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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Privater FME Disziplinarverfahren



Funker_ELF
10.02.2004, 19:00
Hallo!
Ein Kamerad hat sich einen Quattro XL selbst gekauft. Nun soll er ein Disziplinarverfahren bekommen. Die erste Konsequenz war, seine eigentlich für dieses Jahr geplante Beförderung wurde nicht gemacht. Er hat jetzt wohl auch einen mehr jährige Sperre.
Aber aus unserer Schwerpunktfeuerwehr weiß ich das es da keine Probleme, da sind mehrer selbst gekaufte FME im Umlauf.
Was haltet ihr davon? Kann man etwas dagegen tun?

MfG
Dennis

Patrick
10.02.2004, 19:07
Moin!
Wenn ich gleich mal meine Frage anhängen darf:
Sind FMEs nun anmeldepflichtig wie es FuGs sind oder nicht?

Patrick

DaRaven
10.02.2004, 19:09
Hmm ... nein denke nicht. oder irre ich mich da nun total ??

AkkonHaLand
10.02.2004, 19:09
Wer will denn da das Diszi eröffnen?

JEDER darf sich einen privaten FME kaufen und betreiben!
Evtl sollte der Verantwortliche sich mal die geltende Rechtsprechung durchlesen!

PeterOs
10.02.2004, 19:18
Es darf sich jeder einen FME kaufen, aber ob er betrieben werden darf ist eine andere Sache. Weiterhin kann ein Disszi nur eröffnet werden, wenn er sich grob fahrlässig verhalten hat. D.h. ständiges nicht beachten von Befehlen der Führungskräfte, unkameradschaftliches Verhalten etc. Ich weiß ja nicht, ob es eine Dienstanweisung gibt, die das kaufen von privaten FME verbietet, wenn ja dann hat er sich einer Anweisung widersetzt. Dann könnte man vielleicht ein Disszi eröffnen nur ich denke, dass dies nicht der einzige Grund dafür war/ist.

Außerdem gab es zu diesem Thema schon ein Thread, in dem auch diese Problematik angesprochen worden ist. Zu finden ist der hier (http://funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?s=&threadid=1536&perpage=15&pagenumber=5)
Dies ist auch noch intressant (http://funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?s=&threadid=5827&highlight=abh%F6ren+AND+FME)

Soviel dazu.....

Funker_ELF
10.02.2004, 20:17
Er war bisher nicht auffällig, sehr Kameradschaftlich und hat auch nie Grobfahrlässig gehandelt.
Unsere Satzung und Dienstanweisungen sind im Stadtgebiet einheitlich. In der Schwerpunktwehr sind Private FME also kann es daran nicht liegen, ich hatte auch einen Privaten FME als zweit Gerät und es gab keine Probleme.

MfG
Dennis Meyer

Feuerteufels feind
10.02.2004, 21:51
Hat er die Mithörfunktion in der Öffentlichkeit (Supermarkt) des öfteren mal an gehabt? Wobei das meiner Meinung nach auch "nur" ne Ordnungswidriegkei wäre. Also ich bin dafür, das private FME bei Feuerwehrangehörigen zulässig sind, wäre ja auch blödsinnig, wer keinen eigenen hat kriegt doch eh einen gestellt. Also wenn er einen gestellt bekommen hat, dann wüsste ich nicht, warum er nicht seinen eigenen verwenden sollte. Das ist ähnlich wie mit persönlicher Schutzausrüstung, da es vom Staat eh nur Schrot gibt kauft sich auch fast jeder zumindest teilweise besser/andere Sachen, solange die den Vorschriften entsprechen und das Gruppenauftreten nicht zu Nichte machen ist das ja auch ok.

Alex22
10.02.2004, 22:47
ne ... das abhören ist ne straftat, genauso wie das verbotene auswerten von funkaussendungen...
außerdem hat das nix mehr mit fahrlässigkeit zu tun, den wer sich nen funkmelder kauft, bequarzt und programmiert dann ist das VORSATZ keine fahrlässigkeit, noch grobe fahrlässigkeit sondern einfach nur VORSATZ!!! und dieser ist strafbar egal ob Feuerwehrmann oder Privatmann.

Rettungs-Zivi
10.02.2004, 23:13
Wobei ich jetzt mal nicht glaube, dass er sich den privaten Melder nur gekauft hat, um mitzuhören...

axeme
11.02.2004, 00:16
*kopfschüttel*
Anstelle der Feuerwehrführung, die das veranlasst hat oder veranlassen will, würde ich mir mal Gedanken über den eigenen Geisteszustand machen (ohne jetzt jemanden persönlich beleidigen zu wollen). Wenn das deren einzige Probleme sind, dann muss es uns wirklich gut gehen.
Ein solches Verhalten, wie es hier geschildert wurde, ist durch nichts zu rechtfertigen. Die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens ist mehr als lächerlich und den Druck durch Aufschieben von Beförderungen zu erhöhen, ist ebenfalls lachhaft, ehrlich gesagt.

sme-bbg
11.02.2004, 09:19
es ist nur strafbar die meldungen abzuhören die nicht für eine bestimmt sind wenn man also nicht mithöhrt und seine schleife programmiert hat ist das kein problem ... zummindest hier bei uns.. (KatS) habe selbe einen privaten fme dieser wurde von unserem funkbeauftragten für mich extra programmiert!

Feuerteufels feind
11.02.2004, 11:59
Ich finde es einfach nur bescheuert, wie kann man jemandem was anhängen der sich selbst besser ausrüstet?!

Atemschutzwart
11.02.2004, 13:29
Hallo
Ich Feuerwehrmann aus dem Saarland. Bei unserer Feuerwehr sieht man das gerne, wenn sich Feuerwehrmitglieder einen Melder kaufen, damit spart dann die Gemeinde das Geld. Jedoch gibt es bei uns nur einen Einschräukung. Der Melder darf nur die für den Feuerwehrmann(frau) spezifischen Schleifen programmiert haben und gegebenenfalls ohne Offenschaltung.

sme-bbg
11.02.2004, 14:34
Original geschrieben von Atemschutzwart
Hallo
Ich Feuerwehrmann aus dem Saarland. Bei unserer Feuerwehr sieht man das gerne, wenn sich Feuerwehrmitglieder einen Melder kaufen, damit spart dann die Gemeinde das Geld. Jedoch gibt es bei uns nur einen Einschräukung. Der Melder darf nur die für den Feuerwehrmann(frau) spezifischen Schleifen programmiert haben und gegebenenfalls ohne Offenschaltung.

Genau so ist es bei uns auch ... offenschaltung wird aber gelassen... man darf diese dann aber nicht öffentlich einschalten (supermarkt)

Renegade
11.02.2004, 14:34
Wenn man es ganz genau sehen will kann man ihn höchstens ein Verstoß gegen das TKG anlasten, was aber einer Anzeige bedarf. FME`s sind anmelde und gebührenpflichtig und ich glaube nicht das er als Privatmann einen FME mit BOS Frequenz auf seinen Namen angemeldet bekommt.

Quietschphone
11.02.2004, 14:47
FME`s sind anmelde und gebührenpflichtig

So? Woher beziehst Du Deine Erkenntnisse?

Nero
11.02.2004, 15:02
Hatten wir die Diskussion nicht schon mal in erschöpfender Ausführlichkeit?

Die einzige Frage ist doch: Auf welcher rechtlichen Grundlage hier ein Dissi eröffnet wurde, oder?

Gruß Nero

Renegade
11.02.2004, 15:13
@Quietschphone

Schau mal auf den Anmeldebogen der RegTP nach und da wirst du auch ein Feld Funkempfänger finden. Ist bei Betriebsfunk ja auch nicht anders wie beim BOS Funk.

Quietschphone
11.02.2004, 15:15
Da denk' ich und auch die RegTP scheinbar etwas anders drüber:


Nichtöffentlicher mobiler Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (BOS);
Zusatzbestimmungen und ergänzende Hinweise des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern zur BOS-Funkrichtlinie mit Formblatt „Jährliche Übersicht über
die Anzahl der mobilen BOS-Landfunkstellen“

2.1 Empfangsfunkanlagen
Empfangsfunkanlagen der BOS sind:
- Anrufmeldeempfänger (ME O),
- Taschenmeldeempfänger (ME I),
- tragbare Meldeempfänger (ME II),
- ortsfeste Empfangsfunkanlagen für die Steuerung von Sirenen (Sirenensteuerempfänger
ME III und ME IV)
- digitale Meldeempfänger (DME I und DME II) und
- digitale Sirenensteuerempfänger (DSE).
Der Betrieb von Empfangsfunkanlagen ist keine Frequenznutzung im Sinne des TKG
und bedarf deshalb auch keiner Frequenzzuteilung durch die Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post (RegTP). Wesentliche Änderungen im Bestand der Empfangsfunkanlagen
sind jedoch dem Betreiber des jeweiligen Funkverkehrskreises mitzuteilen,
damit die Alarmierung bedarfsgerecht geplant werden kann.
Quelle: Anlage zur IMBek vom 07.11.2000, Gz. IC6-0265.111-3


Dies ist "nur" eine bayerische Zusatzrichtlinie, d.h. es kann in anderen Bundesländern noch erheblich einfacher geregelt sein.

Shadow
11.02.2004, 15:47
Man sollte mal die Person die das Disziplinarverfahren

einleiten will mal zur ärztlichen Untersuchung schicken !

Da kann doch was im Kopf nicht stimmen.

Shadow

StefanMM
11.02.2004, 19:58
Wesentliche Änderungen im Bestand der Empfangsfunkanlagen
sind jedoch dem Betreiber des jeweiligen Funkverkehrskreises mitzuteilen,
damit die Alarmierung bedarfsgerecht geplant werden kann.

------------------------------------

Hallo,

1. Was sind wesentliche Änderungen? Betsimmt nicht ein FME, den man sich privat beschafft......
2. Es scheint mir hier nicht darum zu gehen daß man einen FME auf BOS hat, sondern lediglich um ein organisatorisches Alarmierungsproblem........

Also bei so einem "Gesetzestext" hat sich jemand sehr viele Gedanken um nichts gemacht....

MfG
StefanMM

Alex22
11.02.2004, 20:43
schon lustig ....
einer verhält sich gesetzeswiedrig und manche hier würden den in die klappse stecken die dagegen vorgehen.
lächerlich ... er hat sich strafbar gemacht und muß mit den konsequenzen rechnen.

marc
11.02.2004, 21:44
ich sehe das so, alle für einen alle für ein... sollen doch alle die einen privaten fme dort haben einfach den fme mal ausschalten.
mal sehen wer dann dumm aussieht.....

gruß marc

axeme
12.02.2004, 10:52
Original geschrieben von Alex22
schon lustig ....
einer verhält sich gesetzeswiedrig und manche hier würden den in die klappse stecken die dagegen vorgehen.
lächerlich ... er hat sich strafbar gemacht und muß mit den konsequenzen rechnen.

Erklär mir mal bitte, inwiefern er sich hier gesetzeswidrig verhalten hat? Das Betreiben von FME´s ist anmelde- und gebührenfrei, soweit es auf Landesebene nicht anders gehandhabt wird. Wo liegt also sein Vergehen?

Feuerteufels feind
12.02.2004, 14:07
Das Ding ist doch, wer soll ihm für einen Privatfme ein Diszi anhängen können? Wenn der FME privat ist hat er den privat beschafft und somit kann ihn ja wohl schlecht der Vorgesetzte anscheißen!

Alex22
12.02.2004, 17:20
Original geschrieben von axeme
Erklär mir mal bitte, inwiefern er sich hier gesetzeswidrig verhalten hat? Das Betreiben von FME´s ist anmelde- und gebührenfrei, soweit es auf Landesebene nicht anders gehandhabt wird. Wo liegt also sein Vergehen?

es mag zwar anmelde und gebührenfrei sein, deswegen darst fu trotzdem nicht einfach eine funkanlage betreiben.

das wurde alles schonmal ausführlich erklärt
http://www.funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?s=&threadid=1536

und wenn einer sich gesetzeswiedrig verhält, warum soll dann kein disziplinarverfahren möglich sein?

kafu
12.02.2004, 19:41
Disziplanarverfahren können nur gegen Beamte eingeleitet werden. Während im Deliktsrecht (§839 BGB i.V.m. Art. 34 GG) der weite Beamtenbegriff gilt (auch ehrenamtliche Feuerwehrangehörige unterliegem dem Privileg der Amtshaftung), ist im Beamtenrecht selbst der enge Beamtenbegriff anzuwenden. Der persönliche Geltungsbereich des Bundesdisziplinargesetzes (BDG) beschränkt sich gem. § 1 auf Beamte und Ruhestandsbeamte im Sinne des Bundesbeamtengesetzes. Ist der Kamerad also nicht Berufsfeurwehrmann (Feuerwehrbeamter) kann ein Disziplinarverfahren gar nicht gegen ihn eingeleitet werden. Allerdings sind <b>Disziplinarmaßnahmen</b> als untechnischer Begriff auf Grundlage des Feuerwehrrechts oder des einfachen Satzungsrechts möglich. Also solche Dinge, die wir aus der Ortssatzung kennen: Verweis, Ermahnung, Ausschluss. Wobei für letzteren ausschließlich der Gemeindevorstand/Magistrat zuständig ist. Gegen diese Maßnahmen bleibt der Verwaltungsrechtsweg mit allen Rechtsbehelfen (also förmliche: Widerspurch, Klage; nicht förmliche: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister ...). Hier hilft dann jeder Anwalt gerne weiter. Jedenfall ein Disziplinarverfahren gegen einen freiwilligen Feuerwehrmann ist nicht, da der persönliche Anwendungsbereich i.S.d. BDG nicht eröffnet ist !!!! Ich hoffe, ich konnte helfen.

grisu72
12.02.2004, 19:57
Also ich kann da nur lächeln was ihr da schreibt. Wenn sich ein Feuerwehrkammerad einen privaten FME oder DME kauft dann ist das doch sein Problem. Solange es keine Vorschriften gibt wie z.b. eine Satzung die es in jeder Feuerwehr gibt dann kann er sich in jeden Zimmer einen Melder hinstellen. Sollte er aber einen Melder haben wo man den BOS Funk abhört denn darf er den nur haben wenn er eine Führungsperson in der Feuerwehr hat wie z.b. Gruppenführer oder höher... Das abhören von BOS Funk von einen FME ist nur gestattet wenn der Wehrführer oder KBM das erlaubt hat. Andere Personen dürfen aber den Funkverkehr nicht hören. Aber nochmal zum Thema wenn die Feuerwehr den Kollegen jetzt rausschmeißen will denn denke ich, dann sollte man die komplette Führung der Feuerwehr ein Misstrauensantrag stellen. Ich hoffe nur das es doch andere Probleme gibt als solch eine lapalie...... Gruß Uwe

Alex22
12.02.2004, 20:59
Original geschrieben von grisu72
Also ich kann da nur lächeln was ihr da schreibt. Wenn sich ein Feuerwehrkammerad einen privaten FME oder DME kauft dann ist das doch sein Problem. Solange es keine Vorschriften gibt wie z.b. eine Satzung die es in jeder Feuerwehr gibt dann kann er sich in jeden Zimmer einen Melder hinstellen. Sollte er aber einen Melder haben wo man den BOS Funk abhört denn darf er den nur haben wenn er eine Führungsperson in der Feuerwehr hat wie z.b. Gruppenführer oder höher... Das abhören von BOS Funk von einen FME ist nur gestattet wenn der Wehrführer oder KBM das erlaubt hat. Andere Personen dürfen aber den Funkverkehr nicht hören. Aber nochmal zum Thema wenn die Feuerwehr den Kollegen jetzt rausschmeißen will denn denke ich, dann sollte man die komplette Führung der Feuerwehr ein Misstrauensantrag stellen. Ich hoffe nur das es doch andere Probleme gibt als solch eine lapalie...... Gruß Uwe

informier dich bitte erstmal richtig .. mag vieleicht bei euch in der wehr so geduldet sein, aber in wirklichkeit ist das mithören nur für Inspektoren und Räte erlaubt, keinesfalls für Gruppenführer.

Feuerteufels feind
12.02.2004, 22:28
Bei uns im LK hat JEDER OBM, Stellvertreter usw. die Möglichkeit auf seinem FME mit zu hören (aber auch viele andere). Das wird alles über den Kreis abgewickelt und wenn die sich nicht an die Vorschriften halten müssten se ja wohl dran sein, also ich glaube schon, das es zulässig ist.

Und nochmal zum Thema: Es ist seine private Scheiße wenn er als privat sich den Melder kauft und betreibt, da kann ihm doch kein Vorgesetzter was anhängen wenn er was privat macht! Der kann ihn höchsten anzeigen, das ist dann aber ja kein Diszi!

StefanMM
12.02.2004, 22:48
Hallo,

also das mit dem Zuhören ist doch sehr weit hergeholt.
Jeder darf BOS zuhören. Egal ob am Scanner, FME, Funkverkehr über FUG usw. Entscheidend ist, daß er den Inhalt nicht einen Dritter weitergibt!!
Zuhören kann ich bei jeder Probefahrt mit einem BOS-Fahrzeug. Und wieso soll dann das "andere" Zuhören nicht erlaubt sein?? Ob ich nun im Gerätehaus schlafe und Funk anhabe, oder ob ich die bequeme Art wähle und den FME aufschalte. Kommt aufs gleiche raus. Und solange ich die Infos nicht weitergebe oder mir einen Vorteil dadurch verschaffe, dann ist das absolut legal. Ich rede jetzt nur von der Tatsache des Zuhörens. Ob das Betreiben von "Abhörhilfen" außer den angemeldeten der BOS-Institution erlaubt ist. Ist ein anderes Ding. Darum geht es auch gar nicht.

Und ein FME der für den BOS freigegeben ist, wäre mit Sicherheit nicht an jeder Ecke zu kaufen, wenn man einen amtlichen Nachweis lt. Gesetzgeber vorlegen müßte.......


MfG
StefanMM

AlBaE80H
13.02.2004, 01:24
*kopfschüttel*

Also wir hatten am Montag ( 9.2. ) Übung und da hab ich meinen Chef gefragt wie das aussieht mit privaten Meldern . Ich hab ne ganz klare Antwort bekommen: O-TON

" Na klar kannst Du Dir einen kaufen . Er muss nur den TR-BOS Richtlinien entsprechen.Das ist sogar erwünscht , denn damit entlastest Du ja die Verbandsgemeindekasse ! Du musst dich nur hallt selber um bequarzung und programmierung kümmern ."


Das mit der Mithörfunktion ist bei uns auch kein Problem . Die hat jeder freigeschaltet . Mann sollte halt nicht gerade eine ganze kneipe damit unterhalten . Deswegen hat ein Kamerad mal Ärger bekommen , aber auch nur mündlich !!

Grüsse
Holger

Quietschphone
13.02.2004, 07:59
Jetzt wird's leider wieder etwas OT...
@StefanMM:

Jeder darf BOS zuhören. Egal ob am Scanner, FME, Funkverkehr über FUG usw. Entscheidend ist, daß er den Inhalt nicht einen Dritter weitergibt!!
Du hast Dich aber schon mal bemüht das TKG zu lesen und auch zu verstehen? Ich verweise da mal auf § 85 (Fernmeldegeheimnis), § 86 (Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen) TKG (Telekommunikationsgesetz). Zusätzlich finden noch die §§ 201, 203, 331, 336, 353b, 358 StGB (Strafgesetzbuch) Anwendung.
Weiterhin gehe ich mal davon aus, dass Du in einer Feuerwehr in Bayern Dienst machst. Hier solltest Du eine förmliche Verpflichtung bekommen haben, die Du auch mit der Unterzeichnung der Niederschrift anerkennst. Hier ist ganz klar und eindeutig geregelt, was Du zu tun und zu lassen hast, bei der förmlichen Verpflichtung bekommst Du das auch genau erläutert.
Wenn Du Dich also z.B. zu Hause in Deinem Wohnzimmer aufhältst und den BOS-Funk per FME mithörst machst Du Dich strafbar! Auch jeder KBM, KBI oder KBR, der ähnlich handelt macht sich strafbar. Ausschlaggebend ist hier nicht der Dienstgrad, sondern die momentane Tätigkeit. Befindet sich der Mensch im Dienst kann er am FME mithören (nur bei besonderen Führungsdienstgraden in Bayern erlaubt, also ab KBM aufwärts), muss sich aber an die geltenden Gesetze halten. Das kleine Lichtlein darf hier nicht per offenem FME mithören. Du kannst natürlich Nachrichten über Funk mitbekommen, die nicht für Dich bestimmt sind (auf Probefahrt, beim Übungs-/Einsatzdienst), weil es sich nicht vermeiden lässt. Hier befindest Du Dich ja im Dienst. Aber hier hast Du Dich auch wieder an die geltenden Gesetze zu halten.
Es ist also nicht einfach so ein "Dummer-Jungen-Streich", wenn Du beim Mithören erwischt wirst!

axeme
13.02.2004, 11:04
Original geschrieben von Alex22
und wenn einer sich gesetzeswiedrig verhält, warum soll dann kein disziplinarverfahren möglich sein? [/B]

Nun bleib doch mal realistisch. Welchen (einleuchtenden) Grund sollte eine Feuerwehrführung haben, einen Kameraden, der sich von seinem eigenen Geld einen FME kauft, ein Diszi anzuhängen (was aufgrund der bereits geschilderten Gesetzeslage gar nicht möglich ist)?
Grundsätzlich gilt immer noch: Wird ein FME (möglichst natürlich in Absprache mit der Führung) privat beschafft, so darf dieser auch auf den zugeteilten Schleifen betrieben werden.
Wenn da jemand anderer Meinung sein sollte, wäre es, glaube ich, der Diskussion dienlich, wenn mal konkrete Gesetzesauszüge präsentiert werden, in denen das geregelt ist.

PeterOs
13.02.2004, 13:04
Du sagst es, "möglichst in Absprachen mit dem Führungskräften". So wenn die ihm gesagt, "Nee mein Junge ist nicht." und dies eine Dienstanweisung ist, was man so auffassen kann, ist es schon möglich eine Disszi einzuleiten. Nur ich denke, dass es nicht nur dieser eine Grund ist, sondern es vielleicht auch noch andere Gründe gibt. Oder dieser Vorfall ist mal wieder aus der Luft gegriffen.....

Alex22
13.02.2004, 14:08
Original geschrieben von axeme
Nun bleib doch mal realistisch. Welchen (einleuchtenden) Grund sollte eine Feuerwehrführung haben, einen Kameraden, der sich von seinem eigenen Geld einen FME kauft, ein Diszi anzuhängen (was aufgrund der bereits geschilderten Gesetzeslage gar nicht möglich ist)?
Grundsätzlich gilt immer noch: Wird ein FME (möglichst natürlich in Absprache mit der Führung) privat beschafft, so darf dieser auch auf den zugeteilten Schleifen betrieben werden.
Wenn da jemand anderer Meinung sein sollte, wäre es, glaube ich, der Diskussion dienlich, wenn mal konkrete Gesetzesauszüge präsentiert werden, in denen das geregelt ist.

ich glaub kaum das er sich nen fme gekauft hat den auf die schleifen programmiert hat die ihm zustehen, entweder er hat sich mehr drauf gemacht als er durfte oder er hat verbotenerweise monitorfunktion programmiert.

zusätz

@ axeme
auszug aus dem TKG
§ 86 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden.

dadurch das jedes bundesland bestimmt wer an dem funkverkehrskreis teilnehmen darf und das für jeden landkreis das landratsamt meißt selbst regelt, (wer welche schleifen bekommt und feuerwehrintern der kommandant es bestimmt) hat derjenige illegal eine Funkanlage benützt um nachrichten zu empfangen, da er den FME ja anscheinend nicht benutzen durfte war die Nachricht nicht für sein FME bestimmt und somit hat er sich lt § 95 des TKG strafbar gemacht.
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 86 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt.

axeme
13.02.2004, 17:11
@ Alex22:
Soweit richtig, ja.
Deswegen ja auch in Absprache mit der Führung. Aber das mit dem Diszi ist weiterhin unsinnig.

@Ebi + PeterOs:

Genau daran hab´ ich auch schon gedacht...:-)

Funker_ELF
13.02.2004, 17:33
Hallo!
Es ist nur weil es ein Privater FME ist, so die Begründung unseres OBM und Stellv.

MfG
Dennis Meyer

Florian kommen
13.02.2004, 17:37
Hallo,

es könnte doch mal ein anonymer Anrufer bei eurem OBM anrufen, und alles weitere Erfragen warum es ein Diszi geben soll, Oder?

Gruß Stefan!

Alex22
13.02.2004, 17:38
Original geschrieben von axeme
@ Alex22:
Soweit richtig, ja.
Deswegen ja auch in Absprache mit der Führung. Aber das mit dem Diszi ist weiterhin unsinnig.

@Ebi + PeterOs:

Genau daran hab´ ich auch schon gedacht...:-)

stimmt, er kann kein diszi einleiten wie schonmal erwähnt, er der verwaltungsrat kann ihn aus der feuerwehr werfen und strafanzeige gegen ihn stellen.

grisu72
13.02.2004, 18:47
Original geschrieben von Alex22
informier dich bitte erstmal richtig .. mag vieleicht bei euch in der wehr so geduldet sein, aber in wirklichkeit ist das mithören nur für Inspektoren und Räte erlaubt, keinesfalls für Gruppenführer.

Sorry aber sag du mir doch mal was ein Landrat oder Direktoren von Gemeinden oder Landkreisen mit einem Melder zum Mithören wollen?? Ich glaube die haben was andres zu tun um vieleicht zu wissen wo die Mülltonne brennt. Und solltest du nicht wissen was ein Gruppenführer für eine Funktion in der Feuerwehr hat dann tust du mir echt leid!! Also bei uns im Landkreis gibt es kaum noch eine Feuerwehr die einen Analogen Melder haben und daher brauche ich auch keinen Melder zum mithören:)

Paladin112
13.02.2004, 18:50
Jetzt muß ich mich auch mal in diese Diskussion einklinken:

Wir wollten auch mal jemanden aus der Feuerwehr "entfernen".
Das geht aber gar nicht so leicht wie mancher Wehrführer das gerne hätte, denn aus dem Feuerwehrdienst kann einen nur der Magistrat (ich weiß nich wie das in Gmeinden heißt) entlassen und auch nur dann wenn er gegen die Satzung verstroßen hat, soll heißen, es reicht nicht aus dem Magistrat zu sagen "ey denn will ich nicht schmeißt den mal raus" denn dann zieht derjenige vors Arbeitsgericht und bekommt auch noch Recht (zurecht).

@ Funker...
Fragt bei eurem Rechtsauschuß der Stadt/Gemeinde nach wann und wie man Eurem Kameraden was "Anhängen" kann. Wenn die nämlich keinen Verstoß gegen die Satzung oder Dienstanweisungen feststellen können, ist die Sache geritzt, es sei denn der betreffende Kamerad hat sich noch andere Dinge zuschulden kommen lassen.

mfg paladin112

grisu72
13.02.2004, 18:57
Original geschrieben von Paladin112
Jetzt muß ich mich auch mal in diese Diskussion einklinken:

Wir wollten auch mal jemanden aus der Feuerwehr "entfernen".
Das geht aber gar nicht so leicht wie mancher Wehrführer das gerne hätte, denn aus dem Feuerwehrdienst kann einen nur der Magistrat (ich weiß nich wie das in Gmeinden heißt) entlassen und auch nur dann wenn er gegen die Satzung verstroßen hat, soll heißen, es reicht nicht aus dem Magistrat zu sagen "ey denn will ich nicht schmeißt den mal raus" denn dann zieht derjenige vors Arbeitsgericht und bekommt auch noch Recht (zurecht).

@ Funker...
Fragt bei eurem Rechtsauschuß der Stadt/Gemeinde nach wann und wie man Eurem Kameraden was "Anhängen" kann. Wenn die nämlich keinen Verstoß gegen die Satzung oder Dienstanweisungen feststellen können, ist die Sache geritzt, es sei denn der betreffende Kamerad hat sich noch andere Dinge zuschulden kommen lassen.

mfg paladin112

Du redest mir aus der sele aber das was du meinst ist das Ortskomando und laut Satzung steht da auch meistens drinne das Feuerwehrkameraden die sich unkameradschaftlich verhalten haben aus dem Aktiven Dienst Entlassen werden können. Aber dieses kann nur das ortskomando Entscheiden. Der OBM kann auch eine außerodenliche Mitgliederversammlung einberufen um sich Rat zu holen!!

Paladin112
13.02.2004, 19:04
FALSCH: Der OBM/Sbi kann KEINEN aus der Feuerwehr werfen, nicht mal wenn er gegen die Satzung verstoßen hat, ER muß das dem Magistrat melden und DIE entlassen dann bei Bedarf den Kameraden(in). Werden sie natürlich im Falle eines Verstoßen tun.
Wenn der Komandant einen rauswirft, un der zieht vor Gericht dann siehts schlecht für den Kommandant aus!

Patrick
13.02.2004, 19:36
Original geschrieben von grisu72
Sorry aber sag du mir doch mal was ein Landrat oder Direktoren von Gemeinden oder Landkreisen mit einem Melder zum Mithören wollen?? Ich glaube die haben was andres zu tun um vieleicht zu wissen wo die Mülltonne brennt. Und solltest du nicht wissen was ein Gruppenführer für eine Funktion in der Feuerwehr hat dann tust du mir echt leid!! Also bei uns im Landkreis gibt es kaum noch eine Feuerwehr die einen Analogen Melder haben und daher brauche ich auch keinen Melder zum mithören:)

Naja eigentlich gings um die Rechtslage und nicht um fromme Wünsche...

Patrick

grisu72
13.02.2004, 19:48
Original geschrieben von Paladin112
FALSCH: Der OBM/Sbi kann KEINEN aus der Feuerwehr werfen, nicht mal wenn er gegen die Satzung verstoßen hat, ER muß das dem Magistrat melden und DIE entlassen dann bei Bedarf den Kameraden(in). Werden sie natürlich im Falle eines Verstoßen tun.
Wenn der Komandant einen rauswirft, un der zieht vor Gericht dann siehts schlecht für den Kommandant aus!

Das meine ich doch das entscheidet das ortskomando !!

Paladin112
13.02.2004, 20:16
Ok sorry ich hatte Ortskommando auf die Feuerwehr bezogen aber wenn die mit Ortskommando den Magistrat meinst reden wir vom gleiche.

PeterOs
13.02.2004, 20:21
@paladin112

Also ich weiß nicht, wie es bei euch ist, aber meinem Wissen nach entscheidet lediglich das Ortskommando darüber, ob der Antrag auf Entlassung bei der Gemeinde/Magistrat gestellt werden soll. Das Ortskommando hat keine andere Möglichkeit jemanden aus der Feuerwehr zu entfernen. Dieses Entfernen kann auch schief gehen, wenn der Kamerad gegen die Entlassung klagt. Das Ortskommando kann dem jenigen nur nahe legen, dass er freiwillig die Feuerwehr verlässt. MEHR NICHT!!!!!!

In Hamburg siehts anders aus, aber darauf möchte ich nicht eingehen....

grisu72
13.02.2004, 20:27
Original geschrieben von PeterOs
Also ich weiß nicht, wie es bei euch ist, aber meinem Wissen nach entscheidet lediglich das Ortskommando darüber, ob der Antrag auf Entlassung bei der Gemeinde/Magistrat gestellt werden soll. Das Ortskommando hat keine andere Möglichkeit jemanden aus der Feuerwehr zu entfernen. Dieses Entfernen kann auch schief gehen, wenn der Kamerad gegen die Entlassung klagt. Das Ortskommando kann dem jenigen nur nahe legen, dass er freiwillig die Feuerwehr verlässt. MEHR NICHT!!!!!!

In Hamburg siehts anders aus, aber darauf möchte ich nicht eingehen.... Ja Peter stimmt sage ich doch .........

kafu
13.02.2004, 23:11
@Paladin:

Also, das Arbeitsgericht ist in solchen Fällen nicht sachlich zuständig, da ein ehrenamtlicher Feuerwehrmann/ Feuerwehrfrau nicht im Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde steht.

Es bleibt im jeden Falle, egal gegen welche Maßnahmen, die ein popeliger Wehrführer, StBI oder Bürgermeister gegenüber einem Feurwehrmann vornimmt, der Verwaltungsrechtsweg. Das heißt: VERWALTUNGSGERICCHT.

In Hessen beispielsweise hat das VG Gießen zur Entlassung eines Wehrführers folgende Stellung bezogen: Ein wichtiger Grund i.S.d. § 12 HBK zur Entlassung eines Wehrführers liegt unter anderem vor, wenn zwischen den gemeindlichen Gremien und dem Wehrführer ein Spannungsverhältnis besteht.

Bei einem "normalen" Feuerwehrmann ist das wesentlich schwieriger. Ohne dass dieser extrem straffällig geworden ist, bekommt man ihn nicht aus der Feuerwehr, wenn er es darauf anlegt. Für ihn gelten auch nicht die beamtenrechtlichen Vorschriften. Auf gut Deutsch: einen Wehrführer kann man leicht verschwinden lassen, einen Feuerwehrangehörigen ohne Ehrenbeamtenverhältnis nicht.

@ALL:

Noch eines: die Diskussion über die Zulässigkeit oder Strafbarkeit des Mithörens finde ich mittlerweile tierisch müßig und störend. Hier sei doch nun endlich mal auf die mehreren bestehenden threads hingewiesen !!!!

<b>HIER GING ES URSPRÜNGLICH EINZIG UND ALLEINE UM DIE MÖGLICHKEIT EINES DISZIPLINARVERFAHRENS GEGEN EINEN FEUERWEHRANGEHÖRIGEN! DIE ANDEREN DISKUSSIONEN ZERREISSEN DAS GANZE THEMA UND BRINGEN DIE THEMABEZOGENEN BEITRÄGE AUS DEM ZUSAMMENHANG! SCHADE :((</b>

Quietschphone
14.02.2004, 12:18
@ALL:

Noch eines: die Diskussion über die Zulässigkeit oder Strafbarkeit des Mithörens finde ich mittlerweile tierisch müßig und störend. Hier sei doch nun endlich mal auf die mehreren bestehenden threads hingewiesen !!!!

HIER GING ES URSPRÜNGLICH EINZIG UND ALLEINE UM DIE MÖGLICHKEIT EINES DISZIPLINARVERFAHRENS GEGEN EINEN FEUERWEHRANGEHÖRIGEN! DIE ANDEREN DISKUSSIONEN ZERREISSEN DAS GANZE THEMA UND BRINGEN DIE THEMABEZOGENEN BEITRÄGE AUS DEM ZUSAMMENHANG! SCHADE :((
Entschuldigung, dass ich dazu was geschrieben habe...
Scheinbar ist aber die Gesetzeslage doch noch nicht so bekannt, dass man m.M. nach ruhig mehrmals drauf hinweisen kann!
Deswegen brauchst Du aber hier im Forum nicht umherzuschreien!
Trotzdem, nix für ungut.

axeme
14.02.2004, 13:30
Original geschrieben von Alex22
stimmt, er kann kein diszi einleiten wie schonmal erwähnt, er der verwaltungsrat kann ihn aus der feuerwehr werfen und strafanzeige gegen ihn stellen.

@ Alex22:
Dann sind wir ja jetzt soweit fast einer Meinung ;-)

@ all:

Kommt mal langsam wieder etwas runter...es hat doch keinen Sinn, dass wir uns hier gegenseitig anmachen. Lasst uns mal versuchen, wieder auf eine sachliche Ebene zurückzukommen.

konfuzius5278
14.02.2004, 14:28
Bin zwar nicht inn der Feuerwehr, aber man kann das ganze auf ein höheres Level ansiedeln. Also, wenn der Ortsbrandmeister oder wer auch immer VORHER klargestellt hat, das er den FME nicht genehmigt (er bzw. der Vorstand etc. müsste dies nämlich tun, da sie die Frequenzzuteilung haben (BOS empfangsgeräte genehminguspflichtig), dann ist dan eine Straftat und somit in jedem Verein/organisation Diziplinarpflichtig. Wenn aber der Feuerwehrmann davon ausgegangen ist, das der Organisation damit ein vorteil verschafft wird er also in treu und glauben über die Anmeldung sich befunden hat, dann kann natürlich kein Dizi eröffnet werden (es sei denn es gibt ein e Dinestanweisung etc) In jedem Fall darf er den Melder so aber nicht betreiben, es sei denn eine Nachbarwehr soder so sagt wir genehmen Dii diesen Melder.

Ist zwar so Rehctsprechung aber wer so blöde vorgesetzte hat, naja....

kafu
15.02.2004, 12:57
@Konfuzius

Also lasse ich mich doch nochmal auf diese leidige Diskussion ein:

Erstens ist kein Ortsbrandmeister für solche Regelungen sachlich zuständig, sondern der Bund aufgrund der Gesetzgebungskompetenz aus dem GG.

2. Der Ortsbrandmeister ist für die Strafbarkeit eines Verhaltens völlig irrelevant, denn er ist kein Gott -auch wenn viele Ortsbrandmeister dies glauben wollen. Was er sagt interessiert keinen, sondern nur das, was im StGB und im Nebenstrafrecht steht !!!

3. Der Betrieb eines FME ist keine Frequenznutzung i.S.d. TKG. Daher sind FME NICHT GENEHMIGUNGSPFLICHTIG!!!! Quietschphone hat da völlig recht.

4. Wenn das, was du da geschrieben hast, Rechtsprechung ist, würde ich mit dem rechtsprechenden Kollegen Richter gerne mal eine Unterhaltung führen ;) Ich glaube das jedenfalls nicht !

5. Treu und Glauben ist ein Begriff aus dem Zivilrecht (§ 242 BGB). Im Strafrecht gilt Vorsatz oder Fahrlässigkeit.

6. Die Frequenzzuteilung untersteht der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation!

7 Auch eine Nachbarfeuerwehr kann einen FME nicht genehmigen !

8 Bezüglich des "Diszis" verweise ich auf meinen Beitrag weiter oben.

9. Eine Disziplinarpflichtigkeit ist mir unbekannt, ich kenne nur eine Polizeipflichtigkeit !

10. Strafverfolgungsbehörde ist die Staatsanwaltschaft, keine Feuerwehr und erst recht und schon mal überhaupt nicht (da lediglich privatrechtliche Vereinigung) der Vorstand eines Vereins!

11. Es wird in Deutschland niemals ein Verfahren eröffnet werden gegen einen Feuerwehrmann wegen des Betriebes eines privaten FME! Dafür verbürge ich mich! Es fehlt nämlich schon überhaupt die Strafbarkeit.

konfuzius5278
15.02.2004, 14:35
Also
1) Ich kenne die Namen für Führungskräfte etc. nicht, habe ich aber oben erwähnt

2) Also im TKG steht:
Bewilligungspflicht für Funkanlagen

Begriffsbestimmungen

§ 3. Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeutet
3. ,,Funkanlage'' elektrische Sende- oder Empfangseinrichtungen, zwischen denen eine beabsichtigte Informationsübertragung ohne Verbindungsleitungen mittels elektromagnetischer Wellen stattfinden kann;

§ 68. (1) Die Errichtung und der Betrieb einer Funkanlage ist grundsätzlich nur mit einer Bewilligung zulässig. Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn kein Grund für eine Ablehnung vorliegt.
(2) Soweit dies mit dem Interesse an einem ordnungsgemäßen und störungsfreien Fernmeldeverkehr vereinbar ist, kann der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr die Errichtung und den Betrieb von Funkanlagen sowie die Einfuhr, den Vertrieb und den Besitz von Funksendeanlagen auch allgemein für bestimmte Gerätearten oder Gerätetypen mit Verordnung generell für bewilligt erklären.

Wie in §10 der BOS-Funkrichtline zu sehen, fällt BOS unter NICHT Öffentlicher Mobiler Landfunk. Hier ist auch von keiner allgemeinen Bewilligung die Rede.

Somit kann ich nur schließen, das Bos-Empfangsgeräte (und das sind ja bekanntlich FME) genehmigungspflichtig sind. Diese Genehmigung erfolgt dann in der Praxis allgemein für den RD und FF etc. Jedoch enthalt eine blöße Mitgliedschaft in den selben noch keine genehmigung, da diese erst von der oRGANISATION auf den einzelnen Übertragen werden muss.
Es muss wahrscheinlich Gründe gegeben haben, die dieses Genehmigung auschließen.
Wenn er zusätlich einen Organisationseingenen FME hat ist dies natürlich alles hinfällig

3) Vielleicht mit Treu und glauben anders Formuliert: Er musste davon ausgehen, keine Straftat zu begehen, da er als Mitglied dieser Organisation davon ausgehen musste, das die genehemigung auf ihn übertragen wird, da es dem Einsatzgeschehen zu gute kommt.

4) Natürlich nur wenn er mitglied in selbiger Feuerwehr wird. Dann kann diese die Genehmigung wieder auf ihn übertragen.

5) Natürlich führt ein ungesetzliches Verhalten neben der Strafverfolgung noch zu Diziplinarmaßnahmen (wie genau das in der Feuerwehr geregelt ist, weiß ich nicht. ) Man stelle sich vor man fährt mit einem RTW mit 50 auf eine Rote Ampel zu ohne zu bremsen und dann Unfall . Das ist dann mangelnde Sorgfaltspflicht. Das hat Strafverfolgung und in jeder normalen organisation auch Diziplinarische Maßnahmen zur Folge.


Trotzdem finde ich es lächerlich so zu handeln wie der OBM oder wer auch immer. Wahrscheinlich wollte man nur einen bestimmten Zweck damit verfolgen Gruß

Progthor
31.05.2004, 16:27
Tag auch!!!

Also so ein Blödsinn hab ich noch nicht gehört bzw. gelesen das man jemanden ein Disziplinarverfahren am Hals hängt nur weil er sich einen Funkmelder gekauft hat und betreibt.

Klare Fakte kurz und bündig:

- wie ist er an diesen Funkmelder rangekommen wo hat er diesen gekauft (Normal ist es so das Privat Personen solche nicht kaufen können)

- Leider hat er kein recht auf die Beförderung. Kann aber seinen Dienstherren klar machen das es auf Grund dieser Tatsache nicht zur Beförderung gekommen ist dann denke ich hat er gute Chancen die Beförderung zu erhalten.

- Die Person um die es geht sollte mal darüber Nachdenken eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei seinen Dienstherren einzureichen. Denn letztendlich hört es sich so an als wenn das alles aus reiner Willkür geschehen ist.

Kurz gesagt der Wehrführer hat diesbezüglich nur das recht die Person aufzufordern den Funkmelder zuhause zulassen. MEHR NICHT. Alles andere geht zu weit und sollte man sich auch nicht gefallen lassen.


Leider habe ich schon oft davon gehört das Feuerwehrmitglieder sich Funkmelder anschaffen. Bedenkt das es immer besser ist sich mit dem Wehrführer und der Feuerwehr allgemein darüber abzustimmen. Dann sollte es auch keine Probleme geben.

Kreisausbilder Sprechfunk
P.S. Bin Stinksauer über solche Vorgehensweise.

Florian kommen
31.05.2004, 17:55
Original geschrieben von Progthor
Tag auch!!!


- wie ist er an diesen Funkmelder rangekommen wo hat er diesen gekauft (Normal ist es so das Privat Personen solche nicht kaufen können)



Wo steht das geschrieben, das Privatpersonen nicht an FME´s rankommen? Hab ich noch nirgends gelesen. Wenn du mir einen Beweis bringst, dann glaub ich´s dir.

DU kannst den FME in jedem Funkfachhandel erwerben. Schau doch bei ebay, oder bei seriösen Händlern wie Kalina, Heckmann und BOS-Tec.

Gruß STefan!