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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Uhr im Einsatz kaputt gegangen! Versicherungsfall?



Florian kommen
29.02.2004, 22:30
Hallo,

mir ist heute Nachmittag bei einem VU das Uhrenglas kaputt gegangen. Hat die Feuerwehr eine Versicherung dafür, oder muss ich die 40€ die das kostet (Erfahrung vom letzten mal) selber blechen? Hatte heute leider keine Zeit mehr mit unserem Wehrführer darüber zu reden, jetzt frag ich halt euch mal!

Gruß Stefan!

StefanMM
29.02.2004, 22:42
Hallo,

setze dich mit deinem Wehrführer in Verbindung.
Für solche Sachen gibt es eine Versicherung, die über die Gemeinde oder Stadt abgeschlossen ist.
Schadensbericht ausfüllen, abgeben, und auf Geld warten.

MfG
StefanMM

PS: Bei dir geht aber in letzter Zeit viel kaputt........(FME-Clip, Uhr...)

Alex22
29.02.2004, 22:43
stadt/gemeinde muß zahlen ... das blöde ist nur das du es nicht gleich gesagt hast... ich würde vorsichtshalber bis zum nächsten einsatz warten.

Florian kommen
29.02.2004, 22:46
Original geschrieben von StefanMM


PS: Bei dir geht aber in letzter Zeit viel kaputt........(FME-Clip, Uhr...)

Willst du vielleicht noch Bilder davon haben? Der FME-Clip ist nicht im Einsatz kaputt gegangen, sondern im Alltag!

Der Wehrführer ist leider nach dem Einsatz gleich abgehauen, er musste noch weiter!

Gruß Stefan!

Einsatzleiter
29.02.2004, 22:47
Original geschrieben von Florian kommen
Hat die Feuerwehr eine Versicherung dafür ?

Also im FSHG NW steht, das dir durch den Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr kein Schaden entstehen darf.
Bei uns wird der entstandene Schaden dem Rechtsamt der Stadtverwaltung gemeldet. Die nehmen dann eine Schadensmeldung auf und veranlassen alles weitere. Musst halt nur die Rechnung der Uhr dort vorlegen, dann solltest du den Schaden eigentlich ersetzt bekommen.

Ich denke bei euch in Bayern dürfte das aber auch irgendwo gesetzlich geregelt sein.


Gruß
Der EL

Tobias
29.02.2004, 23:53
Original geschrieben von Alex22
ich würde vorsichtshalber bis zum nächsten einsatz warten.

...um beim nächsten Einsatz zu sagen "Uhr kaputt"...? Das wäre dann Betrug. Lieber jetzt (bzw. morgen) anrufen und erzählen. Der Wehrführer muss das ja nicht an die Gemeinde weitergeben.

PeterOs
01.03.2004, 02:24
Das ist eben die Frage, wie es mit Wertsachen ist, da ja normalerweise Wertsachen im Einsatz- bzw. Übungsdienst nicht getragen werden dürfen. Handy wird z.B. nicht ersetzt. Also mal fragen, aber Uhr dürfte/sollte nicht das Problem sein....

Backdraft007
01.03.2004, 08:33
Ist bei Euch nur der Wehrführer für sowas zuständig?

Also ich wäre dann eben zu nem Zugführer oder Gruppenführer gegangen. Dafür sind se da.

feuerwehrzwerg112
01.03.2004, 13:25
Moin!

Dann würd ich gerne wissen wie das nun beim Handy ist`? kann ja sien das man vergisst das rauszunehmen und dann kommt da ne Kupplung oder sowas rauf und es ist kaputt...

Würde das die Versicherung auch bezahlen?

Und man kann ja sicher auch zum Gf oder zum Zf gehen.....

Grusssss Daniel

PeterOs
01.03.2004, 13:28
Ich kann jetzt nur für Hamburg sprechen, dort wird das Handy NICHT ersetzt....

Wie es in anderen Bundesländern aussieht, weiß ich nicht....

Patrick
01.03.2004, 13:41
Original geschrieben von PeterOs
Ich kann jetzt nur für Hamburg sprechen, dort wird das Handy NICHT ersetzt....
Das macht aus Sinn. Sonst würde man die Leute noch zum Mitnehmen der Handys ermutigen und da die Mehrzahl wohl nicht ex-geschützt ist, könnte das böse ausgehen.

Gleiches könnte übrigens auch bei der Uhr zutreffen. Schmuck ist ja lt. UVV verboten (man verbessere mich, falls ich Mist erzähle). Da könnte man die Uhr unter Umständen auch dazuzählen.

Patrick

feuerwehrzwerg112
01.03.2004, 13:50
Moinsen Leutz!

Aber ein Handy kann auhc im Einsatz sehr helfen! Bei Personensuchen zum Beispiel! mal über die 112 anrufen oder so...


gruss Danielll

Florian kommen
01.03.2004, 13:55
Original geschrieben von feuerwehrzwerg112
Moinsen Leutz!

Aber ein Handy kann auhc im Einsatz sehr helfen! Bei Personensuchen zum Beispiel! mal über die 112 anrufen oder so...


gruss Danielll

für was hat die Feuerwehr Funk? Das geht alles auch über Funk!

2m wenn ihr untereinander Kontakt aufnehmen wollt und 4m wenn ihr mit der Leitstelle Kontakt aufnehmen wollt!

Gruß Stefan!

Tobias
01.03.2004, 14:01
Hallo,


Original geschrieben von feuerwehrzwerg112
Dann würd ich gerne wissen wie das nun beim Handy ist`? kann ja sien das man vergisst das rauszunehmen und dann kommt da ne Kupplung oder sowas rauf und es ist kaputt...

Würde das die Versicherung auch bezahlen?

Also wenn irgendwo steht, dass Handys nicht mitgenommen werden sollen (Gründe wurden hier ja bereits erörtert), dann ist es irrelevant, warum Du es dabei hattest, denn "Dummheit schützt vor Strafe nicht" - sprich: Pech gehabt. ;-)


Original geschrieben von feuerwehrzwerg112
Aber ein Handy kann auhc im Einsatz sehr helfen! Bei Personensuchen zum Beispiel! mal über die 112 anrufen oder so.

da drin seh ich eigentlich keinen Sinn - wie Stefan bereits geschrieben hat gibt es dafür ja den Funk.

Irgendwelche Meldungen sollten ohnehin über die Einsatzleitung laufen und nicht über einzelne "Suchtrupps".

feuerwehrzwerg112
01.03.2004, 14:30
ja aber man sollte ja nicht unbedingt die namen über funk sagen usw.

und wenn man grad kein 4 m hat?

nicht jeder hat ein 4 m und die kleineren wehren auch nicht viele 2m!

gruss

MiThoTyN
01.03.2004, 14:33
Naja naja .. Also es kann ja wohl keiner abstreiten, dass ein Handy an der E-Stelle durchaus sinnvoll ist. Es gibt viele Sachen, die man mal eben schnell mit dem Handy klären kann, die garnicht über Funk laufen müssen. Lieber den 4m Kanal frei halten für wichtige Sachen, und solch organisatorischen Kleinkram per Handy machen.

Also ich hab das Handy schon oft gebraucht im Einsatz.

Gruß Joachim

feuerwehrzwerg112
01.03.2004, 14:36
jo seh ich ja auch soooooo !

Danke Joachim! *ggg*



schöne grusse

Patrick
01.03.2004, 15:49
Moin!
Es ist immer eine Frage, wer das Handy dabeihat. Der Einsatzleiter braucht es am ehesten und der hat sicherlich auch auf einem elw eins dabei. Wenn das kaputt geht wird es auch ersetzt. Aber jeder Suchtrupp braucht es mit Sicherheit nicht. Dann gehen nämlich zwangsläufig Informationen am Einsatzleiter vorbei und das darf nicht sein.

Patrick

Florian kommen
01.03.2004, 15:55
Auf unserem Kdof (mit dem der Einsatzleiter rausfährt) ist ein Hand (Siemens M50). Derjenige der Einsatzleiter macht (1.Kommandant 2.Kommandant oder wenn keiner von denen zwei da ist auch manchmal ein Gruppenführer) steckt das Handy ein, und ist während des gesamten Einsatzes über dieses Erreichbar. Das Einzige mal als bei uns Handys eingesetzt wurden das war bei Hochwasser 2002 da der Sprechfunkverkehr endlos überlastet war.

Die Verbindung zur Leitstelle wird bei uns entweder von der NaSt gehalten oder vom ELW.

Ich schließe mich ganz Patrick an.

Gruß Stefan!

Backdraft007
01.03.2004, 17:16
Da wo das Handy zu sein hat ist der/die ELW und sonst nirgendwo. Ebenso haben FME´s im Einsatz auch nichts an/in den Klamotten zu suchen. Darunter zählen auch Taschenlampen, die kein EX-Schutz haben.

Die Gründen wurden ja mehrfach genannt.

firejojo
01.03.2004, 19:51
Schäden an deinem Eigentum sowie Verletzungen die man sich im Einsatz zugezogen hat. Sollte man sofort melden. Wer's nicht tut is selbst schuld wenn er den Schaden nicht bezahlt bekommt.

Christian
03.03.2004, 12:19
Hallo,

eine normale Uhr (keine Rolex für X000€) zählt nicht als Schmuck. Diese kann im Einsatz auch relevant sein (Strahlenschutz, Atemschutz, Atemschutzüberwachung, Einsatzleitung, Tauchereinsatz etc.), sie gehört somit zur persönlichen Austattung ist somit bei Beschädigung durch die Fw zu ersetzen bzw. durch die Gemeinde als Träger der Fw.

Ebenso wie mitgeführte FME, unter der Einsatzkleidung getragene Privatkleidung und auch verlorengegangene Gegenstände wie Schlüsselbund etc.

AkkonHaLand
03.03.2004, 14:20
Über das Thema Ex-Schutz wurde ja oben bereits ausführlich berichtet, also:

Im Einsatz keine nicht dafür zugelassenen elt. Geräte (Handy, Funkmelder, priv. Taschenlampen, priv. Kabeltrommeln, ...) verwenden

Zum Thema Schadenersatz:

Im Einsatz sind

- Schmuck (Ringe, Ketten, Ohrringe und Ohrstecker)
- (Armband-) Uhren
- Arm- und Fußbänder
- private (Schutz-???)Bekleidung

VERBOTEN (nach UVV)

...und was verboten ist zu tragen, für das gibt es logischerweise KEINEN Ersatz!
Diese Sachen müssen also entweder zu Hause bleiben oder spätestens in der Wache abgelegt werden!!!

Ausnahmen:
- private Unterwäsche
- Brillen bei Personen, die nicht unter Atemschutz sind

Quietschphone
03.03.2004, 14:38
Im Einsatz sind

- Schmuck (Ringe, Ketten, Ohrringe und Ohrstecker)
- (Armband-) Uhren
- Arm- und Fußbänder
- private (Schutz-???)Bekleidung

VERBOTEN (nach UVV)
Wo kann ich das nachlesen? Hab' leider diesbezüglich bei meinen Nachforschungen noch nichts gefunden (sowohl UVV 0.1/GUV-V A1 Allgemeine Vorschriften als auch Unfallverhütungsvorschrift 3.8 Feuerwehren (GUV 7.13/GUV-V C53))

StefanMM
03.03.2004, 15:45
Hallo,

...........bei wieviel % aller gefahrenen Einsätze besteht EX-Gefahr?. Auf solche 100%igen Vorsichtsmaßnahmen muß du bestimmt in den allerwenigsten Fällen rechnen. Und selbst wenn, dann betrifft es noch lange nicht die komplette Manschaft, sondern nur einzelne, die in diesen Bereich vordringen. Und dieser Gefahrenbereich ist je nach Unfall mal größer und mal kleiner.

MfG
StefanMM

Quietschphone
03.03.2004, 15:55
Zum Thema EX-Schutz noch eine Frage (wird langsam wieder OT):
Wie viele Feuerwehren in Deutschland benutzen ausschliesslich (wenn sie überhaupt welche besitzen) ATEX-zugelassene Funkgeräte im Einsatz- bzw. Gefahrenbereich bzw. welche Feuerwehr hält ATEX-zugelassene Funkgeräte für AGT vor?

Tobias
03.03.2004, 17:05
Hallo,


Original geschrieben von Christian
eine normale Uhr (keine Rolex für X000€) zählt nicht als Schmuck. Diese kann im Einsatz auch relevant sein (Strahlenschutz, Atemschutz, Atemschutzüberwachung, Einsatzleitung, Tauchereinsatz etc.), sie gehört somit zur persönlichen Austattung ist somit bei Beschädigung durch die Fw zu ersetzen bzw. durch die Gemeinde als Träger der Fw.

Selbst dann würde es darauf ankommen, als was Du eingesetzt warst, der Wassertrupp braucht keine Uhr z.B. Vielleicht könnte man etwas erreichen, wenn die Uhr dem Zuständigen für die Atemschutzüberwachung kaputt gegangen ist. Denke ich aber nicht.


Original geschrieben von Christian
Ebenso wie mitgeführte FME, unter der Einsatzkleidung getragene Privatkleidung und auch verlorengegangene Gegenstände wie Schlüsselbund etc.
AkkonHaLand hat darauf ja geantwortet. Kleine Ergänzung: Bei uns im RD hiess es auch mal "private Armbanduhren aus, wenn kaputt - kein Ersatz" und im RD braucht ruckzuck jeder eine Uhr, wenns z.B. um das schlichte Ermitteln der Herzfrequenz (Puls) geht.

hannibal
11.10.2006, 14:24
- private (Schutz-???)Bekleidung

VERBOTEN (nach UVV)

...und was verboten ist zu tragen, für das gibt es logischerweise KEINEN Ersatz!
Diese Sachen müssen also entweder zu Hause bleiben oder spätestens in der Wache abgelegt werden!!!

Ausnahmen:
- private Unterwäsche
- Brillen bei Personen, die nicht unter Atemschutz sind

was soll an Privater Schutzkleidung verboten sein

was ist mit Kontaktlinsen?

Etienne
11.10.2006, 14:39
Hey Leute!

Mich würde mal interessieren, wenn im Feuerwehrdienst oder Einsatz die Kamera des Feuerwehr Pressewartes kaputt geht. Also private Digicam, die er für die Arbeit der Feuerwehr gebraucht hat.

Hat da jemand Erfahrungen?

AkkonHaLand
11.10.2006, 16:17
was soll an Privater Schutzkleidung verboten sein
"Es wird jedem FM(SB) die nötige Schutzkleidung gestellt. Daher ist es unnötig private Kleidung zu beschaffen und zu tragen!" (Nicht meine Meinung sondern die der Versicherungen!!!)


was ist mit Kontaktlinsen?M.E. dürfte das auch bei Kontaktlinsen gelten! Hier ging es ja darum, dass kein FM(SB) "blind wie ein Maulwurf" an der Einsatzstelle stehen muss, jeder soll schließlich sehen, wo er gerade gegenläuft... 4863 Für die AGT gilt: Brille ab und ins Fzg - In der Maske ist eine Brille.


Mich würde mal interessieren, wenn im Feuerwehrdienst oder Einsatz die Kamera des Feuerwehr Pressewartes kaputt geht. Also private Digicam, die er für die Arbeit der Feuerwehr gebraucht hat.

Hat da jemand Erfahrungen?

Da der Pressewart im Auftrag der Feuerwehr das Material (die Kamera) verwendet, ist dieses auch versichert!

hannibal
11.10.2006, 16:25
"Es wird jedem FM(SB) die nötige Schutzkleidung gestellt. Daher ist es unnötig private Kleidung zu beschaffen und zu tragen!" (Nicht meine Meinung sondern die der Versicherungen!!!)

mh.. die Gemeinde beschafft keine Hupf Hosen aber ich und 80 % der Deutschen Feuerwehrgemeinde erachten dies für nötig

eine Interessante Einzelentscheidung



M.E. dürfte das auch bei Kontaktlinsen gelten! Hier ging es ja darum, dass kein FM(SB) "blind wie ein Maulwurf" an der Einsatzstelle stehen muss, jeder soll schließlich sehen, wo er gerade gegenläuft... 4863 Für die AGT gilt: Brille ab und ins Fzg - In der Maske ist eine Brille.


Kontaktlinsen jetzt ja oder nein, geht nicht ganz eindeutig vor



Da der Pressewart im Auftrag der Feuerwehr das Material (die Kamera) verwendet, ist dieses auch versichert!

das ist ja auch das wenigste

AkkonHaLand
11.10.2006, 16:37
mh.. die Gemeinde beschafft keine Hupf Hosen aber ich und 80 % der Deutschen Feuerwehrgemeinde erachten dies für nötig

eine Interessante Einzelentscheidung

Ich erachte es auch für sinnvoll, dass eine Stützpunktfeuerwehr mehr als 8 Sicherheitsgurte hat. Wenn ich mir aber selber welche beschaffe so muss ich sie auch selber bezahlen!

Das sie sinnvoll und nötig sind ist ausser Frage! Was die Frage ist: "Was erachtet die Kommune nach Blick in ihr Geldsäckel für sinnvoll?" Wenn die Kommune sagt: "Das brauchen wir nicht!", dann wir es nicht beschafft! Wer sich privat Ausrüstung beschafft, muss im Schadenfall auch selber dafür aufkommen!



Kontaktlinsen jetzt ja oder nein, geht nicht ganz eindeutig vor

Da sie für die Einsatzkräfte notwendig sind, damit sie etwas sehen können: JA!



das ist ja auch das wenigste
Wenn es sich um den offiziellen Pressewart der FF handelt (man bedenke, dass es pro Kommune nur EINE FF Gibt, die evtl in mehrere OW unterteilt ist!), so wird dieser aber mindestens 2x/Woche unterwegs sein! Da stellt die Kommune den Knipsapparat!

Funker_ELF
11.10.2006, 17:30
"Es wird jedem FM(SB) die nötige Schutzkleidung gestellt. Daher ist es unnötig private Kleidung zu beschaffen und zu tragen!" (Nicht meine Meinung sondern die der Versicherungen!!!)


Steht das irgendwo geschrieben?!
Weil ich kenn es aus Wehren bei uns im Kreis das auch private Kleidung ersetzt wird.

Allmächtiger
11.10.2006, 22:59
Steht das irgendwo geschrieben?!
Weil ich kenn es aus Wehren bei uns im Kreis das auch private Kleidung ersetzt wird.

Wird wahrscheinlich dann so an die Sachbearbeiterin auf der VG weitergegeben, als dass die Ausrüstung nicht privat sondern von der Wehr war, dann wird se auch ersetzt. Also wenn ich mir da so unsere Sachbearbeiterin anschaue, dir würde das nicht merken...

Mr. Blaulicht
11.10.2006, 23:42
Für die AGT gilt: Brille ab und ins Fzg - In der Maske ist eine Brille.
Das heißt, ich lege meine Brille in den Spint, und renne dann den ganzen Einsatz mit meiner Maske rum, bis ich wieder im GH bin?!? Das kann nicht Euer Ernst sein!

Gruß, Mr. Blaulicht

Quietschphone
11.10.2006, 23:52
Für die AGT gilt: Brille ab und ins Fzg - In der Maske ist eine Brille.Servus!

Ins Fzg --> Ins Fahrzeug, nicht irgendwo im Gerätehaus in den Spind legen...

Gruß
Alex

Etienne
11.10.2006, 23:59
Hey Leute!

Da der Pressewart im Auftrag der Feuerwehr das Material (die Kamera) verwendet, ist dieses auch versichert!
Ich will dein Statement nicht anzweifeln, nur interessiert mich wo das steht bzw. worauf man sich berufen kann, falls doch mal etwas passiert.

Hab ihr eine Quelle dazu? Zu mal es sich ja dann um eine Digicam handelt, die nicht von der Feuerwehr gestellt wurde (weil z.B. nicht genug Geld von Seitens der Feuerwehr).

hannibal
12.10.2006, 14:35
Das heißt, ich lege meine Brille in den Spint, und renne dann den ganzen Einsatz mit meiner Maske rum, bis ich wieder im GH bin?!? Das kann nicht Euer Ernst sein!

Gruß, Mr. Blaulicht

du hast wenigsten eine Maskenbrille ... davon träum ich...

im Ernst hab mir vor Jahren für ganz wenig Geld ein HArdcase gekauft

Brille rein und gut ist ...

Mr. Blaulicht
12.10.2006, 14:49
du hast wenigsten eine Maskenbrille ... davon träum ich...
Nee, hab ich nicht. Das war nur eine hypotetische Frage. Ich bin überhaupt nicht in der Feuerwehr...

Gruß, Mr. Blaulicht

TTMC
12.10.2006, 18:16
Wer sich privat Ausrüstung beschafft, muss im Schadenfall auch selber dafür aufkommen!


Vorbeugen ist besser als hinterher zu jammern.

Bei privater Beschaffung bedeutet Vorbeugen zum Beispiel:
Die Privatbeschaffung an den Träger der Feuerwehr übereignen, der stellt es der Feuerwehr und die dem ursprünglichen Beschaffer zur Verfügung.
Bei der Übereignung ist sicherzustellen, dass Unterhalt, Reperatur und Ersatz bzw. Versicherung sichergestellt ist. Sonst macht die Übereignung keinen Sinn.

Sowas kann vom Handschuh über Melder bis hin zu selbst beschafften Fahrzeugen Sinn machen. Meist ist ein schriftlicher Antrag des Wehrführers beim Gemeinderat erforderlich.

hannibal
12.10.2006, 18:21
Vorbeugen ist besser als hinterher zu jammern.

Die Privatbeschaffung an den Träger der Feuerwehr übereignen, der stellt es der Feuerwehr und die dem ursprünglichen Beschaffer zur Verfügung.


der größter Fehler den du machen kannst
wenn z.B. du deinen Gallethelm an die WEhr übereignet hast und der WEhrführer will morgen so einen Helm , dann kann er Ihn sich holen, den der Helm ist ja der Gemeinde und wenn die meint das der WF so einen braucht dann ist das so

Selbstbeschaffte Ausrüstung wird nicht über die Kleiderkammer ersetzt, das ist richtig

aber über die Sachversicherung die jede Gemeinde hat