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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dachaufsetzer,Feuerwehraufkleber...-Wie macht ihr eure Privatfahrzeuge kenntlich?



fireboy2000
12.04.2004, 10:04
Hallo!

Ich bin auf der Suche, wie ich meinen Privat-PKW (bin Mitglied einer FFW) am besten für die anderen Verkehrsteilnehmer auf der "Einsatzfahrt" zum Feuerwehrgerätehaus kenntlich mache!

Welche Lösungen habt ihr?

Welche Erfahrungen habt ihr mit eueren Varianten gemacht?

Bringen diese Sachen, wie Dachaufsetzer etc., wirklich was?

Was haltet ihr von GELBEN Rundumleuchten bzw. Blitzern als Zusatz zu einem Dachaufsetzer?


Würde mich freuen, wenn sich ein paar Leute zu dem Thema äussern!

Gruß
Fireboy2000

P.S. Mir ist sehr wohl klar, dass ich im Privat-PKW keine Sonderrechte hab (um einigen, mit Sicherheit kommenden Kommentaren vorzubeugen!). ;-)

PeterOs
12.04.2004, 10:25
Original geschrieben von fireboy2000


Was haltet ihr von GELBEN Rundumleuchten bzw. Blitzern als Zusatz zu einem Dachaufsetzer?



Davon halte ich überhaupt nix, da du damit überhaupt nicht fahren darfst. Dies ist eine Veränderung der Lichtanlage am Kfz und führt sofort zur Stillegung bzw. hast du dann keinen Versicherungsschutz, womit du dein Fzg. nicht mehr bewegen darfst. Mit Dachaufsetzern etc. hab ich keine Erfahrung aber es gab soweit ich weiß schonmal so eine Diskussion. Vielleicht versuchst du mal über die Suche was herauszufinden.

Wünsche euch noch frohe Restostern....

fireboy2000
12.04.2004, 10:33
Aber mit "für den gebrauch an fahrenden fahrzeugen zugelassenen" rundumleuchten erlischt der versicherungsschutz nicht, oder? wenn doch, warum? ich meine damit keine pannenleuchten.

ebenfalls frohe ostern!

SEG-Betreuung
12.04.2004, 10:34
dann muss sie aber eingetragen sein......

brause
12.04.2004, 10:41
@ SEG-Betreuung:

Nee, muss sie nicht, so lange sie nicht fest angebaut ist und damit die Höhe über Alles verändert.
Magnetleuchten müssen nicht eingetragen sein.
Die Eintragung im KfZ-Schein/-Brief sagt auch nichts darüber aus, ob ich die RKL benutzten darf. (Hatte nämlich auch schon mal ein EX-Pol.-Auto, da war das alles noch eingetragen, aber mit SoSi durfte ich trotzdem nicht rumfahren.)

MfG

brause

Andreas 53/01
12.04.2004, 10:41
Hallo!

Selbst dann dürfen sie auch nicht während der Fahrt verwendet werden.... Wie man sich dreht und wendet, es gibt kaum Kennzeichnungsmöglichkeiten!

Mir ist es bisher noch nie passiert, das ein anderer Verkehrsteilnehmer Platz gemacht hat, nachdem er durch Abblendlicht und Schild " FEUERWEHR IM EINSATZ " aufmerksam wurde... Die meisten gucken dann nur verwundert ständig in den Rückspiegel oder fahren dann erst recht bewusst langsamer um zu provozieren!

Also es gibt kaum Hilfsmittel die Erfolg versprechen oder zulässig wären !

MfG

Alex22
12.04.2004, 10:49
na also in deiner stadt möchte ich nicht wohnen
bei uns klappt das recht gut ... mir haben schon öfters andere verkehrsteilnehmer die vorfahrt überlassen :)

Etienne
12.04.2004, 12:43
Hey Leute!

@fireboy2000

Vielleicht solltest du dich mit den Gesetzmäßigkeiten erst mal vertraut machen, denn Sonderrechte hast du, nur kein Wegerecht (weder mit Kennzeichnung noch ohne) aber mehr dazu findest du mit der Suchfunktion hier im Forum!

Florian kommen
12.04.2004, 13:41
Hallo,

also wenn ich fahre, dann habe ich einen Dachaufsetzter auf meinem Auto. Ich musste aber feststellen das der Dachaufsetzer absolut nichts bringt. Mir wurde bis jetzt in drei Jahren einmal Platz gemacht.

Gruß Stefan!

Andreas 53/01
12.04.2004, 16:36
Hallo

Eben, dabei handelt es sich um Einzelfälle zu denen meist eh ein Erfahrener sprich Gleichgesinnter Platz macht!

Nach der StVO ( §38 ) muss man eh nur einem Fahrzeug welches sich mit Blaulicht und Einsatzhorn nähert Platz machen !
Es ist und bleibt ein Problem, welches nur sehr schwierig sich lösen lässt!

Fazit:
Ein Schild oder Dachaufsetzer ist zwar kein Fehler, bleibt aber meist unbeachtet. Es bleibt dem Anwender überlassen ob bzw. was er zur Kenntlichmachung einsetzt!

MfG

Alex22
12.04.2004, 18:03
grad in kleineren städten besteht ja mal die möglichkeit es in die lokalzeitung oder wochenblatt mal reinzusetzen, wenn mal verkehrsteilnehmer solche dachaufsetzer sehen das man den leuten doch bitte die vorfahrt gewährt weil sie düsen ja zur Fw und es könnte ja auch sein das man grad zu ihrem haus unterwegs ist oder so.

Matze81
12.04.2004, 20:35
Hallo

Mal im Ernst: was soll das bringen?

Die Rechtslage ist eindeutig: Leuchten oder Reflektieren dürfen diese Schilder nicht, ein Wegerecht räumen sie einem eh nicht ein, viel schneller als zulässig (was aber meist sowieso ALLE machen) darf man auch nicht fahren...also?

freundliche Grüße

Matze

huhu
12.04.2004, 20:47
"Leuchten oder Reflektieren dürfen diese Schilder nicht"

Ich hab auf meinem PKW mittig auf der Frontscheibe einen 20 cm langen roten Aufkleber FEUERWEHR der aus Reflexfolie besteht.

Ist das irgendwie nicht zulässig?

Alex22
12.04.2004, 21:06
Original geschrieben von huhu
"Leuchten oder Reflektieren dürfen diese Schilder nicht"

Ich hab auf meinem PKW mittig auf der Frontscheibe einen 20 cm langen roten Aufkleber FEUERWEHR der aus Reflexfolie besteht.

Ist das irgendwie nicht zulässig?

ja reflex oder fluriszierende streifen sind nicht erlaubt.

alarma
12.04.2004, 21:59
Ich habe bei mir im Auto nur einen Aufkleber in der Heckscheibe, der den örtlichen Polizisten offenbart das der "Falschparker" zur Feuerwehr gehört.

Dachaufsetzer oder gar irgendwelche Leuchten halte ich für übertrieben und völlig sinnfrei.
Woher soll der Vordermann denn ahnen das auf dem "gnubbel" auf meinem Dach 'Feuerwehr im Einsatz' steht, wenn ich doch (und das ist ja der häufigste Grund) <b>schnell</b> näher komme und an ihm vorbei möchte.

Ich würde ja selber den Unterschied zwischen TAXI; PIZZA; ARZT und FEUERWEHR kaum erkennen.
Schon garnicht im Dunkeln.


Original geschrieben von Andreas 53/01
...
Eben, dabei handelt es sich um Einzelfälle zu denen meist eh ein Erfahrener sprich Gleichgesinnter Platz macht!

...

und dabei kann ich einhaken.
Eine kleine Geschichte dazu:
___
Ich fuhr in einem Stadtteil zu meiner Arbeit der nicht mehr zu unserem Ausrückebezirk gehört.
Beim allgemeinen Blick in den Rückspiegel sah ich einen PKW aus einer Seitenstraße auf 'meine' Straße einbiegen, der es offensichtlich eilig hatte.

Als der Wagen dann näher an mich heran kam habe ich ihm platz gemacht, da ich einfach nur in meinem Kopf hatte "Wenn das jetzt ein FwEinsatz wäre, und ich würde das Auto fahren, würde ich mich über jeden freuen der mich passieren lässt...."

Also kurzerhand rechts ran (mit Blinker damit er bescheid weiß)
Als er dann vorbei war hab ich mich noch geärgert...
"Na klasse, jetzt hat der Prollhannes mit seinem billig aufgemotzen Wagen dich schön veralbert... Warum hast du denn auch geglaubt der könnte von der Fw sein...?"

Als ich dann aber am Gerätehaus vorbei fuhr, hab ich den "Prollhannes" über den Hof laufen sehen. Das LF fuhr gerade langsam aus der FzHalle.
Und bei weiteren Blicken sah ich dann auf dem 'billig getunten Wagen' den Dachaufsetzer , der mir bis dahin gar nicht aufgefallen war.
___


Damit wollte ich nur sagen das der (meist) zügige Fahrstil mehr Aufsehen erregt, als so ein Platikklotz auf dem Dach.
Und wenn man Glück hat, fährt einer von einem der einen freiwillig (ohne Lampen etc.) vorbei lässt.

MfG
andi

Zentrale Leitstelle
14.04.2004, 09:42
Hi Leute !

Also ich persönlich verwende auch einen Dachaufsetzer.
Er ist unbeleuchtet und ich muss sagen das klappt eigentlich Recht gut. Ich wohne direkt an einer Hauptdurchgangsstraße und muss sagen das wenn ich EInsatz habe und ich aus der Hofeinfahrt rausfahre, die anderen Verkehrteilnehmer (meistens) Platz machen. Auch auf der Fahrt muss ich sagen, einwandfrei, das mich einer Provoziert hatte ich noch nicht, die meisten fahren rechts ran oder geben Gas!

Zusätzlich habe ich meistens noch das Warnblinklicht an, worauf die meisten gut reagieren. Auch wenn das mit dem einschalten des Warnblinklichts durchaus manchmal gefährlich sein kann, weil keiner erahnen kann in welche Richtung man fährt..

Allerdings glaube ich das sonstige Schilder im Inneraum eines KFZ nicht viel bringen, weil es halt nicht ''so'' auffällt wie wenn ein Knall-Gelbes Plastikteil auf dem Dach eines PKW sitzt.

Dennoch: Bei uns im Gebiet fahren dermaßen viele Leute mit solchen Dachaufsetzern rum, sei es ''Diakonie im Einstz'' oder ''Arzneimittel''. Sicher das verstehe ich ja auch, aber im Bezug auf die FW oder das THW (sonstige HiOrgs) finde ich das im Vergleich nicht gerechtfertigt. Zumindest wäre ich dafür, das die Dachaufsetzer blinken dürfen!

Also immer schön an den Paragraphen 1 der StVO denken :-))

--MKG--

huhu
14.04.2004, 12:12
Hallo,

ich habe auch schon recht viel Erfahrungebn mit Schildern bzw Dachaufsetzern gehabt.

Dachaufsetzer hat meiner Meinung nach nichts gebracht. Wurde nicht gesehen.
Innenschild, Normalschrift: hat auch niemand reagiert weil nicht zu lesen.

Inzwischen nutze ich ein Innenschild in Spiegelschrift. Und hier hab ich schon echt positive Sachen gehört und bemerkt.
Der Vorausfahrende, und den will ich schließlich darauf hinweisen, ist gut in der Lage die Schift durch seinen Spiegel zu lesen.

Mir wurde schon Platz gemacht, mich provoziert und besonders langsam gefahren ist keiner!

Christian
16.04.2004, 13:43
Hallo,

irgendwie fühle ich mich an Thread "Mit Grünlicht zum Gerätehaus" erinnert.

Klar ist, man hat Sonderrechte, sofern alle im §35 gegebenen Vorraussetzungen erfüllt sind. Aber keinerlei Wegerechte nach §38 solange man kein entsprechend ausgerüstetes und zugelassenes Feuerwehr-Fahrzeug fährt.

Ich habe dieses Wendeschild vom DFV im Auto, drehe es aber nicht um im Einsatzfall, es sei denn ich parke falsch oder ohne Parkschein bei einer Brandwache vor der Stadthalle. Mit den Polittessen gibt es das "Gentleman Agreement" kenntlich gemacht durch das Wendeschild.

Ansonsten halte ich nicht viel davon sein Privatauto zum Feuerwehrauto zum machen. Ich habe schon einiges erlebt, vom PKW mit Springlicht (sah cool aus keine Frage) und Kojak-Blaulicht auf dem Amaturenbrett. LED Schild mit Wechselschrift FEUERWEHR und EINSATZ in Spiegelschrift an der Sonnenblende (war nach Berichten der Kameraden übrigens das wirksamste Mittel, ist nur OWi und Mängelkarte kein Verlust der ABE) über dieverse blaue Blitzer am Fahzeug verteilt bis hinzu Magnetleuchten in diversen Farben (gelb, blau, rot - alles gesehen) und Schildern und Dachaufsetzter in den wildesten Vaiationen. Ich muß sagen war alles nicht das gebe vom Ei.

Ich fände es gut wenn es wie Amerika in einigen Staaten wäre von die Volunteers mit diesen Frontblitzen hinter der Windschutzscheibe fahren dürften. Man müsste lediglich eine Farbkombination vereinbaren (z.B. Rot-Gelb oder Blau-Gelb) um Privatfahrzeuge kenntlich zu machen. Dieser Blitzer sollte nicht die gleiche rechtliche Wirkung wie das Sondersignal (da die Akustik fehlt) es lediglich dazu dienen sicher und zügig zum Gerätehaus zu kommen.

Matze81
16.04.2004, 22:49
Hallo,


Original geschrieben von Zentrale Leitstelle
Hi Leute !
(...)
Zusätzlich habe ich meistens noch das Warnblinklicht an, worauf die meisten gut reagieren. Auch wenn das mit dem einschalten des Warnblinklichts durchaus manchmal gefährlich sein kann, weil keiner erahnen kann in welche Richtung man fährt..
(...)
--MKG--

das dürfte unter "mißbräuchliche Nutzung" fallen und im Falle des Falles 5€ kosten. Die Benutzung der Warnblinkanlage ist nur gestattet, um andere Verkehrsteilnehmer vor Gefahren zu warnen.
Davon einmal abgesehen würde es etwas verwirrend sein, wenn Du abbiegen möchtest...


Original geschrieben von Christian
Ich fände es gut wenn es wie Amerika in einigen Staaten wäre von die Volunteers mit diesen Frontblitzen hinter der Windschutzscheibe fahren dürften. Man müsste lediglich eine Farbkombination vereinbaren (z.B. Rot-Gelb oder Blau-Gelb) um Privatfahrzeuge kenntlich zu machen. Dieser Blitzer sollte nicht die gleiche rechtliche Wirkung wie das Sondersignal (da die Akustik fehlt) es lediglich dazu dienen sicher und zügig zum Gerätehaus zu kommen.

Wie soll so eine Einrichtung bitte für des Fahrers Sicherheit sorgen? Oder habe ich das mißverstanden? Ich denke, so ein "Potenzsteigerer" würde einige FM zu gefährlichen Aktionen veranlassen...

Alex22
16.04.2004, 22:51
Original geschrieben von Matze81
Hallo,

Die Benutzung der Warnblinkanlage ist nur gestattet, um andere Verkehrsteilnehmer vor Gefahren zu warnen.


lach ein feuerwehrmann der zum gerätehaus fährt ist eine gefahrenquelle *g*

Andreas 53/01
16.04.2004, 23:10
Hallo!

Texte und Argumente siehe " mit Grünlicht ins gerätehaus "!

MfG

Matze81
18.04.2004, 22:46
Original geschrieben von Alex22
lach ein feuerwehrmann der zum gerätehaus fährt ist eine gefahrenquelle *g*

Du lachst, soweit ist das oft leider gar nicht hergeholt. In meinen Augen DAS Gegenargument überhaupt, wenn mal wieder einer Blau- oder gar Grünlicht für die Fahrt zum GH fordert...

Ebi
18.04.2004, 23:03
Original geschrieben von Matze81
Du lachst, soweit ist das oft leider gar nicht hergeholt. In meinen Augen DAS Gegenargument überhaupt, wenn mal wieder einer Blau- oder gar Grünlicht für die Fahrt zum GH fordert...

Stimmt,
nur noch zu toppen durch die Blaulichtfahrt mit Privat-PKW von der Disco nach Hause.

Ebi

Alex22
18.04.2004, 23:18
Original geschrieben von Matze81
Du lachst, soweit ist das oft leider gar nicht hergeholt. In meinen Augen DAS Gegenargument überhaupt, wenn mal wieder einer Blau- oder gar Grünlicht für die Fahrt zum GH fordert...

deswegen war auch *g* ich meinte es natürlich ernst

Zentrale Leitstelle
19.04.2004, 09:28
Hi Leute!

Mit dem Warnblinklicht gebe ich Euch Recht, aber das habe ich ja auch geschrieben das es gefährlich werden kann


Original geschrieben von Zentrale Leitstelle
Hi Leute !

Auch wenn das mit dem einschalten des Warnblinklichts durchaus manchmal gefährlich sein kann, weil keiner erahnen kann in welche Richtung man fährt..





Also ich hab' am WE mit meinem WF gesprochen und der hat gemeint, das man es darf. Es sei das einzigste was mal als ''normaler FM'' machen kann um sich kenntlich zu machen.
Auch bei uns auf dem MA-Lehrgang haben sie uns das erzählt, das weis ich noch.

Aber so richtig glauben tue ich das immer noch net, da ich auch der Meinung bin, das man es nur zum warnen vor Gefahren gegnüber anderen Verkehrsteilnehmern in Anspruch nehmen darf.

-MKG-

Andreas 53/01
19.04.2004, 19:22
Hallo!

Brauchste auch nicht glauben, die Verwendung von Warnblinklicht auf der Fahrt zum Gerätehaus wäre auch Ordnungswidrig ...

Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG
a) Straßenverkehrs-Ordnung
72 Warnblinklicht missbräuchlich eingeschaltet 5€

ohne event. Zuschläge durch Gefährdung oder Notigung anderer oder Schädigung anderer !!

MfG

AkkonHaLand
19.04.2004, 22:03
Hatte oben einen Beitrag gelesen (fnd ihn so schnell nicht wieder), daß Dachausetzer nur unbeleuchtet sein dürfen..

Definitiv FALSCH, sie dürfen nur nicht BLINKEN!

huhu
19.04.2004, 22:50
Diese Aussage bezweifle ich.

Ein beleuchteter Dachaufsetzer verändert die Bleuchtungseinrichtung des PKW und sollte deswegen nicht erlaubt sein. So meine Meinung ohne Quellen.

Dabei ist unerheblich ob blinkend oder dauerleuchtend.

Zentrale Leitstelle
20.04.2004, 08:38
@Andreas 53/01

Gut, hab' ich mir auch so gedacht....

@AkkonHaLand

Huhu hat Recht, es ist unabhängig ob sie nun dauerleuchten oder blinken, damit ändert sich nämlich die lichttechnische Einrichtung deines KFZ. Somit verboten!


-MKG-

MiThoTyN
20.04.2004, 09:41
Hab zum 18 einen Dachaufsetzer geschenkt bekommen.
Jetzt bin ich 22. Hab das Teil 5 mal benutzt. Davon bin ich zweimal zügig durchgekommen weil keiner vor mir war und 3 mal wurde ich auf übelste Weise ausgebremst.

Hab den Dachaufsetzer nun verkauft. Das macht echt absolut keinen Sinn mit so einem Teil. Vor allem nicht im großstädtischem Bereich, wo viele Autofahrer von vorne rein aggressiv unterwegs sind.

Es wäre zwar schön wenn man mit einfachen Mittel, sprich Dachaufsetzer oder Innenschilder, ein wenig bevorzugt behandelt wird im Verkehr, aber so ist es eben in der heutigen Zeit nicht mehr. Die Schilder werden übersehen/ignoriert oder aber der FW-Mann wird noch ausgebremst. Da kann man absolut nix gegen machen. Sinnlose Sache.

Andere Mittel, sprich Blitzer o.Ä. sollte man aber auf keinen Fall benutzen. Damit steigt die Gefahr noch mehr, dass man
denkt man hätte Wegerechte und legt ein mörderisches Verhalten an den Tag. Und wenn jeder FW-Mann mit solchen Mitteln unterwegs wäre, dann würde ein erhebliches Chaos entstehen!!!

Das ist schon berechtigt, warum solche Mittel nicht erlaubt sind.

Gruß Joachim

TakkaTonga
20.04.2004, 14:02
Original geschrieben von MiThoTyN
... Das macht echt absolut keinen Sinn mit so einem Teil. Vor allem nicht im großstädtischem Bereich, wo viele Autofahrer von vorne rein aggressiv unterwegs sind...


Also braucht man die Dachaufsetzter gar nicht in Gebrauch nehmen, da man im ländlichen Bereich auch ohne ganz gut durch kommt; jedenfalls meistens ;-)

Grüße

Florian kommen
20.04.2004, 14:05
Jo, sehe ich genauso. Man muss halt gute Schleichwege zum Gerätehaus kennen, dann gehts noch schneller! ;-)

Gruß Stefan!

Matze81
24.04.2004, 19:39
Original geschrieben von AkkonHaLand
Hatte oben einen Beitrag gelesen (fnd ihn so schnell nicht wieder), daß Dachausetzer nur unbeleuchtet sein dürfen..

Definitiv FALSCH, sie dürfen nur nicht BLINKEN!

Interessante Aussage, vor allem, da Du Sie anscheinend nicht belegen möchtest.

Ich für meinen Teil halte es lieber mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, z.B.:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.
(...)



Original geschrieben vonZentrale Leitstelle

Also ich hab' am WE mit meinem WF gesprochen und der hat gemeint, das man es darf. Es sei das einzigste was mal als ''normaler FM'' machen kann um sich kenntlich zu machen.
Auch bei uns auf dem MA-Lehrgang haben sie uns das erzählt, das weis ich noch.

Das ist tragisch, ändert aber nichts an der Sachlage.
Wie würdest Du es denn auslegen, wenn Dein WeFü "meinen" würde, daß Du bei einem Einsatz, wenn Du z.B. zu Fuß unterwegs bist, ein Auto stehlen dürftest, um schneller zum GH zu kommen?
Natürlich wäre das praktisch Unfug, dieser Umstand dürfte jedoch jedem sofort auffallen.*g*

Auch zu der Warnblinker-Idee gibt es natürlich eine eindeutige Vorschrift:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln

§16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder

wer sich oder andere gefährdet sieht.

(2) Der Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses muß Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die Straßenverkehrsbehörde für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat. Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.

(3) Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen.

Alex22
24.04.2004, 20:10
Original geschrieben von Matze81
Interessante Aussage, vor allem, da Du Sie anscheinend nicht belegen möchtest.

Ich für meinen Teil halte es lieber mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, z.B.:


Auch zu der Warnblinker-Idee gibt es natürlich eine eindeutige Vorschrift:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln

§16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder

wer sich oder andere gefährdet sieht.

(2) Der Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses muß Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die Straßenverkehrsbehörde für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat. Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.

(3) Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen.


*klugscheissmodus an*
auch du hast anscheinend keine ahnung
im § 35 der StVo steht
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.


und dadurch das der § 16 Schallzeichen auch zu dieser Verordnung zählt brauch ich mich nicht an diese Vorschrift zu halten.
*klugscheissmodus aus*

Andreas 53/01
24.04.2004, 20:32
Hallo!

*klugscheißmodus an *

Der §35 gilt aber nur für die StVO und nicht StVZO, in der u.a. die Beschaffenheit der Warn und Schallzeichen geregelt ist, die Zulassigkeit kann und wird nicht durch den §35 StVO aufgehoben !

*klugscheißmodus aus*

Alex22
24.04.2004, 20:46
bitte was?
in der StVZO ist geregelt wann ich meine (licht)hupe und wanrblicker benutzen darf?
das wäre mir ganz neu.
Andreas ... entweder du verwechselst was oder wir reden aneinander vorbei...

Matze81
24.04.2004, 21:13
Original geschrieben von Alex22
*klugscheissmodus an*
auch du hast anscheinend keine ahnung
im § 35 der StVo steht
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.


und dadurch das der § 16 Schallzeichen auch zu dieser Verordnung zählt brauch ich mich nicht an diese Vorschrift zu halten.
*klugscheissmodus aus*

Du hättest "Dummschwätz-Modus" schreiben sollen...;o(

Wenn schon klugscheissen, dann bitte richtig.

Das Du Dich als "ziviler" Fahrer auf dem Weg zum Einsatz bzw. GH nicht an die StVO zu halten "brauchst", halte ich für ein Gerücht.
Oder wie beabsichtigst Du das zu belegen?

Wenn Du den Warnblinker benutzt, hat das, wie geschrieben, eine Warnung der anderen Verkehrsteilnehmer vor einer durch Dein Fahrzeug drohenden Gefahr zur Aussage.
Wenn das wirklich Deine Absicht ist, scheinst Du eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zumindest billigend in Kauf zu nehmen. Das kann doch nicht Dein Ernst sein?

Alex22
24.04.2004, 21:22
Original geschrieben von Matze81

Das Du Dich als "ziviler" Fahrer auf dem Weg zum Einsatz bzw. GH nicht an die StVO zu halten "brauchst", halte ich für ein Gerücht.
Oder wie beabsichtigst Du das zu belegen?


sorry, aber
wenn du keine ahnung hast sag lieber gar nix.
benutz mal die suchfunktion, hast das sie gelesen dann können wir gerne weiter disskutieren

Matze81
24.04.2004, 21:27
Original geschrieben von Alex22
hast das sie gelesen dann können wir gerne weiter disskutieren

Sorry, aber was möchtest Du mir <i>damit</i> sagen?

Das mit dem "keine Ahnung" lasse ich nun wirklich nicht gerne auf mir sitzen, für konstruktive Gespräche bin ich immer zu haben...oder war es das schon von Deiner Seite?

Alex22
24.04.2004, 21:35
der FM Sonderrechte gemäß Paragraph 35 StVO und somit kann er seine beleuchtungseinrichtung in erster linie willkürlich einschalten wie er lustig ist und nach dem Gesetzgeber darf er sich auch auf die Hupe setzen während er zum GH fährt.

Matze81
24.04.2004, 21:41
Original geschrieben von Alex22
der FM Sonderrechte gemäß Paragraph 35 StVO...

Öhm...ich lese da "Feuerwehr". Nicht "Feuerwehrmann".

BTW: das Schreiben in ganzen Sätzen steigert die Lesbarkeit.



Original geschrieben von Alex22
... und somit kann er seine beleuchtungseinrichtung in erster linie willkürlich einschalten wie er lustig ist

Diese Formulierung ist der Hammer: "In erster Linie...willkürlich...wie er lustig ist".
Sag mir bitte, das Du das nicht so gemeint hat, wie es bei mir ankommt.


Original geschrieben von Alex22
...und nach dem Gesetzgeber ...

Wer ist das jetzt speziell?


Original geschrieben von Alex22
... darf er sich auch auf die Hupe setzen während er zum GH fährt.

Wo stand das doch gleich? Ich finde es nirgendwo! Sorry!


Und mal ganz von dieser fragwürdigen Argumentationskette abgesehen: was soll es bringen, wild hupend und blinkend zum GH zu fahren? Auffallen um jeden Preis?

alarma
24.04.2004, 22:05
Erstmal vorweg auch wenn wir inzwischen tierisch OT gehen:

<b>selten so viel spass gehabt beim lesen von postings !! alles zusammen ein herrlicher lacherfolg</B>
DA mache ich aber auch mal mit !


Original geschrieben von Matze81
Öhm...ich lese da "Feuerwehr". Nicht "Feuerwehrmann".
...
Ebend desshalb ! dort steht Feuerwehrmann und nicht <b>Feuerwehrauto</B> !!



Und mal ganz von dieser fragwürdigen Argumentationskette abgesehen: was soll es bringen, wild hupend und blinkend zum GH zu fahren? Auffallen um jeden Preis?

Also <i>darum</i> geht es doch nun wirklich nicht mehr in diesen Thread ;-)
Einen sinnvollen Zweck wollen wir ja nicht mehr herbei reden *gg*

Wie schon weiter oben gesagt ist weniger oft mehr :-)
<i>Ich</i> habe weder blink noch leucht noch lesebare mittel an meinem auto, die mir irgendwelche rechte einräumen sollen...

Es ging wohl viel mehr um die sache:
Soderrecht auf dem Weg zum GH oder nicht....
und das wurde ja nun wirklich 100.000.000mal durchgekaut...

MfG
Andi

Alex22
24.04.2004, 22:06
benutz die suchfunktion ...
hab keine lust jetzt mit dir hier ne diskussion anzufangen die hier schon oft genug statt gefunden hat...

alarma
24.04.2004, 22:08
@alex22

jetzt sag bitte das du nich mich meinst !

sonst liege ich heute abend völlig verheult in meinem bett und kann nicht schlafen ;-) *gg*

MfG
Andi

Alex22
24.04.2004, 22:17
ne ... meinte Matze

Matze81
24.04.2004, 22:21
@Alarma:
In der StVO steht an zitierter Stelle nicht das Wort "Feuerwehrmann". Da steht "Feuerwehr". Wie dieser Begriff zu verstehen ist, ist Interpretationssache.

Das interessanteste an §35 finde ich übrigens den Absatz 8:

<i>(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.</i>

Ist mir im Prinzip aber auch recht egal, an der etwas verqueren Rechtsauffassung von Alex wird die Welt nicht untergehen.


*kopfschüttel*

Alex22
24.04.2004, 22:32
Original geschrieben von Matze81
[B
Ist mir im Prinzip aber auch recht egal, an der etwas verqueren Rechtsauffassung von Alex wird die Welt nicht untergehen.
[/B]

und in zukunft halt bitte dein Mund wenn du keine Ahnung hast und benutz die suchfunktion im Forum oder des internets bevor du irgendwelche unwissenden sätze verbreitest...

Sonderrechte, Wegerecht für Feuerwehrleute -
der Bundesverkehrsminister antwortet
Haben Feuerwehrleute Sonderrechte, wenn sie mit dem Pkw im Einsatzfall zum Feuerwehrhaus fahren? Seit Monaten wird diese Frage kontrovers diskutiert, in den Bundesländern gibt es darüber unterschiedliche Auffassungen. Nun hat sich das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen schriftlich zu dieser Thematik geäußert. Hintergrund: Frank Fuhrmann, Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Laatzen (Niedersachsen), hatte sich in einem Brief an Verkehrsminister Bodewig gewendet und um Klarstellung der Fakten gebeten. Wir geben den ungekürzten Antwortbrief des Verkehrsministeriums nachstehend wieder.

Sehr geehrter Herr Fuhrmann,
Herr Bundesminister Bodewig dankt Ihnen für Ihr Schreiben vom 14. März 2001 und hat mich beauftragt, Ihnen zu antworten. Wegen der Vielzahl der Briefe, die ihn täglich erreichen, kann er dies zu seinem Bedauern nicht persönlich tun.

Zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind neben den sonst in § 35 Abs. 1 StVO genannten Hoheitsträgern die Feuerwehr und der Katastrophenschutz befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Um zu gewährleisten, dass die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren möglichst schnell zu ihrem Einsatzort gelangen, haben sich die für den Straßenverkehr und die Verkehrspolizei zuständigen obersten Landesbehörden dafür ausgesprochen, dass die Mitglieder dieser Organisationen im Alarmfall auf der Fahrt von der Wohnung oder vom Arbeitsplatz zum Feuerwehrstützpunkt oder zum eigentlichen Einsatzort Rechte im Sinne von § 35 Abs. 1 StVO in Anspruch nehmen können. Der Betreffende muss bei dieser Fahrt jedoch in besonderer Weise gebührende Rücksicht auf die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs nehmen (§ 35 Abs. 8 StVO).

Wird gegen ein Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr, das im Alarmfall auf der Fahrt von der Wohnung/Arbeitsplatz zum Feuerwehrstützpunkt/Einsatzort Rechte im Sinne von § 35 Abs. 1 StVO in Anspruch nimmt, wegen eines festgestellten Verstoßes gegen geltende StVO‑Vorschriften ein Ordnungswidrigkeitsverfahren - Verwarnungsgeldangebot oder Einleitung eines Bußgeldverfahrens - eröffnet, so kann der Betroffene seine Rechtfertigungsgründe gegenüber der zuständigen Behörde vortragen und, beispielsweise anhand von Einsatzplänen der Freiwilligen Feuerwehr, auf die Notwendigkeit der Inanspruchnahme der erwähnten Sonderrechte besonders hinweisen. Die zuständige Behörde wird sodann vorgebrachte Entlastungsargumente bzw. vorgelegtes Entlastungsmaterial zu würdigen und in der Sache zu entscheiden haben.

Ein »Wegerecht« gemäß § 38 Abs.1 StVO, dem zufolge andere Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn schaffen müssen, steht Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren im Alarmfall auf der Fahrt von der Wohnung/Arbeitsplatz zum Feuerwehrstützpunkt/Einsatzort nicht zu; dieses setzt »blaues Blinklicht« in Verbindung mit dem Einsatzhorn voraus.

Abschließend weise ich darauf hin, dass auch die allgemeine Notstandsregelung des § 16 Ordnungswidrigkeitengesetz durch die Rettungsleitstelle veranlasste »Alarmfahrten« von der Wohnung/dem Arbeitsplatz zur Rettungswache/Einsatzort rechtfertigen kann, wenn durch die Alarmierung eine akute Gefahrenlage erkennbar ist, zur Abwehr der Gefahr ein Abweichen von den allgemeinen Verkehrsregeln unerlässlich ist und nicht die sich daraus ergebende Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs im Einzelfall schwerer wiegt.

Natürlich soll die StVO bundesweit gleich angewandt werden. Die Durchführung der StVO ist jedoch aufgrund der Zuständigkeitsregelung des Grundgesetzes eine ausschließliche Angelegenheit der Bundesländer. Bitte haben Sie daher dafür Verständnis, dass es in diesem Zusammenhang in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Auffassungen geben kann.

Sollten jedoch in Zukunft bei den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr bei der Durchführung von Alarmfahrten zwischen Wohnung und Einsatzort Schwierigkei_ten in verkehrsrechtlicher Hinsicht auftreten, wäre ich für eine Unterrichtung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen dankbar. Erforderlichenfalls wird das Thema dann erneut auf die Tagesordnung der regelmäßig stattfindenden Dienstbesprechungen mit den Vertretern der obersten Straßenverkehrsbehörden der Bundesländer gesetzt werden.

Bei auftretenden Schwierigkeiten in Einsatzbereich Ihrer Freiwilligen Feuerwehr empfehle ich Ihnen auch, sich an das für Fragen des Straßenverkehrs fachlich zuständige Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr Ihres Bundeslandes zu wenden.

Ich hoffe, hiermit Ihre Fragen erschöpfend beantwortet zu haben. Die verspätete Beantwortung bitte ich zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag Müller

quelle: http://www.lfv-bayern.de/sonderrecht-wegerecht.htm


PS: nun wird gleich eine Aussage von Matze kommen, das schreiben ist gefälscht bzw das Bundesverkehrsministerium hat eine etwas verquere Rechtsauffassung!!!

PeterOs
24.04.2004, 22:39
Ich denke mal das ist eindeutig....

Weiterhin gibt es ja wie oben schon erwähnt tausende Diskussion über dies Thema hier im Forum. Weiterhin stand auch schon ein Artikel darüber im Feuerwehrmagazin. Also so verquert kann die Rechtsauffasung von alex nich sein...

Matze81
24.04.2004, 22:49
Hallo (hoffentlich ein letztes mal),

zwischen Aussagen wie

<i>der FM Sonderrechte gemäß Paragraph 35 StVO und somit kann er seine beleuchtungseinrichtung in erster linie willkürlich einschalten wie er lustig ist und nach dem Gesetzgeber darf er sich auch auf die Hupe setzen während er zum GH fährt.</i> von Alex

und dem Text der zitierten Stellungnahme, z.B.
<i>Um zu gewährleisten, dass die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren möglichst schnell zu ihrem Einsatzort gelangen, (...)dass die Mitglieder dieser Organisationen im Alarmfall auf der Fahrt von der Wohnung oder vom Arbeitsplatz zum Feuerwehrstützpunkt oder zum eigentlichen Einsatzort Rechte im Sinne von § 35 Abs. 1 StVO in Anspruch nehmen können. <b>Der Betreffende muss bei dieser Fahrt jedoch in besonderer Weise gebührende Rücksicht auf die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs nehmen (§ 35 Abs. 8 StVO).</i></b>
oder
<i>Abschließend weise ich darauf hin, dass auch die allgemeine Notstandsregelung des § 16 Ordnungswidrigkeitengesetz durch die Rettungsleitstelle veranlasste »Alarmfahrten« von der Wohnung/dem Arbeitsplatz zur Rettungswache/Einsatzort rechtfertigen kann, wenn durch die Alarmierung eine akute Gefahrenlage erkennbar ist, zur Abwehr der Gefahr ein Abweichen von den allgemeinen Verkehrsregeln unerlässlich ist und nicht die sich daraus ergebende Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs im Einzelfall schwerer wiegt.</i>


liegt ein HIMMELWEITER Unterschied.
Aber ich werde dazu nichts mehr schreiben, da ich keine Lust habe, mich beleidigen zu lassen und mich dieses Forum allmählich zur Weissglut treibt...

alarma
25.04.2004, 02:38
Original geschrieben von Matze81
... und mich dieses Forum allmählich zur Weissglut treibt... um dich endgültig zum Platzen zu bekommen, muss ich dir dort leider widersprechen !!
Es ist nicht das Forum das dich in den Wahnsinn treibt.... es sind deren User....*kopfeinzieh*

MfG
Andi

Matze81
25.04.2004, 07:25
Original geschrieben von alarma
um dich endgültig zum Platzen zu bekommen, muss ich dir dort leider widersprechen !!
Es ist nicht das Forum das dich in den Wahnsinn treibt.... es sind deren User....*kopfeinzieh*

MfG
Andi


<font size=4 color=ff00ff><b>ARGH!</font></b>

*formatierungsbefehlewerfend*

;o)

Mr. Blaulicht
26.04.2004, 14:05
Moin moin,

die Feuerwehr an sich geniesst (und diesen Begriff bitte ich wörtlich zu nehmen!) also Sonderrechte auf dem Weg zu GH. So weit sind sich ja alle einig.
Im Grunde genommen heißt das aber nur, sich jede Person innerhalb der Feuerwehr mit Sonderrechten auf den Weg machen darf. Von irgendwelchen Gegenständen, die dabei benutzt werden dürfen steht aber nirgendswo etwas. Das heißt doch eigentlich: Jeder darf so schnell rennen, wie ihn die Beine tragen. Da ein Privat-PKW definitiv nicht Teil der Feuerwehr ist, hat er auch keine Sonderrechte.
Na ja, wir wollen mal nicht spitzfindig sein...aber wie macht Ihr das eigentlich, wenn Ihr gerade im Linienbus unterwegs seit? Darf der dann auch schneller fahren? Oder Euch gar beim GH absetzen, auch wenn da keine Bushaltestelle ist?
Wie ist das, wenn Freunde von Euch mit im Auto sind: Euer Piepser geht runter, damit hast Du Sonderrechte. Aber die Kumpels, die mit im Auto sitzen, sind nicht bei der Feuerwehr. Das heißt doch eigentlich, entweder sie steigen aus oder Ihr haltet Euch nach wie vor an die StVO.
Oder noch ein anderes Beispiel. Eure Frau sitzt am Steuer, während Ihr alarmiert werdet. "Fahr mich mal schnell da hin!" Aber die Frau hat ja keine Sonderrechte. Was tun, sprach Zeus...

Was ich eigentlich damit sagen will: Die ganze Sache mit Sonderrechten mit Privat-PKW ist ein heisses Eisen. Am Besten übertritt man die StVO nur, wenn niemand zuschaut, und dann braucht man auch keine Kennzeichnung am Auto.
Aber irgendwelche anderen Verkehrsteilnehmer bedrängeln, trotz Gegenverkehr überholen und so´n Zeugs ist einfach nicht in Ordnung. Und mir ist das schon mehrere Male so passiert!

Und wo wir hier son mit Paragraphen um uns schmeissen:
§1 StVO:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Und dieser Paragraph ist auch durch irgendwelche andere Paragraphen nicht ausser Kraft zu setzen, auch nicht mit Sonderrechten!!!

Ebi
26.04.2004, 15:29
Hi,

zu diesem Thema finde ich den Beitrag der FF Gommersheim sehr informativ.

http://www.feuerwehr-gommersheim.de/Die_Feuerwehr_im_Strassenverkehr__Rechtsgrundlagen _und_Versicherungsschutz.pdf

Grundsätzlich gilt:
Der § 35 STVO ist kein Freibrief. Ruck Zuck ist aus einer möglichen OWi eine Straßenverkehrsgefährdung geworden !! Und das ist eine Straftat nach dem StGb. !!
Und dann hilft auch kein § 35 mehr.

Gruß
Ebi

Alex22
26.04.2004, 22:10
Original geschrieben von Mr. Blaulicht
Moin moin,

Und wo wir hier son mit Paragraphen um uns schmeissen:
§1 StVO:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Und dieser Paragraph ist auch durch irgendwelche andere Paragraphen nicht ausser Kraft zu setzen, auch nicht mit Sonderrechten!!!

sicher wird auch dieser paragraph durch die sonderrechte außer kraft gesetzt deswegen steht im paragraph 35 extra nochmal drin das son derrechte nur unter größter sorgfalt benutzt werden drüfen.

AndreasP
27.04.2004, 22:23
Hallo zusammen,

ich hatte folgende Teile mal gehabt:

1x Magnetschilder mit "Feuerwehr" -> flogen bei 60Km/h weg.

1x Dachaufsetzer* ohne Beleuchtung -> Brachte nix, sah keine Sau

1x Dachaufsetzer* mit Beleuchtung -> war schon etwas besser

1x Dachaufsetzer* mit Blinklicht -> war schon was mehr

1x Dachaufsetzer* mit Blinklicht und eingebautem Blitzer -> der Knaller

* = Diese Mistdinger habe ich weggeschmissen(zum Teil Ebay), da die Teile mir den Lack verkratz haben(geringerer Wiederverkaufswert).

Habe auch mal diese wild blinkenden, leuchtenden, in Spiegelschrift selbstleuchtenden Innenschilder dringehabt. Habe mich in der Eile des öfteren fast mit den Kabeln erwürgt.

Habe mir dann einen kleinen LED-Blitzer in die Frontscheibe gestellt(Klettband). Die LEDs sind klar, also weiß. Habe mir bevor ich das eingebaut habe mal mit unserer Polizei unterhalten, und auch mal vorgeführt. Die Jungs die da waren, fanden das Teil "putzing, witzig und süß", und haben mir auch grünes Licht gegeben. Mittlerweile ist das Teil kaputt. Die Polizei bei uns ist eigentlich sehr zuvorkommend(erlauben bzw. dulden die Benutzung der Dachaufsetzer, egal ob Beleuchtet oder nicht, Reflexschilder und der gleichen). Ich habe auch schonmal des öfteren eine Polizeieskorte zum Gerätehaus genießen dürfen. Wie gesagt, es wird nicht immer alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Ich persönlich fahre(wenn ich mal Lust habe) eigentlich nur etwas schneller als erlaubt, und das auch nur wenn die Straße frei ist, und es auch die Umstände erlauben(also schönes Wetter, trocken, Tag usw.). Nachts fahre ich normal zur Wache. Da ich jetzt aber nichts mehr "auffallendes" im/am/vor/hinter/auf/unter/neben meinem Fahrzeug habe(so solles auch bleiben, denn ich habe keine Lust mein Auto auf Dauer durch die Belastungen zu schädigen), werde ich wieder normal zur Wache fahren, mich an die Verkehrsregeln halten, brav an den roten Ampeln warten, und wenn mir ein LF entgegen kommt werde ich freundlich winken und lächeln :) . Soviel von meiner Seite. Mittlerweile bin ich aus der "Blaulichtgeilheit, und aus der Erstellung von Apokalyptischen Wegerekorde" heraus.

PS: Es darf auf mich eingeschlagen werden....

Mit freundlichen Grüßen

AndreasP

fa2106
04.02.2006, 12:25
Hallo!!

Am besten ist der Dachaufsetzer!! Warnblinkanlage einschalten und Licht an!!!
Da machen die Leute meistens Platz!!!

MFG Franz

Glubschi
04.02.2006, 12:42
Hallo.

Also,ich halte von der ganzen Sache mit Dachaufsetzern und so weiter,absolut nicht's!

Ich weis nicht wie sich da manche verrückt machen,wenn man mal halt nicht mit raus kommt oder so....

Also,man kann mit dem Auto auch normal zur Wache fahren,nicht wie ein Irrer oder so. Ich kann es verstehen,wenn man Warnblicker und Licht am Tage einschaltet...Oder wenn ich ein Auto vor mir habe,gebe ich Lichthupe,entweder ich hab Glück und er fährt rechts ran oder nicht,ansonsten bleib ich hinter dem Fahrzeug,solange ich nicht überholen kann.

An Kreuzungen mit Roter Ampel,taste ich mich ran und beoachte genau die Situation was dort ist und dann fahre ich erst los.

Aber wenn ich manche Leute bei uns in der Wache sehe die mit Dachaufsetzer zu ner ÖL-SPUR kommen,greif ich mich echt an den Kopf...

Bei Personen-Gefahr ist das aber absolut kein Problem...Aber naja,es muss am Ende jeder selber wissen. Wenns mal lummert (Unfall etc.),dann werden diejenigen es sich schon merken...

Zentrale Leitstelle
04.02.2006, 13:02
Hallo.

Aber wenn ich manche Leute bei uns in der Wache sehe die mit Dachaufsetzer zu ner ÖL-SPUR kommen,greif ich mich echt an den Kopf...


Hm. Das ist so ne Sache. Das kommt auch darauf an wie die Mannschaft alarmiert ist (ob sie weis was anliegt)..

Nach meiner Erfahrung finde ich für etwas ''längere'' Anfahrten zum Gerätehaus einen unbeleuchteten Dachaufsezter in der Frontscheibe oder ein Hinweisschild schon ganz praktisch. Da wissen die Leute dann wenigstens Bescheid, warum man es vielleicht etwas eilig hat oder Lichthupe macht...

Mal abgesehen davon das es verboten ist (aber das weis ja jeder hier), halte ich von beleuchteden Dachaufsetzern mittlerweile nicht mehr soviel, genauso wenig wie das einschalten des Warnblinklicht.

Das gibt nur Ärger! Bei uns ist die Polizei nicht so, das mal ''einfach drüber weggesehen wird''... und selbst wenn die Polizei nichts dagegen hat, gibts nur Reibereien in der eignen Wehr/Organisation..

Also lieber Finger weg von allem was blinkt oder sonst die Lichtechnische Austattung eines Kfz verändert...

Ein unbeleuchtetes Schild ist m. E. völlig ausreichend..

Gruß

-Z L-

Glubschi
04.02.2006, 13:12
Hm. Das ist so ne Sache. Das kommt auch darauf an wie die Mannschaft alarmiert ist (ob sie weis was anliegt)..

Gruß

-Z L-


Hallo -Z L- ,

naja,wie meinstn das jetzt? Ich mein,wenn ich einen FME habe,dann höre ich zu und wenn ich einen DME habe lese ich ersteinmal...

Freakmaster
04.02.2006, 13:13
Es kommt aber nicht immer ne Durchsage ;)

Zentrale Leitstelle
04.02.2006, 13:15
Hallo -Z L- ,

naja,wie meinstn das jetzt? Ich mein,wenn ich einen FME habe,dann höre ich zu und wenn ich einen DME habe lese ich ersteinmal...

Hi,

Stichwort:

"Mannschaft bei Alarmierung Dumm halten ?"

Klar, was ich damit sagen wollte?

Gruß

-Z L-

Glubschi
04.02.2006, 13:17
Wenn ich nix näheres weis bzw. keine Durchsage kommt,dann setz ich mich in mein Auto und fahre normal zum GH...

Freakmaster
04.02.2006, 13:24
Es soll aber Wehren geben, bei denen NIE eine Durchsage gesendet wird!! Und das Problem ist hald dann, dass dann auch ein Brisanter Einsatz sein kann! Ich würde hald dann nicht ganz so schnell zum GH fahren, sondern schnell aber zivilisiert!

fa2106
04.02.2006, 13:27
ich weiß zwar, dass beleuchtete Dachaufsetzer verboten sind aber ist es verboten mit Warnblinkanlage zu fahren? Es wird ja am KFZ nichts verändert!!

@Holger2784: Also des is ja wohl klar bei na Ölspur!! Und wenn ne Ampel rot ist macht ma ja net Augen zu und fährt einfach über die Kreuzung!! Mit Dachaufsetzer wissen die Leute wenigstens warum man ihnen einfach die Vorfahrt nimmt!!!

Glubschi
04.02.2006, 13:32
@Holger2784: Also des is ja wohl klar bei na Ölspur!! Und wenn ne Ampel rot ist macht ma ja net Augen zu und fährt einfach über die Kreuzung!! Mit Dachaufsetzer wissen die Leute wenigstens warum man ihnen einfach die Vorfahrt nimmt!!!



Ja,für dich ist das vieleicht logisch,aber nicht bei anderen....

Ich sehe es teilweise bei Nachbar-Wehren oder wo ich halt auch bin und mir kommt so ein Patient entgegen,die denken wahrscheinlich,die haben ein Blaulicht aufm Dach oder so...

fa2106
04.02.2006, 13:36
Ja gut sowas solls auch geben!! Aber für solche Leute hab ich auch kein verständniss! Sie gefärden mehr Leute als sie schützen!!! Aber weiß jemand ob das fahren mit Warnblinkanlage verboten ist??

Glubschi
04.02.2006, 13:45
Also ich würde sagen,das es nicht verboten ist. Es ist ja schließlich eine Warnung...Bloß bei Abbiegungen auf Straßen und Kreuzungen würde ich das Warnblinklicht ausschalten und die richtige Fahrtrichtungsänderung einschalten...

Bei meinem Auto ist es so,wenn die Warnblinker eingeschaltet sind ich betätige den Blinkerhebel dann hebt sich das Warnblinklicht auf und es blinkt in welche richtung ich will.... und anderes rum ist das genau so... Also hat VW sich schon dabei was gedacht... *lol*

fa2106
04.02.2006, 13:49
Bloß bei Abbiegungen auf Straßen und Kreuzungen würde ich das Warnblinklicht ausschalten und die richtige Fahrtrichtungsänderung einschalten...


Naja fast alle wissen wo dass Feuerwehrgerätehaus steht!! Falls mann kein so ein Auto hat wie du glaube ich es lenkt zusehr ab wenn du aus-/ ein-schalten musst! Die Leute sehn dass es dir eilt und sie bleiben steh!! Das ist meinen Erfahrung! Dachaufsetzer verdeutlicht natürlch die wichtigkeit des Einsatzes!

dani k.
04.02.2006, 14:00
Hallo,

ich habe schon sehr gute Erfahrungen mit Dachaufsetztern gemacht. Autos haben Platz gemacht oder mir die Einfahrt in eine Kreuzung ermöglicht.

Generell gilt: SICHERHEIT VOR SCHNELLIGKEIT!

Grüße
dani k.

EDIT:
Nutze den Dachaufsetzter in Verbindung mit Warnblinklicht

fa2106
04.02.2006, 14:02
Wie weit ist eurer Anfahrt zum Feuerwehrgerätehaus?

Bei uns nicht sehr weit. Bei Alarm fährt dann immer einen ganze Kolone die Straße lang da sind viele Autofahrer überfordert!!

Glubschi
04.02.2006, 14:07
Also ich hab ca. nen Anfahtsweg von 2,5km. Und hab es schon selber getest,ob ich 80 fahr oder 60 fahr,nimmt sich überhaupt nichts...Weil man so und so irgendwo ausgebremst wird...

Zentrale Leitstelle
04.02.2006, 14:56
Hallo,

Freakmaster hat Verstanden was ich damit sagen wollte !

@All zum Thema Warnblinklicht (steht hier schon auf Seite 3 ;-))



Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln

§16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder

wer sich oder andere gefährdet sieht.

(2) Der Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses muß Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die Straßenverkehrsbehörde für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat. Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.


Gruß

-Z L-

Osbornestier
05.02.2006, 16:46
Hallo,
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder

wer sich oder andere gefährdet sieht.


Auslegungssache. Schließlich sind die Menschen die die Feuerwehr benötigen gefährdet

fa2106
05.02.2006, 16:57
Auslegungssache. Schließlich sind die Menschen die die Feuerwehr benötigen gefährdet


Nein es geht doch nicht darum ob die Menschen die die Feuerwehr benötigen gefärdet sind!!
Wir gefärden andere Leute auf einer Anfahrt zum Feuerwehrhaus!!

loxi
05.02.2006, 18:36
Wir gefärden andere Leute auf einer Anfahrt zum Feuerwehrhaus!!

NEIN! Du darfst nie jemanden gefährden, da auch Sonderrechte unter Berücksichtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angewendet werden müssen.

Ich persönlich muss aber sagen, dass ich einem Auto mit eingeschaltetem Warnblinker zunächst mal nicht freie Bahn schaffen werde, da ich eher denke, dass der irgend ein technsiches Problem hat oder jemanden abschleppt.


Grüße

Backdraft007
06.02.2006, 08:45
Zu dem Thema Warnblinklichtanlage kann ich nur sagem, das es höchst gefährlich ist.
Mal angenommen man fährt auf einer Vorfahrtsstraße. 500m voraus steht einer, der auf die Vorfahrtstraße abbiegen. Er sieht von einem jetzt nur den rechten Blinker, da der Winkel ungünstig ist. Er denkt, oh der will abbiegen und zieht raus. Und schon ist der Salat da. Er hat zwar schuld entweder teils oder voll, aber das sollte in diesem Fall keine Rolle spielen.

Es ist immer noch am einfachsten sich normal zum GH zu bewegen. Somit ist allen am meisten geholfen und es gibt nicht immer wieder diese Diskussionen. ;)

Glubschi
06.02.2006, 09:09
Zu dem Thema Warnblinklichtanlage kann ich nur sagem, das es höchst gefährlich ist.
Mal angenommen man fährt auf einer Vorfahrtsstraße. 500m voraus steht einer, der auf die Vorfahrtstraße abbiegen. Er sieht von einem jetzt nur den rechten Blinker, da der Winkel ungünstig ist. Er denkt, oh der will abbiegen und zieht raus. Und schon ist der Salat da. Er hat zwar schuld entweder teils oder voll, aber das sollte in diesem Fall keine Rolle spielen.



Ja,da geb ich dir natürlich fast Recht. Aber man sollte trotzdem als Fahrer zum GH immer die Augen aufhalten was passiert und was die anderen Verkehrsteilnehmer machen und nicht alles so leicht auf dich Schulter nehmen. Man muss auch mit der Geschwindigkeit übertreiben...Es brauch wirklich mal ein Kleinkind über die Straße zu rennen und man fährt es an,da interessiert es niemand ob da Einsatz war oder nicht... Man sollte sein Auto so führen das man es zur jederzeit unter kontrolle hat und es sofort zum stehen bringt,wenn mal was sein sollte...



Es ist immer noch am einfachsten sich normal zum GH zu bewegen. Somit ist allen am meisten geholfen und es gibt nicht immer wieder diese Diskussionen. ;)

Wie Backdraft007 schon sagt,ruhig fahren und ankommen. Das ist das A und O. !!!!!
Das gleiche gilt auch für die Einsatzfahrt für die Einsatzfahrzeug...Es gibt nämlich haufen bekloppte Menschen die denken sie sind alleine auf der Straße...

Backdraft007
06.02.2006, 10:06
Ja,da geb ich dir natürlich fast Recht. Aber man sollte trotzdem als Fahrer zum GH immer die Augen aufhalten was passiert und was die anderen Verkehrsteilnehmer machen und nicht alles so leicht auf dich Schulter nehmen.

Das ist in meinen Augen Grundvorraussetzung bevor man sich mit einem PKW,LKW, KRAD oder sonstwas durch die Gegend bewegt. Egal ob man in einer HiOrg ist und auch egal ob man zum GH fährt, weil nen Einsatz ist.
Das steht auch im §1 der StVO.

tower911
06.02.2006, 12:42
die Antwort auf die Frage im Thema ist bei mir einfach.

Gar nicht !

dr.White
06.02.2006, 13:24
Bei uns hat jeder einen Dachaufsetzer bekommen. Die Dinger mag man kaum bemerken, aber wenigstens zeigt mich keiner an wenn ich mal etwas schneller unterwegs bin, über eine rote Ampel schleiche oder gegen der Fahrtrichtung an der Wache parke usw...

Seis drum. Ich finde jeder muss sich im klaren sein, dass wenns kracht er derjenige ist der damit klarkommen muss. Und wenn man dann in irgendeiner Form gegen bestehende Gesetze verstoßen hat darf man sich auch nicht wundern, wenn ein Staatsanwalt da kein Verständniss mehr hat.

Und nur weil es in manchen Orten geduldet wird oder weil es "alle" so machen ist und bleibt es nunmal "gesetzeswiedrig".
gruß

Alex22
06.02.2006, 16:49
Und nur weil es in manchen Orten geduldet wird oder weil es "alle" so machen ist und bleibt es nunmal "gesetzeswiedrig".
gruß

Was bleibt gesetzeswiedrig?

Brandbatsch
08.02.2006, 13:23
die Antwort auf die Frage im Thema ist bei mir einfach.

Gar nicht !

so sehe ich das auch !

firerobs
08.02.2006, 14:27
Bei einer Stützpunktwehr hier werden die Dinger nicht mehr beschafft, da mal 2 Kameraden bei der Fahrt zur Wache auf 'ner Kreuzung zusammengekracht sind, beide mit Dachaufsetzer!

fa2106
08.02.2006, 16:07
shit happens!
Das ist aber auch eine Ausnahme und die Fahrer der PKWs sind nicht angemessen schnell gefahren!! Das ist die Grundvoraussetzung!!

Mr. Blaulicht
09.02.2006, 01:50
...die Fahrer der PKWs sind nicht angemessen schnell gefahren!!
Ich glaube, es lag eher am "nicht vorsichtig genug!"
Gebührende Rücksicht heißt eben nicht nur langsam,sondern auch mit offenen Augen.

Gruß, Mr. Blaulicht

Brandbatsch
09.02.2006, 07:25
Auslegungssache. Schließlich sind die Menschen die die Feuerwehr benötigen gefährdet

Gefährdung andrer ist gerechtfertig, wenn andere gefährdet sind ?

Wer erlaubt das ? Siehe § 1 STVO

Gruß Michael

goergi
12.02.2006, 13:09
Hallo zusammen.
Hätt da doch auch mal ne Frage.

Wie sihet es aus: Darf ich zur Anfahrt ans GEräte haus ne Drehspiegelleuchte oder nen gelben Stroboblitzer aus Dach setzen, um mich bei meiner Einsatz-Anfahrt anderen Verkehrsteilnehmern kenntlich zumachen oder gibt es da irgendwas zu beachten?

Wir sind gerade daran zu überlegen, das für die Kameraden azuschaffen,
Also, wie siehts denn da rechtlich aus?

Geruß goergi

Glubschi
12.02.2006, 13:14
Hallo zusammen.
Hätt da doch auch mal ne Frage.

Wie sihet es aus: Darf ich zur Anfahrt ans GEräte haus ne Drehspiegelleuchte oder nen gelben Stroboblitzer aus Dach setzen, um mich bei meiner Einsatz-Anfahrt anderen Verkehrsteilnehmern kenntlich zumachen oder gibt es da irgendwas zu beachten?

Wir sind gerade daran zu überlegen, das für die Kameraden azuschaffen,
Also, wie siehts denn da rechtlich aus?

Geruß goergi

Wenn der Stroboblitzer in die Fahrzeugpapiere eingetragen ist,darfst du das gerne machen...

Zentrale Leitstelle
12.02.2006, 13:48
Hallo zusammen.
Hätt da doch auch mal ne Frage.

Wie sihet es aus: Darf ich zur Anfahrt ans GEräte haus ne Drehspiegelleuchte oder nen gelben Stroboblitzer aus Dach setzen, um mich bei meiner Einsatz-Anfahrt anderen Verkehrsteilnehmern kenntlich zumachen oder gibt es da irgendwas zu beachten?

Wir sind gerade daran zu überlegen, das für die Kameraden azuschaffen,
Also, wie siehts denn da rechtlich aus?

Geruß goergi

Hallo georgi,

hier wird über 6 Seiten diskutiert und in jedem 2ten Beitrag geschrieben, das jegliche Lichttechnische Veränderung an einem Fahrzeug verboten ist, solange diese nicht eingetragen ist...

knutpotsdam
13.02.2006, 05:41
Rein rechtlich:
Braucht man wirklich den Eintrag einer entsprechend der europäischen und deutschen Richtlinien gekennzeichneten Lichtquelle????
Dann hätten all unsere Zivilfahrzeuge der Polizei keine Zulassung mehr...

Also, ENTWEDER
1. Gerät ist mit Zulassung gekennzeichnet,
2. eine ABE wird mitgeführt
ODER
3. Gerät ist im FzgS (halt, jetzt Zulassungsbescheinigung 2) eingetragen.

Warnblinklicht ist rechtlich kein Problem, wenn dem Nutzer die Sonderrechte zustehen, denn §35 StVO befreit von der primären Regelung für Warnblinklicht.
Nicht desto trotz muss jeweils entschieden werden, ob es auch Sinn macht. Wegen der möglichen Missverständnisse mit anderen VT, die z.B. nur einen Teil sehen und denken, dass der Nutzer abbiegen möchte.

Alex22
13.02.2006, 07:54
Unsinn .. nach deiner Theorie darf ja jeder ein Blaues Blinklicht aufs Dach setzen...
Die Beleuchtungstechnische Einrichtung muß in der StVZO vorgeschrieben sein, dann langt eine allgemeine Zulassungsnummer.
Ist die Beleuchtungstechnische Einrichtung nicht fürs Fahrzeug vorgesehen ist sie eintragungspflichtig und muß trotzdem eine Zulassungsnummer haben.

Mr. Blaulicht
13.02.2006, 08:25
Warnblinklicht ist rechtlich kein Problem, wenn dem Nutzer die Sonderrechte zustehen, denn §35 StVO befreit von der primären Regelung für Warnblinklicht.

Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Ich bin mir nicht wirklich sicher, ob ein Warnblinker DRINGEND geboten ist. Aber auch das hatten wir hier schon einmal.

Gruß, Mr. Blaulicht

Reissdorf
14.02.2006, 12:44
Ich bin mir nicht wirklich sicher, ob ein Warnblinker DRINGEND geboten ist.

In dem Teil den du da zitierst geht es ja nicht darum das der Warnblinke dringend geboten ist sondern das etwas zu Erfüllung der Aufgaben dringend geboten ist.

Gruß
Reissdorf

Mr. Blaulicht
14.02.2006, 12:46
Eben! Brauche ich einen Warnblinker, um meine dringenden Aufgaben zu erfüllen?

Gruß, Mr. Blaulicht

Reissdorf
15.02.2006, 08:17
Da lässt sich bestimmt, wie du auch schreibst, drüber streiten. Ich meinte nur das du das dringend ja an der falschen Stelle benutzt hattest. Ich selber gehöre auch nicht zu der Fraktion die beim Einsatz mit Warnblinker und blinkendem Dachaufsetzer zum GH fahren.

Einigen wir uns darauf das wir es so stehen lassen?

Gruß
Reissdorf

Mr. Blaulicht
15.02.2006, 08:25
Einigen wir uns darauf das wir es so stehen lassen?
Aber gerne! Ich komme ursprünglich aus dem Schwobaländle und mir könnet alles, außer Hochdeitsch!

Gruß, Mr. Blaulicht

blue-devil-lg
16.02.2006, 16:53
Mit Dachaufsetzer wissen die Leute wenigstens warum man ihnen einfach die Vorfahrt nimmt!!!

Selbst mit einem Einsatzfahrzeug mit SoSi darfst Du niemanden die Vorfahrt nehmen, andere müssen Dir die Vorfahrt gewähren! Tun Sie das nicht machen sie sich zwar strafbar. Du mußt allerdings erst einmal warten!

Wenn ich das hier alles so lese wird mir echt Angst und Bange!
Ich bin auch der Meinung, dass einem die Sonderrechte auf der Anfahrt zum GH zustehen, allerdings nur wenn dies dringend geboten ist (Siehe StVO § 35 Absatz 1). Hinzu kommt die gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (§ 35 Absatz 8)!

Jetzt mach mal einer dem Richter klar, dass genau für diesen Einsatz für diese Person die dringende Eile geboten war.

Rechnet doch mal aus was eine Geschwindigkeitüberschreitung um 10-20 km/h (die Durchschnittsgeschwindigkeit erhöht sich vermutlich um max. 5 km/h, wenn überhaupt) zeitlich bringt: Das liegt im Sekundenbereich! Alles was mehr als 20km/h über der erlaubten Geschwindigkeitbegrenzung liegt ist meiner Meinung nach schon grob fahrlässig (und wir reden ja hier von Fällen wo man entweder für die Polizei auffällig wurde oder etwas passiert ist).

Nachts bei komplett leerer Starße bei rot über die Kreuzung: OK! Aber tagsüber und/oder bei Verkehr: Jeder Richter lacht Dich aus wenn Du das mit einem Feuerwehreinstz begründen willst.

Und einem die Vorfahrt nehmen, wie fa2106 geschrieben hat, da bekommt selbst der Einsatzfahrer im Einsatzfahrzeug einen zwischen die Hörner.

Vergesst nicht: Ihr seit verantwortlich, ob im Privat PKW oder im Einsatzfahrzeug, und wenn was passiert tragt ihr auch die Schuld, denn dann habt ihr nicht nach § 35 Absatz 8 gehandelt!

Übrigens mit Lichthupe drängeln und ähnliches erfüllt den Straftatbestand der Nötigung, also ganz dünnes Eis wenn ihr dabei auf den falschen trefft!

Mein Rat: Fahrt gesittet zum GH und gebt den anderen Verkehrsteilnehmern keinen Grund sich über "verrückten" Feuerwehrleute aufzuregen, wir haben zum Teil schon genug mit unserem Image zu kämpfen (Feierwehr, Spielplatz für erwachsene Männer etc.)

Gruß,

Lars

Thallichtenberg 41
16.02.2006, 18:46
Hallo, ich fahre seit ich den Führerschein habe ( 1993 ) bei jedem Eileinsatz, d.h. Menschen oder Tierleben in Gefahr oder um bedeutende Sachwerte zu schützen mit Dachaufsetzer und Warnblinker. Dabei gehts dann auch mal über ne rote Ampel oder etwas schneller durch die Stadt oder über die Land/ Bundesstraße. Ich habe bis jetzt nur gute Erfahren damit gemacht. Die "Scherze" mache ich aber nicht bei ner Ölspur, nem PKW oder Mülleimerbrand

Mr. Blaulicht
16.02.2006, 20:07
Moin moin,

dann sei doch mal so gut und stoppe die Zeiten: einmal mit "Scherz" und einmal ohne. Mich würde der Unterschied interessieren.

Gruß, Mr. Blaulicht

Alex22
16.02.2006, 20:48
Also die Geschwindigkeit gibt nicht viel Zeitvorteil ..
Aber das rote Ampel überfahren grad in der Stadt macht durchaus bis zu 5 min aus.

Christian
17.02.2006, 11:15
Hallo,

@knutpotsdam

Wie kommst Du denn darauf das die Zivilwagen der Pol dann keine Zulassung mehr hätten ? Die sind im Kfz-Schein / Brief bzw. in den neuen Papieren als "SoKFz Funkstreifenwagen FuStrW zivil" gekennzeichnet.

Die wesentlichen Merkmal eines (zivilen) Streifenwagens sind wohl ein aufsetzbares Blaulicht und eine verdeckt installierte SoSi-Anlage an. Diese ist in den Fahrzeugpapieren eingetragen. "Kennleuchte nach DIN 14xxx für blaues Blinklicht", abnehmbar"

Wieso sollte das Fzg. also seine Zulassung verlieren ?

dani k.
17.02.2006, 13:56
Hallo,

wir mussten leider in jüngster Vergangenheit die Erfahrung machen, dass die Bevölkerung die "flotte Fahrweise" nicht mehr billigt. Solange die Personen nicht selber betroffen sind, sehen leider viele nicht mehr die Notwendigkeit der schnellen Hilfe. Das ging schon bis zur schriftlichen Beschwerde bei der Stadtverwaltung. Das sind dann aber auch die Personen, die dreimal anrufen und fragen wo wir bleiben, wenn sie hilfe brauchen.

Grundsätzlich darf die (eigene) Sicherheit nie unter der gebotenen Eile leiden. Ich selbe nehme mir auch die Freiheit meine Anfahrt zum Gerätehaus dem Alarmierungstext anzupassen. Ein Kollege sagt immer: Fahr langsam wir haben es eillig.

Grüße
dani k.

knutpotsdam
18.02.2006, 08:03
Hallo,
ich bezog mich auf den Beitrag, dass Blaulicht zwingend in den Papieren eingetragen sein müsse, da ansonsten die Zulassung erlischen würde.
Wie bereits geschrieben, in unseren zivilen FuStKw steht nix davon drin, die Zulassung selbst ist als "normaler" PKW durchgeführt (bis auf den Halter..:).

DME-Murxer
18.02.2006, 13:12
Wenn ich im Alarmfall von zu Hause mit meinem Fahrzeug zum Gerätehaus eile, dann

->Spaßmodus aus
nutze ich meine mechanisch betriebene Signalisierungseinrichtung am Fahrzeug um die aufgrund der (meistens mitlaufenden) Sirene alarmierten und auf der Straße stehenden Kinder vor meinem Herannahen zu warnen.

Ja, ich oute mich hiermit, mein Fahrzeug ist ein Fahrrad und ich habe 400m zum GH
->Spaßmodus an