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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Genemigung Fug 9b in Hessen



thoernblom
29.01.2004, 20:58
Hallo,
soweit mir bekannt ist dürfen die 2m Festeinbaugeräte ( Fug 9b )
in Hessen bei den Hilfsorganisationen nicht eingesetzt werden da sie eine zu hohe Sendeleistung haben. Nun ist meine Frage ob es Ausnahmegenemigungen gibt wenn man die Sendeleistung begrenzt ( Umprogrammieren auf 1 Watt ). Vielleicht hat jemand erfahrungen ?

MatthiasO
29.01.2004, 21:03
Hallo,

leider fehlt mir jetzt die Quelle, aber ich meine mich zu erinnern das 2m-Feststationen sowie Mobilgeräte in Hessen bei den nicht polizeilichen BOS generell nicht verwendet werden dürfen. Ich denke mal das ist nicht abhängig von der Sendeleistung.

Ebi wird evtl. ne Quelle nennen können ;)

Gruß, Matze

Ebi
30.01.2004, 09:05
Original geschrieben von thoernblom
Hallo,
soweit mir bekannt ist dürfen die 2m Festeinbaugeräte ( Fug 9b )
in Hessen bei den Hilfsorganisationen nicht eingesetzt werden da sie eine zu hohe Sendeleistung haben. Nun ist meine Frage ob es Ausnahmegenemigungen gibt wenn man die Sendeleistung begrenzt ( Umprogrammieren auf 1 Watt ). Vielleicht hat jemand erfahrungen ?

Hi,

das Gerät wirst Du nicht genehmigt bekommen. Wenn du eine Ausnahmegenehmigung willst, musst Du Dich an das HMdI wenden, aber ich denke mal, das ist so gut wie aussichtlos.
Außer in Leitfunkstellen, Leitstellen und ELW gibt es, denke ich, keine Genehmigung für FuG 9b.

Ebi

angel_of_thunder
30.01.2004, 14:53
Hallo, wir bekommen zur Zeit eine neue Wache bei der ist schon seit Planung bekannt das dort ein 2-Meter Band Gerät fest istalliert ist.

Genemingt ist alles händt haltenem über eine Aussenantenne am Turm dran.

Es müsste meines wissen in einem der neueren Erlasse drin Stehen das Stürtzpunktwehren eine Feste 2 Meter Gerät am Standort installiert haben dürfen(Hessen).

thoernblom
30.01.2004, 14:59
Hallo nochmal,
wir möchten das Gerät sowiso in unserem ELW 1 betreiben und nicht als Feststation nutzen.

Andreas 53/01
30.01.2004, 16:15
Hallo!

Auch dies ist nicht zulässig, in Hessen gelten weiterhin Ausnahmen nur für Lfst, Zent. Lst und ELW 3 bzw. nach neuer Norm ELF-2 !
Man ( HmdI ) tut sich selbst schwer damit, ein HfG in einer Lade/u. Besprechungseinrichtung mit einer Außenantenne am Fahrzeug betreiben zu dürfen, gab auch schon Verwirrung und Anmahnungen, von Seiten des Herrn S. aus W. in H. !

Alles andere wäre nicht zulässig.

MfG

angel_of_thunder
30.01.2004, 16:17
Danke frage ich mich warum sich keiner bis jetzt beschwert hat ist alles über den offiziellen weg gelaufen.

Alex22
30.01.2004, 16:28
Na gott sei dank wohn ich in Bayern .. da sind 2 m Feststationen erlaubt .. gibt zwar genügend auflagen, aber wir haben eins.

Ebi
30.01.2004, 19:05
Original geschrieben von angel_of_thunder
Danke frage ich mich warum sich keiner bis jetzt beschwert hat ist alles über den offiziellen weg gelaufen.

Hi,

Andreas 53/01 hat recht.

Dannn sei froh dass es noch keiner gemerkt hat..... :-) und erzähl nicht so viel davon.
Manchmal ist es besser, nichts zu sagen :-)

Ebi