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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kennt sich jemand mit Insolvenzen aus?



EIS - Mann
22.12.2003, 18:40
Hallo zusammen,

ich hab da mal ne Frage.
Kennt sich irgendjemand hier im Forum mit Insolvenzen aus. Ich meine wenn man als Gläubiger (derjenige dem das Geld oder die Ware fehlt) auftritt nicht als Schuldner (derjenige dem der Arsch auf grundeis geht).

Vieleicht hat schon jemand von euch so einen Fall gehabt durch Internet versand oder so.

Bin Dankbar für jeder art von Hilfe oder Infos

Ich Danke euch

EIS - Mann

Nero
22.12.2003, 19:00
Schwieriges Thema. Viele Möglichkeiten. Ich nehme mal an, Du (als Privatperson) hast irgend einer Firma (oder Privatperson, denn private insolvens geht ja auch) Geld überwiesen und die Firma hat jetzt insolvenz angemeldet?? (Oder will dies tun??)

Also: Zahlungsunfähige Firman melden beim zuständigen Amtgericht (dort wo auch der Handelsregsterauszug liegt) Insolvenz an. Dieses ist durch einen Handelsregisterauszug ersichtlich. Den kannst Du Dir abfordern.

Diesen wird dann (ab einer best. größe und wenn noch Vermögen,Grundstücke u.ä. vorhanden) ein Insolvenzverwalter bestellt. Einen sog. Sequestor. Bei dem (oder direkt beim Amtsgericht) kanst Du deine offenen Vorderungen anmelden. Jetzt brauchst du gedult und Glück. Denn 1. wird in der Regel "sozialverträglich" gehandelt (sprich erst noch offene Löhne gezahlt und dann die Gläubiger) und 2. es kann nur das verteilt werden was noch da ist.

Wie gesagt. Schwieriges Thema. Das ermal in aller kürze (nach besten wissen). Hilfe für Dich als Privatperson ist erstmal deine Verbraucherzentrale...

Sonst PN mich an...

Gruß Nero

EIS - Mann
22.12.2003, 19:07
Danke Nero,
mit dem Amtsgericht hab ich schon telefoniert und die Nummer hab ich auch schon. Die haben mich auf nächstes Jahr verwiesen weil der Insolvenzauftrag gerade anläuft. Aber Auskunft gegeben hat die Dame im Amtsgericht net die wuste garnichts.

Nero
22.12.2003, 19:19
Wird also grade geprüft??? Denn also abwarten und (leicht gesagt) cool bleiben.

Es gibt noch Vorstufen... Wie z.B. den sog. Gläubigerschutz. Der soll verhindern das eine vorübergehende Zahlungunfähigkeit dazu führt, dass jemand der "nur eine Glühbirne in der Firma gewechselt hat" mit seiner Forderung gleich die Firma übernimmt wenn sie mal nicht sofort zahlen kann.

Auch kann das Gericht einen Verwalter einsetzen noch bevor die Insolvenz überhaubt durch ist. Der Prüft dann z.B. wie man eine Firma weiter führen (retten) kann o.ä.

Wie gesagt, so aus der Ferne schwer zu beurteilen. Am besten ist wirklich wenn Du Dich an deine Verbraucherzentrale wendest. Die können Dir den genauen werdegang, deine Rechte und vorallem deine etweiligen FRISTEN (!!!!) genau erklären...

Meld dich mal wie´s weitergeht

gruß nero

Teddy
22.12.2003, 23:59
N'Abend zusammen!

Und was ist, wenn (bei mir der Fall) der vorläufige Insolvenzverwalter den Fall zum zuständigen (Amts-?)Gericht zurückgegeben hat und von dort die beantragte Insolvenz "mangels Masse" abgewiesen worden ist?

Nero
23.12.2003, 11:48
Dann hat der Sequester nix zum sequestieren gefunden. Wie gesagt wo nix is, is nix zu holen.

An die Geschäftsfüher kommt man schwerlich ran. (Also an ihre privaten Euro. Ist aber auch eine Frage welche Rechtsform die Firma hatte.)

EIS - Mann
29.12.2003, 13:49
Hallo zusammen und nachträglich Frohe Weihnachten.

Also um die sache etwas genauer zu beschreiben vieleicht weis ja jemand mehr.

Fall:
Ich kaufte einen PC im Namen der HiOrg bei der Firma die jetzt insolvenz hat der PC ist da. Aber Das Geld wurde von mir per Vorkasse bezahlt aber die HiOrg bezahlte die Rechnung nicht an mich sondern an die Firma die ja jetzt Insolvenz hat. Die Firma schickte der HiOrg einen Verechnungsscheck den ich einlöste, dass Geld wurde mir auf das Konto überwiesen (Alles Toll, Friede freude Eierkuchen)
Aber jetzt gehts los:
Vier Tage nach dem das Geld überwiesen wurde, wurde das Geld wieder von meinem Konto Rückgebucht und mit FÜNF Euro zusätzlich belastet. Bei nachfragen auf der Bank wurde mir keine Antwort gegeben. Bis ich über das Amtsgericht herausfand das die Firma Insolvenz angemeldet hat und somit nix auf dem Konto ist.
Dies war der Fall.
Ach so es wahr eine GmbH (also Haftung doch bis 25.000Euro)
oder verbessert mich.

Mir sagte jetzt jemand von einem Steuerberater.
Da es sich um eine Doppelte Überweisung handelte gehört dies nicht zur Insolvenzmasse und wird extra verwaltet.

Und schon mal Danke für die Antworten.
Ich Berichte auch wie es weitergeht wen sich was tut.

Servus
EIS - Mann

AkkonHaLand
29.12.2003, 16:12
1. Den Betrag den die Firma zurückgefordert hat ("Rückgebucht") sofort zurückfordern--> Bank weil

2. "Rückbuchung nicht korrekt"

3. Die Geschäftsführer müssen den Betrag sofort an Dich zurückführen
4. ansonsten Klage auf Schdenersatz wegen Berreicherung!

--> siehe § 812 BGB ff

Nero
29.12.2003, 16:54
Würde ich auch so sehen... Wenn Du in Vorkasse getreten bist (auch wenn´s für Deine Org. ist) bist Du auch der Vertagsnehmer, nicht die Org. !

Gruß Nero

EIS - Mann
29.12.2003, 19:44
Nicht die Firma hat das Geld zurückgeholt.
Die Spasskasse hat mir den Betrag vom Verechnugsscheck auf mein Konto Gebucht und 4 Tage Später wieder Runtergeholt und noch 5 Euro zusätzlich, da das Konto der Firma Leer ist oder eingefroren das wollte mir die Spasskasse nicht sagen Das Dienslteistungszentrum Hessen Süd hat mir nur geschrieben das der Betrag von der ausstellenden Sparkasse nicht bezahlt wurde und eine Gebür von 5 Euro fällig ist.