PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beförderungsrichtlinien



Matze P
25.03.2004, 22:44
Hallo @all
Kann mir vielleicht jemand von euch sagen wo ich die neuen Beförderungsrichtlinien für das Land Baden-Württemberg im Internet finden kann. Oder weiß sie jemand und kann´s hier rein schreiben.

DaniULM
26.03.2004, 15:38
Hallo,

die Dienstgrade mit Voraussetzungen findest du hier:
http://www.kfv-rnk.de/DOWNLOAD/Dienstgradabzeichen_Baden-Wuerttemberg.pdf

Quietschphone
26.03.2004, 16:47
--> verschoben

Welpe
26.03.2004, 18:44
Würdet ihr Befördern wenn.....
ein Feuerwehrmann den Lehrgang Gruppenführer an der LFS bestanden hat, aber nicht als GruFü im Löschzug, Abteilung eingesetzt wird?
Also die Funktion als GruFü nicht ausführt.

HLF49/1
26.03.2004, 19:08
Ja würde ich denn bei mir ist das der gleiche Fall :-)

Welpe
26.03.2004, 19:10
Wirst du auch nicht Beförert?
D.h. du hast den GruFü, wirst aber nicht als solcher eingestzt?

Ich frag mich ob das Gestztesconform ist.

HLF49/1
26.03.2004, 19:24
Nein Nein

Ich bin auf Lehrgang gewesen und habe bestanden.
Mich haben sie dann befördert aber ich fahre nicht im Einsatz als Grufü.

Soweit so gut.

DaniULM
26.03.2004, 21:08
Original geschrieben von Welpe 21/8
Wirst du auch nicht Beförert?
D.h. du hast den GruFü, wirst aber nicht als solcher eingestzt?

Ich frag mich ob das Gestztesconform ist.
Welches Bundesland denn?
In Ba-Wü soll nach o.a. Link zum Löschmeister befördert werden, wer den Lehrgang Gruppenführer an der LFS bestanden hat. An die Dienstellung Gruppenführer in der Wehr ist das nicht gebunden.
Kann natürlich in andern Bundesländern anders sein.

Welpe
26.03.2004, 23:27
Betrifft Ba-Wü......
Nur unsere Wehr wehrt sich dagegen zu befördern.

DaniULM
26.03.2004, 23:31
Hmm.. blöd..
Sind halt nun mal nur Empfehlungen daher wird's wohl schwierig da was zu erreichen.

Welpe
26.03.2004, 23:42
Das sehe ich leider auch so.
Haben die Richtlinien für Beförderungen keinen Rechtscharakter?

Matze81
28.03.2004, 03:53
Aloha,

in Hessen z.B. KANN befördert werden. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.

mfG

Matze