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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Motorola BMD Mithörfunktion



Corax
22.03.2002, 17:02
Hallo ich habe einen Motorola BMD, ich weiss das man ihn mit 2 Drahtbrücken auf Mithörfunktion Schalten kann, bloss wie geht das, kann mir jemand anweisung geben oder einen Plan zukommen lassen...
Das wäre echt klasse.
Danke schonmal MFG
und Gott zu ehr dem nächsten zur Wehr

Grisuchris
22.03.2002, 17:58
Hier im Downloadbereich gibts ne Bauanleitung für nen Programmieradapter. Darin ist auch beschrieben, wie man den BMD auf Mithöhren umbauen kann.

Der Namenlose
23.03.2002, 00:09
Ansonsten hilft http://www.familie-flasche.de/ weiter. Dort sind zwei Anleitungen zum Umbau beschrieben.

Martin
23.03.2002, 06:33
Oder Du rüstest den 2. Drehschalter nach.
Den Nachrüst-Satz bekommt man Sicherlich bei jeden Funkhändler.
ICh habe einen gefunden:
http://www.oppermann-telekom.de/bmd-zubehoer.html
Best. Nr.: Schalter-Set
Dann ist es eine Saubere Sache.

Gruß,
Martin

Grisuchris
23.03.2002, 09:15
Ups. Die Anleitung ist im BOS-Funk Bereich, nicht im Download Bereich.

feuerwehr-Bremerhave
18.12.2009, 15:02
euch ist klar das , das verboten ist mit zu hören aber müsst hir selber wissen

Florian 40
18.12.2009, 15:12
Ja ne is klar. Nach fast 8 Jahren kommst du mit einem solchem Beitrag ?!?!

Und wenn das sein eigener Melder ist kann er doch damit machen was er will.
(Was natürlich nicht heissen soll das er den BOS-Funk mithören darf. Allerdings kann
es sich ja auch um einen Melder im Amateurfunkbereich oder Betriebsfunk handeln. Von
BOS-Funk steht da nirgends etwas.)

Gruss Flo

Quietschphone
18.12.2009, 15:45
Servus!


http://www.familie-flasche.de/bmd-frei.html

aber da kannst ja mal schaun

ein bmd motorola fme ist für bos funk steht für behörden org sicheit
und nicht für

für cb oder Amateurfunkbereich

Ihr-gen ein anderen Funk können die geräte nicht

@feuerwehr-Bremerhave:
1. Ich gehe davon aus, dass Florian40 mehr als erforderlich über den Motorola BMD in all seinen Varianten weiss.
2. Wir haben hier einen "Ändern"-Button, damit kann man z.B. Beiträge editieren, Rechtschreib- bzw. andere Satzfehler bereinigen und Ergänzungen zu einem Beitrag machen.

EDIT: Gleich darf ich den Button selbst benutzen: Der Kollege feuerwehr-Bremerhave hat seinen Beitrag leider vor der Einstellung des Meinigen gelöscht, warum auch immer...

Gruß
Alex

feuerwehr-Bremerhave
18.12.2009, 15:52
ein bmd motorola fme ist für bos funk steht für behörden org sicheit
und nicht für

für cb oder Amateurfunkbereich

Ich arbeite in der Funk Werkstatt und Weiß aus Erfahrung das ,das nicht möglich ist ein BOS Melder ein anderen Funk davon zumachen

Florian 40
18.12.2009, 15:56
ein bmd motorola fme ist für bos funk steht für behörden org sicheit
und nicht für

für cb oder Amateurfunkbereich

Ich arbeite in der Funk Werkstatt und Weiß aus Erfahrung das ,das nicht möglich ist ein BOS Melder ein anderen Funk davon zumachen



Jojo, wenn Du meinst. Ich hoffe das die Funkwerkstatt in der Du angeblich arbeitest nur
so eine Hinterhofwerkstatt ist die keine Kunden hat.

Nur zu Deiner Information: In unserem Betriebsfunknetz sind über 25 Motorola BMD und noch
einige andere Modelle zu finden. Auch im Amateurfunk nutze ich privat einen BMD.

Aber da das ja nach Deiner Erfahrung nicht möglich ist werden wir uns nun zwangsweise
wieder mit Buschtrommeln eindecken müssen. So ein Mist aber auch.

Achso ich habe da noch was. BOS steht im übrigen für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

Gruss Flo

feuerwehr-Bremerhave
18.12.2009, 16:01
Ein Hand Funk Geräte könne das aber nicht Funk melde Empfänger wie der FME bmd Motorola

Florian 40
18.12.2009, 16:16
Magst Du mir mal Info's über die besagte Funkwerkstatt geben ? Ich würde da gern
mal anrufen.

Nenne mir bitte nur EINEN Grund warum das nicht gehen sollte!

Gruss Flo

feuerwehr-Bremerhave
18.12.2009, 16:32
Die fme sind für BOS Ausgelegt wie willst das sonst machen den Frequenz Bausteine sind 3 polig
auch genannt Quarze und die alten Geräte unterstützen das nicht

nur die Hand Funk Geräte unterstützen das









http://www.funk-werkstatt.de/index.php?product_id=402&page=shop.product_details&category_id=33&flypage=flypage.tpl&option=com_virtuemart&Itemid=43

Florian 40
18.12.2009, 16:39
Sag mal willst Du uns hier ver*****en ?????

Da arbeitest Du ? Das glaube ich Dir nicht.

Ausserdem hat der Quarz vom BMD nur zwei Beinchen und nicht drei.
Dir ist schon bewusst das es den BMD auch für den Betriebsfunkbereich im 4m und 2m Band
gibt, oder ?

Quietschphone
18.12.2009, 16:55
Die fme sind für BOS Ausgelegt wie willst das sonst machen den Frequenz Bausteine sind 3 polig
auch genannt Quarze und die alten Geräte unterstützen das nicht

nur die Hand Funk Geräte unterstützen das









http://www.funk-werkstatt.de/index.php?product_id=402&page=shop.product_details&category_id=33&flypage=flypage.tpl&option=com_virtuemart&Itemid=43
Servus!

Da wird sich der Thomas aber sehr über seinen neuen Betriebstroll, äh Mitarbeiter, freuen...
Sind schon wieder Ferien oder was?
Junge, ein Tipp: Kauf' Dir das Buch, das Du verlinkt hast, lerne daraus und melde Dich hier wieder, wenn Du verstanden hast, was in dem Buch steht. Dann hast Du schon mal gewisse Kenntnisse, mit denen Du hier ankommen kannst.

Gruß
Alex

feuerwehr-Bremerhave
18.12.2009, 18:53
Wenn ihr meint dann viel Erfolg ich bleibe bei meiner aussage

Florian 40
18.12.2009, 19:15
Dann mach das mal. Ich denke das nicht nur mir es ziemlich egal ist.

Aber schau mal was es für Modelle von dem BMD gibt -> http://www.oppermann-telekom.de/bmd-modelle.html
Und wenn Du angeblich in einer Funkwerkstatt arbeitest hast Du sicherlich auch zugriff
auf die Unterlagen vom BMD. Und da steht es drin.

Gruss Flo

feuerwehr-Bremerhave
18.12.2009, 19:42
Ist auch egal ja ich habe Zugriff zu allem was mit bos und Funk Zutun hat
mit allem was da

http://www.funksysteme.de/fw-zubehoer.htm

Quietschphone
18.12.2009, 20:03
Ist auch egal ja ich habe Zugriff zu allem was mit bos und Funk Zutun hat
mit allem was da

http://www.funksysteme.de/fw-zubehoer.htmServus!

Oh, auch Häusler hat einen neuen Mitarbeiter... Freut sich bestimmt auch.
Somit der Aufruf an Dich: Behalte Dein (Nicht-)Wissen doch bitte im Moment noch so lange für Dich, bis es soweit reicht um hier die Aussagen von Florian40 zu widerlegen. Danke!

Gruß
Alex

feuerwehr-Bremerhave
18.12.2009, 20:50
Ist auch egal ja macht was ihr wollt was ihr sowieso macht dann wede ich mal dafür sorgen das ihr das bereut

aber EGAL

feuerwehr-Bremerhave
18.12.2009, 21:24
Re: BOS Funk abhören und die Rechtslage ????
(Autor: М а r c o W e r n e r,

Das Burgdorfer Urteil war damals ein sehr positives,was die BOS-"Mithörergemeinde" erfreute :-).Es war aber kein Grundsatzurteil,d.h. ein anderes Gericht kann anders entscheiden. Allerdings ist das Burgdorfer Urteil nicht mehr gültig. Lt. aktuellem Gesetz (Telekommunikationsgesetz) ist das Abhören aber trotzdem noch verboten. Wenn man mit laufendem Scanner auf BOS-Frequenzen von den Cops erwischt wird,kann es Konsequenzen geben. Allerdings gibt keine Konsequenzen,wenn der Scanner aus ist...auch dann nicht,wenn BOS-Frequenzen abgespeichert sind (im abgeschalteten Gerät!).Dann gibts keine Beweise,daß man BOS wirklich abhört. So lautete ein späteres Urteil.

Was ihr hinter verschlossenen Türen macht, geht im Endeffekt aber niemanden etwas an. Denn wo kein Kläger,da kein Richter :-)


Hier noch die entsprechenden Passagen des TK-Gesetzes:

§86
Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden. Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 85 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 85 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Recht, Funkaussendungen zu empfangen, die für die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, sowie das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.

§95
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 86 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrec...

Rechtssprechung:
Im Sinne der Vorschrift begeht der eine Straftat nach § 95 TKG, der den Polizeifunk mit einem Empfangsgerät abhört. Zum Abhören gehört nicht nur das Zuhören, sondern auch das Aufzeichnen um sich dies später anzuhören.

Bei einem Funkgerät kann es sich um einen sogenannter Scanner oder auch ein umgebautes Radio handeln. Auch eine CE-Kennzeichnung des Gerätes befreit nicht vom Mithörverbot.
Strafbar ist das Abhören des Polizeifunks bereits dann, wenn der Zuhörer diesen als solchen erkannt hat. Weiterhin wenn er diese bekannte Frequenz einstellt, beim Suchlauf findet und erkennt oder ihn auf dem Scanner fixiert hat. (BayObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99)
Es ist jedoch noch nicht strafbar, wenn unbeabsichtigt der Polizeifunk empfangen wurde (z.B. per Suchlauf zufällig auf Polizeifunk gestoßen). Wenn aber weiter mitgehört und der Polizeifunk erkannt wird, ist die Strafbarkeit gegeben. (Bay.ObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99 - Begründung). Der Funkempfänger kann durch die Polizei eingezogen werden (§ 111b Abs. 1 StPO i.V.m. § 74 StGB), wenn der Mithörer vorsätzlich, d.h. bewusst gehandelt hat.
Auch durch neuere Rechtssprechung wurde diese Rechtsauffassung wieder bestätigt.



Auszüge aus dem Strafgesetzbuch:



StGB § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

1.
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
2.
Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt. Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
3.
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
4.
Der Versuch ist strafbar.
5.
Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.


Das last euch mal da macht euch mal Kopf gehen

Florian 40
18.12.2009, 22:17
Ich weiss echt nicht wo Dein Problem liegt.
Jetzt fängst Du hier noch an irgendwelchem Krams aus dem Internet zu posten.
Nun nochmals für Dich ganz allein und zum mitschreiben:

Es gibt nicht nur Meldeempfänger (egal ob FME oder DME) im BOS Funk sondern auch
in sämtlichen anderen Funknetzen. Ob es Dir passt oder nicht es ist halt so.

Quietschphone
18.12.2009, 22:41
Servus!

Bis der Mensch kapiert hat, um was es eigentlich geht, mache ich auch hier zu.
Beschwerden gegen die Schliessung werden per PN entgegengenommen, aber NUR Beschwerden, keine Selbstdarstellungen etc.!

Gruß
Alex