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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was werde ich?



Knecht
21.01.2004, 11:00
Moin Leute!

Ich gebe zu, die Fragestellung ist ein wenig missverständlich, aber hier kommt die Erläuterung zur Frage:
Ich bin beim DRK und mache gerade meinen San-A-Lehrgang, ein paar Wochen später wird San-B dran sein.
Was bin ich, wenn ich damit fertig bin? Verdiene ich dann die Bezeichnung "Sanitäter" oder "Sanitätshelfer" oder noch gar keine?
Das Problem, finde ich, ist die Differenzierung zwischen Funktionsbezeichnungen im DRK und Rettungsdienst. Mein Bereitschaftsleiter meinte, wenn ich nach San-A und -B noch den San-C mache (den findet man sowieso irgendwie nirgendwo im Netz, außer sehr vage angekratzt beim BRK), bin ich schon ziemlich dicht am Rettungshelfer, also wäre hier eine Parallele zur (niedrigsten) Qualifikation im RD. Stimmt das so?

Ich möchte nur gerne so weit wie möglich auf Nummer sicher gehen, weil ich weiss, dass ich nach fertiger San-B in die First-Responder-Gruppe eingebunden werden soll - und die besteht überwiegend aus RS und RA's unseres hauptamtlichen Rettungsdienstes.

Für aufschluss- bzw. lehrreiche Antworten bin ich dankbar!

Gruß, Christoph

Medic
21.01.2004, 11:19
Nach dem San B bist du Sanitätshelfer.
Nach dem San C bist du Sanitätsdiensthelfer.

Der San C ist nicht mit dem Rettungshelfer gleichzusetzen.

cee-jay
21.01.2004, 12:19
hab ich das dann recht in erinnerung, das der rettungshelfer derjenige ist, der nur die theoretische ausbildung des rs hinter sich hat ???

erst nach dem praktikum und der bestandenen prüfung wird man dann zum eigentlichen rettungssanitäter ???

brause
21.01.2004, 14:43
Der RH in NRW ist nicht weit vom San-C entffernt: Wer SAn-C hat, macht nur noch zwei Tage Prüfung und das RW-Praktikum (80 Std.), und fertig ist der RH-NRW.
Das gilt aber ausschliesslich für NRW, dort gibt es eine eigenständige RH-Ausbildung mit 80 Std. Schule incl. staatl. Prüfung und eben dem RW-Praktikum. Alternativ wird beim DRK wohl eben auch die San-A bis -C-Lehrgänge als schulischer Teil anerkannt. Allerdings ist der name "Rettungs"-Helfer ein wenig übertrieben. aber es ist eine durchaus brauchbare San.-Ausbildung, für die es auch entsprechend einheitliche Vorgaben (APrO) gibt.

mfg

braus

gumbaer
21.01.2004, 14:50
Im DRK LV-Westfalen-Lippe ist das jetzt so geregelt, dass die alte SAN A, B und C Ausbildung jetzt die SAN A und B Ausbildung ist und der SAN C ist die Weiterbildung zum RH.

SAN A und B = 60 Stunden
SAN C = 24 Stunden
danach noch RH-Prüfung und ein 80-stündiges Rettungswachenpraktikum um sich RH nennen zu dürfen.

@ cee-jay: Die Ausbildung zum RH wurde letztes Jahr auch für Quereinsteiger ermöglicht, desweiteren gibt es dann noch einen Aufbaulehrgang vom RH zum RS der dann auch nur noch 2 Wochen Vollzeit dauert und nicht 4 Wochen, wenn man den RS-Lehrgang direkt macht. Desweiteren werden die Praktikumsstunden vom RH angerechnet, so dass nur noch 80 Stunden RW-Praktikum gefahren werden müssen.

Gruß

Markus

@ brause

Da war ich wohl ein bisschen zu langsam mit dem Tippen. :-)

Geändert von Quietschphone, bitte keine Doppel-Postings!

Knecht
23.01.2004, 08:37
HiHo!

Erstmal vielen Dank für Eure schnellen und aufschlussreichen Antworten, so ganz allmählich fange ich an, durchzublicken.

@medic:
Es gibt keinen Sanitätsdiensthelfer, nur Sanitätshelfer. Es gibt auch in unseren Kreisen immer wieder Leute, die aus dem Rettungshelfer einen Rettungsdiensthelfer machen. Aber sonst wär's ja auch langweilig :-)

@all:
So wie das DRK das rüberbringt, bin ich mit San-A und -B Sanitätshelfer und mit San-C Sanitäter. Im Sanitätsdienst wohlgemerkt.
Also das mit dem RH-NRW hab ich auch geschnallt. Ist aber Ansichtssache, ob das nun gut ist oder nicht, dass (eigentlich nur!?) in NRW die Ausbildung gleichgesetzt wurde (§1 Abs.1 Nr.1 RettHelfAPO). Da ich n Fischkopp bin, werd ich mich eben an die Schleswig-Holsteinischen Regularien halten müssen.

Irgendwann schaff' ich das schon :-)

Gruß
Christoph

konfuzius5278
27.01.2004, 22:30
Ich denke das eine Qualifikation als Rettungshelfer schon für RD ziemlich niedrig ist. Kann leider über das DRK modell wenig sagen. Also bei der JUH gibt es Sanitäshelfer, die dann mit einem 80 Stunden Aufbaulehrgang mit Prüfung, 80 Stunden RW Praktikum und 80 Stunden Krankenhaus Rettungshelfer sind.
Damit könnte man in Niedersachsen zwar RTW fahren, aber das wird meist (bis auf wenige Landkreise[eine Hiorg in unserem LK !!!]) nicht gemacht.
Wenn Du die Praktika verdoppelst und dann noch einen 40 Stündigen Abschlußlehrgang erfolgreichst bestehst (das sind dann 520 Stunden) darfst Du dich Rettungssanitäter schimpfen äh nennen. Das Prozedure habe ich ehrenamtlich gemacht und satte 2 jahre (nach dem Sanhelfer..) gebraucht, um RS zu werden....

Etienne
30.01.2004, 14:20
Hey Leute!

Original geschrieben von konfuzius5278
...darfst Du dich Rettungssanitäter schimpfen äh nennen...
Du darfst dich auch ohne eine bestimmte Ausbildung Rettungssanitäter oder Rettungshelfer nennen, denn beides sind keine anerkannten Berufe und somit auch nicht rechtlich geschützt! Anders ist das beim Rettungsassistenten!

Natürlich kannst du dich dann Rettungshelfer oder Rettungssanitäter nennen, aber davon würde ich absehen, da dies eine bestimmte Bildung voraussetzt! Des Weiteren kannst du dich, obwohl du dich so nennen dürftest, natürlich nicht mit einem SAN A usw. als RettSan irgendwo bewerben.