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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einsatzdokumentation: Funk aufzeichnen



Jonas
07.03.2004, 13:42
Hallo!

Bei uns wird gerade die Einsatzdokumentation stark ausgebaut. Dabei kam uns die Idee, das Dokumentieren des Funkverkehrs über ein Aufnehmen zu vereinfachen. Also einen FME mit Relaisschalter, an den ein Aufnahmegerät angeschlossen ist. Den Funk dann wenn möglich aus dem FME und sonst aus einem angeschlossenem Scanner aufnehmen.

Meine Frage wäre da allerdings, wie es rechtlich aussieht? Darf man den Funk für diese Feuerwehr internen Zwecke aufzeichnen? Gibt es Feuerwehren, wo es bereits so praktiziert wird?


Grüße
Jonas

Florian kommen
07.03.2004, 14:08
Wir zeichnen den Funkverkehr unserer Einsätze auf. Das machen wir schon seit 6 Jahren. Jedoch zeichnen wir nicht über einen FME auf, sondern über ein 4m Funkgerät in unserer FEZ. Wenn bei uns ein Alarm eingeht, dann wird sofort nach der Fünftonfolge die Aufzeichnung gestartet. Gespeichert wird das ganze auf einem Rechner (Pentium 266, Festplatte: 20GB). Für solche Zwecke reicht ein solch ein kleiner Rechner leicht aus.

Gruß Stefan!

EDTA
07.03.2004, 15:37
@florian kommen
Wie macht ihr das? Aufzeichnungen kosten recht viel Speicherplatz, reicht da wirklich ein 20GB Rechner oder speichert ihr die Daten nach dem Einsatz extern (auf CD oder so)?
Wie lange zeichnet ihr auf?

@jonas
Soweit ich weiß braucht man da eine Genehmigung, der "mit der Leitung des Funkverkehrs beauftragten Stelle" oder so, also bei uns der Leitstelle.
Ich werd mal unseren WF fragen, der weiß sowas.

Alex22
07.03.2004, 15:44
Original geschrieben von EDTA
@florian kommen
Wie macht ihr das? Aufzeichnungen kosten recht viel Speicherplatz, reicht da wirklich ein 20GB Rechner oder speichert ihr die Daten nach dem Einsatz extern (auf CD oder so)?
Wie lange zeichnet ihr auf?


unsinn ...
sagen wir mal 1 minute 10 mb im wav format ...
das wäre ne super top qualität ...
also passen rein rechnerisch auf ne 20GB platte 2000 minuten funkverkehr ... und wenn man das ins mp3 format konvertiert sind 20000 minuten ... also das sollte für ein paar jahre reichen.

Florian kommen
07.03.2004, 16:31
Sobald von unserer FEZ ein Gespräch ausgeht oder reinkommt zeichnet die Aufzeichung auf. Wenn z.B. eine andere Feurwehr unter unserem Einsatz funkt, dann wird dass nicht aufgezeichnet. Ich hab aber keine Ahnung wie der Rechner das erkennt, dass es ein Gespäch von uns ist. Wir haben ca. 200 Einsätze im Jahr und die Festplatte reicht ein Jahr. Dann wird alles auf CD gesichert und archiviert. Im Jahr 2002 mussten wir nach dem Hochwasser die Festplatte leeren, weil sie voll war aber ansonsten kann man sagen ein Jahr.

Gruß Stefan!

TobiForPresident
07.03.2004, 16:54
Also das würde mich echt interessieren, wie der Rechner das erkennt... Normalerweise ist es unabhängig davon was gerade gefunkt wird, der Rechner sollte Aktivität erkennen und aufzeichnen...

P.S.: Wir nutzen den ATIS PhoneSafe zum aufzeichen...

Magnet
07.03.2004, 16:59
Zu dem Speicherplatz: Man könnte ja auch nen Cronjob jede Nacht drüberlaufen lassen, der die neu aufgenommen *.wav'es in mp3 komprimiert und anschließend in ein rar packt und mit Datum versieht...
So hat man nachher alles sauber geordnet :)

Die Erkennung des Funkes kann ich mir auch nur mit FMS erklären, dann kann man die Kennung ja decodieren. Aber was wenn nur eine Lagemeldung ohne FMS kommt... *grübel*

Florian kommen
07.03.2004, 17:02
Das kanns auch nicht sein, denn wir haben kein FMS. Ich werds morgen mal klären, wie das funzt, vielleicht irre ich mich auch nur, und es wird alles aufgezeichnet. Ich bin doch nur so selten in der FEZ!

Gruß Stefan!

Alex22
07.03.2004, 17:02
kann mir auch nur vorstellen das es über FMS funzt ...
da er aber aus bayern kommt kann ich mir kaum vorstellen das jedes fahrzeug mit FMS ausgestattet ist ...
aufzeichnen sobald ein signal kommt geht auch mit wintone

Florian kommen
07.03.2004, 17:03
...hab ich ja grad geschrieben,dass es bei uns kein FMS gibt. Warscheinlich warst grad am Beitrag schreiben als ich meinen eingestellt hab.

Gruß Stefan!

Alex22
07.03.2004, 17:12
ja war ich ... denn wie mans sieht wars zeitgleich *g*

testman
07.03.2004, 17:29
wie geht das mit so einem funkgerät . wir haben noch ein paar alte fug 7b rumliegen

dann einfach ein klinkenstecker basteln und an den pc ranhängen

aber wie weiß der pc das er aufnehmen muss - wenn ihr sagt das ihr nur eure einsätze aufzeichnet -
und welches programm verwendet man dafür

Alex22
07.03.2004, 17:50
Original geschrieben von testman
wie geht das mit so einem funkgerät . wir haben noch ein paar alte fug 7b rumliegen

dann einfach ein klinkenstecker basteln und an den pc ranhängen

aber wie weiß der pc das er aufnehmen muss - wenn ihr sagt das ihr nur eure einsätze aufzeichnet -
und welches programm verwendet man dafür

jopp klinkenstecker dran und loß gehts
aufzichnen kannst mit waverecorder zb oder wintone ... das nimmt nur auf wenn ein signal reinkommt

testman
07.03.2004, 17:54
ja aber wie geht das das es nur aufnimmt wenn für uns ein einsatz ist


aber er nimmt nur auf wenn ein signal kommt

ja stimmt das das es nur afnimmt wenn ein signal kommt

Florian kommen
07.03.2004, 18:00
Das Funkgerät dass wir für die Aufzeichnung haben wird erst mit einer Alarmierung von uns über die Hausanlage eingeschaltet.

Hausanlage steuert bei uns verschiedene Prozesse:

1. Stilllegen der Alarmanlage
2. Entriegeln des Schlosses
3. Öffnen des ersten Tores
4. Funkaufzeichnung starten
5. in der Nacht lichter schalten
6. Abgasabsauganlage einschalten
7. Öffnen der Schranke im Hof

sie macht bestimmt noch mehr, aber das ist mir im Moment nicht bekannt.

Gruß Stefan!

Jonas
07.03.2004, 20:51
Hat jemand evtl. ne Quelle wo schriftlich festgehalten ist, was genau auf der rechtlichen Seite zu beachten ist? Wenn ich unserem Chef sowas vorschlage, dann wird das seine erste Frage sein...

Alex22
07.03.2004, 20:56
Original geschrieben von Jonas
Hat jemand evtl. ne Quelle wo schriftlich festgehalten ist, was genau auf der rechtlichen Seite zu beachten ist? Wenn ich unserem Chef sowas vorschlage, dann wird das seine erste Frage sein...

streng genommen mußt du jeden vorher fragen dessen worte du aufzeichnest

Newty
08.03.2004, 00:09
Original geschrieben von Alex22
streng genommen mußt du jeden vorher fragen dessen worte du aufzeichnest
Denke ich nicht. Du darfst sie nur nicht zu einem anderen Zweck als dem Vorgesehenem verwenden. In diesem Falle also Einsatzgeschehen/Einsatzdokumentation.
Dein Gegenüber hat ins Funkgerät mit genau dieser Absicht gesprochen, um etwas für andere festzuhalten.

Florian kommen
08.03.2004, 13:34
Hallo,

ich hab heute nochmal nachgefragt was alles aufgezeichnet wird. Und siehe da, ich bein eines bessern belehrt worden. Es wird ab unserer Alarmierung alles aufgezeichnet, bis unser Einsat vorüber ist.

Gruß STefan!

BigHam
08.03.2004, 13:43
Hallo zusammen,

zitat:
--------------------------------------------------------------------------------
Original geschrieben von Alex22
streng genommen mußt du jeden vorher fragen dessen worte du aufzeichnest
--------------------------------------------------------------------------------

Richtig!!!
ABER!!!
Da du ja als ausgebildeter Feuerwehrmann/frau einen Funklehrgang besucht und erfolgreich abgeschlossen hast (ohne den man rein rechtlich gesehen das FUG nicht bedienen darf) und im anschluss die rechtliche Belehrung unterschrieben hast bist du auch darüber informiert worden das sämtliche Gespräche im Funkverkehrskreis der jeweiligen Frequenz zur Einsatzdokumentation und Beweislast aufgezeichnet werden!!!
Darüber hinaus darf und kann JEDE Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ) die entsprechende Funksprüche auf dem jeweiligen zugewiesenen Frequenz aufzeichenen die über den Äther kommen.
Wir zeichnen bei uns Bspw. alle Funksprüche auf die auf dem Feuerwehr-Frequenz gesendet werden incl. Alarmierungen usw und brennen die einmal monatlich auf CD. Diese werden dann archiviert.

Gruß
Andreas

F64098
12.03.2004, 18:43
Mit dem Archivieren wäre ich _sehr_ vorsichtig!
Die Aufzeichnung der Funkgespräche ist nur zur Durchführung des Einsatzes gestattet. Spätestens 3 Monate nach Beendigung des Einsatzes gibt es keine rechtliche Grundlage mehr zur Speicherung der Daten.


MfG

Frank

BigHam
12.03.2004, 19:17
Ja laut Telekommunikationsgesetzt der BRD

Aber!!!
Die Aufzeichnungssache kann individuell im LBKG geregelt werden.
IMHO heißt das das es je nach Bundesland unterschiede gibt!

Suche mir die Sachen mal raus und werde es dann noch mal posten

Gruß
Andreas

aluecken
23.06.2004, 20:16
das Fumkgerät mit dem PC verbinden hmm muss das ein besonders FUG sein oder geht das mit jedem FUG 4m von Bosch. kann mir wer sagen wo ich so eine Kabel herbekomme.

Mfg Andreas

Pcman
24.06.2004, 14:22
Wieso werden von einzelnen Feuerwehren Funkgespräche aufgezeichnet? Normalerweise werden in jeder Leitstelle alle Funkspräche auf eine Langzeitdokumentationsanlage aufgezeichnet und das "Band" eine gewisse Zeit aufbewahrt. Diese Aufzeichnung ist auch "gerichtsfest". Und auch jede Feuerwehr kann darauf zurückgreifen.
Dieses reicht doch für alle erdenklichen Fälle aus!
Funkgespräche sollen nur für dienstliche Zwecke und nur dann, wenn es unbedingt nötig ist, aufgezeichnet werden. Es ist bestimmt nicht nötig, dass dieses nochmal in den verschiedenen Feuerwehren geschieht und für eine Einsatzdokumentation ist dieses auch nicht erforderlich.
Denkbar wäre allerdings, den 2m-Kanal aufzuzeichnen, da dieses oftmals in der Leitstelle nicht möglich ist (HF-Versorgung im Simplex-Betrieb).

Florian kommen
24.06.2004, 14:28
Tja... leider haben wir für die Feuerwehr keine Leitstelle. Wir werden von der Polizei alarmiert. Wir sind Stützpunktwehr mit FEZ (NaSt.) drum wird bei uns aufgezeichnet.

Gruß Stefan!

feuerwehringenieur
24.06.2004, 14:37
Hallo,

also in unserem Lkr. gibt es keine eigene Leitstelle, wir werden über die Polizei alarmiert und diese dokumentiert den gesamten Funkverkehr.

Aber wir haben auch noch 5 Nachalarmierungsstellen. Jede davon zeichnet unabhängig den kompletten Funkverkehr mit (365 Tage, 24 Stunden) mit folgendem Hintergrund:

Jede NAZ ist in der Lage, eine komplette Alarmierung für einen Dienstbezirk bzw. den gesamte Lkr. zu übernehmen.
D.h. bei Ausfall des Hauptrelais können diese NAZ´s unabhängig von der erstalarmierenden Stelle (Polizei) die Alarmierung für ihren Bereich übernehmen.
Sollte in diesem Fall aus irgendeinem Grund z.B. im Oberband gesendet werden, oder im Wechselsprechen, ist die Reichweite ja nur begrenzt. ==> Ein zentraler Mitschnitt aller Funkgespräche des Lkr. wäre nicht möglich. Gleiches gilt z.B. auch, wenn der Lkr. bei größeren Schadenslagen in zwei oder mehrere Funkkanäle aufgeteilt wird (so geschehen beim Jahrhundertorkan "Wiebke" 1990).

Gruß

Feuerwehringenieur