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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : FuG10 im PKW mit Hörer?



Bergwacht9902
14.02.2004, 20:16
Läßt sich das Bosch FuG10 mit einer Halterung im Fahrzeug befestigen und dann mittels Funkhörer auch gesondert bedienen? Die passende Halterung hab ich schon gefunden.

HFT Reichert
15.02.2004, 01:30
jo das geht ohne probleme. allerdings wirst du ohne außenantenne nicht besonders viel Spaß haben => wobei ja außenantennen an einem FuG 10 wiederum verboten sind.

Gruß
Michael Reichert

Andreas 53/01
15.02.2004, 09:35
Hallo!

Moment moment!

Dazu muss man folgendes beachten :

1. Um welches FuG 10 es sich handelt, also FuG 10 -alte Version- oder FuG 10R -neue Version-?

2. Welche Halterung hast Du ?

Zunächst, für das alte FuG 10 gibt es keine spezielle Halterung die man zur Besprechung nutzen kann, lediglich 12V Ladeschalen dazu muss man aber die Zusatzanschlüsse für Mikro/Lautsprecher und Antennen durch die am Funkgerät vorhandenen realisieren,
für das zweite -Neue- FuG 10R gibt es die KFZ-Halterung HFG 1 mit der man u.a. ein FuG 10 als Fahrzeuggerät nutzen kann, allerdings auch nur mit einer Sendeleistung von 1 W!
Dabei werden die Verbindungen für die Besprechung und der Antennen automatisch hergestellt. Diese Halterung kann aber noch viel mehr und kostet deshalb i.d.R. ca.650€ neu! Div. Halterungen finden sich auch bei e-bay.

Aber wer noch die alte Version des FuG 10 besitzt kann dies über die Zusatzbuchse Tuchel und der Antenne auch realisieren !

MfG

Bergwacht9902
15.02.2004, 10:18
Habe schon des öfteren gehört das die Außenantennen verboten sind, aber weshalb???

Andreas 53/01
15.02.2004, 12:05
Hallo!

Verboten im eigentlichen Sinne nicht,
die Erlasse der einzelnen Länder un deren Richtlinien zum Betrieb von Mobilen Funkgeräten im 2m Band sind unterschiedlich!

Dann würde die Herstellung solcher Geräte für die BOS keinen Sinn machen. BOSCH bzw. Motorola stellte nur Ausrüstung her, die auch den TR-BOS entsprachen. Folglich ist es kein grundsätzliches Verbot, sondern eine Länderspezifische Richtlinie!

In Hessen z.b. ist der Betrieb von FuG 9 ( 2m Mobil Funkgerät ) nur in ELW 2 und ELW 3 bzw. nach neuer Norm nur in ELF - 1 und ELF - 2 sowie in Zentralen Leitstellen und Leitfunkstellen zulässig, das HMdI hat dies per Erlass so festgelegt!

Darunter fällt auch der Betrieb von sog. KFZ-Halterungen, wird ein Handfunkgerät in eine solche Halterung gesteckt und die Verbindung zu Zubehöranschlüssen hergestellt, ist dies im Sinne des Erlasses ebenfalls ein Betrieb einer Mobil Funkanalge im 2m Band, und unterliegt den selben Richtlinien!

Sei anzumerken, das das gerät weiterhin nur mit einer Leistung von 1 W arbeiten kann, der Empfang u.u. wesentlich durch die Außenantenne verbessert werden kann.

Ähnliche Einschränkungen gibt es z.b. auch für ein Handfunkgerät im 4m BOS - Band!

MfG

Bergwacht9902
15.02.2004, 14:31
Wird denn die Reichweite im Fahrzeug so sehr eingeschränkt, oder reicht es noch für kleinere Entfernungen im Bereich einer Einsatzstelle?

Andreas 53/01
15.02.2004, 16:52
Hallo!

Unter umständen kann der Betrieb aus einem Fahrzeug heraus schlechter sein als von außen, grundsätzlich muss man davon ausgehen!

Wer ein FuG im Fahrzeug dauerhaft betreiben möchte, kann entweder lediglich eine Antenne nach außen hin anschließen und zum sprechen das FuG wie gewohnt in der Hand halten, kann auch ein Mikro oder Handapparat anschließen.

Im Elektronikhandel gibt es sog. stabilisierte Netzgeräte für 12V, die verschiedene Unterspannungen schalten lassen ( 1,5V;3,0V;4,5V;6,oV;7,5V;9,0V;12V;)
dadurch ist es möglich die meisten FuG-Typen an diesem Netzteil ohne Akku zu betreiben, und dadurch immer die volle Betriebsspannung zur Verfügung zuhaben! Der Anschluß erfolgt dabei auch über die 12pol. Tuchelbuchse!

Zulässig ist das natürlich nicht, aber es geht wunderbar!

MfG

Ebi
15.02.2004, 18:43
Hi,

ich denke mal, Bergwacht9902 will das private FuG 10 im privaten PKW betreiben.
Korrigiere mich, Bergwacht9902, wenn es anders ist :-)

Und in diesem Fall ist es dann ziemlich egal, ob es zulässig ist oder nicht.

Gruß
Ebi

Andreas 53/01
15.02.2004, 19:36
Hallo!

Ja, klar das wäre dann Oberunzulässig!

Aber die Hess. Bergwächter habten doch extra einen vom HmDI zugeteilten Kanal 39 U/W ... Und für Unterirdische Bauwerke sogar 34 bG/U

MfG

Ebi
15.02.2004, 19:54
Original geschrieben von Andreas 53/01
Hallo!

Ja, klar das wäre dann Oberunzulässig!

Aber die Hess. Bergwächter habten doch extra einen vom HmDI zugeteilten Kanal 39 U/W ... Und für Unterirdische Bauwerke sogar 34 bG/U

MfG

Unterirdische Bergwächter *lool.....

Die hessischen dürfen auch den 39 U/G nutzen...

Aber beide sind ja inzwischen in den ICE Tunnels geschaltet.

Und der anfragende Bergwächtler kommt ja von jenseits des Weißwurstäquators.. :-))

Ebi

HLF49/1
15.02.2004, 20:28
Jungs das Land heißt BAYERN und der "Job" heißt
Bergwachtler wenn schon.

Florian kommen
15.02.2004, 20:34
Servus HLF 49/1,

nimms id so eng, der isch halt doch a hesse!

Gruß Stefan!

@Ebi,

das soll kein Angriff gegen dich und die anderen Hessen sein. ;-)

Fangt wegen diesem post jetzt bitte keine Diskussion an!

Andreas 53/01
18.02.2004, 20:28
Hallo!

Ich nehms nie eng, wird dann immer zu eng !

@Ebi, ich bin net so auf dem aktuellen Stand was die Sonderkanäle Hessen betrifft, mir war dto. nur 39W/U und 34 bG/U bekannt...

MfG