.firstresponder.de, beantragte einstweilige Verfügung (AZ. 106 C 9539/04) die unter anderem das Ziel hatte uns zu zum Löschen dieses Textes zu zwingen wurde vom zuständigen Richter in diesem Punkt abgelehnt.


Anbei auch nochmal der Link:

http://www.feuerwehr.de/news/2004/09/11/First-Responder.html

Gruß

Bjoerni

rainer-007
25.09.2004, 01:39
hi

so langsam zweifle ich an den geistigen Fähigkeiten

das steht nun auf www.firstresponder.de:



Vorabmeldung


Kreisfeuerwehrverband teilt mit, dass www.feuerwehr.de nicht die Meinungen der Feuerwehren in Deutschland vertritt.

Fachmagazin kritisiert Verhalten und Kampagne von www.feuerwehr.de .

Gericht in Leipzig ordnet im Rechtsstreit mündliche Verhandlung für den 29.09.2004 an.

Betreiber von www.feuerwehr.de muss sich bis 27.09.2004 um 12.00 Uhr schriftlich erklärt haben.

Betreiber von www.feuerwehr.de muss illegalen Beitrag im Forum löschen. In diesem Zusammenhang wurden zwei weitere Userbeiträge entfernt.

Chinablue
25.09.2004, 13:16
Und nun wisst ihr wie Rechtsanwälte ihr Geld verdienen.

Es gibt ja viele und immer wieder neue und alle wollen irgendwie ihr Geld verdienen.

Unterm Strich gesagt : Es ist doch hirnrissig sich über solche Sachen zu streiten, am Ende muss man sich mal die Summe aller Kosten ansehen die Zusammen kommt und den effektiven Nutzen der dagegensteht !

rainer-007
25.09.2004, 17:28
hi


Original geschrieben von Chinablue
Unterm Strich gesagt : Es ist doch hirnrissig sich über solche Sachen zu streiten, am Ende muss man sich mal die Summe aller Kosten ansehen die Zusammen kommt und den effektiven Nutzen der dagegensteht !

Da gebe ich dir recht.

ich zitiere jetzt mal aus dem Feuerwehr-Forum:


Tach, Post!

Geschrieben von Peter Austich befürchte, weitere Meldungen folgen

Das befürchte ich auch. Diese Truppe hat noch gar nicht kapiert, daß sie sich mit jedem Tag lächerlicher macht. Da werden irgendwelche "Meldungen" zusammenhanglos und natürlich ohne Quellenangabe als geistiger Dünnschiß präsentiert, nur um sie nach wenigen Stunden, wenn die emotionale Erektion wieder abgeklungen ist, schnell wieder offline zu nehmen.

Damit überhaupt jemand diesen Schwachsinn liest werden anschließend wahllos User dieses Forums angeschrieben (sowohl über den GMX-Account des angeblichen maik Strobel aus Hamburg, als auch über einen weg.de-Account - es wird dafür jeweils ein T-Online Einwahlknoten aus Leipzig benutzt), auf Antworten/Nachfragen wird natürlich nicht reagiert.

Kurzum: Das "Online-Magazin" hat sich nach nur zwei Wochen schon selbst diskreditiert als ein Haufen (oder Einzelperson?) dummschwätzender Idioten, die eine Technik nutzen, die sie nicht verstanden haben, um geistlosen Brei auf Niveau der Schülerzeitung von achtjährigen zu verbreiten.

MkG,
Christi@n

der Christian trifft den Nagel auf den Kopf

Gruss Rainer