Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verbot der Mithörfunktion an FME´s
Im Zuge einer Belehrung meiner Kameraden über das Verbot der Manipulierung von BOS-Funkmeldeempfängern bzw. dem aufschalten der Mithörfunktion, suche ich rechtliche Grundlagen und Hintergründe.
Wer kann mir Gesetze und Verordnungen mit den entsprechenden Paragraphen nennen, in denen diese Problematik eindeutig geregelt ist.
MfG
Marcel
Quietschphone
18.03.2002, 14:07
Hallo,
da wäre als erstes das Telekommunikationsgesetz zu nennen, in dem Zusammenhang v.a. die §§85 (Fernmeldegeheimnis) und 86 (Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen).
Dann die PDV 810 und
Das Strafgesetzbuch StGB:
(
– § 201 Abs. 3 StGB ( Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes )
– § 203 Abs. 2 StGB ( Verletzung von Privatgeheimnissen )
– § 331 StGB ( Vorteilsnahme )
– § 332 StGB ( Bestechlichkeit )
– § 353 b StGB ( Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen
Geheimhaltungspflicht )
– § 358 StGB ( Nebenfolgen )
)
Gruss
Alex
@Quietschphone
Danke.
Hast Du zufällig Auszüge aus den genannten Vorschriften?
Ich möchte das meinen "Jungs" Schwarz auf Weiss zeigen. ;)
Quietschphone
18.03.2002, 15:15
Hallo Marcel,
schreib' mir ein eMail, dann bekommst Du was, Du hast ja Deine eMail-Addy leider nicht freigegeben :-(
Sorry, jetzt geht mein eMail-Addy !!!
Man kann unter www.feuerwehr.de in die dortige Suchmaschine z.B. den Begriff Telekommunikationsgesetz eingeben, dann hat man alles parat.
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