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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Grundlehrgang bis wieviel Jahren bei der FF



Basti
01.02.2004, 22:47
Hi...

Hab mal ne FRage, hoffe das sie jemand beantworten kann.

Und zwar: Weiß jemand, bis wievielen Jahren man bei der Freiwilligen Feuerwehr noch zum Grundlehrgang gehen kann?

Weil wir haben hier momentan das Streitthema mit unserem OBM, das unsere neue Kameradin mit 54 Jahren zu alt für den Grundlehrgang wäre.
Viele Kameraden glauben da aber nicht dran. Auch wenn man bedenkt, das ja auch das Rentenalter angehoben wird etc...

mfg
Sebastian

MiThoTyN
01.02.2004, 22:53
Soweit mir bekannt ist gibt es da keine Grenze.
Bei meinem GL war auch jemand dabei der 43 war.

Das man in dem Alter vielleicht nicht mehr so lernfähig ist wie ein 16 Jähriger kann zwar sein .. Aber das stört ja keinen. So einen GL kann man ja auf jeden Fall bestehen. Egal wie alt man ist.

Außerdem würde man, wenn deine Kameradin zu alt wäre, allen älteren Leuten die Chance nehmen zur FW zu gehen.
Das ist bestimmt nicht im Sinne des DFV.

Gruß Joachim

Basti
01.02.2004, 22:57
Der Meinung bin ich auch ... nur sag das mal einer unserem OBM ...

mfg
Sebastian

Mr. Blaulicht
01.02.2004, 23:48
Poste doch mal seine E-Mail-Adresse. Ich glaube, das mit dem Klarmachen müßte hinhauen!
War natürlich nur ein Scherz;-)

Basti
02.02.2004, 00:10
Das mit der eMail ist kein Problem, die lautet ***Zensiert***

:-)

mfg
Sebastian

Andreas
02.02.2004, 09:25
Warum wird Eure Kameradin denn dann überhaupt in die Feuerwehr aufgenommen wenn Sie danach aufgrund ihres Alters keinen Grundlehrgang besuchen darf? Das widerspricht sich doch...

Frühstücker
02.02.2004, 15:03
Wenn sie aktiv in die FF aufgenommen wurde hat sie das RECHT auf Ausbildung. Da gehört der Grundlehrgang (als Einstieg) natürlich auch mit dazu.
(Steht in der (Muster-) Satzung) Müßte es beim LFV bzw. auch dem StBM geben.

Ansonsten wendet euch an die nächst höhere Instanz (Stadtbrandmeister) und lasst euren OrtsBM durch ihn belehren.

Grüße...

Blum
02.02.2004, 22:41
denke ich auch
egal wie alt man ist, grundlagen braucht jeder, egak ob 16 oder 40....
was bringt mir eine einsatzkraft die zum beispiel öl mit wasser löscht weil sie es nicht weiß....

Christian
08.02.2004, 13:14
Hallo,

ich will jetzt nicht meckern aber gibt es nicht ein begrenztes Alter für die Aufnahme in die Fw ? Ich meine mal was von 32 als Altersgrenze gehört zu haben, es sei denn man ist schon vorher in einer Fw gewesen ... und mit 54 gehört sie in 6 Jahren schon zum alten Eisen .... wenn ich an die neuen FwDV 2 denke.

Wenn nicht absoluter Personalmangel herrschen würde so das eine Pflichtfeuerwehr droht, würde ich die Dame nicht aufnehmen.

Frühstücker
09.02.2004, 09:46
Original geschrieben von Christian
Hallo,

ich will jetzt nicht meckern aber gibt es nicht ein begrenztes Alter für die Aufnahme in die Fw ? Ich meine mal was von 32 als Altersgrenze gehört zu haben, es sei denn man ist schon vorher in einer Fw gewesen ... und mit 54 gehört sie in 6 Jahren schon zum alten Eisen .... wenn ich an die neuen FwDV 2 denke.

Guten morgen...,

Eine Altersbeschränkung gibt es, zumindest in Niedersachsen, nicht. Wir haben in unserer Wehr auch Leute mit 45 Jahren auf dem Puckel (ist nicht böse gemeint!!!) aufgenommen.

Einfach mal in die Satzung eurer Wehr schauen. Da muss es drin stehen. Es kann hierbei natürlich auch regionale Unterschiede geben.


Grüße und so...

Christian
09.02.2004, 10:57
Hallo,

andererseits sollte man sich fragen ob es sich für eine noch so verhältnismäßig kurze Dienstzeit (6 Jahre) lohnt jemanden aufzunehmen und komplett auszubilden. Ein Grundlehrgang (sprich TM 1) wäre ja noch ok, es muß ja erstmal feuerwehrtechnisches Grundwissen aufgebaut werden.

Grysu
09.02.2004, 14:42
das einstellungsalter bei bf's liegt meistens bei 32 jahren, ja auch 31 oder 33, kommt auf die bf an ;)

aber wenn man die kameradin aufgenommen hat, sollte man ihr auch eine ausbildung geben, ansonsten hätte man sie ja auch gar nicht in die ff aufnehmen brauchen!!!

xcom
09.02.2004, 20:07
hallo!!

eine Altersgrenze gibt es meines Wissens nicht. Allerdings sollte man sich überlegen ob es sich lohnt die Kameradin auf den Grundlehrgang zu schicken, da sie in sechs Jahren sechzig wird und damit der Feuerwehrdienst gegessen ist. Da stellt sich dann die Frage ob es bei euch in der Wehr jemanden gibt der (wesentlich) jünger ist und der Wehr damit mehr nutzt.
Das ist alles ne finanzielle Frage. Bei den heutigen Haushaltslagen sollte man sich schon sehr genau überlegen wen man auf welchen Lehrgang schickt. Das ist bei uns nicht anders.

MfG
xcom

MiThoTyN
09.02.2004, 21:54
Seh ich anders. Die Freiwillige Feuerwehr ist eine Ehrenamtliche Sache. Jeder der will und geeignet ist kann und sollte da mitmachen können. Wenn die besagte Kameradin die G26/3 geschafft hat, warum sollte man ihr dann den Eintritt verweigern wollen ? Oder warum sollte man ihr den Grundlehrgang verweigern ????

Also ne Geldsache ist das auf alle Fälle mal nicht. Nicht wenn es nur um den Grundlehrgang geht. Das die Kameradin dann beim Atmeschutz vielleicht fehl am Platz ist dürfte sie auch selbst wissen.

Aber eine ausgebildete Feuerwehrfrau ist doch auf alle Fälle optimal einzusetzten, auch wenn es nur im Hintergrund ist.

Gruß Joachim

Christian
10.02.2004, 13:27
Hallo,

ein Grundlehrgang kostet ja im Prinzip auch kein Geld. Wie gesagt stehe ich auch der Aufnahme an sich nicht entgegen, dem Grundlehrgang auch nicht aber einer weiteren Ausbildung etwa auf Kreisebene stehe ich dann doch skeptisch Gegenüber.

MiThoTyN
10.02.2004, 14:05
Original geschrieben von Christian
... einer weiteren Ausbildung etwa auf Kreisebene stehe ich dann doch skeptisch Gegenüber.

Dem stimme ich zu. Also Maschinist, AGT und was auch immer sehe ich dann auch als übertrieben. Aber das wird die Person dann auch schon selbst wissen, was sie noch machen will/kann oder nicht. Ich denke nicht das jemand in dem Alter noch Zugführer werden will oder ähnliches. (Wobei das sowieso nicht hinhaut)

Aber wie gesagt, lass die Frau mitmachen und Grundlehrgang machen, und du hast nen Feuerwehrmann (SB) mehr, auf den du zählen kannst.

Gruß Joachim

AkkonHaLand
10.02.2004, 19:18
Die Grenze für den Grundlehrgang liegt bei 61 Jahren!

--> mit 61 GL
--> 2-jährige Ausbildung in der Wehr
--> mit 63 ist die aktive Mitgleidschaft nicht mehr erlaubt....

Christian
10.02.2004, 22:18
Hallo,

Hmmm hier in NRW ist mit 60 Jahren Schluß mit Feuerwehrdienst. Gibt es in anderen BL andrere Regelungen ???

Rescue911
10.02.2004, 22:31
Hallo,
in Niedersachsen kann man, gemäß dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz § 11 Abs. 2+3, bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres, also dem 62. Geburtstag, aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sein.

Quietschphone
11.02.2004, 07:44
Servus,

Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG):
Art. 6: Feuerwehrdienst
(2) Feuerwehrdienst können alle geeigneten Gemeindebewohner, in besonderen Fällen auch
Einwohner benachbarter Gemeinden, vom vollendeten 18. Lebensjahr an leisten; er endet in der
Regel mit dem vollendeten 60. Lebensjahr.

Basti
11.02.2004, 10:03
Original geschrieben von Frühstücker

...
Einfach mal in die Satzung eurer Wehr schauen. Da muss es drin stehen. Es kann hierbei natürlich auch regionale Unterschiede geben.
...


In unserer Satzung steht, das neu aufgenommene Mitglieder nicht älter als 50 Jahre sein sollten.

Betonung liegt dabei auf "sollten", da dieses in unserer Satzung lediglich als empfehlung drin steht.

Interessant dabei: Sie liegt vom Alter her über der Empfehlung der Satzung. "Angeblich" ist sie zu alt um noch einen Grundlehrgang machen zu können. Sie ist jetzt seit einem Jahr in unserer Wehr und wurde bei der letzten Jahreshauptversammlung doch auch noch gleich zur stellv. Sicherheitsbeauftragten gewählt...

Meine Stimme hatte sie bei der Wahl jedoch nicht bekommen, was verständlich sein dürfte.

Naja, das sind wohl die folgen, wenn versucht wird, eine Wehr mehr durch bürokratschaft als durch kameradschaft zu führen...

mfg
Sebastian

Frühstücker
11.02.2004, 10:41
Hallo...!

@Basti: Darf ich mal fragen aus welcher Wehr du kommst?
Ich frage nur aus reinem persönlichen Interesse, da ich auch in direkte Nähe zu Hannover wohne.

EDIT:


Original geschrieben von Basti
In unserer Satzung steht, das neu aufgenommene Mitglieder nicht älter als 50 Jahre sein sollten.

Betonung liegt dabei auf "sollten", da dieses in unserer Satzung lediglich als empfehlung drin steht.

Interessant dabei: Sie liegt vom Alter her über der Empfehlung der Satzung. "Angeblich" ist sie zu alt um noch einen Grundlehrgang machen zu können. Sie ist jetzt seit einem Jahr in unserer Wehr und wurde bei der letzten Jahreshauptversammlung doch auch noch gleich zur stellv. Sicherheitsbeauftragten gewählt...


Solange sie ein aktives Mitglied der Wehr ist, kein Problem.

Ob das nun wirklich sinnvoll ist, sei mal dahingestellt.




Grüßend...

Geändert von Quietschphone! Bitte keine Doppel-Postings! Danke.

Basti
11.02.2004, 11:04
@Frühstücker

Du weißt doch: Die Formulierung "nähe" ist sehr relativ :-)

Gut, sind nur 45km bis Hannover City, ist aber nicht mehr Landkreis Hannover. Komm aus dem Nachbarkreis SFA...

mfg
Sebastian

Frühstücker
12.02.2004, 11:03
Original geschrieben von Basti
@Frühstücker

Du weißt doch: Die Formulierung "nähe" ist sehr relativ :-)

Gut, sind nur 45km bis Hannover City, ist aber nicht mehr Landkreis Hannover. Komm aus dem Nachbarkreis SFA...

mfg
Sebastian

OK, dann liege ich mit nur einem Kilometer wesentlich dichter an Hannover.