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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : mit grünlicht zum gerätehaus!!!



testman
09.01.2004, 16:13
Hallo,


ich habe gehört das man in mehreren Landkreisen in Bayern ab dem 01.01.2004 mit dem privat PKW mit einem grünen Rundumlicht oder Frontblitzer (grün) von Zuhause zum Gerätehaus im Einsatzfall fahren darf.

Weiß jemand von euch darüber bescheid?

Wo darf man das machen?


mfg
gull

Daniel Wladow
09.01.2004, 16:22
Hallo gull,

man darf das in seinen Träumen tun, sogar mit Blaulicht! Ansonsten aber wohl leider (oder Gott sei Dank?!?) nicht... Nicht erst seit gestern, als ein BF RTW hier in Hamburg dank Missachtung diverser Verkehrsregeln (Befahren der Gegenfahrbahn ohne Sondersignal, weder Rundumkennleuchte noch Martinshorn, Missachtung eine LZA trotz Rotlicht, Missachtung einer Grünphase für Fussgänger, Nichtverwenden der "eigenen" Fahrspur trotz baulicher Berücksichtigung und Möglichkeit, übertriebenes Beschleunigungsverhalten, Einschalten der Sondersignalanlage erst NACH Einfahren in die Kreuzung, ...) beinahe ein Kind überrollt hat bin ich der Meinung, dass man den Anteil an Sondersignalfahrten im Strassenverkehr so gering wie möglich halten sollte. Wenn jeder Hans-und-Franz-Feuerwehr- oder Rettungsdienstmann diese Möglichkeit hätte, würde das über kurz oder lang zum Super-GAU führen.
Viele Grüße,
Daniel

Florian kommen
09.01.2004, 16:38
Wo hast du das denn gehört?

Gruß Stefan!

florian_marktredwitz
09.01.2004, 16:59
Also sowas habe ich ja noch nie gehört, hast du da evtl. einen zeitungsbericht oder sowas?

Schensl
09.01.2004, 17:08
*hehe*

Vielleicht wars ja die Zeitung vom 1 April 2003 :D

kleiner Scherz am Rande. :)

Alex22
09.01.2004, 17:08
kann ich mir nicht vorstellen ....
würde sonst sicher was bei www.lfv-bayern.de stehen.

Joevo82
09.01.2004, 18:25
Grünlicht????? Und was für Rechte willst du damit in Anspruch nehmen?

Wenn damit einer rumfährt, denkt sich auch jeder andere Verkehrsteilnehmer was für ein "Volldepp" da wieder auf Deutschlands Straßen unterwegs ist, weils keiner kennt!

PeterOs
09.01.2004, 18:51
Hallo Daniel hats wohl selbst gesehen....

Alex22
09.01.2004, 19:05
Original geschrieben von PeterOs
Hallo Daniel hats wohl selbst gesehen....

was meinst du?

TakkaTonga
10.01.2004, 00:37
Hallo zusammen.

Ich habe so etwas ähnliches gelesen. Und zwar soll es ab 04 den First-Responder-Einheiten sowie Helfer vor Ort in Bayern gestattet sein, mit Blaulicht am Privat-PKW zu den Einsätzen fahren zu können. Ich glaube ich habe das der FFZ entnommen.
Wenn jemand was näheres weiß, immer her damit. Würde mich auch mal interessieren, ob das wirklich durch kommt.

Viele Grüße

DaniULM
10.01.2004, 00:46
Original geschrieben von TakkaTonga
Hallo zusammen.

Ich habe so etwas ähnliches gelesen. Und zwar soll es ab 04 den First-Responder-Einheiten sowie Helfer vor Ort in Bayern gestattet sein, mit Blaulicht am Privat-PKW zu den Einsätzen fahren zu können. Ich glaube ich habe das der FFZ entnommen.
Wenn jemand was näheres weiß, immer her damit.

Bitteschön: http://www.lfv-bayern.de/first-news.htm

Alex22
10.01.2004, 07:28
Original geschrieben von TakkaTonga
Hallo zusammen.

Ich habe so etwas ähnliches gelesen. Und zwar soll es ab 04 den First-Responder-Einheiten sowie Helfer vor Ort in Bayern gestattet sein, mit Blaulicht am Privat-PKW zu den Einsätzen fahren zu können. Ich glaube ich habe das der FFZ entnommen.
Wenn jemand was näheres weiß, immer her damit. Würde mich auch mal interessieren, ob das wirklich durch kommt.

Viele Grüße
first responder und blaulicht hat aber nichts mit normaler feuerwehrmann und grünlicht zu tun.

Joevo82
10.01.2004, 11:51
1. Was hat das Grünlicht damit zu tun?
2. Auch First-Responder-Einheiten werden ganz bestimmt kein Blaulicht auf Privatfahrzeugen bekommen!

Patrick
10.01.2004, 15:02
Original geschrieben von Joevo82
2. Auch First-Responder-Einheiten werden ganz bestimmt kein Blaulicht auf Privatfahrzeugen bekommen!

Hast Du die verlinkte Seite mal gelesen?

Etienne
10.01.2004, 15:19
Hey Leute!


Da fällt mir ja fast nichts mehr zu ein! Das gibt es auch nur in Bayern! Ich finde es für übertrieben!

Bei uns fahren selbst Ärzte, die ebenfalls mit NEF und RTW zum Notfalleinsatz gerufen werden (weil sie näher als das NEF dran sind) mit einem beleuchteten Dachaufsetzer (eingetragen in den Fahrzeugpapieren "Arzt - Notfalleinsatz") und nicht mit Blaulicht und Martin(s)horn! Nur die LNA haben im PrivatPKW Blaulicht und Martin(s)horn!

Also ich finde es nicht so toll!

Florian kommen
10.01.2004, 15:21
Ich finde es in Ordnung wenn ein NA mit Sondersignal zum Einsatz fahren darf. Aber wenn bald jeder gewöhnliche Mensch mit Sondersignal durch die Straßen fährt, schon ein bisschen krank.

Gruß Stefan!

PeterOs
10.01.2004, 16:45
@Alex 22

Ich meine damit, dass Daniel mit seinem PKW an der besagten Kreuzung und Feuer- und Rettungswache war und das Geschehen live mitverfolgen konnte....

Alex22
10.01.2004, 17:15
ist mir alles egal *hihi*
in 1-2 Jahren haben wir nen First-Responder in der Wehr, und wie man an dem link zum bayrischen lfv erkennen kann, können sich First Responder eine SoSi Anlage ins Auto einbauen. *hihi*

Achja bis jetzt hab ich nix gefunden das die benutzung des Blaulichts dann für normale Fw einsätze verbietet. hihi.

Etienne
10.01.2004, 17:47
Hey Leute!

Original geschrieben von Alex22
ist mir alles egal *hihi*
in 1-2 Jahren haben wir nen First-Responder in der Wehr, und wie man an dem link zum bayrischen lfv erkennen kann, können sich First Responder eine SoSi Anlage ins Auto einbauen. *hihi*

Achja bis jetzt hab ich nix gefunden das die benutzung des Blaulichts dann für normale Fw einsätze verbietet. hihi.
Nichts gegen dich Alex, aber dein Beitrag spiegelt genau das wieder, weshalb ich auf jedem Fall dagegen bin!
pure "Blaulichtgeilheit"
Sorry, wenn ich mich so ausdrücke, aber ich hoffe, dass die sich das nochmal überdenken und rückgängig machen oder auf jedem Fall auf Bayern begrenzen! Wo leben wir denn? Es gibt einen Rettungsdienst, der mit Alarm anfährt, aber wenn demnächst vielleicht 5 HvO´ler und dann noch ein RTW + 1 NEF durch die Gegend "hornen" finde ich das mehr als übertrieben und das in einem Bundesland, was doch immer so repräsentativ sein will!


@Florian kommen

Klar, begrüßen würde ich das auch, dass Ärzte, die Notfalleinsätze fahren und per FME von der Leitstelle alarmiert werden, Blaulicht und Martin(s)horn bekommen, aber doch bitte nicht bei HvO´ler und FirstRespondern, sofern sie mit dem PrivatPKW fahren!

Joevo82
10.01.2004, 17:59
Ok, gut. Nehmen wir einmal an, das in der neuen bay. Regelung Privat-PKW mit SoSi inbegriffen sind (was ich persönlich immer noch nicht glauben kann, die Quelle vom LFV Bayern kann auch ihre Fehler haben).

In der Realität wird das dann schon anders aussehen nehm ich mal an, es sind ja doch einige behördliche Hürden zu nehmen und ich glaube das die Rettungszweckverbände eher sehr restruktiv mit der Vergabe von Genehmigungen für Privat-PKW's umgehen werden.

Quietschphone
10.01.2004, 18:00
@Joevo82:
Doch doch, die Meldung stimmt, es ist auch ein offizielles IMS mit angehängt!

@all:
Leute, jetzt übertreibt doch mal nicht!

Habt ihr überhaupt gelesen, welche Sachen vorher abgeklärt sein müssen, damit die SoSi in Bayern für HvO bzw. FR genehmigt wird?
Für alle, die es noch nicht gemacht haben:
http://www.lfv-bayern.de/pdf_dateien/stvzo_grundsaetze%20fuer%20kfz%20mit%20warneinrich tungen.pdf
http://www.lfv-bayern.de/pdf_dateien/stvzo_grundsaetze%20warneinrichtungen%20first%20re sponder.pdf

Ihr werdet doch nicht glauben, dass jeder sog. "Blaulichtgeile" in Bayern eine SoSi-Anlage für sein Privat-KFZ genehmigt bekommt!

Joevo82
10.01.2004, 18:04
@ Quietschphone

Deine Links sind leider fehlerhaft, kannst du mal die korrekten posten?

Interessiert mich brennend

cee-jay
10.01.2004, 18:17
mit etwas phantasie auch selbst lösbar:

1.
www.lfv-bayern.de/pdf_dateien/stvzo_grundsaetze fuer kfz mit warneinrichtungen.pdf

2.
www.lfv-bayern.de/pdf_dateien/stvzo_grundsaetze warneinrichtungen first responder.pdf

edit:
hmmm, lässt sich nicht so einfach posten, das board ruiniert den link leider, sch**** board

2. edit: so, jetzt endlich funktionierts. die immer noch vorhandenen leerzeichen sind ok, die dürfen bleiben. sollte euer browser dies immer noch nicht darstellen, dann setz in die leerzeichen ein %20 ein.

SEG-Betreuung
10.01.2004, 19:06
@ alex22: lies mal ganz genau alle vorschriften die das Bay IM dazu erstellt hat und du wirst sicher nicht finden, das du bei nem normalen FW einsatz das zeug nutzen darfst!!!

ich such mal schnell auf ner internen BRK seite, da ist das alles recht nett mit den schreiben des IM vorhanden.
ich häng das an...

@ etienne: was is den daran so schlimm, wenn das streng gehandhabt wird? und das andere länder das nicht machen, naja, dafür können wir bayern ja nix!

Quietschphone
10.01.2004, 19:13
@Chris:

Das sind die PDFs, die beim LFV Bayern auch zu finden sind!

Patrick
10.01.2004, 19:59
Hi!


Original geschrieben von Etienne
Klar, begrüßen würde ich das auch, dass Ärzte, die Notfalleinsätze fahren und per FME von der Leitstelle alarmiert werden, Blaulicht und Martin(s)horn bekommen, aber doch bitte nicht bei HvO´ler und FirstRespondern, sofern sie mit dem PrivatPKW fahren!

Also diese Auffassung verstehe ich nicht ganz. Was macht es für einen Unterschied, ob die First Responder mit Privat-PKW oder mit nem offiziellen Auto anrücken? In meinen Augen macht in beiden Fällen Sondersignal Sinn. Selbstverständlich ist bei Privatautos das Mißbrauchsrisiko höher aber wenn man erwischt wird, gibts gehörig eins auf den Deckel und das Flimmerding ist weg.

Dass nicht alle Feuerwehrler private Sosi-Anlagen bekommen, macht in meinen Augen schon mehr Sinn. Wenn man sieht, wie die meisten schon ohne Blaulicht fahren, würden sie sich sicherlich mit Blaulicht gegenseitig die Autos zu Schrott fahren...

Patrick

Alex22
10.01.2004, 21:44
Original geschrieben von Etienne
Hey Leute!

Nichts gegen dich Alex, aber dein Beitrag spiegelt genau das wieder, weshalb ich auf jedem Fall dagegen bin!
pure "Blaulichtgeilheit"
Sorry, wenn ich mich so ausdrücke, aber ich hoffe, dass die sich das nochmal überdenken und rückgängig machen oder auf jedem Fall auf Bayern begrenzen! Wo leben wir denn? Es gibt einen Rettungsdienst, der mit Alarm anfährt, aber wenn demnächst vielleicht 5 HvO´ler und dann noch ein RTW + 1 NEF durch die Gegend "hornen" finde ich das mehr als übertrieben und das in einem Bundesland, was doch immer so repräsentativ sein will!



Komisch das es geplant ist ein Bundesweites Pilotprojekt anzufangen was First Resonder oder HVO angeht...
Sind die Bayern wie die schnelleren und die anderen hinken wie so oft hinterher???
warum 5 HVO 1-2 leute reichen doch, zumal der Rettungsdienst meißt viel länger braucht als die Feuerwehr, oder warum wurde die Hilfsfrist für den RD nach oben gesetzt?...

76440
11.01.2004, 12:13
@patrick

die antwort auf deine frage hast du dir schon selber gegeben: der mißbrauch !! ich bin da ebenfalls der meinung von etienne !!

@alex22

ööhm ... hast etiennes beitrag auf einen kommentar hier nicht verstanden, oder ?? sowas wie " ist mir alles egal *hihi* in 1-2 Jahren haben wir nen First-Responder in der Wehr, und wie man an dem link zum bayrischen lfv erkennen kann, können sich First Responder eine SoSi Anlage ins Auto einbauen. *hihi* Achja bis jetzt hab ich nix gefunden das die benutzung des Blaulichts dann für normale Fw einsätze verbietet. hihi. " spiegelt rein garnix von interesse an der materie wieder, sondern wirklich nur reine blaulichtgeilheit !!! genau solche leute wie DU sind der grund warum man sowas nicht einführen sollte !!! bzw mit arg strengen auflagen, und auch nur bei offiziellen dienstfahrzeugen, und nicht bei privat-pkw !!!

Patrick
11.01.2004, 12:45
Original geschrieben von 76440
@patrick

die antwort auf deine frage hast du dir schon selber gegeben: der mißbrauch !! ich bin da ebenfalls der meinung von etienne !!


Wie ich auch schon erwähnt habe, sollte sich das durch hohe Strafen im Zaum halten lassen. Abgesehen davon: Wenn ich unbedingt mit Blaulicht durch die Gegend fahren wollte, könnte ich mir genausogut ein beliebiges Fahrzeug im Gerätehaus aussuchen und dann mit Trara durch den Ort heizen...

Patrick

76440
11.01.2004, 12:59
naja, das es den meisten nicht darum geht mit 'nem einsatzfahrzeug zu blauen muss man wohl nicht erläutern ...

Alex22
11.01.2004, 13:12
auch wenn ich mich jetzt hier etwas unbeliebt mache...
Oft ist das reden so wie Etienne oder 76440 nur der blanke absolute Neid, weil man es nicht selbst so machen kann oder darf und dann einfach alles schlecht (sag jetzt nicht das es bei euch beiden so ist) ich gehe jede wette, daß sich hier mindestens 90-95% der user hier im forum die bei der Fw sind sich sofort ein Blaulicht zulegen würden wenn sie dürften.

76440
11.01.2004, 13:17
ein blaulicht zulegen darf sich jeder, betreiben ist die andere sache. und neid ?? ich glaube in unser beiden fall eher weniger. ich habe genug blaufahrten, etienne wohl auch, und ich brauch privat nicht auch noch damit rumfahren ...

übrigens ein netter versuch das thema von dir zu lenken ...

Florian kommen
11.01.2004, 13:57
Ich würde mir als erstes mal die Frage stellen: Was habe ich davon wenn ich mit SoSi durch den Ort heize?

Erstens habe ich nur ca. 500m zum GH, und zweitens wenn es ein weiterer Weg wäre, dann würde ich auch kein Blaulicht kaufen. Was ist daran so schlimm wenn ich mal nicht mit dem ersten Auto rauskomme? Dann fahr ich halt mit m vierten oder fünften. Und wenn man keine Leute mehr braucht dann gehe ich halt wieder heim. Es sind doch genug Einsätze, was macht es da wenn man einmal nicht mit raus kommt?

Meine Meinung dazu!

Gruß Stefan!

Ebi
11.01.2004, 14:05
Hi,

über das FÜR und WIDER "Blaulicht auf Privat PKW" wurde ja schon oft genug hier diskutiert.

Gottseidank wird es diese Gesetzesänderung nie geben, das "CHAOS" wäre vorprogrammiert !

Ebi

Patrick
11.01.2004, 14:08
Original geschrieben von 76440
naja, das es den meisten nicht darum geht mit 'nem einsatzfahrzeug zu blauen muss man wohl nicht erläutern ...
Um ehrlich zu sein ist mir das neu. Aber vielleicht fehlt mir der Kontakt zu den Blaulichtanfälligen...

Patrick

76440
11.01.2004, 14:11
naja, ist ja schon ein unterschied mit 'nem einsatzfahrzeug zu blauen, wo in der regel noch andere mit drinsitzen und einen auch zurechtstutzen können bzgl der fahrweise, als wenn ich mit dem privat-pkw und der verdeckten sosi blaue, wo mir keiner reinredet ... außerdem kann man damit blauen "wo man will" ...

Alex22
11.01.2004, 14:26
jaja ... jetzt soll ich angeblich der einzigste von mehreren hundert wenn nicht sogar tausenden usern in dem Forum sein, der sein eigenes Blaulicht haben will .. lächerlich und traurig das ihr nicht den mut habt es zuzugeben.

Mr. Blaulicht
11.01.2004, 15:16
Moin moin,

welchen Sinn soll es denn machen, einen Privat-PKW mit einer Sondersignalanlage auszustatten? (Ausgenommen natürlich LNA o.ä.)
Mir fallen da spontan zwei Möglichkeiten ein:
1) Man wird als freiwilliger Feuerwehrler, SEGler etc alarmiert und muss zum Gerätehaus fahren. Man stelle sich das mal in einer Stadt wie Heidelberg bei einer etwas größeren Schadenslage vor! Bei einem Großbrand wird bei uns neben der Berufsfeuerwehr und den hauptamtlichen Rettungsmitteln midestens fünf Stadtteilfeuerwehren, zweimal SEG-Rettungsdienst (Stadt und Land), und an die drei bis vier DRK-Bereitschaften alarmiert. Das macht so etwa 300 Leute, die alle mit dem Privat-PKW durch Heidelberg fahren mit ca. acht bis zehn verschiedenen Zielen. Das KANN doch nur in einem Chaos enden!!!
2) Man wird als First Responder/HvO alarmiert. Habt Ihr etwa alles, was man dazu braucht (AED, Notfallkoffer etc) im Privat-PKW??? Ist es da nicht sinnvoller, sich einen Dienstwagen zu beschaffen, bei dem eine SoSi-Anlage installiert ist, die natürlich dann (auf Wiesung der Leitstelle) auch eingesetzt werden darf?

Also, bei genauerer Überlegung fällt mir kein Grund ein, ein privates Fahrzeug mit Sondersignal auszustatten.

A propos Missbrauch: Vor mir fuhr neulich ein schwarzer Audi, ziviles Kennzeichen, keine Organisationsabzeichen etc. Wir waren auf einer leeren Strasse innerorts, bei der alle 100 m eine rote Ampel kam. Jedesmal ca 20m vorher ging bei dem das aufgesteckte Blaulicht (ohne Ton) an und nach der Ampel wieder aus. Dumm für den Fahrer war, das er bei der dritten Ampel auf ein Polizeiauto traf. Di Polizisten waren not amused über dieses Verhalten und zogen den Audi auch gleich aus dem Verkehr.

Alex22
11.01.2004, 16:03
naja ich glaube dazu wurde genug gesagt ...
Die herren vom bayrischen STMI werden sich schon gedanken gemacht haben ob sie es erlauben oder nicht,
für alle aus bayern denen diese regelung so ach wiederstrebt die können sich ja beim STMI beschweren und für alle NICHT Bayern...
euch betrifft das eh nicht und somit entzieht sich jede diskussionsgrundlage.

Mr. Blaulicht
11.01.2004, 16:25
Für so einen Fall sollte man ein eigenes Bayern-Forum einrichten, auf das man nur als Bayer Zugriff hat. Dann sind die Leute unter sich, und können ihre eigenen Probleme diskutieren, die ja die anderen aus anderen Bundesländern nichts angehen.

Na ja, im Süden ist halt doch alles ein bisschen anders...

Joevo82
11.01.2004, 16:48
Original geschrieben von Mr. Blaulicht
Für so einen Fall sollte man ein eigenes Bayern-Forum einrichten, auf das man nur als Bayer Zugriff hat. Dann sind die Leute unter sich, und können ihre eigenen Probleme diskutieren, die ja die anderen aus anderen Bundesländern nichts angehen.

Na ja, im Süden ist halt doch alles ein bisschen anders...

[IRONIE AN]

Förderalismus pur! Yeah!

[/IRONIE AUS]

Oh je, wo soll das nur wieder hinführen!

Andreas 53/01
11.01.2004, 17:38
Hallo!

Also, ich denke auch wie Alex22 das viele, nicht die meisten, aber viele hier gerne Blaulicht und Einsatzhorn an ihrem PKW hätten ( oder sogar haben ).

Ich würde die Ausrüstung auch befürworten, allerdings mit den entsprechenden Auflagen, Technisch gesehen wie auch rechtlich. Wie diese im einzelnen aussehen könnten muss weiter eroiert werden, ich kann natürlich auch die negativen Seiten nachvoll ziehen und verstehen...

Aber dennoch bleibt es ein Wiederspruch in sich, man als Feuerwehr oder DRK oder THW oder was auch immer ( jaja auch DLRG ) auf der einen Seite eigentlich " verpflichtet " ist eine gewisse Hilfsfrist einzuhalten, was heißt die Einsatzbereitschaft so schnell wie möglich herzustellen, auf
der anderen Seite aber der Gesetzgeber einem da "noch" Steine in den Weg legt und die Hilfsbereitschaft einschränkt!

Z.zt. gilt die Mißbräuliche Verwendung von Blaulicht und Einsatzhorn an Einsatzfahrzeugen als Ordnungswidrigkeit und wird mit 20€ geahndet!
Zuzügl. dem was man darüber hinaus damit verbunden noch macht also z.b. schneller fahren, Mißachtung von Rotlicht etc. Gefährdung usw.
Natürlich umso härter wenn diese an einem PKW gar nicht zugelassen sind...

Ich würde sogar behaupten, das der Anteil derer die Kopflos mit Blaulicht fahren eher gering ist gegnüber denen die es sinvoll u.u. auch gar nicht einsetzen, weil sie eh um die Ecke schon sind oder wohnen!?

Auch kann ich das Argument nicht gelten lassen : " ... damit sie noch schneller ins Gerätehaus rasen... !" Warum wird denn Blaulicht und Einsatzhorn immer mit schnell fahren oder sogar rasen gleich gestellt !?
Blaulicht und Einsatzhorn bedeutet andere Verkehrsteilnehmer müssen sofort freie Bahn schaffen ...( Ironie an ) Damit ich ungehindert zügig fahren kann...aber nicht den neuen Zeitrekord der NEF-Fahrer breche !!! ( Ironie aus )

Aber um nochmal zum Thema zurück zukommen, Grünlicht würde z.zt. auch nicht gehen, da grünes Lichtsignal bereits im Straßenverkehr verwendet wird!

MfG

Kubi
11.01.2004, 18:15
Original geschrieben von Patrick
Um ehrlich zu sein ist mir das neu. Aber vielleicht fehlt mir der Kontakt zu den Blaulichtanfälligen...

Patrick

Ich kenne dutzende, die mit Ach und Krach Ihren RA gemacht haben und dann am nächsten Morgen beim RDL anklopfen, um auch ja aufs NEF zu kommen.

Du hastest das Treppenhaus herunter, und das NEF steht schon vor der Eingangstür, Motor an, Blaulicht an, sogar Horn an (im Stand beim Warten) gabs schon...

Beim VU auf der Autobahn rufst Du ihm dann zu, er möchte bitte alles für eine Bülau-Drain. fertig machen, und zurück kommt ein fragender Blick wie von einer toten Kuh...

Jeder Kollege den ich kenne wird den Teufel tun, und mit einem Dachaufsetzer irgendeine Verkehrsregel auch nur ansatzweise mißachten. Wenns wirklich so eilig ist, ruf ich den NA, nicht den Bereitschaftsarzt.

Alex, Deine Ausbildung würde mich echt mal interessieren....

Alex22
11.01.2004, 18:46
Original geschrieben von Kubi

Jeder Kollege den ich kenne wird den Teufel tun, und mit einem Dachaufsetzer irgendeine Verkehrsregel auch nur ansatzweise mißachten. Wenns wirklich so eilig ist, ruf ich den NA, nicht den Bereitschaftsarzt.



die Bereitschaft vom RD auf dem Weg zur Rettungswache stehen auch keine Sonderrechte zu mit dem Privat PKW im gegensatz zur Fw.

76440
11.01.2004, 18:48
die bereitschaft vom RD ist auch garnicht inhalt der diskussion !! außerdem kommt das immer drauf an wie das organisiert ist. bei uns ist diese bereitschaft im katastrophenschutzkonzeot mit drin, also doch SR ...

Alex22
11.01.2004, 18:54
Original geschrieben von 76440
die bereitschaft vom RD ist auch garnicht inhalt der diskussion !! außerdem kommt das immer drauf an wie das organisiert ist. bei uns ist diese bereitschaft im katastrophenschutzkonzeot mit drin, also doch SR ...

Na und? Die Blaulichtberechtigung von Privat auto etc ist auch nicht inhalt dieser Diskussion ...
dachte das Thema heißt grünlicht...

76440
11.01.2004, 18:58
doch, thema der diskussion schon, nur nicht passend zum topic ...

Ebi
11.01.2004, 19:10
Hi,
ich nehme an, das ganze Thema Grünlicht ist nur ne Fehlinterprätation.
Zitat:
Blaulicht und Martinshorn jetzt auch für First Responder

Helfer vor Ort und First Responder dürfen in Bayern bei ihren Einsätzen künftig Blaulicht und Martinshorn verwenden.
Das Bayerische Verkehrsministerium hat
g r ü n e s Licht :-))
für eine Neuregelung der Blaulichtberechtigung im Rahmen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gegeben.




Original geschrieben von Alex22
ist mir alles egal *hihi*

............
Achja bis jetzt hab ich nix gefunden das die benutzung des Blaulichts dann für normale Fw einsätze verbietet. hihi.

@Alex22,
u.a. hast du doch das Thema auf B l a u l i c h t gebracht.

Ebi

Relfers
11.01.2004, 20:22
@all

Erfahrungsbericht zum Thema "Blaulicht-Genehmigung" :

Bei einer befreundeten HiOrg wurde versucht, an EINEM
Privat-Auto die Blaulicht-Genehmigung zu erhalten (als First
Responder/HvO Ersatzfahrzeug) !! Tagelange Telefonate und Schriftwechsel haben zu einem Rückzug der Anfrage geführt !

Hauptgrund : ALLEINIGE Nutzung des Fahrzeuges !!!!!!!!

zusätzlich : Spezielle Versicherung !!

Es darf von niemand anderem gefahren werden, laut Bezirksregierung, solange die Anlage fest oder mobil im
Fahrzeug ist.
Also entweder komplett mobil (rausnehmen wenn außer Dienst)oder nur ALLEINE benutzen - auch bei Privatfahrten !!

Also kein Freibrief für alle "Blaulicht-Fans", sondern genau geprüfte, schwierige Genehmigung !! Hauptsächlich für die
HiOrgs gedacht, die bisher mit "HiOrg-Autos" ohne Blaulicht
(z.B. manche Wasserwachten, BRK...) unterwegs waren und nur Dachaufsetzer hatten. Feuerwehren fahren zu 99,9% ja sowieso mit FW-Autos, die problemlos komplette SoSi-Anlage haben (+ auffällige Lackierung) !!
Ansonsten eben nur KBR, KBI und in seltenen Fällen KBM`s, die bei den FW's ein Blaulicht fürs Privatfahrzeug kriegen.

Und wenn ich hier so einige Beiträge lese : Das ist auch gut so !!

Ich hoffe, es wird wirklich genau geprüft, wer eine Blaulicht-Genehmigung bekommt und wer nicht !!!

Relfers

Etienne
11.01.2004, 20:26
Hey Leute!


Ich muss diese Diskussion doch mit einem Lächeln verfolgen! Ich kann nur hoffen, dass genau draufgeachtet wird wem man ein SoRe-Anlage genehmigt!
Ferne muss auch eine medizinische Qualifikation feststellen! Meine persönliche Meinung wäre RS oder RA Ausbildung! Ist aber nur meine Meinung und gehört nicht zum Thema!

@76440
Du hast Recht! In der Tat habe ich genug "Blaulicht-Fahrten" und brauche beweitem nicht neidisch sein und du hast das genau richtig interpretiert! Wenigstens einer, der das verstanden hat, wie ich das meine mit meinem Beitrag über die "Blaulichtgeilheit"!


@Alex22
Ich finde es schade, dass du dich der Diskussion mit den Worten "neidisch" entziehst!


@All
Ich habe ja nichts im Prinzip gegen SoRe-Anlagen für FirstRespondern, doch sollten diese eine gewisse Qualifikation haben und außerdem mit einem "offiziellen Fahrzeug" (ELW der Feuerwehr etc.) sich fortbegen! Zumal dann auch feststeht, welches Fahrzeug wie womit ausgerüstet ist!


PS: Bin auf weiteren Diskussionen gespannt! Würde gerne noch mehr schreiben, habe aber leider keine Zeit --> Blaulicht-Auto fahren (dienstlich)! ;-)

Kubi
11.01.2004, 22:13
Original geschrieben von Etienne

@Alex22
Ich finde es schade, dass du dich der Diskussion mit den Worten "neidisch" entziehst!


Such doch mal aus Spaß die Beiträge von ihm....

- Keinen eigenen FME, aber mit dem First Responder-Fahrzeug beim Feuerwehreinsatz rausfahren wollen

- "Kumpel ist Staatsanwalt", dann sein Polizei-Posting....

Also für mich ist die Diskussion erledigt :D

Alex22
11.01.2004, 22:34
@ Etienne ... ich hab nicht gesagt das DU oder 76440 neidisch ist, aber es mir kann keiner erzählen es hier keiner ist.

@ Kubi .. was hat das bitte schön mit nem eigenem FME zu tun?
außerdem hab ichs nicht nötig mich hier mit irgendwelchen aussagen zu profilieren (staatsanwalt) entweder du glaubst es oder läßt es...

So ich für mein Teil sag zu diesem Thema jetzt nix mehr.
viel spaß bei der weiteren diskussion.

Mr. Blaulicht
11.01.2004, 23:07
Original geschrieben von Alex22
So ich für mein Teil sag zu diesem Thema jetzt nix mehr.
viel spaß bei der weiteren diskussion.

Schade eigentlich, es fing gerade an, interessant zu werden...

AkkonHaLand
12.01.2004, 10:19
Über die Nutzung des Blaulichtes bitte ich §35 StVO zu lesen!

§35 Abs.1) ... die Feuerwehr
§35 Abs 5a) ... die Fahrzeuge des Rettungsdienstes

Diese Fahzzeuge dürfen die Blaue Kennleuchte benutzen!

Soll heißen
- jedes Mitglied der Feuerwehr (--> Abs 1!) darf auf der Anfahr die Kennleuchte nutzen
- die Fzge des RD (was heissen soll, das FR-Fzg muss auf den öffentlichen RD-Träger zugelassen sein!!!) dürfen die Kennleuchte nutzen

--> Kennleuchte übrigens immer nur mit Einsatzhorn!

Ebi
12.01.2004, 10:35
Original geschrieben von AkkonHaLand
Über die Nutzung des Blaulichtes bitte ich §35 StVO zu lesen!

§35 Abs.1) ... die Feuerwehr
§35 Abs 5a) ... die Fahrzeuge des Rettungsdienstes

Diese Fahzzeuge dürfen die Blaue Kennleuchte benutzen!
----------------------------------------------------------------
Soll heißen
- jedes Mitglied der Feuerwehr (--> Abs 1!) darf auf der Anfahr die Kennleuchte nutzen
----------------------------------------------------------------
- die Fzge des RD (was heissen soll, das FR-Fzg muss auf den öffentlichen RD-Träger zugelassen sein!!!) dürfen die Kennleuchte nutzen

--> Kennleuchte übrigens immer nur mit Einsatzhorn!


Ööööhm,

wie das denn jetzt???

wie soll jedes Mitglied der Feuerwehr eine blaue Kennleuchte nutzen ???

Anfahrt zum Gerätehausmit Privat PKW:
Eindeutig: Er darf es nicht !!!!!

Das wurde doch mehrmals klipp und klar hier gesagt. !!!

Ebi

Andreas 53/01
12.01.2004, 16:26
Hallo!

Hmmm... nene das verstehst Du was falsch!

Im §35 StVO steht nix von Blaulicht...

Wenn dann steht das im §52 Abs.3 der StVZO:
Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, des Bundesgrenzschutzes oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,

Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,

Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,

Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.

Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht).

Sonst weiter nix!

Der §35 StVO regelt lediglich die Sonderrechte, welche mit Blaulicht und Einsatzhorn erstmal nix zu tuen haben!

MfG

76440
13.01.2004, 17:03
Original geschrieben von AkkonHaLand
Kennleuchte übrigens immer nur mit Einsatzhorn!

völliger quatsch !!! ich darf auch ohne einsatzhorn und mit kennleuchte fahren, habe dann allerdings nur wegerecht, und kein sonderrecht !! zum rest hat andreas53/01 schon alles gesagt ...

PeterOs
13.01.2004, 17:08
Original geschrieben von 76440
völliger quatsch !!! ich darf auch ohne einsatzhorn und mit kennleuchte fahren, habe dann allerdings nur wegerecht, und kein sonderrecht !! zum rest hat andreas53/01 schon alles gesagt ...


leider auch völliger Quatsch.... Du hast ohne Einsatzhorn kein Wegerecht... Wegerecht hast du nur in Verbindung von Blaulicht UND Einsatzhorn... Sonderrechte hast du rein theoretisch sogar ohne Blaulicht und Einsatzhorn, nur dass es keiner erkennen kann...

76440
13.01.2004, 17:14
ja mein ich doch, ich verdreh das immer wieder *g*

Joevo82
13.01.2004, 18:49
Wenn das so weiter geht, sind wir bald wieder beim Grünlicht! *lol*

76440
13.01.2004, 18:59
... und somit dann auch wieder beim eigentlichen thema. darf man sich nun grüne RKL's auf's dach schrauben, 'nen martinhorn auf CD brennen, das lautstark im autoradio abspielen (fenster runter versteht sich), und somit dann quasi mit sonder- und wegerechten zum gerätehaus fahren ?!? wobei ... wenn man martinshorn nutzen dürfte, dann ja auch blaues licht. hier geht's aber um grünes ... vllt muss man dann von ACDC "highway to hell" spielen ... *lol*

in unserem ELW is 'ne RTK6-SL, da kann man ja auch wunderbar das radio aufschalten während die RKL's laufen ... ich wollte schon immer mal mit "highway to hell" anstatt horn zum einsatz fahren ... ;-)

man man man ... grünes licht macht bescheuert, schon beim gedanken dran *g* nix für ungut für das derbe OT :-)

Andreas 53/01
13.01.2004, 21:46
Hallo!

Also ich setze jetztz mal die vier wichtigsten Verordnungen bezüglich Sonderrechte, Balues Blinklicht und Einsatzhorn.

Das oftmals zitierte " Wegerecht " existiert nämlich in keiner Verordnung mehr, Sinngemäß wird aber dann von Blaulicht und Einsatzhorn gesprochen ( Volksmund )

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln

§35 Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

(1a) Absatz 1 gilt entsprechend für ausländische Beamte, die auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Nacheile oder Observation im Inland berechtigt sind.

(2) Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 der Erlaubnis,

wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband (§ 27) fahren lassen wollen,

im übrigen bei jeder sonstigen übermäßigen Straßenbenutzung mit Ausnahme der nach § 29 Abs. 3 Satz 2.

(3) Die Bundeswehr ist über Absatz 2 hinaus auch zu übermäßiger Straßenbenutzung befugt, soweit Vereinbarungen getroffen sind.

(4) Die Beschränkung der Sonderrechte durch die Absätze 2 und 3 gelten nicht bei Einsätzen anläßlich von Unglücksfällen, Katastrophen und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sowie in den Fällen der Artikel 91 und 87a Abs. 4 des Grundgesetzes sowie im Verteidigungsfall und im Spannungsfall.

(5) Die Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes sind im Falle dringender militärischer Erfordernisse von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, von den Vorschriften des § 29 allerdings nur, soweit für diese Truppen Sonderregelungen oder Vereinbarungen bestehen.

(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

(6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht bis zu 2,8 t beträgt. Dasselbe gilt für Fahrzeuge zur Reinigung der Gehwege, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t nicht übersteigt und deren Reifeninnendruck nicht mehr als 3 bar beträgt. Dabei ist sicherzustellen, daß keine Beschädigung der Gehwege und der darunterliegenden Versorgungsleitungen erfolgen kann. Personen, die hierbei eingesetzt sind oder Straßen oder in deren Raum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen.

(7) Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (§ 66 des Telekommunikationsgesetzes) dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr hoheitlicher Einsatz dies erfordert.

(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

§38 StVO Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

StraßenVerkehrs-ZulassungsverOrdnung
§52 StVZO Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, des Bundesgrenzschutzes oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,

Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,

Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,

Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.

Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht).

§55 StVZO Einrichtungen für Schallzeichen
(3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.

(4) Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein.


So, jetzt dürften eigentlich ( eigentlich ) keine Fragen mehr offen sein?

MfG

Aircell
13.01.2004, 22:46
ich hab mir das jetzt durchgelesen hier um mein grinsen wurde immer breiter je weiter ich gekommen bin. das soll jetzt nixx negatives sein aber wieso zieht ihr (manche) euch an so einem kram dermassen hoch? jeder hat zu solchen themen eh seine eigene Meinnung die ihm auch zusteht.

Ich will auch mal meinen senf dazu geben: ;-)
Manche reden hier von einen Dienstwagen. Vergleicht mal die Preise für ne SoSi und die für nen Dienstwagen. Dann an die leeren Kassen denken und sich das nochmal durch den Kopf gehen lassen. ;-)

Stellt euch mal vor ihr liegt mit nem Infarkt am Boden z.B. und es kommt keiner weil keine Kohle da ist um dem HvO (oder First Responder) nen Dienstwagen zu verpassen. Der RTW sowie NEF ist bereits in nem Einsatz und es werden weiter entfernte alarmiert. dann möchte ich euch schreien hören.

oder aus der Feuerwehrsicht: du bist in nem Haus eingeschlossen weil die halbe decke der schwerkraft nachgegeben hat, da die bude lichterloh brennt. es dauert aber ewig weil gerade feierabendverkehr ist und bis die FF dann kommt...................

man muss solche dinge immer von beiden seiten aus sehen. die behören denken sich schon was dabei

und am rande: ich glaube nicht, dass jetzt jeder Hansel aufs amt rennt und eine blaue RKL bekommt. Die werden das schon prüfen, wie ja auch schon erwähnt ist das mit aufwand und auflagen verbunden.

Etienne
13.01.2004, 23:02
Hey Carsten!


Deine Äußerung konnte ich jetzt nicht ganz nachvollziehen!

Zum Thema Infarkt:
Wenn kein Dienst-Kfz (kann auch eine ELW der Feuerwehr sein), dann müsste die komplette Ausrüstung ja 2mal komplett gekauft werden bei, sagen wir mal, 2 Helfer! Denn, was soll ein Helfer der HvO oder FirstRespondern ohne Hilfsmittel beim Infarkt? Na gut, er kann zum Beispiel die RettMittel einweisen, aber ohne Material kann er nix machen! Also spricht das doch dafür, mit einem Kfz (Feuerwehr-Fahrzeug oder ähnliches) zum Einsatzort zu fahren!

Aircell
14.01.2004, 11:28
naja ich kenn mich mit first respondern nicht so doll aus da ich bin der RAL3000-Fraktion bin ;-) aber ich wäre jetzt davon ausgegangen, dass die wenn sie dienst haben zumindest mal nen Rettungrucksack mit einigen Utensilien haben. Ansonsten wäre es ja eigentlich unsinn weil sie nur etwas mehr machen könnten wie leute mit nem erste hilfe schein.

dann allerdings halte ich Blaulicht auch für ein wenig übertrieben! Das sollte man dann lieber anderen, bei denen es mehr sinn macht geben.


Sorry wenn ich hier jetzt irgendwas verdreht haben sollte.

shorty
04.03.2004, 02:58
he he he..... echt lustig!!!

wenn alarm ist, heizt doch sowieso alles wie blöd zum gerätehaus! ob mit blaulicht oder nicht... besser das kind in der fussgängerzone oder der pkw in einer schmalen strasse wird rechtzeitig gewarnt, ehe es dann zum crash mit verherenden folgen kommt.

sind wir doch mal ehrlich: wenn die leitstelle mit bestimmten, haarigen alarmstichworten alarmiert (und besonders dann, wenn menschenleben in gefahr sind) hackt doch in voller aufregung eh alles wie wild durch die stadt, oder nicht??

wär' doch am ende gar nicht schlecht, wenn gewisse helfer ab gewissem ausbildungsstand ein blaulicht genehmigt bekämen, wenn bestimmte gegebenheiten die fahrt zum gerätehaus hemmen oder stark behindern (z.b. mehr als eine ampelkreuzung, mehr als 1km anfahrtsweg durch stark befahrene strassen usw...)

natürlich isses blödsinn, jedem ab grundlehrgang so ein teil zu verpassen und meiner meinung nach ist es auch blödsinn, es bei jedem alarmstichwort zu nutzen -

- aber -

wir brauchen wohl nicht zu philosophieren und irgendwelche vermutungen aufzustellen - blaulicht für feuerwehreinsatzkräfte mit privat-pkw wird es mit sicherheit nie geben! ob das gut oder schlecht ist - warum streiten über etwas, was nie realität wird!

Mr. Blaulicht
04.03.2004, 14:43
Moin moin,

um nochmal auf das GRÜNLicht zurückzukommen: Ich habe bei uns am Faschingsumzug ein Fahrzeug der Stadtwerke gesehen (als Teil des Umzuges!!!), wo die gelben Lichter durch grüne ersetzt worden sind, wie gesagt: nur für diesen Umzug!!! Erstens sieht man dieses Blinklicht selbst bei Dämmerung kaum, geschweige dem am Tag. Und Zweitens sieht´s doch ein bisschen seltsam aus, so nach dem Motto: Mensch, sind das hier tolle Farben, wo kommen die denn her?!? ;-)

Ne, dann lieber gar kein Sondersignal...

5.01.MaD
04.03.2004, 18:15
die argumente "dann würden hunderte durch die stadt heizen" sind ganz toll. das tun sie auch ohne sosi, denn sonderrechte haben sie auch ohne. eine komplette sosi-anlage ist für otto-normalfeuerwehrmann wohl meistens nicht notwendig, aber ich bin der meinung ein magnetfußblaulicht sollte erlaubt sein, um anderen verkehrsteilnehmern die inanspruchnahme dieser sonderrechte zu signalisieren, denn was bringen unauffällige dachaufsetzer -vor allem unbeleuchtet nachts- ??? nichts!!!

ist sowieso unsinn dass nichtmal dachaufsetzer beleuchtet sein dürfen, aber darum geht es hier nicht.

"(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden."

zu 1): auf der fahrt zum gerätehaus liegt ja je nach alarmierung auch der erste fall vor, laut stvo wäre also sosi erlaubt, nur nach stvZo nicht, da sie nicht für das fahrzeug zugelassen ist.

zu 2): blaulicht für privatwagen würde ich gemäß diesem absatz gern erlaubt sehen, denn es sind ja Einsatzfahrten.

es gibt ja auch öfters den fall, dass mehr personen da sind als in die fahrzeuge passen, da fahren dann alle mit warnblinker hinter dem feuerwehrauto durch die stadt. was würde dagegen sprechen in solchen fällen ein blaulicht aufs dach zu setzen???
denn es ist 1. eine einsatzfahrt, 2. eine begleitung eines (feuerwehr)fahrzeugs und 3. ein geschlossener verband



mein fazit:
blaulicht zur kenntlichmachung von sonderrechten: absolutes JA!!
horn (daraus resultierend wegerechte): in begründeten einzelfällen


außerdem sind alle gesetze auslegungssache, denn es ist überall von "blaues blinklicht oder rundumlicht" die rede, niemals von BLITZlicht!
also fielen stroboskopleuchten nicht unter diese gesetze, denn die blinken nicht sondern blitzen ;-)
ne martinshorn-cd im autoradio kann mir auch keiner verbieten, es steht nirgends geschrieben was ich für musik zu hören habe, höchstens wegen ruhestörung könnte man dich drankriegen.

Alex22
04.03.2004, 18:40
Original geschrieben von 5.01.MaD
ne martinshorn-cd im autoradio kann mir auch keiner verbieten, es steht nirgends geschrieben was ich für musik zu hören habe, höchstens wegen ruhestörung könnte man dich drankriegen.

es gibt auch sowas wie grober unfug ... dieser ist veboten und einen gefährlichen eingriff in den strassenverkehr was du ja machst wenn du ne sosi anlage vortäuscht und andere dadurch nötigst auf die seite zu fahren.

Matze81
04.03.2004, 22:51
Hallo,


Andreas 53/01 schrieb:<i>
Das oftmals zitierte " Wegerecht " existiert nämlich in keiner Verordnung mehr, Sinngemäß wird aber dann von Blaulicht und Einsatzhorn gesprochen ( Volksmund )

(...)

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
</i>

Toll, jetzt rate mal, wie man dieses spezielle der vielen Sonderrechte nennt! Hmmmmm? Wie wäre es mit "Wegerecht"?

*kopfschüttel*

Quietschphone
05.03.2004, 07:14
@Matze81:

Es wird aber definitiv nur das Zusammenspiel von blauem Blinklicht mit dem Einsatzhorn genannt. Dies wird in der StVO unter "Zeichen und Verkehrseinrichtungen" geführt! Es gibt den Begriff "Wegerecht" im Gesetzestext eben nicht!

Alex22
05.03.2004, 12:20
Original geschrieben von Matze81

Toll, jetzt rate mal, wie man dieses spezielle der vielen Sonderrechte nennt! Hmmmmm? Wie wäre es mit "Wegerecht"?

*kopfschüttel* [/B]

1. Es gibt kein Wegerecht mehr, wenn dus nicht glaubst leß den Paragraphen 38 der StVO durch.
Andreas hat recht!!!
Also erst lesen dann schreiben...

2. Wegerecht ist in keinsterweise ein spezielles Sonderrecht ...
wer hat dir denn den Unsinn erzählt
und wieder "ERST" lesen und dann schreiben.

Matze81
06.03.2004, 02:07
<i>1. Es gibt kein Wegerecht mehr, wenn dus nicht glaubst leß den Paragraphen 38 der StVO durch.
Andreas hat recht!!!
Also erst lesen dann schreiben...</i>

Oh Mann...ICH HABE MIR DEN §38 DURCHGELESEN.
Wenn es kein Wegerecht (mehr?) gibt, wie nennt man das dann bitte Deiner Meinung nach dann, wenn "alle Verkehrsteilnehmer freie Bahn" zu schaffen haben ?!


<i>2. Wegerecht ist in keinsterweise ein spezielles Sonderrecht ...</i>

Bitte? Was soll es denn Deiner Meinung nach sein?


<i>wer hat dir denn den Unsinn erzählt</i>

Gegenfrage: wie kommst Du zu dieser haarsträubenden Auffassung?


Du schreibst, es gebe "kein Wegerecht mehr". Das impliziert, daß es abgeschafft worden sei oder zumindest im Wortlaut aus dem Gesetzestext gestrichen wurde. Ich nehme daher an, daß Du mir freundlicherweise mitteilen wirst, was da "früher" stand, bevor das Wort "verschwunden" ist?

Holidayman
29.07.2004, 00:53
Ist echt nett das alles so nachzuverfolgen!
Vorallem die Sache mit dem grünen Rundumlicht...wer will sowas schon???
Blaulicht auf Privat-KFZ halte ich für bescheuert und total überzogen. Wenn dem FR oder HvO ein Dienstwagen zur Verfügung steht, dann sollte dieser meiner Meinung nach selbstverständlich MIT Blaulicht fahren dürfen! Welchen Sinn hat denn ein HvO, wenn er im Stau stehen muss und somit selbst der RTW mit 20 Minuten Anfahrt vor ihm da ist?
Also: dem Diensthabenden ein Fahrzeug MIT Sondersignal zur Verfügung stellen und den Personalstamm verantwortungsvoll auswählen. Dann klappts auch mit dem Nachbarn...äh mit dem geregelten Dienst!

Andreas 53/01
29.07.2004, 16:31
Hallo!

@Matze ... ich kann auch nur den Kopf schütteln :

Wegerecht > ist das die Widmung öffentlicher Wege und Straßen betreffende Recht; zivilrechtl.: das Nutzungsrecht von Zugangswegen

Man spricht daher besser von einem `Vorrecht `des Einsatzfahrers.

So...nun zufrieden !? oder noch Fragen ?

MfG

otis112
30.07.2004, 13:29
Das grüne Licht kommt von den Ampeln wenn man sie überfährt.
Oder Von dem Streifenwagen der hinterher fährt wenn sie nicht grün ist.
Lach

Tommykonny
01.08.2004, 14:41
Hallo erstmal!

Ich gehöre, muss man mal dazu sagen, zur "Rot-Weissen"-Fraktion.

Wenn sich jeder Feuerwehrmann, Rettungsdienstler, Bereitschafts-Mensch und sonst noch alle "wichtigen" HiOrg-Freggles eine SoSi ins Auto bauen würden, vorausgesetzt die gesetzlichen Rahmenbedingungen wären dafür geschaffen, und diese auch lustig benutzt; welchen Otto-Normalautofahrer interessiert es dann noch?

Auf dem Land kann man "wunderschön" mit Alarm fahren... 90% der Verkehrsteilnehmer peilen das und machen Platz.
In der Stadt juckt das "TATÜTATÜTATÜ" doch keinen mehr...

Und jetzt stellt Euch vor, 39 Mann einer STützpunktwehr knallen mit Alarm in Ihrem Privat-PKW zum Gerätehaus...

Klar, Menschenleben gehen vor, aber das fahren mit Alarm ist keine Spaßsache sondern eine "Arbeit", die höchste Konzentration UND fahrerisches Können erfordert. Vor allem sollte man das keinen machen lassen, der gerade erst seinen Lappen gemacht hat oder über keine vernünftige Fahrpraxis verfügt... So ein "Blaulichtauto" kostet richtig Geld! Es hat wohl keiner Lust einen RTW für 140.000€ oder ein LF16 bezahlen zu müssen, nur weil er mit 90Km/h bei Rot über eine stark befahrene Kreuzung gebrettert ist...

Unser HvO hat kein Blaulicht. Das Fahrzeug steht immer bei demjenigen zuhause der Dienst hat. Also muss er nicht jedesmal zur Wache fahren.
Den Zeitgewinn bekommt er dadurch, daß die nächste Rettungswache 20km entfernt ist. Und er hat Zeitvorteil (bis zu 6...7min). Auch ohne SoSi.

Und wenn ein Patient keine Zeit hat auf den HvO zu warten (makaber, ich weiß), dann hatte er auch keine Zeit auf den RTW mit Alarm zu warten.

Wehret den Anfängen! Blaulicht auf Privat-PkW's: NEIN!

Selbst unser LNA muss mit seinem Privat-PKW (ohne SoSi) zur Wache fahren und wird dort vom OrgL mitgenommen.
Denn Kräfte sind ja schon vor Ort...

Wer sagt denn das die Heiss-Hupen (es gibt sie leider immer noch...) das mit dem Blaulicht-fahren nicht schamlos ausnutzen? Muss denn bei jeder Ölspur, Türöffnung oder Ast auf Strasse mit Alarm gefahren werden? Wir fahren nur ca. 30% unserer Einsätze mit Alarm...


In diesem Sinne..



Horrido!

Alex22
01.08.2004, 14:46
Original geschrieben von Tommykonny
Hallo erstmal!
Den Zeitgewinn bekommt er dadurch, daß die nächste Rettungswache 20km entfernt ist. Und er hat Zeitvorteil (bis zu 6...7min). Auch ohne SoSi.


Sorry ... der Satz hört sich absolut bescheiden ...
Der Satz ließt sich so als ob ihr ein Wettrennen mit dem RTW fährt.
Und du müßtest auch wissen das bei einem Herzinfarkt die Überlebenschancen in jeder Minute um 10 % abnehmen ... also kommt es auch auf 1 - 2 minuten an und die kann man grad in ner Stadt durch eine SoSi Anlage leicht "rausholen"

Andreas 53/01
01.08.2004, 15:13
Hallo!

Für solche Fälle gibt ja die sogenannten Einsatzstichworte, in denen u.a. auch festgelegt wird ob Sondersignal erforderlich ist oder nicht.

Wenn die Einsatzmeldung " Einsatz FW A-Stadt, Ölspur, Normale Fahrt " erfolgt, dürfte eigentlich klar sein, das hier keine besondere Dringlichkeit vorliegt, da gehe ich sogar vorher nochmal auf das "stille Örtchen" ...

Ich habs jedesmal mehrfach schon geschrieben, und stelle immer wieder die Frage in den Raum, wie man darauf kommt das Sondersignal gleich schnell fahren bedeutet !?!? Woher habt ihr sowas, wie kommt ihr auf sowas. Solche Aussagen trifft doch nur jemand der das auch Praktizieren würde ...!

Der Sinn von Blaulicht und Einsatzhorn ist eigentlich der, das andere Verkehrsteilnehemer sofort Freie Bahn zuschaffen haben, damit man zügig ohne Hindernisse vorankommt ...

MfG

Holidayman
01.08.2004, 15:36
Original geschrieben von Tommykonny

Wer sagt denn das die Heiss-Hupen (es gibt sie leider immer noch...) das mit dem Blaulicht-fahren nicht schamlos ausnutzen?
Was für Hupen?????? Nie gehört das Wort!!!

Funkwehrmann
14.05.2006, 17:28
Hoch damit :-)

Wer setzt heute solche grünen Rundumkennleuchten ein???
Ich hab gestern verschiedene Varianten davon im Rosenbauerkatalog gesehen und hab mich gefragt wer sowas überhaubt braucht.
Also hier in Bayern hab ich noch nie eins gesehen.

Alex22
14.05.2006, 17:46
Wer setzt heute solche grünen Rundumkennleuchten ein???


In Deutschland definitv niemand.

Funkwehrmann
14.05.2006, 17:48
Merci, des reicht mir schon. :-)

thorben1248
14.05.2006, 19:17
gesetzt dem fall das jemand eine anständige ausbildung erhält und charakterlich geeignet ist soll er im FR einsatz doch ein blaulicht haben!
bei wem ist das besser aufgehoben?
rtw und nef bzw. feuerwehrfahrer haben das ja auch (hoffentlich ) mal vernünftig gelernt.
irgendwann ist auch mal schluß mit der blaulichtangst.
dadurch passieren nämlich wirklich die meisten unfälle(z.b. an- aus spel)!
was macht jemand ,der in der entsprechenden funktion ist, im rtw als fahrer anders als privat , wenn er alarmiert wird?

Pepsi79
14.05.2006, 20:21
Hoch damit :-)

Wer setzt heute solche grünen Rundumkennleuchten ein???

Hab ich auf der RETTmobil an nem ELW gesehen. Bisher kannte ich eigentlich nur die grüne RKL zur Kennzeichnung der Einsatzleitung...

Funkwehrmann
14.05.2006, 20:34
Hab ich auf der RETTmobil an nem ELW gesehen. Bisher kannte ich eigentlich nur die grüne RKL zur Kennzeichnung der Einsatzleitung...

Ich dachte die EL wird mit Rot gekennzeichnet!!!!!

Pepsi79
14.05.2006, 20:35
Ich dachte die EL wird mit Rot gekennzeichnet!!!!!

Das dachte ich bisher auch...

Freakmaster
14.05.2006, 20:39
Habs auch schon auf einem ELW (3? war der Bus) gesehen. Hatte bis vor kurzem noch ein blaues drauf.

feuerteufellars
14.05.2006, 20:51
Das dachte ich bisher auch...

Oder aber auch mit Gelb! Hab ich bisher zwar erst einmal an einem ELW 2 eines KAtS Zuges gesehn, aber immerhin!

Alex22
14.05.2006, 20:53
Ich dachte die EL wird mit Rot gekennzeichnet!!!!!

Das ist die alte Kennzeichnung ... Die neue ist tatsächlich grün.
Vielleicht gabs mal Verwechselungen zu hohen Gebäuden oder Kränen wegen der Flugbeleuchtung.

Matze81
14.05.2006, 22:11
Das ist die alte Kennzeichnung ... Die neue ist tatsächlich grün.
Vielleicht gabs mal Verwechselungen zu hohen Gebäuden oder Kränen wegen der Flugbeleuchtung.


Was heisst denn "die neue" - ist das irgendwo geregelt (wo?)?

Alex22
14.05.2006, 22:30
Was heisst denn "die neue" - ist das irgendwo geregelt (wo?)?

Wo das steht kann ich dir nicht sagen...
Weiß es nur weil ein paar unserer Leute vor 2 Wochen bei nem Aufbauhersteller waren, weil wir nen neuen Elw2 bekommen und dort wurde es ihnen gesagt das die Kenntlichmachung der EL jetzt nicht mehr Rot sondern Grün ist.

Matze81
14.05.2006, 22:38
Wo das steht kann ich dir nicht sagen...
Weiß es nur weil ein paar unserer Leute vor 2 Wochen bei nem Aufbauhersteller waren, weil wir nen neuen Elw2 bekommen und dort wurde es ihnen gesagt das die Kenntlichmachung der EL jetzt nicht mehr Rot sondern Grün ist.

Ok, danke. Ist also vermutlich genauso offiziell und einheitlich wie X Führungskräftefunktionskennzeichnungskonzepte in D... :o(

Alex22
14.05.2006, 22:44
Ok, danke. Ist also vermutlich genauso offiziell und einheitlich wie X Führungskräftefunktionskennzeichnungskonzepte in D... :o(
Und genauso offziell wie die rote bisher war

Matze81
14.05.2006, 22:50
Und genauso offziell wie die rote bisher war

Exakt! ;o)

F64098
14.05.2006, 23:05
Grüne RKL kenne ich eigentlich zur Kennzeichnung der Atemschutzüberwachung.

MfG

Frank

Max K.
14.05.2006, 23:12
Gelbe Rundumleuchten dürften doch aber erlaubt sein, oder?

Alex22
15.05.2006, 08:02
Gelbe Rundumleuchten dürften doch aber erlaubt sein, oder?
Für was?

Max K.
15.05.2006, 15:20
Für was?
Zum Aufsetzen auf das Autodach und dessen Betrieb während der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr.

Oder muss das FZ spezielle Auflagen erfüllen, damit so eine Warnleuchte eingeschaltet werden darf? (Überbreite/..?)

Im Falle eines Alarmes ist der FA doch sowieso von der StVO soweit "befreit", als dass er z.B. rote Ampeln passieren dürfte, ohne dabei anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden oder auch mit erhöhter Geschwindigkeit fahren darf. Würde diese "Befreiung von der StVO" nicht auch z.B. die Benutzung von beleuchteten Dachaufsetzern, welche unter "normalen" Bedingungen verboten sind, wieder z.T. legalisieren? (Über den Sinns solcher Sachen will ich nix sagen, mir gehts halt um die rechtliche Seite..)

Funkwehrmann
15.05.2006, 15:24
Die Frage ist was die grüne Kennleuchte im öffentlichen Verkehr signalisieren soll und für welchen Zweck sie damit dienen/zugelassen sein soll.

loxi
15.05.2006, 15:32
Hi!

Bei großen Fahrradrennen die über keinen schon Lange abgesperrten Rundkurs gehen (z.B. Deutschlandtour) wird die Straße immer erst kurz vorher durch eine große Menge an Polizeimotorrädern und PKWs geräumt. Dann folgt eine Polizeiauto, das zusätzlich eine rote RKL hat, und den Beginn des geschützten Bereichs aus Teamfahrzeugen und Rennfahrern signalisiert und am Ende der gesamten Kollonne fährt dann ein Polizei-PKW mit der grünen RKL, die signalisiert, dass die Straße jetzt wieder frei befahrbar ist.

Grüße

alarma
15.05.2006, 16:34
...
Im Falle eines Alarmes ist der FA doch sowieso von der StVO soweit "befreit", als dass er z.B. rote Ampeln passieren dürfte, ohne dabei anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden oder auch mit erhöhter Geschwindigkeit fahren darf. Würde diese "Befreiung von der StVO" nicht auch z.B. die Benutzung von beleuchteten Dachaufsetzern, welche unter "normalen" Bedingungen verboten sind, wieder z.T. legalisieren? (Über den Sinns solcher Sachen will ich nix sagen, mir gehts halt um die rechtliche Seite..)

Da Du ja schon Sinn oder Unsinn nicht als Diskusionsgegenstand nennst verzichten wir mal auf diese Ausführungen ;-)

Aber mit dem §35 wird der Nutzer (wie richtig geschrieben) teilweise von der <b>STVO</b> befreit. Nicht jedoch von der <b>STVZO</B> !
Somit muss das Fahrzeug das der "Befreite" benutzt noch immer der STVZO entsprechen. --> keine Belechtung im Dachaufsetzer

MfG
Andi

F64098
15.05.2006, 16:48
Aber mit dem §35 wird der Nutzer (wie richtig geschrieben) teilweise von der <b>STVO</b> befreit. Nicht jedoch von der <b>STVZO</B> !

Stimmt.
Mit den erfüllten Voraussetzungen des §35 STVO ist man aber über den §70 Abs. 4 StVZO von den dortigen Bestimmungen befreit.



Somit muss das Fahrzeug das der "Befreite" benutzt noch immer der STVZO entsprechen. --> keine Belechtung im Dachaufsetzer


Nicht deswegen.
Abweichungen bei Beleuchtungseinrichtungen sind im §70 StVZO ausdrücklich ausgenommen.

Was im Endeffekt also auf dasselbe hinausläuft.

MfG

Frank

Alex22
15.05.2006, 17:53
Aber mit dem §35 wird der Nutzer (wie richtig geschrieben) teilweise von der <b>STVO</b> befreit. Nicht jedoch von der <b>STVZO</B> !
Somit muss das Fahrzeug das der "Befreite" benutzt noch immer der STVZO entsprechen. --> keine Belechtung im Dachaufsetzer


Wenn du das teilweise wegläßt stimmts komplett :-)

Max K.
15.05.2006, 20:20
Hi,


Wenn du das teilweise wegläßt stimmts komplett :-)

steht in der StVo nicht auch, wer in welcher Situation Vorfahrt hat, etc.?
Sollte sich im Einsatzfall ein Unfall ereignen, der daraus resultiert, dass man z.B. die Vorfahrt von nem anderen Auto missachtet hat, wird man immernoch nach der StVO bestraft, also wird man nicht komplett von ihr entbunden, oder?

Alex22
15.05.2006, 20:31
ließt du hier
§35 Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Da steht nichts von teilweise oder bestimmten Paragraphen.

alarma
15.05.2006, 20:39
Komplette Befreiung KANN es nicht geben, da sich der § dann selbst auflösen würde :-| oder so ähnlich. (Wortklauberei)

Ausserdem sagt der § 35 ja nur das man von den übrigen § abweichen darf sofern das zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendig ist.

Genausowenig darf ein §35 Nutzer jmd. so stark "übergehen", so das dieser, sich eigentlich richtig Verhaltende, geschädigt wird (im medizinischen Sinne).
Dann bewegen wir uns nämlich bereits im Bereich Körperverletzung ! somit ausserhalb der STVO.
Eine Sachwert Beschädigung kann u.U. nämlich gerechtfertigt bzw. finanziell Ausgeglichen werden.

Desweiteren wir es keine Alarmfahrt in Deutschland geben bei der du alle § GLEICHZEITIG übergehen musst. ;-)

Ein rechtlich GANZ anderes Blatt ist der <b>rechtfertigende Notstand</b>.
Welcher <b>jedem</b> Menschen <b>alles</b> erlaubt, solange es einen <b>Notstand</b> gibt der <b>nur</b> durch <b>diese</b> Aktion verhindert bzw. gemildert werden konnte.
Das ist aber ein derart heisses Eisen bei dem man sich so weit aus dem Fenster lehnt, das man direkt vor sich seinen eigenen A... wieder sieht *g*

Also nochmal: der §35 setzt nicht alle § ausser Kraft, sondern gibt einem das Recht sich (einzeln, mit <b>äußerster</b> Sorgfalt) über jeden anderen § der STVO hinweg zu setzen sofern es erforderlich ist. Berechtigte Personen für den § 35 sind in ihm selbst aufgeführt.

WernerG
16.05.2006, 12:11
Gesetze/Verordnungen und auch einzelne Paragraphen immer schön bis zum Schluß /letzten Absatz lesen !!!!!! :-)

Denn.........§ 35 Absatz 8 sagt: "(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden."

Und siehe da.......schon gibt es kein schrankenloses (und auch hirnloses!!!!!!!) Hinwegsetzen mehr !

Hinzu kommt der Rechtskundige auch (nach eigenem Überlegen !!!) selbst zu dem Schluß, dass mit dem § 35 der StVO ja keinesfalls die einschlägigen Paragraphen des StGB (!!) außer Kraft gesetzt werden (Beispielsweise: Straßenverkehrsgefährdung, Körperverletzung, Nötigung etc.) die ich alle durch hirnloses Rasen unter Inanspruchnahme des § 35 ja erfüllen könnte ?!?!
Schonmal darüber nachgedacht????????

Gruß

Alex22
16.05.2006, 12:59
Schonmal darüber nachgedacht????????


Ich schon .. ich hab ja nur gesagt das man von der StVO befreit ist ... hab nie behauptet das es dann ein rechtsfreier Raum ist.

Stefan Hartmann
16.05.2006, 19:16
So etwas gibt es nicht. Das Blaulicht ohne Martinshorn hat keine Sonderrechte.
Sonderrechte dürfen nur von bestimmten Personen in anspruch genommen werden in Niedersachsen Stadt- und Gemeindebrandmeister aufwärts.

loxi
16.05.2006, 19:40
So etwas gibt es nicht. Das Blaulicht ohne Martinshorn hat keine Sonderrechte.
Sonderrechte dürfen nur von bestimmten Personen in anspruch genommen werden in Niedersachsen Stadt- und Gemeindebrandmeister aufwärts.

Bitte das wurde doch schon in diversen Beiträgen ausführlichst diskutiert. Sonderrechte haben mit Blaulicht und Einsatzhorn einfach mal überhaupt nix zu tun.

Mr. Blaulicht
16.05.2006, 21:29
So etwas gibt es nicht. Das Blaulicht ohne Martinshorn hat keine Sonderrechte.
Moin moin,

da bist Du leider falsch informiert. Wie loxi schon sagte, haben Sonderrechte nichts mit Blaulicht und Einsatzhorn zu tun.
Was Du meinst, wird landläufig als Wegerechte bezeichnet. Da hast Du allerdings recht. Die dürfen nur in Kombination verwendet werden. Was widerum nicht heiß, dass man beide auch in Kombination verbinden MUSS. Einsatzfahrten NUR mit Blaulicht sind auch gestattet. Wenn das Auto vor mir auch ohne Krach Platz macht, warum nicht?
Lies hierzu die §§ 35, 38 der StVO durch. Eine sehr ausführliche Übersicht findest Du, wenn Du die entsprechenden Stichworte in die Suche dieses Forums eingibst.

Gruß, Mr. Blaulicht

Brandbatsch
18.05.2006, 12:54
witzmodus ein

darf man mit Blaulicht und Martinshorn/Pressluft auch das "im Weg sein Recht inanspruchnemen"

Witzmodus aus

Sonder- und Wegerechte grüße Michael