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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Interpretation Dienstgraderlass 04 Hessen



Patrick
07.03.2004, 17:15
Moin!
Beim Durchstöbern des neuen Dienstgraderlasses sind bei mir einige Fragen aufgekommen:

1. Inwiefern ist der Dienstgrad nun in irgendeiner Form abhängig von einer bestimmten Funktion? Einerseits wird in der ersten Tabelle einem Dienstgrad immer eine Funktion zugeordnet andererseits wird dies in einem Satz unter der Tabelle wieder verworfen.

2. Thema: Pflichtlehrgänge für Wehrführer.
In einer Tabelle sind die Pflichtlehrgänge für Wehrführer und SBIs angegeben, nicht aber für deren Stellvertreter. Gelten für die die gleichen Vorgaben oder gibt es für sie garkeine Pflichtlehrgänge?

Fragen über Fragen...

Patrick

LF8ELW
07.03.2004, 17:34
zu 1.
Also ich verstehe das so, dass du mindestens diese Funktion - sprich die geforderten Lehrgänge - haben und bestanden haben musst, um den dazugehörigen Dienstgrad bekommen zu können, allerdings ist dies nur der Regeldienstgrad, von dem wohl unter bestimmten Umständen abgesehen werden kann.
Welchen Satz meinst du genau?

zu 2.
Tja da weiß ich nicht genau Bescheid, aber ich denke mal nicht, dass es für sie gar keine Pflichtlehrgänge geben wird, denn das wäre nicht sehr logisch, ich würd sagen, dass sie die meisten auch haben sollten, wenn nicht sogar auch alle! Aber da weiß ich nicht so genau Bescheid!

Patrick
07.03.2004, 18:24
Original geschrieben von LF8ELW
zu 1.
Also ich verstehe das so, dass du mindestens diese Funktion - sprich die geforderten Lehrgänge - haben und bestanden haben musst, um den dazugehörigen Dienstgrad bekommen zu können, allerdings ist dies nur der Regeldienstgrad, von dem wohl unter bestimmten Umständen abgesehen werden kann.
Welchen Satz meinst du genau?


Jetzt hast Dus nur nochmal mit anderen Worten gesagt. Die Frage ist, genügen auch nur die Lehrgänge oder funktioniert das nur zusammen mit der Funktion. Darauf würde ich beim Wort "Regeldienstgrad" fast tippen.

Frage2 scheint irgendwie garnicht geklärt zu werden. Es ist fast zu vermuten, dass die Stellvertreter genau die gleichen Lehrgänge brauchen.

Patrick

pageboylover
08.03.2004, 10:36
Dienstgrad mal einfach:


Der Dienstgrad ist nicht nur von den Lehrgeängen die Besucht werden sollten (mindestvorausetzungen nach Quantitativ) abhängig sondern auch von der Bereitschaft der einzelnen Kameraden und Kameradinnen sich aktiv am Übung und Einsatzgeschehen zu beteiligien.

Fazit: Aktive feuerwehrangehörige die zwar viele viele Lehrgänge haben jedoch nie anwesend sind (obwohl sie könnten) müssen auch nicht befördert werden. Dies ergibt sich ja aus den vorangegangenen Urkunden (mal lesen was da alles drauf steht ;-))

Zu 2 altes Problem der stellv. Stbi:

Solange dieser nur stellv. ist benötigt er den Wehrführer Lehrgang nicht wird es jedoch amtlich hat er eine Übergangsfrist zu wahren.

Er sollte dennoch zumindest den Zugführerlehrgang besucht haben.

Patrick
08.03.2004, 11:49
Original geschrieben von pageboylover

Fazit: Aktive feuerwehrangehörige die zwar viele viele Lehrgänge haben jedoch nie anwesend sind (obwohl sie könnten) müssen auch nicht befördert werden. Dies ergibt sich ja aus den vorangegangenen Urkunden (mal lesen was da alles drauf steht ;-))

Das steht ja auch im Erlaß: "Ein Rechtsanspruch besteht nicht." und "Aktiven Feuerwehrangehörigen KANN"...

Das war allerdings nicht meine Frage. Es ging vielmehr darum, ob man z.B. zwingend Wehrführer einer Wehr mit drei Gruppen (oder mehr) sein muß, um Brandmeister zu werden, sprich: Hängt der Dienstgrad in irgendeiner Form von einer ausgeübten Funktion ab?


Original geschrieben von pageboylover

Zu 2 altes Problem der stellv. Stbi:

Solange dieser nur stellv. ist benötigt er den Wehrführer Lehrgang nicht wird es jedoch amtlich hat er eine Übergangsfrist zu wahren.

Er sollte dennoch zumindest den Zugführerlehrgang besucht haben.

Irgendwie steige ich da nicht durch. Was hat der stellv. Sbi mit nem "Wehrführer"-Lehrgang zu tun und was hat es mit der Übergangsfrist auf sich? Ich entdecke davon nichts in dem Erlaß, lediglich die Tatsache, dass ein WeFü/SBI bis zur Wiederwahl alle Pflichtlehrgänge nachgeholt haben muß. Allerdings hat beantwortet das meine Frage nicht.

/Edit:
Habe den Erlaß gerade nochmal durchgelesen und die Überschrift der Sektion lautet "10. Voraussetzung für die Berufung als Führungskräfte und deren Stellvertreterinnen
und Stellvertreter". Somit ist davon auszugehen, dass die Stellvertreter die gleichen Pflichtlehrgänge brauchen wie der Wehrführer bzw. SBI.

Patrick

pageboylover
14.03.2004, 17:06
@Patrick langsam kommt dem Licht ins dunkel *gg*

Also ich hoffe es kann es sein das du die Funktionsabzeichen meinst (z.B. 2 Sterne in Silber etc) die sind ja zusätzlich zum Dienstgrad auf dem Ärmel anzubringen.


?!

Patrick
14.03.2004, 18:50
*zieht sein Gebiß wieder aus der Tischkante*

Also. Gehen wir mal von einem Kameraden aus, den wir der Einfachheit halber Horst nenen.
Horst hat alle Lehrgänge gemacht, die es gibt. Muß Horst eine bestimmte Funktion (WFü, SBI, KBM,...) inne haben, um in einen bestimmten Rang befördert zu werden?

Das war die Frage. Die ist aber IMO inzwischen geklärt, siehe mein letztes Posting.

Patrick

pageboylover
15.03.2004, 13:47
*Patrick

ja äh toll hab mich grad über mich selber mal weggeschmiessen *lol*, des ist halt wenn man vor lauter Bäumen den Wald nemmer sieht ;-)

Aber ich sach dir ich habe es jetzt auch endlich verstanden sry .