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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterschied KdoW ELW



Patrick
14.03.2004, 19:48
Moin!
Der Titel sagt schon alles. Der KdoW ist mir das erste mal im neuen Rufnamenkatalog aufgefallen. Was ist der Unterschied zum ELW?

Patrick

huhu
14.03.2004, 20:18
Der Kdw ist im Mormalfall ein "kleiner "PKW (Kombi) der dem Einsatzleiter / Zugführer aus Einsatzfahrzeug dient. Es besitzt ein festinstalliertes 4m Funkgerät.

Der ELW (1) ist meist ein Kleinbus (MB Sprinter...) der mit 2 unabhängigen festinstallierten 4m Funkgeräten ausgestattet ist.

Das ist so der grundlegende Unterschied.


Die Funkkennziffer unterscheidet sich auch:

Kdw: 10
ELW 1: 11

Florian kommen
14.03.2004, 21:23
KdoW = Kommandowagen (1/10/1)
ELW = Einsatzleitwagen (1/11/1)

Außerdem hat der ELW noch ein festinstalliertes 2m Funkgerät.

Sonst hat mein Vorredner schon alles erwähnt.

Gruß Stefan!

felix000
14.03.2004, 21:26
Aus welchem Bundesland kommt der Rufnamenkatalog den ihr erwähnt?

In Bayern is des a bissal anderst.

Felix

Florian kommen
14.03.2004, 21:29
Ich bin aus Bayern. Genaugenommen komme ich aus dem Herzen Bayerns aus dem Allgäu. *g*

Bei uns sind die Funkrufnamen so vergeben. Der ELW ist jetzt zwei Jahre alt, und ich habe in den letzten zwei Jahren nichts über eine änderung im Rufnamenkatalog gehört. Der KdoW ist jetzt 6 Jahre alt, und meines Wissens hat sich auch da nichts geändert.

Gruß Stefan!

felix000
14.03.2004, 21:32
Also bei mir (auf der Liste)/bei uns (im Landkreis FFB) ist es so:

10: Ensatzleitwagen ELW1
11: Mehrzweckfahrzeug MZF
12: Einsatzleitwagen/Führung TEL ELW2/FüKW

Felix

Florian kommen
14.03.2004, 21:34
Könntest mir deine Liste mal per Email zukommen lassen? Wenn du willst kann ich dir den Funkrufnamenkatalog der uns Vorliegt auch mal einscannen und schicken. Jedoch nicht mehr heute.

Gruß Stefan!

LF8ELW
14.03.2004, 21:45
Dass KdoW die 10 ist und ELW 1 die 11 ist zumindest auch in Hessen so! Also hier würde das stimmen, in Bayern allerdings wie gesagt nicht!

Florian kommen
14.03.2004, 21:48
Langsam kommt bei mir die Frage auf ob ich überhaupt in Bayern wohne? ;-)

Das Allgäu is doch in Bayern, oder?

Gruß Stefan!

felix000
14.03.2004, 21:52
Du würdest mir was neues erzählen!!!!!

Felix

Bin ich noch in Bayern?:)

Florian kommen
14.03.2004, 21:56
FFB is noch in Bayern, ganz sicher.

Laut Atlas das Allgäu auch. Gott Sei dank. Ich werde mal nachforschen warum die Funkrufnamen bei uns so sind wie in Hessen oder so.

Die restlichen Stimmen ja, nur 10-19 sind bei uns irgendwie vertauscht.

Gruß Stefan!

felix000
14.03.2004, 22:01
Also wir haben ein MZF und des is definitiv ein 11/1. Keine Ahnung wieso des nicht bayernweit des gleiche ist.

Felix

Alex22
14.03.2004, 22:17
Original geschrieben von felix000
Also wir haben ein MZF und des is definitiv ein 11/1. Keine Ahnung wieso des nicht bayernweit des gleiche ist.

Felix
sicher ist das bayernweit gleich
10 = KdoW
11 = MZF
12 = ELW

felix000
14.03.2004, 22:20
In meiner Liste gibts gar keinen KdoW, ein ELW1 ist auch ein Kombi mit 1x4m. also das gleiche?

Felix

Alex22
14.03.2004, 22:29
dann ist deine liste nicht komplett ...
10 ist KdoW

felix000
14.03.2004, 22:35
habs gleich mal aktualisiert.

Felix

Quietschphone
15.03.2004, 09:27
Führungsfahrzeuge und Einsatzleitwagen:
10 Einsatzleitwagen ELW 1*), Zugtrupp
11 Mehrzweckfahrzeug MZF
12 Einsatzleitwagen ELW 2*), Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung
UG-ÖEL, Führungskraftwagen FüKW
13 Einsatzleitwagen ELW 3*)
14 Mannschaftswagen
15 Luftbeobachter (nur „Florian” oder „Kater”)
16 Funkkraftwagen
17 Fernsprechkraftwagen
18 Sonstige Funkanlagen (auch tragbare, soweit keine funktionsbezogene
Kennzahlen anwendbar sind)
19 Örtliche Einsatzleitung ÖEL (wird von der KEL bei Bedarf unabhängig
vom Fahrzeug eingesetzt)

*) Aufgrund der Neufassung der DIN 14 507 werden die Funkrufnamen-Kennzahlen für Einsatzleitfahrzeuge anders zugeordnet:
10 Kommandowagen KdoW
12 Einsatzleitwagen ELW 1
13 Einsatzleitwagen ELW 2
Diese Regelung ist vorbehaltlich einer noch anstehenden Änderung des IMS zu beachten
Quelle:
Sonderdruck: Funkrufnamen für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
(BOS) in Bayern - außer Polizei und Zoll

Mathias
15.03.2004, 20:51
Mal noch ein Unterschied zwischen KdoW und ELW:

Im ELW darf man ein Radio haben, KdoW nicht...

ansonsten alles wie oben

Quietschphone
16.03.2004, 09:34
Im ELW darf man ein Radio haben, KdoW nicht...
Woher nimmst Du diese Aussage? Ich darf m.W. in jedem Fahrzeug ein Radio haben, wieso auch nicht? Welche Grundlage soll mir das verbieten?
Eine Voraussetzung sollte natürlich gegeben sein: Die Radios sind bei der GEZ angemeldet!

FireFlash
16.03.2004, 14:54
Also ich bin auch aus dem Allgäu. Wir haben ein MzF und das ist das 11/1. Unsere Nachtbarwehr hat ein Elw, das 10/1.
Warum das bei dir, Florian Kommen, anderst ist weis ich net...

10 Einsatzleitwagen, ELW1, Zugtrupp
11 Mehrzweckfahrzeuge, MZF
12 Einsatzleitwagen, ELW2, UG-ÖEL, FüKW
13 Einsatzleitwagen, ELW3
14 Mannschaftswagen, MTW

Mathias
16.03.2004, 20:39
Original geschrieben von Quietschphone
Woher nimmst Du diese Aussage? Ich darf m.W. in jedem Fahrzeug ein Radio haben, wieso auch nicht? Welche Grundlage soll mir das verbieten?
Eine Voraussetzung sollte natürlich gegeben sein: Die Radios sind bei der GEZ angemeldet!

Es gab mal im Feuerwehrmagazin eine Rubrik "Feuerwehr von A-Z" oder so ähnlich, auf jeden Fall im Heft 7/95 Seite 84


ELW = Einsatzleitwagen

KdoW = Kommandowagen, ELW ohne Radio, Kassettenabspielgerät und Dachlautsprecher.

Alles klar ??? Ich denke mal, dass sich da nich soviel geändert haben wird.

Und man darf definitiv nicht in jedes BOS-Fahrzeug ein Radio einbauen.
Da gibt es Bestimmungen für. Leider kenn ich mich mit Gesetzen nich so aus... Ich versuch mal mich schlau zu machen, oder vielleicht weiß ja hier jemand darüber bescheid.

Ebi
17.03.2004, 09:46
Hi,

da der Erstschreiber aus Hessen kommt und die vorschriften landesspezifisch sind, hier mal die hessischen Richtlinien zu den ELW's:

--------------------------------------------
Einsatzleitfahrzeuge nach DIN 14507

DIN 14507 »Einsatzleitfahrzeuge» besteht aus:
. Teil 1: Allgemeine Anforderungen
. Teil 2: Einsatzleitwagen – ELW 1
. Teil 3: Einsatzleitwagen – ELW 2
. Teil 5: Kommandowagen – KdoW
Einsatzleitfahrzeuge – DIN 14507-1
Einsatzleitfahrzeuge nach dieser Norm dienen
a) der Einsatzleitung zur Anfahrt sowie Erkundung von Einsatzstellen,
b) der Einsatzleitung als Hilfsmittel zur Führung von taktischen Einheiten
c) der Einsatzleitung als Hilfsmittel zum Führen von Verbänden mit
Führungsgehilfen ohne stabsmässige Führung,
d) der Einsatzleitung als Hilfsmittel zum Führen von Verbänden mit
Führungsgehilfen und stabsmässiger Führung,
e) der »Technischen Einsatzleitung» im Katastrophenfall als Führungsmittel.
Einsatzleitfahrzeuge ELW 1 nach DIN 14507-2 dienen vorwiegend für Zwecke nach a), b), c)
ELW 2 nach DIN 14507-3 dienen vorwiegend für Zwecke nach d), e)
KdoW nach DIN 14507-5 dienen vorwiegend für Zwecke nach a)

Der Einsatzleitwagen des Typs ELW 3 nach DIN 14507-4 wurde aufgrund der geringen Stückzahl gestrichen.
Allerdings ermöglichen die Festlegungen nach DIN 14507-3 eine Auslegung des ELW 2 in der Größe des ehemaligen ELW 3.
Fernmeldetechnische Ausrüstung
Vor der Inbetriebnahme muß der ELW 1 ausgestattet sein mit:
a) einem 4-m-Mobilfunkgerät FuG 8b-1 nach TR-BOS,
b) bedienbar vom Platz des Fahrzeugführers und vom Kommunikationsarbeitsplatz
b) zwei 2-m-Handfunkgeräte FuG 10 oder FuG 11 b nach TR-BOS mit Ladegerät und je einem Reserveakkumulator
Auf Wunsch des Bestellers:
- kann ein Mobiltelefon mit Außenantenne eingebaut werden,
- kann ein weiteres 4 m-Mobilfunkgerät FuG 8b-1 nach TR-BOS bedienbar
vom Kommunikationsarbeitsplatz eingebaut werden.
Der Ausschuss gibt folgende Empfehlung aus:
• kein Selbsteinbau;
• Einbau nur bei Fachfirmen
• . Die Aussenlautsprecheranlage, kombiniert mit der akustischen
Warneinrichtung nach DIN 14610 kann mit der Besprechungseinrichtung
Funk kombiniert werden, eine Übertragungsmöglichkeit
»Funk auf Aussenlautsprecher« ist nicht zulässig.
. Sämtliche Ladegeräte sind technisch so auszuführen, dass bei längerem Verbleib des zu ladenden Gerätes in der Halterung ein Überladen des Akkus verhindert wird.
. Handfunkgeräte des Typs FuG 11b sind standardmässig im Wenigkanalmodus
mit den hierfür in Hessen freigegebenen Kanälen zu betreiben.
. Die Ausrüstung des Fahrzeuges mit 2-m-Mobilfunkgeräten (FuG 9...),
Überleiteinrichtungen und Aktivhalterungen ist nicht zulässig.
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Gruß
Ebi