PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Darf ich als GF einen nicht 18jährigen...



Florian kommen
02.03.2004, 14:16
...bei Einsatzübungen unter Atemschut in den Innenangriff gehen lassen?

Letztens kam ein 17 jähriger bei mir an, und meinte er will bei der nächsten Übung in den Innenangriff gehen. Ich sagte darauf hin zu ihm dass ich ihn ohne Ausbildung nicht reinlassen darf, (auch nicht bei Übungen) darauf meinte er das er es irgendwo schon mal gelesen habe.

Nachdem ich nirgends was gefunden habe frage ich euch.

Ich würde schwer behaupten, dass er es ohne entsprechende Ausbildung auch nicht bei Übungen darf.

Gruß Stefan!

Quietschphone
02.03.2004, 14:19
...bei Einsatzübungen unter Atemschut in den Innenangriff gehen lassen?
Woher soll denn ein 17jähriger eine Atemschutz-Ausbildung haben???

huhu
02.03.2004, 14:19
Er darf ohne eine gültige G26.3 Untersuchung, auch nicht zu Übungszwecken, ein PA aufziehen. Auf keinen Fall!

Und die G26.3 Untersuchung kann ich erst ab dem 18. Lebensjahr erfolgreich bestehen!

Florian kommen
02.03.2004, 14:25
Hallo,

danke für eure Antworten.

Das hab ich ihm auch schon gesagt, aber er meinte er dürfe das. Jetzt kann ich ihm ja den Link hierher geben, dann kann er es selbst lesen.

@Quietschphone

Ich hab doch geschrieben ohne Atemschutzausbildung.

Gruß Stefan!

Quietschphone
02.03.2004, 14:30
Sorry, das hab' ich nicht ganz richtig gelesen. Aber ich hab's so gemeint, wie huhu geschrieben hat. Ohne G26.3 keine Ausbildung, ohne Ausbildung kein PA, auch nicht bei Übungen!

Das sagt ja auch die FwDV7 ganz klar:


3 Anforderungen an Atemschutzgeräteträger
Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen
- das 18. Lebensjahr vollendet haben;
- ...

Einsatzkräfte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht unter Atemschutz eingesetzt werden.

Florian kommen
02.03.2004, 15:09
Hallo,

hier steht halt leider nichts von Übungen, drum hab ich hier nachgefragt.

Gruß Stefan!

Quietschphone
02.03.2004, 15:12
Der Jugendliche ist in diesem Fall doch Einsatzkraft, egal, ob bei Übung oder Einsatz, das deute ich doch richtig, oder? Und er soll unter Atemschutz eingesetzt werden (auch wieder nur zur Übung). Dann müssen doch alle Punkte der FwDV7 Abs. 3 erfüllt sein. Das ist aber eben bei einem Jugendlichen < 18 Jahren nicht der Fall.

Florian kommen
02.03.2004, 15:14
Ich wollts eben nochmal ganz genau wissen, obwohl ich mir eigentlich schon zu 99,9% sicher war das er es nicht darf, bzw. dass ich ihn nicht reingehen lassen darf.

Gruß Stefan!

Thomas G
02.03.2004, 22:22
Hallo,

für die FwDV 7 (bzw. alle anderen FwDVen) ist es uninterressant, ob es sich um eine Übung oder einen Einsatz (=Realfall) handelt.

Wie die Vorredner schon sagten, unter 18 darf man keine G26.3 machen, diese braucht man für den AGT-Lehrgang.

Und wieso willst du ihm die URL von diesem Thread hier geben? Schwenk die aktuelle Ausgabe der FwDV7 unter seiner Nase hin und her, und wenn er immer noch meint, er dürfe dass, muss er dir - und nicht umgekehrt - den Beweis (Gesetzt o.ä.) bringen.

MiThoTyN
03.03.2004, 09:37
Das mit der G26.3 stimmt nicht so ganz.

Die kann man durchaus auch schon früher machen. Bei uns muss die jeder FW-Mann machen und die gilt als allgemeine Taugkichkeitsuntersuchung für den Feuerwehrdienst. Wer die bei uns nicht hat, darf garnicht in den Einsatz. Egal ob Atemschutz oder nicht.

Was aber richtig und in der FwDV 7 klar geregelt ist, dass jemand erst DANN Atemschutz tragen darf, wenn er 18 Jahre alt ist, die G26.3 hat UND einen offiziellen Atemschutz-Lehrgang besucht und bestanden hat. Vorher geht da leider garnix.

Gruß Joachim

Hindin
03.03.2004, 10:14
Also ich weis nicht wie das bei euch ist. Aber in den neuen Richtlinien für die Ausbildung zur Grundausbildung (Baden- Württemberg) steht drin dass das Atemschutzgerät aufgesetzt werden darf. Allerdings nur als "Rucksack". Also keine Maske aufgezogen und auch den Lungenautomaten nicht angschlossen. Dies ist möglich. Es soll als Gewöhnungsübung dienen. Ansonsten kann ich den oberen Beiträgen nur beistimmen. Ohne G26 kein Atemschutz.

MiThoTyN
03.03.2004, 10:19
Gerät "umhängen" ist klar. Das hat ja nix mit Atemschutzeinsatz zu tun.
Kannst dich ja auch ohne Führerschein in einen LKW reinsetzen. *g*

Hier gehts um das richtige nutzen eines Atemschutzgerätes mit Maske usw in einer Einsatzübung. Und das ist klar verboten.

Gruß Joachim

Backdraft007
03.03.2004, 10:21
Ne verboten nicht, nur nicht erlaubt. :D

MiThoTyN
03.03.2004, 10:25
*g* Stimmt ...

Christian
03.03.2004, 12:09
Hallo,

übrigens nach der neuen FWDV 2 "Ausbildung in der Feuerwehr"
ist die Lehrgangsreihenfolge neu geordnet.

1. Modul 1+2 (früher TM1)
2. Sprechfunker (neu, als AGT soll man ja ein Fug mitführen)
3. Modul 3+4 (früher TM2a+b)
4. Atemschutzgeräteträger (G26.III/18 Jahre)

3. und 4. können tauschen auf jeden Fall sollte der Funker vor dem AGT kommen.

MiThoTyN
03.03.2004, 12:16
Soll das jetzt heißen das ab jetzt Sprechfunk Voraussetzung für AGT ist ? Also ohne funk kein AGT ?

Gruß Joachim

Paladin112
03.03.2004, 12:34
Ja, nach neuer FwDv 2 schon, denn als AGT solltest Du "richtig" funken können.

Und der Atemschutzgeräteträgerlehrgang wird in der Dauer verlängert (macht ja auch Sinn).

AkkonHaLand
03.03.2004, 14:08
Es gibt übrigens eine Ausnahme vom Verbot des AGT-tragens:

DIE MENSCHENRETTUNG IM EINSATZFALL

ich würde mir aber als EL seeeeehr genau überlegen, ob ich einen Kameraden unter 18 überhaupt in den Bereich vor den Verteiler lasse! Der EL trägt in dem Fall nämlich DIE GESAMMTE Verantwortung und das kann schnell in die Hose gehen (sorry... meinte dem Knast...)

PePPy
03.03.2004, 14:12
Mal ne Frage, bist du überhaubt GF oder ist das auch nur erfunden?

Florian kommen
03.03.2004, 14:15
In so einem Fall würde ich als GF bzw. Einsatzleiter eher selbst in ein Gebäude reingehen, bevor ich einen ohne G 26.3 ins Gebäuede schicke. Denn man kann ja auch bei einem über 18-jährigen nicht wissen wie er sich unter der Maske verhält.

Wir hatten bei unserem Atemschutzlehrgang einen dabei, der hatte mit der Maske auf dem Kopf erbrechen müssen. Ein anderer bekam Platzangst und rastete in der Strecke völlig aus. Soetwas kann und will ich bei einem Einsatz nicht verantworten, und sicher auch kein anderer.

Gruß Stefan!

Patrick
03.03.2004, 14:15
Original geschrieben von PePPy
Mal ne Frage, bist du überhaubt GF oder ist das auch nur erfunden?
Um ehrlich zu sein: So oft wie er es beiläufig erwähnt, habe ich mich das auch schon gefragt.

Patrick

Florian kommen
03.03.2004, 14:15
Original geschrieben von PePPy
Mal ne Frage, bist du überhaubt GF oder ist das auch nur erfunden?

Soll ich dir mein Zeugnis einscannen? Langsam frage ich mich wirklich...

MatthiasO
03.03.2004, 14:29
Einsatzleiter selbst ins Gebäude gehen? Ich glaube da bist du dann genau so nass...

Ich denke dass gelten muss: Wenn nicht genug AGT dann schon auf der Anfahrt nachalarmieren und nicht irgendwelche Hauruck-Aktionen...

Gruß, otti

Paladin112
03.03.2004, 16:16
Als Einstatzleiter selber unter PA in Haus gehen halte ich in Extremfällen besser, als unten zu stehen und den Schaulustigen erklären: "Ja tut mir leid, ich hab gerade wenig Personal, dann muß die vermisste Person halt warten!"

Das hat nichts mit nass zu tun, sondern sollte im Einzelfall an der Einsatzstelle entschieden werden und nicht hier pauschal im Forum!!!

mfg paladin112

PePPy
03.03.2004, 16:38
Original geschrieben von Florian kommen
Soll ich dir mein Zeugnis einscannen? Langsam frage ich mich wirklich...

Hey Leute!

War eigendlich auch eher scherzhaft gemeint!
Sorry Florian kommen!
Hab von ihn das Zeugnis per Mail bekommen und hat seine Richtigkeit!

Gruß PePPy

MiThoTyN
03.03.2004, 16:43
Der Einsatzleiter ist bei uns genauso ein FW-Mann wie alle anderen auch, warum sollte der u.U. nicht selbst mit ins Haus ?
Wenn wirklich Menschenleben in Gefahr sind werden die Aufgaben halt mal schnell getauscht. Das passiert bei uns schonmal. Ist doch kein Thema.

Aber Leute ohne Lehrgang und G26 würde ich auch nicht einsetzen, und wenn noch so viele Menschen in dem Gebäude sind.

Gruß Joachim

Patrick
03.03.2004, 16:50
Original geschrieben von MiThoTyN
Der Einsatzleiter ist bei uns genauso ein FW-Mann wie alle anderen auch, warum sollte der u.U. nicht selbst mit ins Haus ?


Naja, man sollte nicht vergessen, dass dann unter Umständen ausserhalb des Hauses garnix mehr läuft oder schlimmer: Dass dadurch noch Schäden entstehen. Nicht umsonst hat der Einsatzleiter/ZF/GF/SF ja keine gesonderte Aufgabe ausser eben der Führung.

Patrick

MiThoTyN
03.03.2004, 16:52
Naja naja ... Also wie gesagt, der Einsatzleiter ist einer von mehreren GF die wir haben. Wenn der mal was machen muss, sind noch genug Leute da, die "Ersatzeinsatzleiter" werden können, bzw die Leute unter Kontrolle halten. Und so "doof" sind die FW-Leute ja nun auch nicht, dass sie nicht ohne EL wissen was sie machen sollen.

Gruß Joachim

PePPy
03.03.2004, 17:52
Hallo!

Ich hab mir grad nochmal das Dokument angeguckt, wo drinne steht, das Florian kommen an den Gruppenführerlehrgang erfolgreich teilgenommen hat... Meines Erachtens sieht das Teil ziemlich danach aus, als wenn es ne Fälschung wäre: Verdacht auf Urkunden Fälschung!

Ich werde das mal checken lassen und würde mich über Hilfe freuen!

Gruß
PePPy

Backdraft007
03.03.2004, 20:18
@PePPy,

zügel Dich mal ein wenig. Bevor da nichts bewiesen ist, nennt man das Verläumdung.

Und solange das Dokument kein anderer gesehen hat, kann man schlecht nen Urteil drüber fällen.

Ebenso kann die Qualität auch schlecht sein. Scanner-technisch.

Alex22
03.03.2004, 20:19
Peppy ...
ja was nun?
einmal sagst du das teil ist echt und 3 std später solls ne fälschung sein??

Schullehrer
03.03.2004, 20:28
irgendwie tut das auch gar nichts zur sache, sei er nun GF oder nicht echter GF, ich denke jeder muss selbst entscheiden als was er sich ausgibt und wieviel wahrheitsgehalt in seinen aussagen steckt, dass man mit lügen auch auf die schnauze fallen kann, haben wir bereits vor einiger zeit am Beispiel der erfundenen Geschichte über verprügeltes RD-Personal gesehen!!!

Egal, ich denke das tut nichts zur Sache zu der Fragestellung nach den rechtlichen Hintergründen zum Einsatz minderjähriger mit PA, die von einigen Leuten sehr gut beantwortet wurde!

Schönen Abend noch!
S.L.

PePPy
03.03.2004, 20:37
Original geschrieben von Backdraft007
@PePPy,

zügel Dich mal ein wenig. Bevor da nichts bewiesen ist, nennt man das Verläumdung.

Und solange das Dokument kein anderer gesehen hat, kann man schlecht nen Urteil drüber fällen.

Ebenso kann die Qualität auch schlecht sein. Scanner-technisch.

Ja also wer das Ding von mir haben möchte kann es gerne weitergeleitet haben aber will es hier nicht zum download anbieten!
Könnt euch denn ja per PN bei mir melden!

Gruß PePPy

PePPy
03.03.2004, 20:39
Original geschrieben von Alex22
Peppy ...
ja was nun?
einmal sagst du das teil ist echt und 3 std später solls ne fälschung sein??

Hi!

Habs auch erst später bemerkt als ich es mir mal genauer angeschaut hatte!

Gruß PePPy

Alex22
03.03.2004, 21:28
Original geschrieben von PePPy
Ja also wer das Ding von mir haben möchte kann es gerne weitergeleitet haben aber will es hier nicht zum download anbieten!
Könnt euch denn ja per PN bei mir melden!

Gruß PePPy

dann schicks mal bitte .. aber ohne namen
gruß alex

Florian kommen
03.03.2004, 22:37
Hallo,

jetzt gehts ja langsam los, warum soll ich so ein Zeugnis fälschen? Was habe ich davon?

Gruß Stefan!

Florian kommen
03.03.2004, 22:42
Noch was, wer das Zeugnis haben will, der kann sich auch bei mir melden.

Gruß Stefan!

MatthiasO
04.03.2004, 08:18
Moin @ all,

klar kann der Einsatzleiter in ermaneglung weiterer AGT sich selbst zum Angriffstrupp-Mitglied machen. Dann muss er aber so verantwortungsbewußt sein und die Leitung des Einsatzes weitergeben. Man _kann_ keinen Einsatz leiten und im Innenangriff selbst noch das Feuer bekämpfen. Ein solcher Einsatz wird mit ziemlicher sicherheit m Chaos enden. Dass halte ich für nicht zu verantworten...

Gruß, otti

MiThoTyN
04.03.2004, 09:06
@Otti

Da hast du natürlich voll und ganz recht. Das ist unbestritten.

Gruß Joachim

Cummunicator
04.03.2004, 11:00
@PePPy

Ich würde auch mal sagen du hälst dich mit deinen "Vermutungen" etwas zurück.

Des weiteren spielt es im Rahmen dieses Threads überhaupt keine Rolle ob er GF ist oder nicht.


<b>Zum Thema:</b>

Leider gibt es wirklich Einsatzleiter die ganricht ansprechbar sind. Warum? Weil sie als Angriffstrupp im Einsatz sind.

Aber, es gibt genauso Einsatzleiter die garnicht vor Ort sind und es für richtig halten ihre Einsätze über Funk oder Telefon zu koordinieren.

Da kann man nur mit dem Kopf schütteln....

Gott sei dank haben wir immer genug Führungskräfte die einspringen können falls der eigentliche EL mal mit nach Vorne muss. Kommt zwar sogut wie nie vor, aber man weiß ja nie.

Und... wie Jogi schon sagt, sind die anderen Einsatzkräfte auch nicht doof um gewissen Dinge selbst zu managen.

Backdraft007
04.03.2004, 12:32
Es soll sogar Führungskräfte geben, die sagen: "Weißte was, übernimm mal die Leitung, ich will auch mal wieder an der Front mitkämpfen!".

Finde ich super sowas. Wenn sich die Herren Führungskräfte auch mal den Arsch aufreissen. :D :D

Nicht zu persönlich nehmen.

MiThoTyN
04.03.2004, 12:47
Das ist nicht nur gut, das ist auch wichtig denke ich. Den meisten Führungskräften fehlt doch nach 1-2 Jahren echt jeder Bezug zur Praxis. Die wissen doch meist garnicht mehr was ein Feuer ist und haben sich in der Hinsicht auch nicht weitergebildet.

Unser stellv. WeFü ist ein Frontkämpfer. Sobald ein andere den EL machen kann, ist er als AGT dabei an erster Front. Der ist auch meist einer der ersten Maschinisten, die dann das LF fahren. Das macht viel mehr Sinn so. Unser WeFü dagegen hat auch Klasse C und AGT, hat das aber seit Jahren nicht mehr gemacht. Das könnte der wenn Not am Mann ist garnicht mehr machen. Das is echt doof sowas.

Gruß Joachim

Cummunicator
04.03.2004, 13:22
Bei uns ist das auch schon so gewesen wie Jogi schreibt. Wenn Not am Mann ist, dann ist der WeFü dabei. Und das im Angriffstrupp an erster Front.

Find ich auch super sowas. Zumahl er sich auch auf andere Personen verlassen kann die dann für ihn den EL übernehmen. Dies geschieht dann allerdings für den gesammten Einsatz. Gibt also kein Durcheinander und Zuständigkeitsprobleme.

Matze81
04.03.2004, 23:04
Hallo,

ich liebe es, wenn alle, die meinen, etwas zu wissen, es der ganzen Welt kundtun müssen; am besten auch noch so, daß es aussieht, als handele es sich um Fakten.

Für die Kriterien der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach G26 empfehle ich folgende Link:

http://www.arbeitsmedizin.de/g26.html

Dort steht unter anderem folgendes:
<i>3.3.1.1 dauernde gesundheitliche Bedenken
- bei Jugendlichen unter 18 Jahren für das Tragen von Atemschutzgeräten im Rettungswesen und für das Tragen von Geräten der Gruppe 3. </i>

natürlich kann man sich auch dieser Untersuchung unterziehen, wenn man noch nicht 18 ist. PA darf man trotzdem nicht tragen. Auch, wenn man die sonstigen Anforderungen erfüllt.
Weiterhin bedeutet zitierter Satz, daß man bei der Feuerwehr, wenn man des 18 Lebensjahr noch nicht vollendet hat, auch keine Filtergeräte oder sonstigen Atemschutzgeräte der Gruppen I oder II tragen darf.
Von Übung oder Einsatz steht da nichts, also gilt das "Verbot" IMMER.
Von den weiteren Vorschriften einmal ganz abgesehen.

Backdraft007
05.03.2004, 00:45
Original geschrieben von Matze81
Hallo,

ich liebe es, wenn alle, die meinen, etwas zu wissen, es der ganzen Welt kundtun müssen; am besten auch noch so, daß es aussieht, als handele es sich um Fakten.


Und was ist jetzt Deine Intention? Das was Du da zitiert hast, ist hier schon deutlich gesagt worden. Ausserdem sind Foren dafür da. Man kann nunmal nicht alles wissen. Ebenso lässt sich hier jeder etwas besseren belehren, also was der Aufstand?

Cummunicator
05.03.2004, 09:04
Kann den Worten von Matze81 nicht ganz folgen.

Genau das, was du hier jetzt nochmal geschrieben hast, Matze81, wurde doch schon mehrmals hier gepostet...

MiThoTyN
05.03.2004, 09:07
@Matze

Ich kann Backdraft nur zustimmen. Die Antwort die du hier so schön aus der Vorschrift zitiert hast wurde schon etliche Threads weiter oben deutlich gegeben. (u.A. von mir) Es hat nie jemand was anderes behauptet und es als Fakten dargestellt.
Vielleicht vorher erst mal die Threads lesen, bevor du hier meinst etwas zu wissen, es der ganzen Welt kundtun zu müssen .....

Jeder kann nur das schreiben was er weiß. Und wenn das falsch ist, gibt es einen der das verbessern kann. Ohne Aufstand, Einfach so. Ganz lieb und nett und vor allem kameradschaftlich.

Gruß Joachim

PePPy
05.03.2004, 20:26
Original geschrieben von Matze81
Hallo,

ich liebe es...

http://www.ichliebees.de *ggg*

Matze81
06.03.2004, 02:57
Fühlt Ihr euch da echt alle angesprochen..? Der "böse" Satz hätte eigentlich besser in den Grünlicht-Thread gepaßt, den ich vorher gelesen hatte...

Dennoch:


Gerät "umhängen" ist klar. Das hat ja nix mit Atemschutzeinsatz zu tun.

Das wird oft so gesagt, ich wäre da lieber vorsichtig. Bei der Untersuchung nach G26/III geht es z.B. um die Belastbarkeit. Die Belastung durch das Gewicht des Gerätes hat man auch ohne Maske, es ist der Hauptunterschied zu Geräten nach /II.
Streng rechtlich ist es natürlich kein AS-Einsatz, wenn ich das Gerät "nur umhänge". Trotzdem sollte man sich (wegen des ganz normalen, gesunden Menschenverstandes) überlegen, ob man jemanden ohne die G26/III mit einem PA auf dem Buckel schuften läßt.


Ne verboten nicht, nur nicht erlaubt. :D

Nein, da es erlaubt wäre, wenn es nicht verboten wäre. Alles, was nicht explizit verboten ist, ist prinzipiell erlaubt.


In so einem Fall würde ich als GF bzw. Einsatzleiter eher selbst in ein Gebäude reingehen, bevor ich einen ohne G 26.3 ins Gebäuede schicke.

...was ich jetzt mal so unterstützen würde. Jemanden ohne Tauglichkeitsuntersuchung und Ausbildung in eine Gefahrensituation zu schicken, ist IMHO mehr als "grob fahrlässig".


Der Einsatzleiter ist bei uns genauso ein FW-Mann wie alle anderen auch, warum sollte der u.U. nicht selbst mit ins Haus ?
Wenn wirklich Menschenleben in Gefahr sind werden die Aufgaben halt mal schnell getauscht. Das passiert bei uns schonmal. Ist doch kein Thema.

Der EL dürfte in so einer Situation ganz andere Sorgen haben, als selbst Rettungsversuche zu unternehmen. Wer sollte denn die Einsatzleitung übernehmen? Der junge FM, der noch nicht mal AGT ist? Wohl kaum. (Was Patrick und MatthiasO prinzipiell auch schon geschrieben haben.)
Wenn es dazu kommt, daß bei einem AS-Notfall kein Rettungstrupp/Sicherheitstrupp verfügbar ist, muß im Vorfeld schon einiges sehr falsch gelaufen sein. Schon mal die FwDV 7 durchgesehen?


Naja naja ... Also wie gesagt, der Einsatzleiter ist einer von mehreren GF die wir haben. Wenn der mal was machen muss, sind noch genug Leute da, die "Ersatzeinsatzleiter" werden können, bzw die Leute unter Kontrolle halten. Und so "doof" sind die FW-Leute ja nun auch nicht, dass sie nicht ohne EL wissen was sie machen sollen.

*hüstel*

Ist das Dein Ernst? Warum soll der EL selber praktisch tätig werden müssen, wenn er noch nen Stall Leute zur Verfügung hat?


Ich hab mir grad nochmal das Dokument angeguckt, wo drinne steht, das Florian kommen an den Gruppenführerlehrgang erfolgreich teilgenommen hat... Meines Erachtens sieht das Teil ziemlich danach aus, als wenn es ne Fälschung wäre: Verdacht auf Urkunden Fälschung!

Ich werde das mal checken lassen und würde mich über Hilfe freuen!

Ich glaube, ich bin nicht ganz richtig in diesem Forum...


Leider gibt es wirklich Einsatzleiter die ganricht ansprechbar sind. Warum? Weil sie als Angriffstrupp im Einsatz sind.

Aber, es gibt genauso Einsatzleiter die garnicht vor Ort sind und es für richtig halten ihre Einsätze über Funk oder Telefon zu koordinieren.

Solche "Schaffer" sterben leider nicht aus. der Gesamteinsatzleiter hat den EInsatz zu leiten, sonst erst einmal nicht, da stimme ich vollends zu.

Wie soll jemand, der sich gar nicht vor Ort befindet, "Einsatzleiter" sein (nicht im Großschadensfall, im "Alltagsgeschäft")?! Kommst so etwas bei Euch vor? Bitte um Ausführungen!


Es soll sogar Führungskräfte geben, die sagen: "Weißte was, übernimm mal die Leitung, ich will auch mal wieder an der Front mitkämpfen!".

Finde ich super sowas. Wenn sich die Herren Führungskräfte auch mal den Arsch aufreissen. :D :D

Wenn irgendwo eine Mülltonne o.ä. brennt, OK. Ansonsten total verfehlt.


http://www.ichliebees.de

Nein, darauf wollte ich nicht hinaus...;o)