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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nutzung von 4m Handfunkger. Rechtslage



frank1000
13.03.2004, 22:21
Hallo
Folgender Sachverhalt:
Einer Einsatzeinheit sind mehrere 4m Handfunkgeräte zugeteilt.
Diese werden nicht im Gerätehaus aufbewahrt, sondern sind an div. Angehörige der Organisation ausgegeben.

Personen aus dieser Einheit sind ebenfalls in einer anderen Einheit tätig und nutzen dort die Geräte unter einem anderen Rufnamen.

Aufgrund welcher rechtlicher Grundlagen ist dies untersagt bzw. nicht statthaft?

Möglichkeit z.B. Erlass des BMI (Funkrichtlinien)
§... Rufnamen werden dem Gerät zugeteilt...
§ 7 (3,4) dienstlicher Auftrag...

Gibt es weitere Verordnungen o.Ä.?

Wie sieht das Strafmaß bei derartigen Vergehen aus?

Schönes Wochenende noch!

Frank

pageboylover
14.03.2004, 16:16
Na dann Mahlzeit!

I. Sind diese Personen überhaupt berechtigt zu Funken (Sprechfunkerlaubnis {Sprechfunklehrgang nach PDV810})

II. Es dürfen keine zusätlichen Funkrufnamen verwenden werden außer die vorgegebenen.

III. Die Funkgeräte müssen gemeldet sein (reg-Tp und auch auf dem zuständigen Brandschutzamt das der Funkleitstelle dies auch mitteilt)

§§ So nun zu den Gesetzen §§

Bos_Funkrichtline §1 Abs 3 + (5 oder 6); § 4; § 14; § 16; (§23)

eigentlich gibt es eine Menge mehr aber das dürfte wohl erstmal reichen


*Dies stellt lediglich meine eigene und persönliche Meinung dar*

frank1000
14.03.2004, 21:36
zu I. ja, sind sie
zu II. Es werden keine zusätzlichen Rufnamen verwendet.
Die Geräte werden von den Personen, an denen die Geräte
ausgegeben sind, auch in einer anderen Einheit genutzt.
Dort allerdings nicht mit dem ursprünglich
zugeteilten Rufnamen, sondern unter dem Rufnamen des
dortigen Einsatzfahrzeuges!
zu III. Die Geräte an sich sind für ihre originäre Aufgabe
regulär gemeldet (RegTP und LST)


Das dies wohl nicht in Ordnung ist, ist klar!
Jedoch braucht man natürlich was "handfestes" (§§ und Verordnungen) um dieses abzustellen.
Denn in der Zeit in welcher die Geräte anderweitig genutzt werden stehen sie natürlich für ihre eigentliche Aufgabe (übergeordnete Einsatzleitung) nicht zur Verfügung.

Alex22
14.03.2004, 22:15
was haben diese personen für aufgaben in der fw? bzw dienstgrad?

frank1000
14.03.2004, 23:17
FFW ELW3 Führungsgruppe
HA BF

Dienstgrad?

pageboylover
17.03.2004, 07:51
ist doch Schnuppe und wenn es der Papst ist, haben die keine Genehmigung für die anderen Rufnamen ist das schon gelaufen. Das Gerät ist ja zugeteilt und basta. Ich kann ja auch nicht mein Fahrzeug-Fms beliebig umprogrammieren und mit einer anderen Kennung senden wie es mir beliebt.

Leider sind unsere Gesetze auch hier wie Gummi für den einen ist es klar doch der Rechstanwalt könnte alles ganz anders auslgen und schon steht man da wie die Kuh auf der Weide wenn es Blitzt

BigHam
17.03.2004, 18:33
Hallo zusammen

Frage: Wofür braucht man denn 4 mtr. Handfunkgeräte?

Meines Wissens nach werden 4 mtr FUG nur noch ganz ganz selten zugelassen. Meiner Erachtens auch richtig!

Einsatzstellenfunk ist das 2 mtr. Band.

Ist ja Grauenhaft wenn ich daran denke wenn bei einem größeren Einsatz die ganzen Abschnittsleiter oder die Besatzund des ELW alle mit 4 mtr. FUG ausgerüstet sind. Gibt ja das reinste Chaos.

Auserdem kann das 4mtr. FUg an der Einsatzstelle durch seine stärkere Sendeleistung der ganze funkverkehrskreis lahmgelegt werden. Andere Teilnehmer werden einfach weggedrückt. (EIGENE ERFAHRUNG)

Noch zum Thema! Die Funkrufnamen sind an deas jeweiligen bei der Zugelassene Gerät gebunden. Es soll ja sofort ersichtlich sein mit wem man an der anderen Seite spricht. DEFINITV ist es untersagt unter anderem Funkrufnamen zu senden. Kommt ja gleich als würde ich mich als privatmann für jemand anderen ausgeben.

NOCH WAS:

Das Land RLP stimmt der Verwendung von 4mtr. Handfunkgeräten nur bei KFI/SFI und Flugbeobachter zu

Gruß
Andreas

Quietschphone
17.03.2004, 18:38
Auserdem kann das 4mtr. FUg an der Einsatzstelle durch seine stärkere Sendeleistung der ganze funkverkehrskreis lahmgelegt werden.
HFG (z.B. FuG13b) 4m: max. Sendeleistung 6 Watt
mobiles/stationäres FuG (z.B. FuG8b) 4m: 10 Watt
Wer drückt da nun wen weg?

glyn
17.03.2004, 23:40
Bei uns in der FF haben wir gerade eine Inflation von 4m-Handsprechgeräten...
Eine Firma hat alte Geräte ausgemustert, die wurden dann umprogrammiert und nun haben alle eins!
Jetzt geht bei jedem Einsatz die Post ab auf 4m...
Am schönsten ist es wenn der Whrfhr die Gruppenfüher namentlich begrüßt und ihnen beim löschen eines Papiercontainers viel Spaß wünscht!

...

Alex22
18.03.2004, 01:18
also in bayern gibts für kbms 4m hfug
@ Quietschphone ... Fug 8 dürfen doch mittlerweile bis 15W oder?

Quietschphone
18.03.2004, 07:21
@Alex22:

Hast Recht, wo hatte ich nur wieder meinen Kopf...?


§ 12
Senderausgangsleistung
Für die maximale Ausgangsleistung von Sendefunkanlagen im BOS-Funk gelten folgende
Grenzwerte:
1. Funkanlagen des nömL
- a) Relaisfunkstellen max. 15 Watt
- b) ortsfeste Sendefunkanlagen max. 15 Watt
- c) Fahrzeugfunkanlagen max. 15 Watt
- d) Handsprechfunkanlagen max. 2,5 Watt (Ausnahmen bedürfen
der besonderen Erlaubnis der zuständigen obersten Behörde).
- e) Digitale Alarmumsetzer (DAU) max. 15 Watt
2. Funkanlagen des nöF (für Festfunkverbindungen) max. 6 Watt

Quelle: BOS-Funkrichtlinie (vom 29.02.2000)

steinyx
18.03.2004, 11:41
Diese Richtlinie gilt aber ausschließlich für das Land Bayern, oder?

Ebi
18.03.2004, 11:48
Original geschrieben von steinyx
Diese Richtlinie gilt aber ausschließlich für das Land Bayern, oder?

Hi,

nein !!

die BOS - Richtlinien gelten für alle BOS - Bundesweit.

und Bayern gehört auch zu Deutschland, oder Quitschie ?? :-))))
Gruß
Ebi

steinyx
18.03.2004, 14:52
@Ebi

Wo kann ich das nachlesen?

Ebi
18.03.2004, 14:57
Hi steinyx,

nachlesen kannst Du das hier:

http://funkmeldesystem.de/bos-funk/download/bos_frl_2.pdf

Ebi