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Thema: Umzug – Feuerwehrwechsel nun erforderlich?

  1. #46
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    Hi Firsty,

    in der Zeit, in der du hier im Forum die Fragen gestellt hast, hättest du das in deiner Feuerwehr bzw. in beiden schon längst selbst klären können. Mach doch einfach!
    Sicherlich musst du dich in der alten Feuerwehr ordentlich abmelden (wer soll das sonst machen??), damit auch deine Mitgliedschaft zum Stichtag ordentlich beendet werden kann. Wie das am besten passiert, kann dir doch dein bisheriger Brandmeister oder gar deine Kameraden am besten beantworten. Woher sollen wir das wissen?? Und ja, wenn du es richtig machen willst, machst du es schriftlich und schreibst auch rein ab wann du nicht mehr zur Verfügung stehst. Damit ersparst du dir Rückfragen. Die Antwort hättest du dir auch selber geben können bzw. die Frage ersparen können.

    Und ja, du kannst auch bei der neuen Feuerwehr schon Mitglied werden, wenn du "offiziell" in der alten noch nicht abgemeldet bist. Da musst du dich aber auch selbst drum kümmern. Du hast ja offiziell deinen Wohnsitz gewechselt und wirst in der alten Wehr nicht mehr zu Einsätzen/Übungen erscheinen. Aber auch hier kannst du doch mit allen reden und sagen zum 31.08. trittst du in der alten Feuerwehr aus und zum 01.09. in der neuen ein.

    Gruß Joachim

  2. #47
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    Hallo,
    wenn ich das Feuerwehrgesetz in BaWü richtig verstehe, kannst Du entweder auf direkten Antrag beim Bürgermeister oder auf Antrag beim Feuerwehrausschuß aus dem Dienst bei Deiner jetzigen Kommune entlassen werden (§13 Abs. 2 Nr. 3).
    Welche Form Du hierbei wählst ist wohl von den örtlichen Gepflogenheiten evtl. auch der örtlichen Satzung abhängig. Da die Gründe für den Austritt ja wohl jedem einleuchtend sein sollten, würde ich hier einfach mal formlos bei der Abteilungs- oder Gemeindeführung Deiner jetzigen Wehr den gewünschten Ablauf erfragen.

    Dies ist aber auch aus Deiner Sicht eher Höflichkeit gegenüber der scheidenden Feuerwehr. Denn im Endeffekt stehst man als einfacher Feuerwehrangehöriger in den seltensten Fällen (gibt evtl. Unterschiede zwischen den Bundesländern, kenne jetzt nicht alle betreffenden Gesetze auswendig) in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis zu seiner Gemeinde. Damit sind auch die disziplinarischen Möglichkeiten eher begrenzt. Was wollen sie auch machen - dich entlassen? ;-)

    Bis dann

    Dominic

  3. #48
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    Zitat Zitat von MiThoTyN Beitrag anzeigen
    Und ja, du kannst auch bei der neuen Feuerwehr schon Mitglied werden, wenn du "offiziell" in der alten noch nicht abgemeldet bist. Da musst du dich aber auch selbst drum kümmern. Du hast ja offiziell deinen Wohnsitz gewechselt und wirst in der alten Wehr nicht mehr zu Einsätzen/Übungen erscheinen. Aber auch hier kannst du doch mit allen reden und sagen zum 31.08. trittst du in der alten Feuerwehr aus und zum 01.09. in der neuen ein.

    Gruß Joachim
    Im Endeffekt ist eine Feuerwehr ein eingetragener Verein. Bei wievielen Feuerwehren man im e.V. Mitglied ist, ist völlig nebensächlich. Ich bin auch, obwohl ich 70km weit weg gezogen bin nach wie vor Mitglied in der Feuerwehr und könnte jederzeit zu einer anderen FF dazugehen. Wir haben in meiner Feuerwehr sogar Zweit- und Drittmitglieder: Heimatfeuerwehr, Feuerwehr nah an der Arbeit und förderndes Mitglied.
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
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  4. #49
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    Zitat Zitat von abc-truppe Beitrag anzeigen
    Im Endeffekt ist eine Feuerwehr ein eingetragener Verein. Bei wievielen Feuerwehren man im e.V. Mitglied ist, ist völlig nebensächlich. Ich bin auch, obwohl ich 70km weit weg gezogen bin nach wie vor Mitglied in der Feuerwehr und könnte jederzeit zu einer anderen FF dazugehen. Wir haben in meiner Feuerwehr sogar Zweit- und Drittmitglieder: Heimatfeuerwehr, Feuerwehr nah an der Arbeit und förderndes Mitglied.
    Wie bitte?

    Eine Feuerwehr ist noch lange kein eingetragener Verein.

    Ich kann auch nicht lustig in jeder Feuerwehr eintreten.

  5. #50
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    In Bayern kommen die Mitglieder schon aus nem e.V. ;-)

  6. #51
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    Hallo,
    in Bayern rekrutieren sich die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren aus den Feuerwehrvereinen. Die kommunale Feuerwehr als solches bleibt aber auch dort, wie in den übrigen Bundesländern, eine Einrichtung der Kommune. Das Bayerische Feuerwehrgesetz sagt übrigens ganz klar aus, dass der Feuerwehrdienst nur in max. zwei Feuerwehren (Wohn- und Arbeitsort oder als Ausnahme in direkter Nachbarschaft) möglich ist.

    In den meisten (vielleicht sogar in allen) anderen Bundesländern wird dies vergleichbar durch die Feuerwehr-/Brandschutzgesetze und die zugehörigen Laufbahnverordnungen (z.B. NRW) geregelt.

    Eine Doppelmitgliedschaft kommt hier aber wohl nicht in Frage, da er ja den Wohn- und Geschäftsort wechselt.
    Auch wird die Geschichte vermutlich schwierig, da bei Länderübergreifendem Feuerwehrdienst auch noch die Komplikation mit Dienstgrad und Dienstzeitberechnung hinzu kommen würde.
    Sofern der Wechsel nur temporär (z.B. zwecks Studium oder Vergleichbarem) stattfindet, gebe es evtl. noch die Möglichkeit der Beurlaubung. Allerdings hab ich im Gesetz von BaWü dazu keine klare Aussage gefunden.

    Bis dann

    Dominic

  7. #52
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    Zitat Zitat von WernerG Beitrag anzeigen
    In Bayern kommen die Mitglieder schon aus nem e.V. ;-)
    Bayern ist ja auch nicht Deutschland (sagen sie zumindest immer...) ;-)
    Das man versucht die Mitglieder der Feuerwehr auch in den e. V. zu bekommen ist völlig nachvollziehbar. Schließlich geht es um Geld, das die Feuerwehr nicht haben darf, da sie eine Behörde ist. NUR durch einen privaten Verein "Freunde der Feuerwehr" kann ich den Kunstgriff machen Gelder steuerlich legal zur Seite zulegen ohne, dass der Stadtkämmerer sofort die Hand aufhält - wie gesagt Feuerwehr ist ein Teil des Ordnungsamtes der Stadt/Gemeinde.

    Klar kann ich Mitglied in so vielen Vereinen werden, wie ich will. Solange die Satzung eines dieser Vereine nichts anderes festlegt. Ich kenne da ein paar Vereine mit drei Buchstaben, die verbieten ihren Mitgliedern die Mitgliedschaft in anderen Vereinen die ebenfalls Tagestühle haben und Erste-Hilfe-Ausbildungen anbieten....

    Zurück zum Thema:
    Ich kann in keinen Verein eintreten ohne Zustimmung der Mitglieder (meist vertreten durch den Vorstand). Wenn also der "Feuerwehrförderkuschelstreichelundgrillfestdurchfü hrverein" sagt "Nein, wir nehmen Dich nicht in unseren Verein auf!" dann ist das halt so. Bei der Einsatzabteilung der Feuerwehr heisst der Entscheidungsträger dann halt nicht "Vereinsvorsitzender" sondern "Stadt- oder Gemeindebrandmeister" der im Namen des Stadt-/Gemeindebürgermeisters die Prüfung durchführt, ob jemand für die Einsatzabteilung geeignet ist.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  8. #53
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    Ja aber bitte: Einen Stichtag zum zeitgleichen Aus- und Eintritt muss ich doch nicht wirklich festlegen. Man kann unverbindlich zur neuen Feuerwehr gehen und an Wachabenden teilnehmen, dann sich langsam von der alten Feuerwehr verabschieden und dann zu einem beliebigen Tag wechseln. Es wird mir doch niemand erzählen wollen, dass ein fließender Übergang nicht möglich ist?
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
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  9. #54
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    Zitat Zitat von abc-truppe Beitrag anzeigen
    Ja aber bitte: Einen Stichtag zum zeitgleichen Aus- und Eintritt muss ich doch nicht wirklich festlegen. Man kann unverbindlich zur neuen Feuerwehr gehen und an Wachabenden teilnehmen, dann sich langsam von der alten Feuerwehr verabschieden und dann zu einem beliebigen Tag wechseln. Es wird mir doch niemand erzählen wollen, dass ein fließender Übergang nicht möglich ist?
    Selbstverständlich kann und darf ich gleichzeitig Mitglied mehrerer Einsatzabteilungen sein. Die Formulierung in den Gesetzen lautet sinngemäß dass:"... man nicht Mitglied in mehreren Einsatzformationen sein kann, die gleichzeitig nebeneinander eingesetzt werden könnten." Dass jetzt die Ortswehren aus BaWü und Nds gleichzeitig in den selben Einsatz eingebunden werden halte ich für etwas unwahrscheinlich.... Ausserdem müsste ich ja beide Alarme gleichzeitig auf meinem Melder erhalten und mich genau in der Mitte von beiden Gerätehäusern befinden und beide Gerätehäuser in akzeptabler Zeit erreichen können. Ok, alles möglich,wenn die Enterprise über mir schwebt ;-)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  10. #55
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    Die Ausgangsfrage war, ob man vorher ausgetreten sein muss, um in der neuen Feuerwehr überhaupt aufgenommen werden zu können. Und die Antwort ist: Nein, weil bei einer Entfernung zwischen BaWü und NDS wird kein Kommandant / Brandmeister oder was auch immer irgendein Problem damit haben, wenn man nicht seine Austrittsbestätigung vorlegt, um in die neue Feuerwehr einzutreten.

    Also: Nett mit den Leuten sprechen, dann geht das.
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
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