Zitat von
WernerG
In Bayern kommen die Mitglieder schon aus nem e.V. ;-)
Bayern ist ja auch nicht Deutschland (sagen sie zumindest immer...) ;-)
Das man versucht die Mitglieder der Feuerwehr auch in den e. V. zu bekommen ist völlig nachvollziehbar. Schließlich geht es um Geld, das die Feuerwehr nicht haben darf, da sie eine Behörde ist. NUR durch einen privaten Verein "Freunde der Feuerwehr" kann ich den Kunstgriff machen Gelder steuerlich legal zur Seite zulegen ohne, dass der Stadtkämmerer sofort die Hand aufhält - wie gesagt Feuerwehr ist ein Teil des Ordnungsamtes der Stadt/Gemeinde.
Klar kann ich Mitglied in so vielen Vereinen werden, wie ich will. Solange die Satzung eines dieser Vereine nichts anderes festlegt. Ich kenne da ein paar Vereine mit drei Buchstaben, die verbieten ihren Mitgliedern die Mitgliedschaft in anderen Vereinen die ebenfalls Tagestühle haben und Erste-Hilfe-Ausbildungen anbieten....
Zurück zum Thema:
Ich kann in keinen Verein eintreten ohne Zustimmung der Mitglieder (meist vertreten durch den Vorstand). Wenn also der "Feuerwehrförderkuschelstreichelundgrillfestdurchfü hrverein" sagt "Nein, wir nehmen Dich nicht in unseren Verein auf!" dann ist das halt so. Bei der Einsatzabteilung der Feuerwehr heisst der Entscheidungsträger dann halt nicht "Vereinsvorsitzender" sondern "Stadt- oder Gemeindebrandmeister" der im Namen des Stadt-/Gemeindebürgermeisters die Prüfung durchführt, ob jemand für die Einsatzabteilung geeignet ist.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator